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Welches Licht darf normal gefahren werden?

Themenstarteram 12. November 2003 um 16:34

Habe grade mal ein bischen mit dem Licht von meinem Auto gespielt und da viel mir auf das die Nebelscheinwerfer 2 stufen haben (also dieses grüne zeichen und das gelbe). Jetzt hab ich mich gefragt ab man mit der grünen Stufe wo die Nebelschlussleuchte nicht an ist normal in der Stadt fahren kann weil es irgendwo geil aussieht. Und wenn doch nicht wozu ist dann diese unterteilung der Nebelleuchte?

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15 Antworten

Also, die Nebelscheinwerfer dürfen NICHT einfach so angemacht werden:

Zitat:

Dazu schaue man in § 17 StVO:

»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. So wie hier, ist es nicht zulässig:

Foto (KLICK)

 

Sinnvoll sind Nebelscheinwerfer zum Beispiel hier:

Foto (KLICK)

Allerdings darf bei dem unteren Foto zum Beispiel dann aber keine Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden, da die Sichtweite immer noch mehr als 50 Meter beträgt. Erst wenn diese 50 Meter unterschritten werden, darf auch die NSL anbemacht werden.

Die NSW dagegen dürfen auch bei größeren Sichtweiten verwendet werden, aber eben nur, wenn die Sicht erheblich behindert ist!

P.S: Also, bitte nicht anmachen, wenn gute Sicht herrscht, auch nicht nachts, weil sie wirklich blenden!

Nebelscheinwerfer

 

Die Unterteilung ist dafür dar, wenn bisschen Nebel ist, darfst du die Nebelscheinwerfer (vorne) anmachen, die Hinteren nur, wenn Sichtweite unter 50 Meter ist. In der Stadt sind Nebelleuchten generell sehr unpraktisch, wenn dich die Polizei aufhält!! (Nicht erlaubt, da selten dichter Nebel in der Stadt)

Themenstarteram 12. November 2003 um 16:55

Ok danke für die schnelle Antwort.

Hi.

Wie die anderen schon sagten, ist es verboten. Aber muss jeder selber wissen, ob er die 15 € Strafe in Kauf nehmen will, wenn er angehalten wird. Ich find auch, dass es geil aussieht und fahr damit rum. Na ja. Jetzt bitte keine Diskussion hier.

MfG barcode

Du solltest dir mal das hier angucken...

http://www.motor-talk.de/t192958/f56/s/thread.html

Nicht bös gemeint, aber:

Lass die Nebelscheinwerfer (und auch die Schlußleuchte) wenn's nicht nötig ist aus...

Gruß

Comp316i

Hi.

Also die Nebeleschlussleuchte hab ich eigentlich nie an. Nur bei gaaaaaaaaaaaaaaaanz starkem Regen und bei dichtem Nebel halt. Aber mit den Neblern, dass lass ich mir nich nehmen. Sry.

MfG barcode

Themenstarteram 12. November 2003 um 21:03

ALso ist es indirekt doch erlaubt weils cooler und damit anspornend wirkt damit die Leute die keinen BMW haben sich einen kaufen um auch mit Nebler zu fahren

am 13. November 2003 um 9:59

Nein, es ist NICHT erlaubt. Es sind NEBELscheinwerfer.

Zitat:

viel mir auf das die Nebelscheinwerfer 2 stufen haben (also dieses grüne zeichen und das gelbe).

2 Stufen? Die grüne Lampe ist für vorne, die gelbe für hinten.

Würdest Du bitte das Auto in der Garage stehen lassen, bis Du deine Betriebsanleitung gelesen hast.

Nein. Ist definitiv nicht erlaubt. Kostet 15 € Strafe, wenn du angehalten wirst. So what, that´s Red Zac. *lol*

MfG barcode

TZ TZ

Das lass ich mir nicht nehmen sieht geil aus .......

Bei Nacht Regen aber guter Sicht sieht das für entgegenkommende nicht geil aus, das blendet wie die Sau.

Ist gefährlich im Dunkeln, dehalb wohl auch verboten und sollte viel harter bestraft werden, von mir aus nach dem dritten Vergehen Lappen weg.

Wers nach dem 2 x nicht lernt, wird richtiges Autofahren eh nimmer lernen :-(

Jungs ich sags euch gleich wie ich das sehe, wenn ihr auf geiles ausehen steht, dan kauft euch rechte Autos und nicht so billige Kisten an denen die Nebellampen das tollste am ganzen Ofen ist .

Cu

Die Nebelschlußleuchten darf man erst einschalten wenn die Sicht unter 50m beträgt und darf dann nicht schneller als 50km/h fahren.

Sonst kostet es

Re: Welches Licht darf normal gefahren werden?

 

Zitat:

Original geschrieben von Redier

... Und wenn doch nicht wozu ist dann diese Unterteilung der Nebelleuchte?

Hi,

ganz einfach: eingeschaltete Nebelschlusslichter sind nur ab Sichtweiten UNTER 50m und bis zu einer max. Höchstgeschwindigkeit von 50km/h AUSSERORTS erlaubt ...

d.h. 99,9% der Nebelschlusslicht-Terroristen (außer mir, ich weiß blos wo der Schalter ist und daß sie "gehen" (wg. TÜV)) fahren "illegal" durch die Gegend ...

Zu Deiner Frage:

Ablendlicht, im Zweifelsfalle immer - Tag und Nacht

Nebelscheinwerfer, (bei korrekter Einstellung, wie Abblendlicht !!!) wenn nötig

Nebelschlusslicht(er), wenn absolut unvermeidbar, alles andere ist Rotlicht-Terror !!!

Was hat das bitte mit richtigem Autofahren zu tun? *kopfschüttel*

MfG barcode

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Was hat das bitte mit richtigem Autofahren zu tun? *kopfschüttel*

Hi,

ich finde schon einiges, nach meiner Erfahrung sind nämlich die "Nebelschlusslicht-ausschalt-Vergesser" meistens die gleichen Schlafmützen, die einem mit 70km/h auf einer schnurgeraden, trockenen Landstrasse im Weg "rumstehen", um dann mit der gleichen Geschwindigkeit durch die nächste Ortschaft zu brettern ... etc. pp - die Liste liesse sich beliebig fortsetzen :(

Meiner Ansicht nach gehört zum Autofahren auch, dass man die Beleuchtung seines Autos sinnvoll einsetzt und nicht nur die Schalter findet ... und dann nur zum Einschalten ???

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