Connected Drive deaktivieren
Ich habe vor bei der Neubestellung Connecteddrive zu deaktivieren. Es gibt ein entsprechendes Formular bei BMW. ICH HABE KEINE LUST IRGENDWELCHE DATEN AN BMW ZU GEBEN.
Wer von Euch kann genau sagen, welche Dienste dann noch funkionieren, bzw dann über die eigene Simkarte bei verbundenem Handy nutzbar sind.
Ist damit sichergestellt, dass der BMW keine Daten automatisch sendet?
Ist das Fahrzeug ortbar?
Sind die Dienste
06AC Intelligenter Notruf
06AE Teleservices
dann deaktiviert?
Welche Dienste kann ich bei gekoppeltem Telefon über meine Simkarte nutzen? Ich denke hier an den Notruf,
den Concierge Service oder
Hotline/ Kundenbetreuung,
Pannenservice.
Funktionieren diese „Calling Dienste“ über meine Simkarte?
Funktioniert der Dienst (07XP) Real Time Traffic Information bei deaktiviertem Connected Drive?
Was ist mit den Online Diensten wie bspw Googlesuche oder Wetter/ Nachrichtendienste im Rahmen der Navigation/ BMW Online? Funktionieren diese über meine Simkarte (bei angeschlossenem Telefon) oder funktionieren diese Dienste dann gar nicht.
Wer kennt sich hiermit im Detail aus?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Spätestens kopfüber im Graben wird sich zeigen was schädlicher ist.
Welche hochsensible Daten werden denn da übertragen deiner Meinung nach?
Werden die Fahrten ins rotlichtviertel gleich an die beste Ehefrau gesendet?
Ok, lieber abkratzen wegen Daten hypochondrie. Ps sitzwaage ausbauen, die Werkstatt kann dein Gewicht auslesen.
Ach, besser gar keinen BMW kaufen, hast mal überlegt, welche Daten das Auto so alles generiert und beim auslesen weitergibt?
Sinnloser technikfeindlicher Aktionismus.
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78 Antworten
Bei den neuen Modellen findet ihr oben im Tacho eine Infrarot Einheit,die filmt eure Augenbewegungen. Also halt ein Infrarot Bild. Dazu gibt es ein Video im Netz. Ebenso sehe ich bei unserer Firma am PC Bildschirm in Echtzeit alles über den Fahrer und Lkw, je nachdem was man bei Auftrag bestellt von Mercedes. Die Mirror Cam und die Front-Kameras zeichnen auch ständig die jeweiligen Umgebung auf, ob dass gespeichert wird und wie lang und ob es gesendet werden kann , dass weiß ich natürlich nicht. Im Actros sind diese Systeme miteinander vernetzt, also auch die Daten des Tachographs. Die Polizei kann z. B. auf GPS Meter genau meine Fahrtroute abrufen. Die kennen dich dann schon von den Daten was der Tachograph sendet. Früher konnte man das GPS noch deaktivieren. Jetzt mit den neuen Geräten geht das nicht mehr.Hat es einen Kollegen im Actros erwischt, weil er auf einer Landstraße zu schnell war. Mir ist das auch egal. Mich stört das auch nicht.
Ich wollte nur die Möglichkeiten auf zeigen, die schon Standard sind.
Oder mein BMW kann unterscheiden zwischen einem Fußgänger und einer Laterne.Bei Night-Vision sieht man ja das Bild dann im IDrive. Er erkennt die Kennzeichen und blendet sie im Tacho ein. Dazu braucht man ja auch eine Kamera die dass dann filmt.
Jetzt weiß man halt nicht,ob das gespeichert wird im Falle eines Unfalls und wie lange, und ob diese Daten gesendet werden.
Möglich wäre das natürlich.
@soare
Du redest von Eurer Firma mit Berufkraftfahrern, welche brangenbedingt diese Systeme an Board haben. Eine Infrarotkamera tastet Dein Gesichtsfeld ab, speichert aber nicht beim Hersteller diese Daten. Und es ist arbeitsrechtlich nicht zulässig, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit einer Kamera überwacht--> DSGVO. Was ich bei unseren Handys und den Herstellern dahinter nicht garantieren würde 😉
Das Ermittlungsbehörden auf diese Daten mittels Richtervorbehalt zugreifen dürfen, ist nichts neues.
Alle wollen mehr Sicherheit & geringere Unfallzahlen. Da der Mensch als Fahrer einfach zu doof ist, müssen halt elektronische Systeme übernehmen.
BMW ist Mobilfunkprovider und eine eingebaute SIM ist in jeder Telematik-Einheit jedes Fahrzeugs seit den 2000ern.
