Daylight- Scheinwerfer AUDI 80 B4 C8
Hallo Zusammen
Habe für meinen geliebten AUDI nun Daylight- Scheinwerfer gesehen.
Da meiner ja ein V6 ist, weiss ich nicht, ob das mit den Blinkern so einfach umzusetzen ist.
Auch wenn viele es für Stilbruch halten, mir gefallen sie.
Kann ich die einfach so verbauen?
Hier mal der Link
http://www.prestige-tuning.de/product_info.php?...
Danke im voraus
Gruß
der Konny
Beste Antwort im Thema
ein kräftiges würg meinerseits..
V6, 1. hand, garagenwagen mit unter 100tkm und dann wird erstmal so ein kirmes-zeug daran verbaut🙄
wie kann man seinem B4 nur sowas antun😕
70 Antworten
Ich werde jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.
Xenon Nachrüstkits in den DE Scheinwerfern sind NICHT eintragungsfähig. Bin zwar aus Österreich aber habe
es selber bei einem Kollegen miterlebt. Automatische Leuchtweitenregulierung und Schweinwerferreinigungsanlage
sind da meiner Meinung nach rausgeschmießenes Geld das es sowieso nie legal sein wird...
Wie schon hundert mal hier erwähnt gab es Werksseitig nie Xenon im 80er oder S2, RS2 usw und
somit sind ALLE DE Scheinwerfer nicht Xenon geprüft.
Jeder der etwas andere behauptet oder wiedermal mit der Geschichte kommt "Ich habe es aber eingetragen
bekommen" hat erstens keine Ahnung und zweitens ist er illegal unterwegs.
Zum Thema Daylight Scheinwerfer. Jeder muss selber wissen was er an sein Auto bastelt.
Falls Jemanden meine Meinung interessiert --> Es sieht scheiße aus!
Wenn es nur um besseres Licht geht dann gibt nur zwei Varianten:
Nummer 1 wäre auf Relaischaltung umbauen. Ordentilches Leuchtmittel mit den V6
Scheinwerfern zu verbauen.
Nummer 2 wäre die teuere Variante. DE Scheinwerfer auf Relaischaltung umbauen mit
vernünftigen Leuchtmittel.
Da scheiden sich aber wieder die Meinungen. Manche finden die Ausleuchtung der V6
Scheinwerfer besser oder manche die der DE Scheinwerfer.
Ich kann dazu nur sagen das beide mit Relaischaltung und geeigneten Leuchtmittel
eine sehr gute Lichtausbeute liefern.
Hoffe jetzt ist alles zu dem Thema gesagt.
lg
Ich weiß schon warum ich Chips und Bier haben wollte. 😁
Ich wusste das es wieder eine unsinnige Xenon Diskussion gibt! 😉
Wie die anderen vorher auch!
Zitat:
Original geschrieben von Volvo-850-Driver
Das stimmt so nicht ! da muss ich dir widersprechen 😉Zitat:
Original geschrieben von gandhara05
Es ist NIE eintragungsfähig, DARF nicht eingetragen werden und das kann auch keine Privatperson mal eben schnell ändern.Um legal ! Xenon an einem auto fahren zu dürfen muss Folgendes vorhanden/Verbaut sein:
TÜV zugelassene scheinwerfer (so wie die Originalen DE´s)
Scheinwerferreinigungsanlage gabs z.b. im RS2 usw.
Automatische Leuchtweitenregulierung wie schon gesagt von hella.
Anständige Phillips Brenner mit E Geprüften vorschaltgeräten.
Anständige fachmännische verkabelung.
Perfekte lichteinstellung.Damit fährst du zum TÜV, zeigst dem TÜV onkel deinen umbau, am besten noch bebildert 🙂 Und er wird sich das ganze anschauen und er wird es auch Sicherlich eingetragen bekommen.
Beim Omega MV6 vom Kumpel der normal mit Halogenscheinwerfern unterwegs gewesen ist und dann umbaute mit anständigen Kram und markenherstellern, wurde es ebenfalls beim TÜV Nord Einbeck Eingetragen !
Erst zuende informieren, dann posten.
Es gibt keine DE's für den 80er mit Zulassung für einen Xenonbrenner. Der Scheinwerfer wird für einen Lampentyp geprüft, bei DE also H1. Gäbe es einen Xenon-H1-Brenner mit Zulassung wäre es eventuell theoretisch denkbar, dass es möglich sein könnte. Durch die Grenzwerte von H1-Lampen ist dies aber nahezu ausgeschlossen.
So ich sage dazu auch noch mal etwas.
