CUP Felgen mit Spurplatten

Opel Astra F

Da ich nun schon so viel Kohle in meinen Wagen gesteckt habe, habe ich gebraucht jetzt ATS CUP Felgen 7x15 ET 37 mit Bereifung 195/ 50 / 15 gekauft, allerdings erst, nachdem ich hier bei der Dekra , eine Felge " onboard " hatte und gefragt habe, ob ich die eingetragen bekomme, der Prüfer sagte ja, allerdings mit Tachoanpassung. - Meine jetztigen Räder sehen aus, wie von einem Klein LKW mit 195 / 55 / 15 Bereifung und ATS CUP Felgen passen, find ich zu einem 90èr Jahreauto. - Habe mich jetzt nicht wirklich getraut den Dekra Prüfer nach den Spurplatten zu fragen, die ich zu den ATS Felgen dazubekomme. - Leider finde nur unterschiedlichste Aussagen zu Verwendung dieser Dinger ( Spurverbreiterung, sind glaube ich 30mm )
Die Aussagen gehen von " geht garnicht " bis " kein Problem "
Wer weiss da wirklich genaues ?

P.S. Räder und Spurplatten waren auf einem Vectra

24 Antworten

Genau das heisst es 😉

7Jx15H2. - Das sind aber diese AZE Alufelgen u. das steht aber auch in meinen Papieren - nur eben kein Hersteller.

Das ist die KBA Nummer dieser Felgen :
KBA 43623
Nun weiss ich allerdings, wenn es eine KBA Nummer gibt, gibt`s auch immer eine ABE ( KBA Nummern mit 4 beginnend sind übrigens immer Felgen )

Zitat Catmann1:
So ist das, Felgen gehören immer eingetragen, wenn es nicht originale sind.

So ist das nicht, für meinem Meriva habe ich neue Felgen von Borbet (also nicht original) besorgt und die müssen nicht eingetragen werden, trotz anderer Marke und anderer ET.

Na dann kannst du uns auch sicher eine Bescheinigung dafür zukommen lassen, in der diese "Sonderregel" für diese Felgen beschrieben ist.

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Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti



Na dann kannst du uns auch sicher eine Bescheinigung dafür zukommen lassen, in der diese "Sonderregel" für diese Felgen beschrieben ist.

Die Bescheinigung ist die mitgelieferte ABE. Letzten Monat war ich mit dem Meriva zur Hauptuntersuchung, der TÜV Prüfer brauchte nicht einmal die ABE für die Felgen, ihm reichte die KBA Nummer.

Zitat:

Die Bescheinigung ist die mitgelieferte ABE. Letzten Monat war ich mit dem Meriva zur Hauptuntersuchung, der TÜV Prüfer brauchte nicht einmal die ABE für die Felgen, ihm reichte die KBA Nummer.

Genau so habe ich das auch interprätiert, die ABE für meine jetztigen ( noch ) Felgen habe ich aus dem Internet heruntergeladen u. jetzt in`s Handschuhfach gepackt. Ich hoffe mal das reicht so - Wenn ich das dann richtig verstanden habe geht das zwar mit KBA / ABE aber nicht mit meinen ( die ich jetzt verbauen möchte ) ATS CUP mit Gutachten ( obwohl dort der Astra F in allen Modellvarianten aufgeführt ist )

Im Gutachten von ATS steht :.... als Arbeitsgrundlage für amtl. anerkannte Sachverständige......nach Abschnitt 7 4a der Anlage VIII zur STvZO nach §19 (3) Nr. 4 STvZO.

( es lebe die Bürokratie )

Zitat:

Original geschrieben von stefank62



Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti



Na dann kannst du uns auch sicher eine Bescheinigung dafür zukommen lassen, in der diese "Sonderregel" für diese Felgen beschrieben ist.
Die Bescheinigung ist die mitgelieferte ABE. Letzten Monat war ich mit dem Meriva zur Hauptuntersuchung, der TÜV Prüfer brauchte nicht einmal die ABE für die Felgen, ihm reichte die KBA Nummer.

Weil er damit zugriff auf die ABE hat....oder er das halt schon auswendig kennt...

Okay ... also doch eine halbwegs seriöse Aussage ...

Es kam mir nur so vor, als wollte hier jemand wieder damit rumprahlen, dass für ihn spezielle Sonderregeln gelten würden.

Okay hab mich getäuscht ... weiter im Thread 🙂

Das mit der ABE ist nicht immer so einfach. Ich hab mir für meinen Kadett auch Felgen mit ABE gekauft und trotzdem eintragen lassen müssen, trotz erfüllter Auflagen. Warum? Ganz einfach: Die ABE gilt nur für das Serien Fahrwerk, bzw Serienteile. Sobald etwas verändert wurde gilt die ABE nicht mehr.

Also meine Felgen (15" ET35 7J) mit 195 50 15er Bereifung mussten auch eingetragen werden ... trotz vorgelegter ABE.

Ich sehe auch keine Probleme dabei etwas eintragen zu lassen. Solange es nachweislich im legalen Rahmen liegt, steht einer Eintragung nichts im Weg. Schwierig wird es immer mit speziellen Dingen, für die nicht wirklich ein Schriftstück zur Unbedenklichkeit vorliegt. Dieses, in irgendeiner Hinterhof-Werkstatt, selbstgeklöppelte GFK-Geraffel für Frontschürze, Schweller usw. welches dann billig ohne Papiere (oder mit etwas selbstgetipptem) in Online-Auktionshäusern vertickt wird. Natürlich alles ganz legal ... 😉 ... ist klar ... aber es gibt genug Leute, die solch einen Müll kaufen ... Schnäppchen, für 450 € ...

Zurück zum Thema 🙂

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