Cupra Leon (2020/2021)
Auch wenn der neue Leon noch nicht vorgestellt wurde, dies aber nur noch wenige Wochen dauert, kann man ja schonmal das Thema Sportmodelle "anreißen". Voraussichtlich sieht es ja zukünftig so aus:
- Cupra Leon TSI mit 2.0 TSI und 300 PS
- Cupra Leon TSI PHEV mit 245 PS Systemleistung (1.4 TSI + E-Motor)
Auch wenn ich mir unter der Bezeichnung Cupra etwas mehr Leistung beim PHEV wünschen würde, sollte man vielleicht erstmal die Abstimmung abwarten. Beim reinen Verbrenner habe ich mich am Cupra Ateca orientiert - auch wenn es ein neuer Motor sein wird. Einen gewissen Respektabstand wird der wohl wieder zum Golf R (mit voraussichtlich 333 PS) einhalten.
Cool wäre es natürlich, wenn bei der Leon Premiere bereits eine Vorschau auf die Cupra-Modelle stattfinden würde.
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1129 Antworten
Zitat:
@VAGCruiser schrieb am 31. August 2021 um 09:11:54 Uhr:
Schau mal in deiner EWG Übereinstimmungsbescheinigung, da sind die Werksseitig zulässigen Dimensionen aufgeführt. Da ist sicher auch ne 18"dabei.
Danke, das COC Papier habe ich angefordert. Mal sehen ob ich das bekomme vor der Auslieferung, die im November ist, wo ich die Räder dann schon brauche. Online habe ich Angebote gefunden, die jedoch kostenpflichtig sind.
Evtl kann ja einer von euch im COC Papier nachschauen?
Das COC Papier ist doch eh unwichtig, wenn in deinem Felgengutachten alles freigegeben ist. In der ABE steht dann ebenfalls ob es eingetragen werden muss, oder nicht.
Zitat:
@iLuke08 schrieb am 31. August 2021 um 09:29:40 Uhr:
Das COC Papier ist doch eh unwichtig, wenn in deinem Felgengutachten alles freigegeben ist. In der ABE steht dann ebenfalls ob es eingetragen werden muss, oder nicht.
In der ABE steht eben, wenn ich und der Felgenhändler das richtig verstehen, dass die ABE nur gilt, wenn das Fahrzeug in dieser Felgendimension ausgeliefert wurde. Ich möchte 18" draufmachen, ausgeliefert wird es mit 19".
In Österreich verkauft Seat/Cupra auch 18" Felgen. In DE habe ich sowas noch nicht gesehen...
Da das COC Bestandteil der Zulassungsunterlagen ist, wirst du das nicht vorab bekommen.
@iLuke08: Wieso unwichtig? Wenn darin 18 Zoll geführt ist, heißt es, dass er auch 18 Zoll drauf machen darf obwohl er nur mit 19 Zoll ausgeliefert wurde. Demnach wäre für mich dann die Auflage des Felgengutachtens erfüllt.
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Zitat:
@Caosmak3r schrieb am 31. August 2021 um 09:23:56 Uhr:
Zitat:
Sowas habe ich noch nie gehört, hast du mal einen Link zum Gutachten?
https://certificates.reifen.com/W05/55010816-5N-3-3-001.pdf
Der Felgenhändler hat den Pasus extra nochmal vorm Versand erwähnt.
Wo genau steht das denn? Habe es jetzt beim überfliegen nicht finden können. Wie ist der genaue Wortlaut?
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 31. August 2021 um 10:33:09 Uhr:
Zitat:
@Caosmak3r schrieb am 31. August 2021 um 09:23:56 Uhr:
https://certificates.reifen.com/W05/55010816-5N-3-3-001.pdf
Der Felgenhändler hat den Pasus extra nochmal vorm Versand erwähnt.
Wo genau steht das denn? Habe es jetzt beim überfliegen nicht finden können. Wie ist der genaue Wortlaut?
Das steht hier:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Frage dazu:
Heisst Freistellung dass die Rad/Reifen Kombination in der ABE erwähnt wird?
In meinem Fall ist das 225/40R18 für den Cupra Leon e-hybrid...
Wie ich oben schon geschrieben habe, wenn bei dir der 225/40 R18 in den COC steht, sehe ich kein Problem, auch wenn du 19 Zoll ab Werk hast.
