Dauerfahrlicht und Seitenairbag abschalten
Hallo Caddy-Freunde,
bin neu hier und habe gleich zwei Fragen. Seit kurzem haben ich einen IIIer Caddy Life Kombi, 140 PS, Bj. 10/2009. Bis jetzt bin ich als ehemaliger T5-Fahrer angenehm überrascht vom Caddy.
So, jetzt meine Fragen:
1. Mein Caddy hat Dauerfahrlicht, d. h. das Abblendlicht brennt immer. Das finde ich irgendwie lästig.
2. Ich habe einen Scheel-Mann Traveller II Sportsitz mit passender Konsole für den Caddy. Sitz und Konsole haben ABE.
Zum Licht sagt der Freundliche "das kann man nicht ausschalten".
Zum Seitenairbag Abschalten, um den Originalsitz ausbauen zu können, ist ein Eingriff in die Steuerelektronik vorzunehmen, mit anschließender Meldung an VW und KBA. Danach erhalte ich eine Bestätigung und kann Sitz mit Konsole beim TÜV eintragen lassen. Ach ja, der Freundliche will dafür ca. 300 Euro haben. - Heftiger Preis.
Vielleicht weiß ja jemand eine kostengünstigere Möchlichkeit für Seitenairbag abschalten und wie man das Dauerfahrlicht deaktivieren kann.
Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, bin aber nicht fündig geworden.
Danke für Eure Hilfe
ueh
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Caddynutzer
An die Airbags darf gar niemand Anderes ran, als die Werkstätten.
Genau. Der Hintergrund für diese Regelung ist folgender:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
53 Antworten
nein!
durch abschalten des dfl erlischt die BE/ABE nicht!
wenn du solch (ein käse) verbreitest bitte in link zum Gesetzes Text 🙂
das dfl ( z.b im golf,passat touran....) konnte man ab werk gegen 50€ aufpreis bestellen.
Ja früher !
Wenn eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, die Tagfahrlicht einschließt, erlischt die Betriebserlaubnis wenn Tagfahrlicht auscodiert wird.
Ich hatte deswegen extra beim TÜV nachgefragt. Weil mich das TFL auch stört.
Bis zum 7. Februar 2011 konnten die Fahrzeuge ohne TFL ausgeliefert werden. Somit gab es für diese Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis ohne TFL.
Richtig ist, das es in Deutschland keine Rechtsvorgaben gibt, das Tagfahrlicht nutzen zu müssen.
Trotzdem erlischt die Betriebserlaubnis, wenn das TFL bei Fahrzeugen nach dem 7. Februar 2011 auscodiert wird.
Zitat:
Original geschrieben von mika85
tfl und dfl sind 2 paar schuhe 😉
Richtig.
Beim DFL leuchten auch die Rückleuchten und das Abblendlicht.
Beim TFL sind es nur kleine Birnen in der Front (kein Abblendlicht)
Dann sind wir uns ja einig 😉
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unterscheidet ihr eigentlich fein säuberlich zwischen DFL und TFL oder mischt ihr:
TFL = Zusatzbirne im Nebelscheinwerfer (so was wie bei Audi die Led's nur nicht in Led Form)
DFL = Permanentes Abblendlicht eingeschaltet
Wolfgang
die neueren fahrzeuge müssen ab werk über tfl verfügen, was aber nicht heißt das dfl nicht abgestellt werden darf!
welcher prüfer/polizist kann bei einer kontrolle festellen das das auto mit dfl ab werk war wenn es rauscodiert wurde?
Das ist alles richtig so.
Aber wenn du ein Fahrzeug hast, das nach dem 7. Februar 2011 zugelassen wurde, muß vorne etwas leuchten wenn du den Motor startest.
Darauf achtet der TÜV
Jungs ruhig Blut 🙂 habs heute noch von nem netten VCDS-User rauscodieren lassen, mein Caddy hatte das Dauerfahrlicht, kein Tagfahrlicht.
Zusammen mit dem Lichtsensor funktioniert dieser nun auch so wie er soll, Lichtschalter auf "Auto" und je nach Dunkelheit schaltet sich selbstständig das Hauptfahrlicht ein.
Zugelassen wurde mein Caddy Ende März 2010.
Denke das sollte rechtlich so passen. Falls ich ihn verkaufen sollte später, wird alles wieder auf Standart codiert.
Zitat:
Original geschrieben von Tete86
Zugelassen wurde mein Caddy Ende März 2010.
Das hast du ja echt noch Glück gehabt mit dem Zulassungsdatum.
Jap das stimmt, ist aber auch lustig, Dauerfahrlicht ab Zündung an, wenn ein Regen-und Lichtsensor + Automatik-Lichtschalter verbaut ist.... wozu dann das ganze ? 🙂 Deshalb hab ich das DFL rausnehmen lassen.
Lustig ist auch, dass die Erkenntnis der Sinnlosigkeit der alten Einstellung über 2 Jahre gebraucht hat...😁
...und ich würde das bei einem Verkauf so lassen, die neue Variante ist doch viel besser😉.
Da Du den Caddy seit 2010 fährst und wir jetzt Ende 2012 haben, ist das doch mehr als offensichtlich...😉.
Zitat:
Original geschrieben von transarena
Das ist alles richtig so.
Aber wenn du ein Fahrzeug hast, das nach dem 7. Februar 2011 zugelassen wurde, muß vorne etwas leuchten wenn du den Motor startest.
Darauf achtet der TÜV
Totaler Käse. Unser niegelnagelneuer Fiasko hat beides nicht. Weder TFL noch DFL. Und es ist KEIN Re-Import. Die Zulassung bzw. BE hängt an der Homologation des Fahrzeugtyps und nicht an der verkehrsamtlichen Zulassung des persönlichen Fahrzeugs. Lag diese vor dem Datum (wie beim Caddy oder auch unserem Fiasko) -Datum der EG-Zulassung des Fahrzeugtyps findet sich in den Fahrzeugpapieren- braucht es beides nicht.
Die Problematik, die sich dann nur stellt, ist die, wie die Rechts und Gerichtslage bei werkseitig vorhandenem aber nachträglich deaktivierten Sicherheitseinrichtungen aussieht.....aber die Fahrzeugzulassung an sich dürfte davon nicht beeinflußt werden.
Zitat:
Die Problematik, die sich dann nur stellt, ist die, wie die Rechts und Gerichtslage bei werkseitig vorhandenem aber nachträglich deaktivierten Sicherheitseinrichtungen aussieht.....aber die Fahrzeugzulassung an sich dürfte davon nicht beeinflußt werden.
Wie sieht das dann eigentlich bei Touranrückleuchten usw aus? Erhöht ja sogesehen die Sicherheit.