BMW kann jederzeit heimlich auf das Fahrzeug zugreifen und tut das auch.
Das Fahrzeug sendet auch aktiv selbst.
Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, das zu unterbinden:
Antenne abklemmen.
Und natürlich speichert das Fahrzeug alle möglichen Daten zyklisch und legt sie im Speicher ab.
Es sendet sie auch an den Hersteller. Die können inzwischen ALLES nachvollziehen, von der eingelegten CD über Lenkwinkel, Bremsen, Radioprogramm, genauen Standort, Bewegungsprofil, Brems- und Tempoverhalten, Fahrverhalten... einfach alles.
Man kann sogar heimlich von außen auf das Mikro der FSB zugreifen... hallo Alexa 😁
Beim Chrash stoppt das. Bei schweren Unfällen wird das manchmal ausgewertet.
Zusammen mit der Datenbank von BMW hat unser Fx einen Flight Recorder vom Allerfeinsten.
Die Aufzeichnung ist übrigens in den USA seit vielen Jahren Pflicht. BMW hat bei deutschen Fahrzeugen wohl "vergessen", das abzuschalten 😁
War schon Mitte der 2010er so. Es gibt durchaus einige Berichte dazu.
Hier z.B.: Heise
Oder hier ADAC
Oder hier FOCUS
Oder hier STERN
Oder hier Anwaltsauskunft
Schaut mal aufs Datum... nichts davon ist neu 😁
Seid froh, dass Deutschland noch kein Polizeistaat, sondern eine Blümchenwiese voller ahnungsloser Politiker ist.
Eine simple Anfrage bei BMW und man hat die Fahrer bei jedem Streckenlimit am Hosenboden.
Fragt sich nur, wie lange das noch unter Datenschutz läuft.
Big Brother ist längst Realität.
Merke:
Was gemacht werden kann, wird gemacht. Und unsere F-Baureihe kann schon eine ganze Menge.
Da lobe ich mir mein altes MB 124er Cabrio. Das ist stumm und taub 😁
Gruß
k-hm
@k-hm
So isset.
https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Deswegen darf ausschließlich auf richterlichen Beschluss bei Erfüllung des Beschuldigtenstatus bei Vorliegen der in Absatz 2 genannten Straftaten eine Überwachung und Auswertung dieser Daten erfolgen. 😉
Was die in München in einer langweiligen Nachtschicht im Serverkeller für Spielchen treiben, weiß ich auch nicht. 🙂
In der neuen DSGVO steht sinngemäß:
Du darfst als Unternehmen nur persönliche (und auf Persönlichkeiten zurückzuführende) Daten erheben, die einem bestimmten, bei der Erhebung festgelegten Zweck dienen und für diesen Zweck zwingend notwendig sind. Die betrachtete Person muss sich nachweislich damit einverstanden erklärt haben und darüber informiert sein. Nach einer definierten Zeit müssen diese Daten gelöscht werden.
Noch einfacher formuliert: „wir erheben einfach mal einen Haufen Daten, weil wir es können, speichern diese auf unbestimmte Zeit und später gucken wir dann mal, was wir damit machen“ geht heutzutage nicht mehr.
Es ist gut möglich, dass technisch das möglich ist, was du schreibst, khm, aber spätestens seit der DSGVO darf das so nicht mehr passieren. Dafür könnte BMW in Grund und Boden geklagt werden.
Zitat:
@StevenM schrieb am 15. Januar 2022 um 01:41:29 Uhr:
@k-hm
So isset.https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Deswegen darf ausschließlich auf richterlichen Beschluss bei Erfüllung des Beschuldigtenstatus beim Vorliegen der in Absatz 2 genannten Straftaten eine Überwachung und Auswertung dieser Daten erfolgen. 😉
Was die in München in einer langweiligen Nachtschicht im Serverkeller für Spielchen treiben, weiß ich auch nicht. 🙂
Genau.
Für Privatfirmen fehlen da viele Gesetze. Und geprüft und überwacht werden die auch nicht.
Dududu, das darf man aber nicht!
ROTFL 😁
Man muss nur Nachrichten sehen. Zack... schon weiß man, was man auf Verbote geben kann.
Gruß
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 15. Januar 2022 um 01:48:14 Uhr:
Genau.Für Privatfirmen fehlen da viele Gesetze. Und geprüft und überwacht werden die auch nicht.
Hihi, "das darf man nicht".
LOL 😁Man muss nur Nachrichten sehen. Zack... schon weiß man, was man auf Verbote geben kann.
