Das geht ja gut los.....
Tach leutchen, wie einige von Euch schon wissen hab ich mir letzte Woch ein M3 gekauft. Jetzt ist mir aufgefallen das, das Hinterachsdiff. undicht ist. Weiss einer von Euch wie Teuer das wird, oder man es neu abdichten kann? Wenn muss mein Händler ja übernehmen oder nicht? Wenn nicht stell´ich den Wagen gleich wieder auf seinen Hof.
Danke schon mal für eure antworten.
Gruß Pete
50 Antworten
Werde ich mal machen wenn der sich Querstellt. Naja ich fahr da morgen esrt mal hin und dann soll er sich die suppe mal selber anschauen....
ich habe gerade in meinen Vertag gesehen das es sich um einen privatverkauf handelt..... Kotz!!
Habe ich denn da noch ein rückgabe recht?
Zitat:
Original geschrieben von Pete the eye
ich habe gerade in meinen Vertag gesehen das es sich um einen privatverkauf handelt..... Kotz!!
Habe ich denn da noch ein rückgabe recht?
Na dann hast ja inne shice gegriffen,hast du dir den Vertrag nicht richtig durchgelesen,was da drinne steht😰
Zitat:
Original geschrieben von buck_dunns
Na dann hast ja inne shice gegriffen,hast du dir den Vertrag nicht richtig durchgelesen,was da drinne steht😰
Vor lauter Wald sieht man manchmal die Bäume nicht......🙁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Pete the eye
ich habe gerade in meinen Vertag gesehen das es sich um einen privatverkauf handelt..... Kotz!!
Habe ich denn da noch ein rückgabe recht?
Privatverkauf und Händler??????
Also ich würd da auf jeden Fall mall nachhacken.
Darf der das überhaupt machen??
Aber wenn du das unterschreiben hast, musst du jetzt seine absichliche Schuld beweisen, glaub ich.
mfg
und viel Glück ,denn so ein M3 ist ja an und für sich kein schlechtes Auto, du weist was ich meine.
Zitat:
Original geschrieben von Rasender Roland
Privatverkauf und Händler??????
Also ich würd da auf jeden Fall mall nachhacken.
Darf der das überhaupt machen??
Aber wenn du das unterschreiben hast, musst du jetzt seine absichliche Schuld beweisen, glaub ich.
mfg
und viel Glück ,denn so ein M3 ist ja an und für sich kein schlechtes Auto, du weist was ich meine.
Der Wagen hatte soviel ich weiß seiner Frau gehört...
Den hat er für sie verkauft
Also Jungs dann kläre ich euch mal auf 🙂
Prinzipiell unterscheidet man zwischen Gewährleistung und Garantie!!! Das wissen selbst viele Händler nicht richtig, oder stellen sich bewusst dumm!
Wenn Du das Auto bei einem Händler kaufst, MUSS dieser bei Gebrauchtfahrzeugen min. 1 Jahr für die Mängelfreiheit und für die zugesichterten Eigenschaften haften. Vetragsbedingungen wie "ohne Gewährleistung" etc ... sind vor Gericht nicht relevant, da die Gesetzgebung bei privaten Endverbauchern obig erwähnte Gewährleistung nicht ausschliesen läßt, auch wenns im Vertrag drinsteht.
Ausgeschlossen hiervon sind im Kaufvertrag aufgelistete Mängel die dem Käufer beim kauf bekannt waren und normaler Verschleiss.
Die Garantie ist eine FREIWILLIGE LEISTUNG, die der Händler zur gesetzlichen Gewährleistung DAZU geben KANN. Dh. die Verschmelzung von Gewährleistung und Garantie, wie es in der Praxis oft bei den Angeboten von mobile.de und autoscout24.de zu sehen ist, wäre vor Gericht nicht anerkannt. Ein Gebrauchtwagenpass zB. von CCC ersetzt nicht die sowieso vorhandene Gewährleistung!
Ein Privatmann, der beim Händler ein Auto kauft, hat auch ohne "Gebrauchtwagengarantie/Gebrauchtwagenpass" (zb. von CCC, AXA, etc.) eine gesetzliche Gewährleistung vom Händler.
In deinem Fall sehe ich es so; der Händler will sich aus der gesetzlichen Gewährleistung drücken und verkauft das Auto scheinbar für seine Frau, also im "Auftrag von Privat", somit kann er es, wenn er es richtig anstellt, fast jeden scheiss verkaufen, wie gesagt, wenn er es "richtig" anstellt.
Er hat das wohl sehr "geschickt" gemacht, indem er schon eine Instandsetzung im Kaufvertrag erwähnt, somit muss der Wagen schon mal nicht unfallfrei sein. Der Mangel den Du jetzt aktuell hast, wäre ein typischer Gewährleistungsfall für deinen Händler!