Hier ist deine ABE zu deiner Felge. Das Gutachten von oben ist ja nur eine Anlage zu der ABE 50626.
https://wetzberg.de/media/pdf/66/22/66/WH27_18x8j-ET25_5-112_57-1.pdf
Dort steht unter Punkt 10, dass du sie nicht eintragen lassen musst. Ergo sollten sie für dein Auto freigegeben sein, egal was in der COC steht.
Nicht eintragen gilt aber nur, wenn der oben bereits zitierte Punkt der Allgemeinen Hinweise erfüllt ist:
Zitat:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen
Also nach wie vor ist die COC nicht egal, falls er dort keine passende 18 Zoll Dimension aufgeführt hat.
Oder verstehe ich was falsch?
Zitat:
@VAGCruiser schrieb am 31. August 2021 um 12:53:47 Uhr:
Nicht eintragen gilt aber nur, wenn der oben bereits zitierte Punkt der Allgemeinen Hinweise erfüllt ist:
Zitat:
@VAGCruiser schrieb am 31. August 2021 um 12:53:47 Uhr:
Zitat:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassenAlso nach wie vor ist die COC nicht egal, falls er dort keine passende 18 Zoll Dimension aufgeführt hat.
Oder verstehe ich was falsch?
Direkt nach dem zitierten Satz von Dir steht aber folgendes:
„Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.“
Ok, nun ist das Licht aufgegangen, danke.
Zitat:
@iLuke08 schrieb am 31. August 2021 um 12:40:12 Uhr:
Hier ist deine ABE zu deiner Felge. Das Gutachten von oben ist ja nur eine Anlage zu der ABE 50626.https://wetzberg.de/media/pdf/66/22/66/WH27_18x8j-ET25_5-112_57-1.pdf
Dort steht unter Punkt 10, dass du sie nicht eintragen lassen musst. Ergo sollten sie für dein Auto freigegeben sein, egal was in der COC steht.
DANKE. Für mich macht das so Sinn. Heisst die Felgen im Gutachten, inkl der Anlage 3, die mich betrifft, sind FREIGEGEBEN und daher eintragungsfrei - richtig?
Zitat:
@iLuke08 schrieb am 31. August 2021 um 12:40:12 Uhr:
Hier ist deine ABE zu deiner Felge. Das Gutachten von oben ist ja nur eine Anlage zu der ABE 50626.https://wetzberg.de/media/pdf/66/22/66/WH27_18x8j-ET25_5-112_57-1.pdf
Dort steht unter Punkt 10, dass du sie nicht eintragen lassen musst. Ergo sollten sie für dein Auto freigegeben sein, egal was in der COC steht.
In der ABE steht doch gar kein Leon drin?!?
Zudem wird bei etlichen Fahrzeugen die Auflage A01 aufgeführt:
Zitat:
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
So einfach ist die Sache also nicht...
Zitat:
@Amok83 schrieb am 31. August 2021 um 15:30:23 Uhr:
Zitat:
@iLuke08 schrieb am 31. August 2021 um 12:40:12 Uhr:
Hier ist deine ABE zu deiner Felge. Das Gutachten von oben ist ja nur eine Anlage zu der ABE 50626.https://wetzberg.de/media/pdf/66/22/66/WH27_18x8j-ET25_5-112_57-1.pdf
Dort steht unter Punkt 10, dass du sie nicht eintragen lassen musst. Ergo sollten sie für dein Auto freigegeben sein, egal was in der COC steht.
In der ABE steht doch gar kein Leon drin?!?
Zudem wird bei etlichen Fahrzeugen die Auflage A01 aufgeführt:
Zitat:
@Amok83 schrieb am 31. August 2021 um 15:30:23 Uhr:
Zitat:
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.So einfach ist die Sache also nicht...
Korrekt. Weil ich die erst beste ausgesucht habe im Internet. Das Gutachten, was vorher hochgeladen wurde, war die Anlage zur ABE. Eine ABE hat viele Anlagen/Gutachten, für verschiedene Hersteller.
Wenn du in das Gutachten geschaut hättest, steht nur, dass z.B. keine Schneeketten benutzt werden dürfen. Es sind keine großen/relevanten Einschränkungen. Das hat der Felgeninteressent bestimmt gecheckt. Er hat ja die Reifengröße angegeben, für welche er sich interessiert.
In der Anlage (https://certificates.reifen.com/W05/55010816-5N-3-3-001.pdf) zur ABE (https://wetzberg.de/media/pdf/66/22/66/WH27_18x8j-ET25_5-112_57-1.pdf) werden weitere Fahrzeuge ergänzt, dies es ggf. bei Ausstellung der ABE noch nicht gab. Daher die Anlage.