Gruß
k-hm
Sorry, ist nicht richtig. Wir mussten als Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, und bei Verdacht (kann anonym angezeigt werden) steht bei uns die Behörde (weiß grad nicht welche) am Werkstor. Das ist bei BMW sicherlich nicht anders. Ich wurde damals dazu geschult, und es ist leider schon wieder ein paar Jährchen her, ich hab aber noch in Erinnerung, dass das RICHTIG teuer werden kann. Ich meine, Strafen waren hier an den Umsatz gekoppelt.
Zitat:
@Gankuhr schrieb am 15. Januar 2022 um 01:45:39 Uhr:
In der neuen DSGVO steht sinngemäß:
Stimmt, Papier ist geduldig.
Und du glaubst, da hält sich einer dran?
Wo es ja so "intensiv" überwacht und verfolgt wird?
LOL
Zitat:
Noch einfacher formuliert: „wir erheben einfach mal einen Haufen Daten, weil wir es können, speichern diese auf unbestimmte Zeit und später gucken wir dann mal, was wir damit machen“ geht heutzutage nicht mehr.
Es ist gut möglich, dass technisch das möglich ist, was du schreibst, khm, aber spätestens seit der DSGVO darf das so nicht mehr passieren. Dafür könnte BMW in Grund und Boden geklagt werden.
Hihihi, wer sollte das denn machen?
Der Staat? 😁😁😁
Wer kann das denn beweisen?
In D brauchts einen begründeten Verdacht von zuständigen Stellen, damit ein Staatsanwalt und/oder Richter da tätig wird.
Und da man den als Verbraucher natürlich nicht belegen kann, hast Du KEINE Chance.
Selbst wenn... das muss nur verschlüsselt gespeichert werden, und schon kommt da keiner ran.
Wer mag, darf gerne an das Gute in Menschen und Firmen glauben 😁
ich bin da lieber realistisch.
Gruß
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 15. Januar 2022 um 01:56:18 Uhr:
Hihihi, wer sollte das denn machen?
Der Staat? 😁😁😁Wer kann das denn beweisen?
In D brauchts einen begründeten Verdacht von zuständigen Stellen, damit ein Staatsanwalt und/oder Richter da tätig wird.
Und da man den als Verbraucher natürlich nicht belegen kann, hast Du KEINE Chance.
Selbst wenn... das muss nur verschlüsselt gespeichert werden, und schon kommt da keiner ran.Wer mag, darf gerne an das Gute in Menschen und Firmen glauben 😁
Gruß
k-hm
Siehe mein Post danach. Was du sagst ist nicht richtig. Straftaten verfolgt der Staat, du bist als Verbraucher/Anzeigender hier nur Zeuge. Und wenn dir die Datenschutzbehörde aufs Werksgelände rückt, versteckt ein großer Konzern sicherlich nicht die Daten, die damals deine zitierten Zeitungen schon kannten, auf einem Server irgendwo im Keller und kommt damit durch.
Stand 2010 oder von wann deine Berichte sind und heute sind zwei paar Schuhe. Unternehmen haben nach der Dsgvo massenhaft begonnen, Daten zu löschen. Mir wurde unter anderem mein ebaykonto gelöscht, weil ich dort seit mehreren Jahren nicht mehr online war. Begründung: mussten wir wegen der Dsgvo machen - sie waren zu lange offline. Hat mich damals sehr wütend gemacht, weil alle Bewertungen weg waren. Deswegen ist das hängen geblieben.
Zitat:
@Gankuhr schrieb am 15. Januar 2022 um 01:51:41 Uhr:
Sorry, ist nicht richtig. Wir mussten als Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, und bei Verdacht (kann anonym angezeigt werden) steht bei uns die Behörde (weiß grad nicht welche) am Werkstor. Das ist bei BMW sicherlich nicht anders. Ich wurde damals dazu geschult, und es ist leider schon wieder ein paar Jährchen her, ich hab aber noch in Erinnerung, dass das RICHTIG teuer werden kann. Ich meine, Strafen waren hier an den Umsatz gekoppelt.
Na und? - Dann sind die da und kriegen einen Kaffee 😁
Was kann denn die Behörde finden?
Der wirft man einen kleinen Happen vor, dann sind die glücklich, sagen Dududu und sind wieder weg.
Ist doch alles heimlich. Die Daten sind verschlüsselt.
Und selbst wenn die was finden, müssen sie den Rechtsweg gehen und Vorsatz belegen, denn sonst passiert da genau garnichts.