Es ist selbst möglich bei einem alten Polo 2f Xenon nachzurüsten nur kostet das ganze dann so um die ~650-800€.
Aber wer schön sein will muss bekanntlich leiden.
Solange aber eine ALWR, SRA und der ganze andere Krams im auto verbaut sind und das ganze anständig auch eingestellt ist, sagt der TÜV 100%ig NICHT ! Nein.
Ich habe´s selbst bei meinem Motorroller probiert, bloß da konnte ich weder SRA noch ALWR Realisieren.
Der mann von der Dekra meinte zu mir, wenn der Kram komplett verbaut ist wird es Eingetragen.
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Nichtsdestotrotz ist das Ganze illegal! Egal was du drannbastelst.
Der Scheinwerfer ist nicht Xenongeprüft und somit is die Eintragung nicht legal.
Wenn du aber Von Hella, Dectane hoffele etc. eine Freigabe für Xenonbrenner in den scheinwerfern bekommst dann kriegst du das 100%ig wenn es anständig gemacht ist eingetragen.
Mein Gott, könnt ihr diese unnötige Diskussion nicht einfach mal lassen?
Wer ist denn so blöd und investiert 800€, nur um Xenonlampen im Audi 80 zu haben, die die Ausleuchtung um keinen Fatzen verbessern?
Und btw ist die Eintragung dann immernoch anfechtbar, ich glaube der Geschichte nicht.
mfg Andi
Zitat:
Original geschrieben von Volvo-850-Driver
Wenn du aber Von Hella, Dectane hoffele etc. eine Freigabe für Xenonbrenner in den scheinwerfern bekommst dann kriegst du das 100%ig wenn es anständig gemacht ist eingetragen.
Gut, dass es die niemals geben wird. Wie auch keinen passenden zugelassenen Brenner 😉
Sieh es einfach ein, es sind und werden immer Halogenscheinwerfer bleiben.
Audi90cruiser hats auf den Punkt gebracht. Genau um diesen einen Punkt geht es. Dabei ist übrigens auch jeder Prüfer egal, er ist nämlich nicht berechtigt dazu 😉
Für alle die es garnicht verstehen fasse ich `s auch nochmal zusammen ganz einfach:
Halogenscheinwerfer = Freigabe für Halogenleuchtmittel
Xenonscheinwerfer = Freigabe für Xenonleuchtmittel
Hella, FK sonstwer wird dafür keine Freigabe erteilen weil es dafür kein Lichttechnisches Gutachten gibt. Eintragungen von Xenon in Halogenscheinwerfern sind nicht zulässig. Punkt.
ALWR ist ausserdem genauso unsinning denn damals vor Zulassung 99, 96 ist aber auch egal war die noch nichtmal vorgeschrieben siehe Ellenlange Diskussion im A6 C4 Forum.
So nun hol ich mir auch Chips und Bier oder geht mal einer klingeln?
Zitat:
Original geschrieben von gandhara05
Noch son Knallfrosch. Eigentlich müsste man dir voll in die Karre fahren, man kann sicher sein es wird bezahlt...Unglaublich. Wenn schon so doof, dann doch nicht noch dümmer und noch ne SWRA und den Schmarrn kaufen. Geld brennt auch von allein mit nem Streichholz.Es ist NIE eintragungsfähig, DARF nicht eingetragen werden und das kann auch keine Privatperson mal eben schnell ändern.
So jetzt ist es soweit, ich lese schon seit jahren immer wieder in verschiedenen foren einfach so herum.
Aber es war mir immer zu dumm mich dort anzumelden und auf diesem doch eher flachen und niederen bildungsfaktor zu bewegen.
Also es ist ja hier wirklich jedem, ja wirklich jedem gestattet seine eigene und in vielen fällen auch absolut unwissende meinung zu verbreiten.
Jetzt aber zum nie endenden xenon Thema. Warum verkauft den wohl Hella komplette xenon Nachrüstkits mit tüv. Wohl weil die alle brutal und kriminell sind!!!! Es ist nun mal so das es möglich ist xenon ganz Legal nachzurüsten auch wenn das einige nicht glauben. Das geht jetzt vor allem direkt an den Froschtreter.
Jetzt noch die Bitte an dich direkt, ich habe zwei Sattelzüge und jetzt staune, mit brutalem Xenon nachgerüstet und vom TÜV abgenommen. Jetzt würde ich gerne mit KEGLER83 tauschen und du trägst den unfall mit mir aus.
Deshalb wollte ich mich nie anmelden!!!!!
So jetzt ist es soweit, ich lese schon seit jahren immer wieder in verschiedenen foren einfach so herum.
Aber es war mir immer zu dumm mich dort anzumelden und auf diesem doch eher flachen und niederen bildungsfaktor zu bewegen.
