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CUP Felgen mit Spurplatten

Opel Astra F
Themenstarteram 3. September 2012 um 16:40

Da ich nun schon so viel Kohle in meinen Wagen gesteckt habe, habe ich gebraucht jetzt ATS CUP Felgen 7x15 ET 37 mit Bereifung 195/ 50 / 15 gekauft, allerdings erst, nachdem ich hier bei der Dekra , eine Felge " onboard " hatte und gefragt habe, ob ich die eingetragen bekomme, der Prüfer sagte ja, allerdings mit Tachoanpassung. - Meine jetztigen Räder sehen aus, wie von einem Klein LKW mit 195 / 55 / 15 Bereifung und ATS CUP Felgen passen, find ich zu einem 90èr Jahreauto. - Habe mich jetzt nicht wirklich getraut den Dekra Prüfer nach den Spurplatten zu fragen, die ich zu den ATS Felgen dazubekomme. - Leider finde nur unterschiedlichste Aussagen zu Verwendung dieser Dinger ( Spurverbreiterung, sind glaube ich 30mm )

Die Aussagen gehen von " geht garnicht " bis " kein Problem "

Wer weiss da wirklich genaues ?

P.S. Räder und Spurplatten waren auf einem Vectra

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24 Antworten

Bedenke, dass alle anderen Räder/Reifengrösse, dann nicht mehr gültig sind und du keine anderen Grössen mehr fahren kannst und auch Winterräder neu eingetragen gehören von der Grösse her, wegen der Tachoangleichung.

Ja, aber 195/50 R15 liegt noch in der Toleranz, da braucht man keine Tachoangleichung.

frag mal einen anderen Prüfer.

Themenstarteram 3. September 2012 um 17:00

O.K.- Mir geht es tats. um die 50er Schulterhöhe, da meine jetztigen Felgen u. Reifen einfach verboten aussehen.

Das mit der Tachoangleichung ist absoluter Unsinn ...

 

Ich fahre seit Jahren im Sommer mit 195/50 R15 rum und nie wurde mir beim TÜV irgendwas von einer Tachoangleichung gesagt.

Hab jetzt im Frühjahr erst meine Felgen plus Reifen in oben angegebener Größe eintragen lassen, da wurde nichts angeglichen.

 

Im Winter fahre ich problemlos meine 185/60 R14

 

Frag den Prüfer nochmal, warum ausgerechnet du nun deinen Tacho angleichen lassen solltest. ;)

 

 

Gruß und so ...

BassSuchti

Themenstarteram 3. September 2012 um 17:15

Der Prüfer schaute sich die Felgen an, dann wollter er meiner KFZ Schein sehen, da steht 195 55 / 15 danach favulierte der Mann was von Abroll.. irgendwas und sagte halt, Felgen wären O.K. ( ATS ) aber mit dieser Bereifung eben ( also meine jetztigen ) als ich dann meinte, nein mit den Reifen die `drauf sind ( auf den CUP Felgen ) da kam die Aussage von Tachoangleichung. - Aber gut zu wissen, das das vermutlich nicht sein muss.

Bliebe dann noch die Eingangsfrage, was ist mit diesen ALU Spurplatten ?

Spurplatten müssen meines Wissens nach ebenfalls eingetragen werden.

 

Da die Räder dann weiter rauskommen, kann es auch sein, dass Bördel-Arbeiten nötig sind.

Vielleicht musste sogar die Radhäuser etwas ziehen.

 

Da würde ich mich an deiner Stelle nochmal bei einem anderen Prüfer erkundigen.

 

 

Aber ganz ehrlich ... 195/50 sieht auch nicht wirklich viel flacher aus als mit 195/55 ...

 

Hier mal ein Bild meiner 195/50 R15

 

 

April-2k12

Die Spurplatten müssen eingetragen werden, es gibt kleine so um die 10 mm, pro Seite, die haben eine ABE, da muss man dann nicht eintragen, aber ohne Papiere, Teilegutachten usw. muss eingetragen werden...haha...mit Teilegutachten ja auch, das richtet sich ohne aber wieder nach dem Prüfer.