Da das Auto wohl nicht wirklich von privat kommt, sondern nur vordergründig als solches verkauft wurde, verstößt der Händler gegen das Gesetz. Wenn er sich weigert das KFZ zurückzunehmen dann schildere ihm diesen Sachverhalt und weise auf deine Rechtsschutzversicherung hin, das hilft meistens 😉
Viel Glück 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Jojo_318is
Also Jungs dann kläre ich euch mal auf 🙂
Prinzipiell unterscheidet man zwischen Gewährleistung und Garantie!!! Das wissen selbst viele Händler nicht richtig, oder stellen sich bewusst dumm!
Wenn Du das Auto bei einem Händler kaufst, MUSS dieser bei Gebrauchtfahrzeugen min. 1 Jahr für die Mängelfreiheit der zugesichterten Eigenschaften haften. Vetragsbedingungen wie "ohne Gewährleistung" etc ... sind vor Gericht nicht relevant, da die Gesetzgebung bei privaten Endverbauchern obig erwähnte Gewährleistung nicht ausschliesen läßt, auch wenns im Vertrag drinsteht ist. Ausgeschlossen hiervon sind im Kaufvertrag aufgelistete Mängel die dem Käufer beim kauf bekannt waren und normaler Verschleiss.
Die Garantie ist eine FREIWILLIGE LEISTUNG die der Händler zur gesetzlichen Gewährleistung DAZU geben KANN. Dh. die Verschmelzung von Gewährleistung und Garantie wie es in der Praxis oft bei den Angeboten von mobile.de und autoscout24.de zu sehen ist, wäre vor Gericht nicht anerkannt. Ein Gebrauchtwagenpass zB. von CCC ersetzt nicht die sowieso vorhandene Gewährleistung!
In deinem Fall sehe ich es so; der Händler will sich aus der gesetzlichen Gewährleistung drücken und verkauft das Auto scheinbar für seine Frau, also im Auftrag von Privat, somit kann er es, wenn er es richtig anstellt, dir jeden scheiss verkaufen, wie gesagt, wenn er es "richtig" anstellt.
Er hat das wohl sehr "geschickt" gemacht indem er schon eine Instandsetzung im Kaufvertrag erwähnt, somit muss der Wagen schon mal nicht unfallfrei sein. Der Mangel den Du jetzt aktuell hast wäre ein typischer Gewährleistungsfall für deinen Händler!
Da das Auto wohl nicht wirklich von privat kommt sondern nur vordergründig als solches verkauft wurde, verstößt der Händler gegen das Gesetz. Wenn er sich weigert das KFZ zurückzunehmen dann schildere im diesen Sachverhalt und weise auf deine Rechtsschutzversichrung hin, dh. hilft meistens 😉
Viel Glück 🙂
Danke Dir, das war sehr aufschlussreich. Ich denke das er und ich uns schon einig werden.
Zitat:
Original geschrieben von Pete the eye
Danke Dir, das war sehr aufschlussreich. Ich denke das er und ich uns schon einig werden.
Denke auch ihr werdet euch einig.
Lass Dir aber bloss nichts von dem erzählen vonwegen keine Reparatur bzw. Rücknahme.
Der Händler steht jetzt in der Pflicht.
Aber mal ganz ehrlich...hast Dir den Wagen vorm Kauf nicht angesehen???
Zitat:
Original geschrieben von Path
Aber mal ganz ehrlich...hast Dir den Wagen vorm Kauf nicht angesehen???
Stand doch M3 dran,da schaut man nicht mehr weiter am Wagen rum😁
Nicht zu ernst nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Path
Aber mal ganz ehrlich...hast Dir den Wagen vorm Kauf nicht angesehen???
Vor dem Kauf habe ich meine neue Rutsche auch nicht von Unten angesehen.
Hoffe mal das mir solche Probleme erspart bleiben 🙁
Zitat:
Original geschrieben von cocooncrew
Vor dem Kauf habe ich meine neue Rutsche auch nicht von Unten angesehen.
Hoffe mal das mir solche Probleme erspart bleiben 🙁
Naja....bei einem Baujahr 03/02 ist das ja noch verzeihlich...aber bei nem E36 M3...vermutlich um die 10 Jahre alt...
Den schaut man sich von oben....unten...links und rechts...mit viel Fachwissen an...
Da sollte einem alles interessieren....denn M-Teile kosten ein wenig mehr wie Serienteile 😉
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Path
Aber mal ganz ehrlich...hast Dir den Wagen vorm Kauf nicht angesehen???
Tja im Eifer des Gefechts vergisst man sowas schonmal
Is der nu eigentlich gehchippt?
Wie bist mit der Leistung zufrieden?
Verbrauch, was kannst da in etwa sagen?