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Das Ende des Touchscreens im Auto?
Ein Gericht verbietet eindeutig die Nutzung fest verbauter Touchscreens während der Fahrt.
Was bedeutet das für moderne Autos ?
Beste Antwort im Thema
Wenn du den von dir verlinkten Artikel verstanden hast wirst du erkennen, dass nicht die Benutzung generell verboten ist, sondern die Benutzung bei gleichzeitiger Vernachlässigung der erforderlichen Obachtwaltung auf das Verkehrsgeschehen. Blindflug war noch nie erlaubt.
Vielleicht macht es den Entwicklern deutlich, dass nicht jeder Schalter sinnvoll durch ein Untermenü ersetzt werden kann.
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284 Antworten
Zitat:
@Thomasbaerteddy schrieb am 13. September 2020 um 21:20:36 Uhr:
Ist jetzt zwar OT, aber in meinem Megane 3 sorgt "Silikonglibber" im Stecker vom Motorsteuergerät für die "lustigsten" Fehler (und -meldungen). Und sorgte auch schon mal für den zeitweisen Ausfall eines Injektors. Fehlerspeicher sagt dann aber nicht: oh-oh, ich hab einen Wackelkontakt im Stecker, sondern nur, was infolgedessen nicht geht.
Oh mannnnn, wie soll die Software das denn wissen? Die stellt fest daß die Verbindung zwischen Steuergerät und Injektor hochohmig ist und setzt einen entsprechenden Fehler.
Ob der Marder jetzt das Kabel durchgefressen hat, am Injektor der Stecker korrodiert ist, oder jemand mit Silikon den Stecker am Steuergerät sabotiert hat muß man dann schon selber rausfinden.
Zitat:
@GaryK schrieb am 14. September 2020 um 11:30:59 Uhr:
Fehlermeldungen sind eins, aber die zu verstehen setzt immer noch "Hirn 1.0" voraus.
Oder zumindest irgendwas mit 0.9x, aber selbst daran scheitert es oft.
Zitat:
Wenn "Die überwiegende Mehrheit der Meldungen sind doch nur in sich selbst begründet" tatsächlich zutrifft, dann gehören eher die Entwickler der Software erschossen.
Würde ich mal eher nicht vermuten (siehe oben).
Gruß Metalhead
Jetzt wird mir auch klar ,warum bei größeren Flugzeugen auf Langstrecken zu den beiden Piloten
immer noch ein Bordingenieur die Crew ergänzt !!!
Der dritte Mann für Skat. Das war einfach.
Zitat:
@Lippeelfe schrieb am 14. September 2020 um 12:32:25 Uhr:
Jetzt wird mir auch klar ,warum bei größeren Flugzeugen auf Langstrecken zu den beiden Piloten
immer noch ein Bordingenieur die Crew ergänzt !!!
Dritter Mann war doch der Navigator. Gibt's doch schon lange nicht mehr, oder?
Gruß Metalhead
Auf Langstrecke eher drei Piloten. Der Bordingenieur ist seit kaum 40 Jahren ziemlich ausgestorben.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. September 2020 um 13:19:13 Uhr:
Zitat:
@Lippeelfe schrieb am 14. September 2020 um 12:32:25 Uhr:
Jetzt wird mir auch klar ,warum bei größeren Flugzeugen auf Langstrecken zu den beiden Piloten
immer noch ein Bordingenieur die Crew ergänzt !!!
Dritter Mann war doch der Navigator. Gibt's doch schon lange nicht mehr, oder?
Gruß Metalhead
Na das war aber noch lange vor der Zeit die ich meine !
Normalerweise gibt es doch vom Hersteller zu jedem Fehler einen Workaround was zu prüfen ist. Denn es ist in der Tat nicht immer eindeutig. Bei meinem Auto z.B. ist bei einem Fehler der den Nockenwellensensor der linken Zylinderbank betrifft die Lichtmaschiene zu prüfen, da eine sterbende Lima Induktionsspannungen erzeugt die den betreffenden Nockenwellensesor beeinträchtigt. Da kommt man so adhoc eher nicht drauf und würde auf Verdacht eher den Sensor tauschen.