Montiere alles zusammen mit deinen neuen Felgen, schau dir die Freigängigkeit an, besetze alle Sitzplätze im Auto, am besten noch zwei in den Kofferraum, oder belade den, schaukele anständig und wenn hier nix am Radhaus schleift, oder reibt, dann haste gute Karten, dass das geht.

Und dann ab zum Sachverständigen.

Wenn sich hier aber schon Probleme auftun mit der Freigängigkeit, dann die Spurplatten wieder raus, dann wird das nix.

Glücklicherweise ist diese Testmethode nicht anerkannt ;)

 

Was beim Verbauen von Spurplatten zu beachten und zu bearbeiten ist, steht ebenfalls in den Papieren, die zu den Spurplatten geliefert werden.

 

Mal gucken, vielleicht finde ich was in meiner "Sammlung" ... ;)

Natürlich ist diese Testmethode nicht anerkannt, es geht, oder ginge ja nur darum ob es überhaupt Sinn macht diese zu montieren, wenn er mit fünf Mann im Astra schon schleift, braucht er ja nicht hin zu fahren, wenn aber alles freigängig ist, kann man es ja probieren, zumal er ja keine Papiere hat dazu.

Evtl. hat ja auch der Sachverständige dazu Unterlagen.

Die haben ja ebenfalls so gut wie alle Gutachten, wenn sie fit sind.

Themenstarteram 3. September 2012 um 18:55

Zitat:

Aber ganz ehrlich ... 195/50 sieht auch nicht wirklich viel flacher aus als mit 195/55 ...

Ich wollt diese Felgen na so nicht von ungefähr, hier `mal ein Bild meiner C-Fräse mit eben ATS CUP u. 195 50 / 15

sehen doch erheblich flacher aus

Themenstarteram 13. September 2012 um 6:33

Ich nochmal mit meinen Felgen...

Hab`mir jetzt überlegt, keine 195 50 / 15 Reifen, sondern 195 55 / 15 er aufzuziehen, also die Größe die ich eingetragen habe.

Muss ich den die Felgen dann überhaupt eintragen lassen ?

Im KFZ Schein steht : 195 55 R15 84H.

Im Gutachten der ATS Cup Felgen steht :

ATS Cup : : Raddtyp Ausf. 7059.28.04

Radgröße nach Norm : 7J x 15 H2

Einpresstiefe 28+/- 0,5mm

Zul. Radlast : 510 Kg

Abrollumfang : 1875

Im Gutachten ( woraus die Zahlen oben sind ) ist der Astra F CC u.a. auch mit der Reifengrösse verzeichnet.

Da ja nun in meinem KFZ Schein nix von Felgenhersteller steht und ich auf den ATS die bereits eingetragenen Reifen nutzen will, ist denn da eine zus. Eintragung überhaupt nötig ?

P.S. um Fragen vorzubeugen : Ich habe keine ABE von ATS sondern eine Teilegutachten

Ja, die Felgen müssen trotzdem eingetragen werden. Eintragungsfrei wären die Felgen nur, wenn eine ABE dazu wär...

Zitat:

Original geschrieben von Kitzmann

Ja, die Felgen müssen trotzdem eingetragen werden. Eintragungsfrei wären die Felgen nur, wenn eine ABE dazu wär...

So ist das, Felgen gehören immer eingetragen, wenn es nicht originale sind.

Themenstarteram 15. September 2012 um 17:52

O.K. will ich ja auch glauben, nur war ich mit meinen jetztigen Felgen / Bereifung im April beim TÜV und die Felgen sind nun keine original Opelfelgen, den TÜV zumindest hat das wohl nicht interessiert.

Also heisst das jetzt, das ich trotz TÜV HU mit nicht genemigten Rädern herumfahre ?

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