Dauerfahrlicht und Seitenairbag abschalten
Hallo Caddy-Freunde,
bin neu hier und habe gleich zwei Fragen. Seit kurzem haben ich einen IIIer Caddy Life Kombi, 140 PS, Bj. 10/2009. Bis jetzt bin ich als ehemaliger T5-Fahrer angenehm überrascht vom Caddy.
So, jetzt meine Fragen:
1. Mein Caddy hat Dauerfahrlicht, d. h. das Abblendlicht brennt immer. Das finde ich irgendwie lästig.
2. Ich habe einen Scheel-Mann Traveller II Sportsitz mit passender Konsole für den Caddy. Sitz und Konsole haben ABE.
Zum Licht sagt der Freundliche "das kann man nicht ausschalten".
Zum Seitenairbag Abschalten, um den Originalsitz ausbauen zu können, ist ein Eingriff in die Steuerelektronik vorzunehmen, mit anschließender Meldung an VW und KBA. Danach erhalte ich eine Bestätigung und kann Sitz mit Konsole beim TÜV eintragen lassen. Ach ja, der Freundliche will dafür ca. 300 Euro haben. - Heftiger Preis.
Vielleicht weiß ja jemand eine kostengünstigere Möchlichkeit für Seitenairbag abschalten und wie man das Dauerfahrlicht deaktivieren kann.
Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, bin aber nicht fündig geworden.
Danke für Eure Hilfe
ueh
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Caddynutzer
An die Airbags darf gar niemand Anderes ran, als die Werkstätten.
Genau. Der Hintergrund für diese Regelung ist folgender:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
53 Antworten
Hallo Ueh
Herzlich Willkommen im Forum.
Das Dauerfahrlicht kann dir die Werkstatt,
oder einer mit VCDS auscodieren.
Den Airbag nur die Werkstatt
Viktor
Moin!
Wie Viktor schon sagte:
Zum Licht rauscodieren hatten die keine Lust (dauert etwa eine Minute)
Und zum Airbag bleibt Dir die aufgezeigte Prozedur nicht erspart.
Gruß Ulf
Mit dem Dauerfahrlicht kennen sich die Österreicher ganz gut aus. Mal rein damit, dann wieder raus damit... Wirklich notwendig ist es ja in unseren Breitengraden nun wirklich nicht.
An die Airbags darf gar niemand Anderes ran, als die Werkstätten.
Zitat:
Original geschrieben von Caddynutzer
An die Airbags darf gar niemand Anderes ran, als die Werkstätten.
Genau. Der Hintergrund für diese Regelung ist folgender:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
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War ja klar, dass der mit der Airbagkeule wieder um die Ecke kommt. Bla bla bla.....das kennen wir doch alles schon von dir.....nur der Text ist neuerdings länger.🙁
Hat hier irgendjemand was anderes geschrieben oder gar ne Anleitung zum Selbstversuch gepinselt?????
Es ist Samstagabend und du hast nix besseres zu tun als AIRBAG-Freds rauszupuhlen und Belehrungen für nix und wieder nix rauszuposaunen.....
War wohl rein präventiv...😁😉.
Der 😁 darf auch streng genommen das DFL nicht rauscodieren da dies zur ABE vom Fzg. gehört und diese durch eine Änderung daran erlischt.
MFG
Das DFL war doch aber beim Vor-FL um den es hier geht (Bj. 2009!) lediglich eine Ausstattungsvariante, genauso wie das Abbiegelicht oder der Regen-Lichtsensor mit Lichtautomatik. Nicht jedes Fahrzeug hatte diese Extras, also kann auch nicht die allgemeine Fahrzeug-ABE davon abhängen😉.
Zitat:
Original geschrieben von Tekas
War wohl rein präventiv...😁😉.
Natürlich. 😉
So, Leute, Probleme gelöst!
Tagfahrlicht ausschalten:
Meister beim Freundlichen steckte Computer an und hat das Dauerfahrlicht in der Bordelektronik ausgeschaltet. - Automatikschaltung funktioniert jetzt allerdings nicht mehr (was mich nicht stört). Kosten: 10 Euro in die Kaffekasse.
Fahrersitz mit Seitenäirbag ausbauen:
Der Freundliche beantragt bei VW, hier bei TSC (Technisches Service Center) unter Angabe des Grundes warum der Sitz ausgebaut werden und warum einer ohne Airbag eingebaut werden soll, die Freigabe. Er erhält dann einen Formularsatz 3-fach in welchem alle Fahrzeugdaten eingetragen werden, u. A. auch die Fahrgestellnummer. Dann baut er den Sitz aus und ändert die Steuerelektronik entsprechend. Den Seriensitz mit Airbag muss er dann bei sich in einem "panzerschrankähnlichem" Behältnis einlagern. Abschießen darf er den Airbag nicht! Formularsatz wird komplettiert, unterschrieben und abgestempelt. 1 Exemplar geht an VW, 1 Exemplar zum KBA und das dritte Exemplar geht an mich zu Vorlage beim TÜV.
Die Kosten:
- der Freundliche nahm 180 Euro
- der TÜV 77 Euro
- das Landratsamt zum Eintrag in den Schein 35 Euro.
- der Sitzhersteller für die benötigte Konsole 198 Euro.
Kosten gesamt: 490 Euro
Ganz schön heftig. Aber was macht man nicht alles für die persönliche Eitelkeit oder auch für das verschlissene Rückgrat.
Gruß
U.E.H.
Zitat:
Original geschrieben von ueh
...Meister beim Freundlichen steckte Computer an und hat das Dauerfahrlicht in der Bordelektronik ausgeschaltet. - Automatikschaltung funktioniert jetzt allerdings nicht mehr (was mich nicht stört). Kosten: 10 Euro in die Kaffekasse.
...
So ein Stümper, selbstverständlich muss die Automatikschaltung des Fahrlichtes nach dem Rauscodieren des DFL noch funktionieren. Im Gegenteil, die automatische Fahrllichtsteuerung erhält ja erst durch das Abschalten des DFL seine eigentliche Funktion, denn sobald es irgendwo zu dunkel ist (Tunnel, Garage, Dämmerung) wird automatisch das Fahrlicht eingeschaltet😉.
Zitat:
Original geschrieben von ueh
So, Leute, Probleme gelöst!Tagfahrlicht ausschalten:
Meister beim Freundlichen steckte Computer an und hat das Dauerfahrlicht in der Bordelektronik ausgeschaltet. - Automatikschaltung funktioniert jetzt allerdings nicht mehr (was mich nicht stört). Kosten: 10 Euro in die Kaffekasse.
zum licht kann da was nicht stimmen. beim dfl wird eigentlich nur tfl codiert und das über die hauptscheinwerfer.
hast du ein scan?normal funktioniert das licht nach wie vor, auch wenn das dfl/tfl raus ist.
gruß
Bei mir ging es auch dieses dämliche DFL zu deaktivieren und Autolichtfunktion zu erhalten.
Also nochmal hin und reklamieren.