Darf ich diese Winterreifen aufziehen?
Ein bekannter hat noch fast ungefahrene Winterpneus in der Garage, die möchte er mir gern verkaufen. Nur weiss er nicht von welchem 3er BMW sie sind. (Fragt bitte nicht warum 😉 )
Felge 5x120 6 1/2 J x 15
Reifen: 195/50 R15 91H
Continental Winter Contact
DOT CPPC AXHD 2701
Ich habe im KFZ Schein aber diese Grösse nicht eingetragen, da steht unter Nr. 15.1/2: 205/60R15 91W
Und unten im Kleingedruckten stehen verschiedene Felgengrössen, unter anderem: 6 1/2x15 ET 47MM aber eben keine Reifengrösse... darf ich nun, oder nicht? Ich mag lieber 195er Winterreifen, als 205er....
Thanx Jungs...
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pfauli
Hallo Daniel
Ich lese in Deinem Statement keine 100%'ge Gewissheit! 😉
Na und zudem kann ich diese Info ja nicht dazu benutzen irgendwelche Radsätze zu verwenden, die mir gerade Spass bereiten, denn bei seiner Wahl, würde z. B. der Tacho nicht mehr passen und das kann nicht erlaubt sein.
Oder!
Die neue Regelung besagt
nicht, das Du alles mögliche fahren darfst!
Du darfst nur Rad-/Reifenkombinationen fahren, für die es ab Werk eine Freigabe gibt - und das ohne Eintragung und ohne dass es im Fahrzeugschein steht.
Beim E36 wären das also alle, die hier drin stehen:
http://www.harzer-berge.de/marsupage/bilder/reifen_e36_1.gif
Okay Danke... also geht es nicht. 185 ist ja bei mir auch nicht eingetragen, das heisst, es gibt ein BMW Gutachten, wo man nachsehen kann, was man fahren darf? Warum eigentlich... meine jetzigen 205er Winterreifen haben noch gutes Profil, aber wenn ein Schneekrümel auf der Strasse liegt, hauts mich raus. Also kaufe ich mir besser 4 neue... ich dachte vielleicht kann ich mir diese draufziehen, sehen halt aus wie neu. Im Notfall möchte ich wirklich keinen Ärger mit der Versicherung haben... ich versteht halt dieses ganze, 185 ja... aber 195 nein - nicht so ganz. 205 dann wieder ja... soll da mal einer durchblicken. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Die neue Regelung besagt nicht, das Du alles mögliche fahren darfst!
Du darfst nur Rad-/Reifenkombinationen fahren, für die es ab Werk eine Freigabe gibt - und das ohne Eintragung und ohne dass es im Fahrzeugschein steht.
Beim E36 wären das also alle, die hier drin stehen:
http://www.harzer-berge.de/marsupage/bilder/reifen_e36_1.gif
Genau! Vielen Dank für die Hilfe.
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Die neue Regelung besagt nicht, das Du alles mögliche fahren darfst!
Du darfst nur Rad-/Reifenkombinationen fahren, für die es ab Werk eine Freigabe gibt - und das ohne Eintragung und ohne dass es im Fahrzeugschein steht.
Beim E36 wären das also alle, die hier drin stehen:
http://www.harzer-berge.de/marsupage/bilder/reifen_e36_1.gif
Bedeutet das ich jetzt 7,5x17 und 8,5x17 ohne eintragung fahren darf???
Ähnliche Themen
@ moguai2000:
Insofern es sich dabei um originale BMW-Felgen handelt und Du die eventuell vorhandenen Auflagen erfüllst (also z.B. Lenkeinschlagbegrenzer) darfst Du das. (Wie schon gesagt zumindest, wenn Du schon die neuen Papiere hast)
ist ja geil!!! also der Tüv hat sich beim letzten mal schon in die hose gemacht weil ich meine 7x16 mit 225/50R16 nicht im neuen schein hatte bei dem alten 3er 😁 da musste ich dann später noch meine alte briefkopie hin faxen.
gibts zu dieser regelung irgendwo nen "§" damit man sich das ganze in amtsdeutsch nochmal nachlesen kann??
Zitat:
Original geschrieben von moguai2000
gibts zu dieser regelung irgendwo nen "§" damit man sich das ganze in amtsdeutsch nochmal nachlesen kann??
Der TÜV, Dekra, KÜS, ... können alle Radfreigaben einsehen. Ein entsprechendes Programm hat jede dieser Einrichtungen.
Du brauchst kein Gutachten in Amtsdeutsch mit dir führen. Ansonsten kannst du es hier nachlesen:
StVZO
Ich verstehe das alles nicht, warum darf man 185 und 205er fahren, 195er aber nicht. Gibt es da eine Logik?
Zitat:
Original geschrieben von drnoodle
Ich verstehe das alles nicht, warum darf man 185 und 205er fahren, 195er aber nicht. Gibt es da eine Logik?
Weil diese damals für den E36 nicht vorgesehen waren. Per Einzelabnahme stellt die Eintragung aber kein Problem da.
Wo wir hier gerade bei Winterreifen sind hätte ich noch mal diesbezüglich eine Frage. Und zwar müssen Reifen ja mindestens 1,6 mm Profiltiefe aufweisen, gibts auch ein Gesetzt, dass die Reifen (Sommer-/ oder Winterreifen) ein bestimmtes Alter nicht überschreiten dürfen? Soweit ich weiß, gibts da ja nur ne Empfehlung, nicht älter als 4 Jahre, aber wie gesagt, gibts da auch ein Gesetzt für?
@ Tuner4:
Ein Gesetz über ein zulässiges Maximalalter der Reifen gibt es nicht. Die Empfehlung des ADAC beträgt übrigens 8 Jahre.
@ drnoodle:
Selbstverständlich gibt es da eine Logik. Du darfst immer nur Reifen montieren, die den gleichen Außendurchmesser haben. (Es gibt geringe zulässige Toleranzen, die sind aber in Deine Falle weit überschritten.)
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ moguai2000:
Insofern es sich dabei um originale BMW-Felgen handelt und Du die eventuell vorhandenen Auflagen erfüllst (also z.B. Lenkeinschlagbegrenzer) darfst Du das. (Wie schon gesagt zumindest, wenn Du schon die neuen Papiere hast)
dann hat mich der Tüv beschissen!!! Ich habe den Wagen im Februar 2006 zugelassen. Habe schon die neuen Papiere und der Tüv wollte die Kreuzspeiche 42 II eingetragen haben. Hat mich 75,- Euro gekostet. Ist doch net normal...
In den neuen Schein wird nichts mehr eigetragen. Es muss auch keine ABE für durch BMW freigegebene Räder mitgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
dann hat mich der Tüv beschissen!!! Ich habe den Wagen im Februar 2006 zugelassen. Habe schon die neuen Papiere und der Tüv wollte die Kreuzspeiche 42 II eingetragen haben. Hat mich 75,- Euro gekostet. Ist doch net normal...
dito 😉 war nur billiger