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 16. September 2020 um 08:31:54 Uhr:
Normalerweise gibt es doch vom Hersteller zu jedem Fehler einen Workaround was zu prüfen ist.
Ich bin ziemlich sicher, dass das was du meinst, nicht "Workaround" heißt, sondern eher "Prüfplan" oder "Fehlersuchbaum." Für die Vertragswerkstätten sind die oft schon im Original-Diagnosetester hinterlegt. Bei VW z.B. kennt man das als "geführte Fehlersuche"
Soll das jetzt etwa auch noch alles auf die Touchscreens mit rauf?
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 16. September 2020 um 21:58:54 Uhr:
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 16. September 2020 um 08:31:54 Uhr:
Normalerweise gibt es doch vom Hersteller zu jedem Fehler einen Workaround was zu prüfen ist.
Ich bin ziemlich sicher, dass das was du meinst, nicht "Workaround" heißt, sondern eher "Prüfplan" oder "Fehlersuchbaum." Für die Vertragswerkstätten sind die oft schon im Original-Diagnosetester hinterlegt. Bei VW z.B. kennt man das als "geführte Fehlersuche"
Ja stimmt, das korrekte Wort in meinem Fall (Ford) ist TSB, "Technical Service Bulletin".
Urteil
https://www.anwaltsregister.de/.../...t_vom_Fahren_ablenken.d7806.html
Die Bedienung darf nicht vom Fahren ablenken
Nutzung nur unter den Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung
Da solch ein Bildschirm viele Funktionen hat, komme es auch nicht darauf an, ob der Scheibenwischer gesteuert werden sollte oder etwas anderes, entschied das OLG. Solche Geräte dürften nur unter den Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung - also zum Beispiel über Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion - genutzt werden oder aber nur verbunden mit einem kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blick.
Benutzung nicht grundsätzlich Verboten
Somit ist die Benutzung fest verbauter Geräte im Gegensatz zur Bedienung von elektronischen Geräten in der Hand zwar nicht grundsätzlich verboten. Man darf sich aber nicht ablenken lassen.
So schaut die aktuelle Rechtssprechung aus!!
Die Bedienung der Frontwischer und Einstellung des Intervalls nur über das Menü möglich.
https://www.t-online.de/.../...ren-scheibenwischer-nicht-bedienen.html
Der reinste Blödsinn was die Hersteller da einbauen, alles nur noch per Touch Screen und großem Display.
Frage mich nur wie ältere Herrschaften in einem Golf 8 damit zurecht kommen werden.
Kenne noch die Testberichte über Opel Insignia und Astra J, alles überladen mit Tasten.
Aber ein Blick, später kann man es blind und die Funktion war ein- oder ausgeschaltet.
Oder ohne Umstand konnte man die Temperatur einstellen und nicht erst einen Laptop Kurs besuchen.
Wenn solche Urteile auch von der nächsten (höchsten) Instanz bestätigt werden, dürfte das ein Rückgabegrund für alle Autos sein, bei denen man auch bei Grundfunktionen tief ins Menü einsteigen muss.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. November 2020 um 16:38:21 Uhr:
Wenn solche Urteile auch von der nächsten (höchsten) Instanz bestätigt werden, dürfte das ein Rückgabegrund für alle Autos sein, bei denen man auch bei Grundfunktionen tief ins Menü einsteigen muss.
Ist doch schon ein OLG-Urteil (und damit nicht das erste).
Gruß Metalhead
Ein Rückgabegrund wird dieser Konkretisierung bereits bestehenden Rechts (man durfte sich auch davor nicht ablenken lassen - das gilt im Übrigen auch für die Bedienung von Knöpfen im Fahrzeug) aber sicher nicht sein. Frage mich sowieso wo eigentlich die "Neuigkeit" bei der ganzen Sache ist...
Übrigens kann man auch Touch-Bedienung intuitiv und schnell bedienbar auslegen.