Nenne mir einen Fall, wo einer großen Automobil-Firma in D in der neueren Zeit jemals etwas Ernstes passiert ist.
Und BMW sitzt in BAYERN... sagen Dir die Namen Scheuer und Dobrindt etwas?
Ich wünschte mir wirklich, ich hätte soviel Vertrauen wie Du.
Gruß
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 15. Januar 2022 um 02:08:07 Uhr:
Na und? - Dann sind die da und kriegen einen Kaffee 😁Was kann denn die Behörde finden?
Der wirft man einen kleinen Happen vor, dann sind die glücklich, sagen Dududu und sind wieder weg.Ist doch alles heimlich. Die Daten sind verschlüsselt.
Und selbst wenn die was finden, müssen sie den Rechtsweg gehen und Vorsatz belegen, denn sonst passiert da genau garnichts.Nenne mir einen Fall, wo einer großen Automobil-Firma in D in der neueren Zeit jemals etwas Ernstes passiert ist.
Und BMW sitzt in BAYERN... sagen Dir die Namen Scheuer und Dobrindt etwas?Ich wünschte mir wirklich, ich hätte soviel Vertrauen wie Du.
Gruß
k-hm
Sorry, aber hier kommen wir nicht zusammen, das ist mir zu viel Stammtisch 😁
Nichts für ungut, deine sonstigen technischen Beiträge finde ich stets sehr aufschlussreich 🙂
Ich war zu lange IT-Dienstleister um noch irgendwas auszuschließen 😁
Gruß
k-hm
Man lese...
https://dejure.org/gesetze/StPO/101.html
Absatz 4 Nr. 3
Im Falle des 100a StPO werden alle Verfahrensbeteiligten nach Abschluss der Ermittlungen durch die Ermittlungsbehörden über ihre Beteiligung in Kenntnis gesetzt.
Off- Topic:
Interessant auch die aktuelle Diskussion in den Medien, dass die Polizei (Mainz & Bochum) Daten aus der Luca- App "unrechtmäßig" erhoben habe 🙂
Mal ganz nebenbei, hat die Polizei den Ermittlungsstand mit einem Ersuchen an die Staatsanwaltschaft und die wiederum einem Richter vorgestellt. Der hat dem Ersuchen stattgegeben und einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Spätestens beim Richter hatte es klingeln müssen! Mit erlassenen Beschluss hat die Polizei also nicht rechtswidrig Daten erhoben.
Meine Interpretation wäre hier aber eher, dass die Luca-App legal die Daten erhoben hat - die Nutzer haben hier zugestimmt. Die Polizei hat diese nur zweckentfremdet ausgewertet. Das ist etwas komplett anderes.
Im Falle unserer F11 darf es diese Daten aber gar nicht erst geben. Einen einer Person zuordneten GPS-Standort über Jahre heimlich auf einem Server im Keller speichern wäre das Kriminelle und ist für mich unglaubwürdig. Dass, wenn die Daten dann erst einmal legal da sind (weil ich vielleicht zugestimmt habe), der Richter DANN eventuell erlaubt, diese zweckentfremdet zu verwenden, ist natürlich nicht auszuschließen. Aber wie gesagt, das ist ne ganz andere Hausnummer.
Unser Fall ist eher dem der Vorratsdatenspeicherung gleichzusetzen, die seit Jahren immer wieder am Datenschutz scheitert. Nochmal: die Daten dürfen auch hier garnicht erst da sein. Wären sie das, wäre das auswerten bzw. der Zugriff der Behörden sicherlich die kleinere Hürde.
@Gankuhr
Natürlich erheben die Betreiber der App die Daten rechtmäßig, dass habe ich nicht angezweifelt.
Im Gesetzestext vom 28a Abs. 4 IsSG steht auch, dass die erhobenen Daten nur zum Zwecke der Kontaktverfolgung durch die damit betrauten Stellen zu verwenden sind und eine Weitergabe ausgeschlossen ist.
Zitat:
"Eine Weitergabe der übermittelten Daten durch die zuständigen Stellen nach Satz 3 (Gesundheitsämter) oder eine Weiterverwendung durch diese zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist ausgeschlossen."
Auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft als Herr des Ermittlungsverfahren) wurden diese als Beweismittel herausgegeben und diese Maßnahme vorher richterlich abgesegnet- erstaunlicherweise.
Die Polizei greift taktisch nach allem möglichen zwecks Aufklärung einer Straftat und lässt diese Maßnahmen vorher richterlich bestätigen. Würde ich denen keinen Vorwurf machen.
Jetzt sind wir aber ziemlich weit OFF TOPIC geraten 🙂