Dauerfahrlicht und Seitenairbag abschalten

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo Caddy-Freunde,

bin neu hier und habe gleich zwei Fragen. Seit kurzem haben ich einen IIIer Caddy Life Kombi, 140 PS, Bj. 10/2009. Bis jetzt bin ich als ehemaliger T5-Fahrer angenehm überrascht vom Caddy.

So, jetzt meine Fragen:

1. Mein Caddy hat Dauerfahrlicht, d. h. das Abblendlicht brennt immer. Das finde ich irgendwie lästig.

2. Ich habe einen Scheel-Mann Traveller II Sportsitz mit passender Konsole für den Caddy. Sitz und Konsole haben ABE.

Zum Licht sagt der Freundliche "das kann man nicht ausschalten".

Zum Seitenairbag Abschalten, um den Originalsitz ausbauen zu können, ist ein Eingriff in die Steuerelektronik vorzunehmen, mit anschließender Meldung an VW und KBA. Danach erhalte ich eine Bestätigung und kann Sitz mit Konsole beim TÜV eintragen lassen. Ach ja, der Freundliche will dafür ca. 300 Euro haben. - Heftiger Preis.

Vielleicht weiß ja jemand eine kostengünstigere Möchlichkeit für Seitenairbag abschalten und wie man das Dauerfahrlicht deaktivieren kann.

Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, bin aber nicht fündig geworden.

Danke für Eure Hilfe

ueh

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Caddynutzer


An die Airbags darf gar niemand Anderes ran, als die Werkstätten.

Genau. Der Hintergrund für diese Regelung ist folgender:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

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Von deinem Auto?wo kommst du denn her?

Hallo Mika,

wo ich herkomme, das tut wohl nichts zur Sache oder? Und ein Scan von meinem Auto, da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen was Du möchtest.

Gruß

ueh

Er möchte wissen, ob du in seiner Nähe wohnst. Da er dir helfen kann.
Denn in seiner Signatur steht:
VCDS --> PN ME!!! = PN - Pössneck (Thüringen)

Oder ob du in der Nähe eines bekannten VCDS-Users wohnst.
Der könnte dir das auch schnell und kurzfristig richtig einstellen, wenn dein 🙂 zu dumm dafür ist.

Nee nee....das PN steht für Private Nachricht, denn er möchte die Formalien wohl nicht in der Öffentlichkeit (Forum) klären.😉

Seinen VCDS-Bereich siehst du in seinen Kennzeichen oder ggfs. auf der VCDS-User-Map.😉

Ein Scan ist ein Ausdruck oder Screenshot von dem (Fehler)Protokoll des Fehlerspeichers deines Autos, welches mittels VCDS oder VAG-Com (vom 🙂) erstellt wird.

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Ok...simmt. 😉

EIC = Eichsfeld

Da ich öfters in D unterwegs bin,hätte es sein können das ich z.b in seiner nähe mal bin bzw ein anderer vcds User ihm helfen kann

Ich hatte heut ein paar sehr schöne Erlebnisse 🙁 2 Werkstätten hatten keine Zeit fürs DFL rauscodieren, die andere hat gesagt, dass sie es aufgrund der Rechtslage nicht dürfen 😰.
Dabei würde die Autolichtfunktion dann endlich richtig funktionieren 🙄.

Zitat:

Original geschrieben von Tete86


Ich hatte heut ein paar sehr schöne Erlebnisse 🙁 2 Werkstätten hatten keine Zeit fürs DFL rauscodieren, die andere hat gesagt, dass sie es aufgrund der Rechtslage nicht dürfen 😰.
Dabei würde die Autolichtfunktion dann endlich richtig funktionieren 🙄.

Hi,

tja da wirst du wohl nach Berlin zum Weihnachtstreffen vorbei rodeln müssen😁

da wird dir sofort geholfen😛😉

oder einfach bis Poznan warten😎😎

bis denne😎

Zitat:

Original geschrieben von Tete86


Ich hatte heut ein paar sehr schöne Erlebnisse 🙁 2 Werkstätten hatten keine Zeit fürs DFL rauscodieren, die andere hat gesagt, dass sie es aufgrund der Rechtslage nicht dürfen 😰.
Dabei würde die Autolichtfunktion dann endlich richtig funktionieren 🙄.

auch an dich der rat, an einen vcds user wenden.

Na sei froh, dass die keine Zeit hatten. Die Rechnung dazu hättest du nämlich auch nicht zahlen wollen.😉

Hier wollte man damals von mir für die Deaktivierung des automatischen Heckwischens beim Einlegen des Rückwärtsganges ne 1/2 Stunde Arbeitszeit aufschreiben.😰

autsch, das entspräche dann ja 40-50 Teuros 😰 naja die eine Werkstatt wollte es auf biegen und brechen einfach nicht machen.... -.- hab ich bzgl. Weihnachtstreffen in B was verpasst?^^

Nen schnelles W-Markt Treffen am Freitag noch vorm Weltuntergang 😉.

Das der 😁 das DFL nicht auscodieren will ist übrigens berechtigt da damit die ABE vom Fzg. erlischt.

Zitat:

Original geschrieben von AudiJunge


Nen schnelles W-Markt Treffen am Freitag noch vorm Weltuntergang 😉.

Das der 😁 das DFL nicht auscodieren will ist übrigens berechtigt da damit die ABE vom Fzg. erlischt.

käse! das dfl ist kein keinestandteil der ABE

Wenn das Fzg. so ausgeliefert wird ist es auch Bestandteil der BE (nicht ABE hab mich vertan).

Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union [b) mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen[/b)

Heißt im Umkehrschluss, Betriebserlaubnis erlischt, wenn Tagfahrlicht auscodiert wird.

Dieses gilt aber nicht für Fahrzeuge, die vor dem 7. Februar 2011 zugelassen wurden, da diese eine BE auch ohne Tagfahrlicht bekommen haben.

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