Also es ist ja hier wirklich jedem, ja wirklich jedem gestattet seine eigene und in vielen fällen auch absolut unwissende meinung zu verbreiten.
Jetzt aber zum nie endenden xenon Thema. Warum verkauft den wohl Hella komplette xenon Nachrüstkits mit tüv. Wohl weil die alle brutal und kriminell sind!!!! Es ist nun mal so das es möglich ist xenon ganz Legal nachzurüsten auch wenn das einige nicht glauben. Das geht jetzt vor allem direkt an den Froschtreter.
Jetzt noch die Bitte an dich direkt, ich habe zwei Sattelzüge und jetzt staune, mit brutalem Xenon nachgerüstet und vom TÜV abgenommen. Jetzt würde ich gerne mit KEGLER83 tauschen und du trägst den unfall mit mir aus.
Deshalb wollte ich mich nie anmelden!!!!!danke für die geistreiche unterstützung es ist eben so das viele menschen total unwissend sind und einfach keine ahnung haben was sie labern und dann noch so nebenbei was die sache angeht von wegen der tüv darf das nicht eintragen da er dazu nicht berechtigt sei.
ihr wisst schon das eine eintragung immer im ermessen des prüfers liegt und das ist fakt
so und jetzt geh "ICH" mal bier und chips holen
@ Xenontrucker, mag sein, daß Du LKW`s legal mit Xenon nachgerüstet hast. Ich kenn mich im LKW Bereich nicht aus.
Einen Omega B , A6, Audi 100 C4 mit Xenon nachrüsten und allem was dazu gehört kein Ding. Xenon komplett aus Altwagen raus in anderes Fahrzeug rein ist OK.
Es gibt auch komplette Xenon Nachrüstsätze von Hella für diverse Fahrzeugtypen Preise waren glaub ich immer so um 1000 Euro. Sogar bei FK gibt es Xenon Nachrüstung für den Golf 3 für 400 Euro ehemals 8 oder 900. Legal weil Scheinwerfer mit Freigabe
Das Zauberwort ist die Freigabe. die Hersteller haben dafür ein Lichttechnisches Gutachten erstellt sowas ist Eintragungsfähig oder hast du in Deine LKW`s in die Halogenscheinwerfer ein Chinabillig HID Kit reingebastelt?
Für den B4 gibt es das nicht weil alle Hersteller ausnahmslos NUR und AUSSCHLIESSLICH Scheinwerfer mit Freigabe für Halogenleuchtmittel herstellen und vertreiben und damit fällt eine Eintragung oder ein legales fahren von Xenon im B4 weg auch weil es nie Werkskomponenten gab die man Umbauen konnte wie in den genannten Beispielen A6, Omega , 100 C4 und unendlich viele mehr.
Eines habe ich jetzt jedoch vergessen, da ich ja zwei Sattelzüge besitze und das natürlich nicht meine Privat Fahrzeuge sind, sondern ich diese in meiner Eigenschaft als Geschäftsperson besitze ist es ja dann Laut dem Froschdapper auch kein wunder das es bei mir erlaubt ist. Also weil ich ja keine Privatperson bin. HAHAHAHA Hoffentlich glaube Ich den Müll nicht bald selbst.
Zitat:
Original geschrieben von xenontrucker
Eines habe ich jetzt jedoch vergessen, da ich ja zwei Sattelzüge besitze und das natürlich nicht meine Privat Fahrzeuge sind, sondern ich diese in meiner Eigenschaft als Geschäftsperson besitze ist es ja dann Laut dem Froschdapper auch kein wunder das es bei mir erlaubt ist. Also weil ich ja keine Privatperson bin. HAHAHAHA Hoffentlich glaube Ich den Müll nicht bald selbst.
So langsam wird es für mich auch interessant!
die deppen hier sind der wahnsinn
Zitat:
Original geschrieben von xenontrucker
Eines habe ich jetzt jedoch vergessen, da ich ja zwei Sattelzüge besitze und das natürlich nicht meine Privat Fahrzeuge sind, sondern ich diese in meiner Eigenschaft als Geschäftsperson besitze ist es ja dann Laut dem Froschdapper auch kein wunder das es bei mir erlaubt ist. Also weil ich ja keine Privatperson bin. HAHAHAHA Hoffentlich glaube Ich den Müll nicht bald selbst.
Hast du irgendwas getrunken???
Nur weil ich in meinen Firmenvito n Billigxenon für 19 Euro von Ebay reinhänge macht es das noch lange nicht legaler und da isses egal ob ich einen oder 5 Firmenwagen hab.