Comand Online Kartenupdate
Hallo,
bei meiner E Klasse Auslieferung 6/16 funktioniert das online Kartenupdate immer noch nicht. Die Werkstatt behauptet, dass dieses Problem alle neuen Fahrzeuge betrifft und erst Ende dieses Quartals ein Update verfügbar sein wird, um das Problem zu beheben.
Funktioniert bei euch das online update auch nicht?
Was für Informationen habt ihr?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@A5-Fan schrieb am 23. Dezember 2017 um 19:29:07 Uhr:
Wofür sollten 15.000 Kilometer reichen? Um MB mit einem Anwalt zu kommen, bei dessen Schreiben sie nicht einmal mit der Wimper zucken?
Bisweilen frage ich mich schon, weshalb Du die Leute hier auf MT mitunter in einer Weise persönlich angehst, als seien alle außer Dir etwas unterbelichtet. So wirkt es zumindest auf mich. Kann man nicht einfach fragen, welche Erfolgsaussichten man sich mit dem Anwalt ausrechnet? Und was das Ziel der Maßnahme ist?
Ich finde es sehr interessant, wie dieses Tauziehen ausgeht und würde es sehr bedauern, wenn der TE hier nicht mehr postet.
Ich habe ein ähnliches Thema- aber bei mir updated die NL eben anstandslos von Hand.
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Zitat:
@A5-Fan schrieb am 23. Dezember 2017 um 19:29:07 Uhr:
Wofür sollten 15.000 Kilometer reichen? Um MB mit einem Anwalt zu kommen, bei dessen Schreiben sie nicht einmal mit der Wimper zucken?
Bisweilen frage ich mich schon, weshalb Du die Leute hier auf MT mitunter in einer Weise persönlich angehst, als seien alle außer Dir etwas unterbelichtet. So wirkt es zumindest auf mich. Kann man nicht einfach fragen, welche Erfolgsaussichten man sich mit dem Anwalt ausrechnet? Und was das Ziel der Maßnahme ist?
Ich finde es sehr interessant, wie dieses Tauziehen ausgeht und würde es sehr bedauern, wenn der TE hier nicht mehr postet.
Ich habe ein ähnliches Thema- aber bei mir updated die NL eben anstandslos von Hand.
Naja lieber rus, das hast du im weihnachtlichen Trubel wohl etwas fehlinterpretiert. Meine Frage zielte schon darauf ab, was der Anwalt richten soll bzw. Daimler aus Sicht des Käufers nicht erfüllt, dass direkt die Justizkeule gegen den Weltkonzern geschwungen wird, den das eh kalt lässt, statt es auf der sachlich menschlichen Ebene mit dem Händler zu klären. Die 15.000 Kilometer dienten da eher als ironischer Aufhänger, denn egal ob er 2, 15 oder 30.000 Kilometer fährt, funktionieren muss es so oder so.
Du siehst, es gab keinen Grund das Schild des Forenschutzes zu heben, aber ich gönne dir die Danke-Klicks. 🙂
Zitat:
@A5-Fan schrieb am 24. Dezember 2017 um 01:46:24 Uhr:
statt es auf der sachlich menschlichen Ebene mit dem Händler zu klären.
Mit dem Händler gibt es da m. E. nichts zu klären. Der kann nicht mehr machen, als verfügbare Updates aufspielen.
Geliefert werden diese Updates von Daimler. Daimler stellt auch die Server-Infrastruktur für die Updates zur Verfügung, wenn die nicht richtig funktioniert, kann der Händler nichts machen.
Ich finde es schon schön wenn die NDL wenigstens von Hand updaten kann und Durchführt.
Wie gesagt MA/HD/LD Daimler Werksniederlassung war machtlos vor der eigenen Technik.
Ich konnte mir dann selbst helfen, aber ich stelle mir doch die Frage warum das die Werksniederlassung nicht kann.
Meine Vermutung „Bequemlichkeit“.
Was ich aber mal positiv hervorheben möchte, freundlich waren Sie, dass kenne ich von bmw und Audi ganz anders.
Ähnliche Themen
Wenn ich mein Auto zum Service bringe kläre ich vorher bis ins Detail was zu machen ist.
Die meisten Werkstätten sind hier sehr faul und teilweise unfähig was das Updaten sämtlicher Geräte betrifft.
Wenn die das nicht machen dann suche ich mir eine andere Werkstatt.
Das habe ich auch machen müssen, denn als ich mein Auto abgeholt habe hatte ich mehrfach erwähnt, dass ich das Auto komplett auf dem aktuellen Softwarestand haben möchte.
Dann kam der Spruch alles aktuell und nach dem Motto der merkt es eh nicht.
Da könnte ich in die Luft gehen...
Hallo zusammen,
wenn der download der Software in den Werkstätten so lange dauert wie beim Kunden
zuhause dann kann ich verstehen das die da überfordert sind; mein Karten- Download, D/A, dauert
nun schon 5 Stunden, bei schnellem Internet.
Auf einem aktuellen Dell/ WIN10 Rechner ging es garnicht, zuhause auf einem älteren Rechner geht es nun..
Schöne Weihnachten!
Gruß
Flodder
Zitat:
@Honfleur schrieb am 23. Dezember 2017 um 16:53:39 Uhr:
Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet, mal sehen wie Mercedes reagiert.
.
Wie hoch ist der Streitwert?
Hallo Zusammen,
Ich habe mal den ganzen Thread runter gelesen. Was ich trotzdem nicht verstanden habe: warum dauert die Installation so lange?
Ich habe meinen seit 16.11.17 (neu) und das Onlineupdate war eingeschaltet. Seit dem bin ich gut 4000km gefahren. Die ganze Zeit wird upgedated... ein Update nach dem Anderen. Der Download geht mit LTE sehr flott, aber die Installation dauert jeweils ewig mit einem Fortschritt von <= 10% pro Stunde Fahrt.
Bei der Bedienung des Comand fällt mir auch immer wieder auf, dass es richtig lahm ist.
Ist die Rechenleistung des Systems tatsächlich so miserabel?
Da war das Comand in meinem W212 von 2010 ja pfeilschnell dagegen.
Viele Grüße und schöne Weihnachten
Karlheinz
Frohe Weihnachten!
Zum Thema Anwalt. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, da die Warnfunktion beim Drivepilot (gelbes, blinkendes Lenkrad) und das online update nicht funktionieren. Beide Funktionen sind zugesicherte Eigenschaften, die Nichtfunktion ein Mangel, deren Nichtbeseitigung im Extremfall in den ersten zwei Jahren eine Rückgabe des Fahrzeuges -zu für den Käufer sehr günstigen Konditionen - ermöglicht. Soweit die Auskunft des Fachanwalts, der schon viele derartige Fälle erfolgreich bearbeitet hat.
Die gefahrene Strecke ist für den online Update relevant, da bei nur Kurzstrecke Mercedes argumentieren könnte, dass die Zeiten für ein update zu gering sind. Bei normaler Fahrweise ist dieses Argument nichtig.
Die Frage wäre ja, wie die Erfolgsaussichten im konkreten Fall beurteilt werden. Hoffentlich hat der Anwalt da fachkompetente Hilfe durch einen spezialisierten Gutachter.
Die Frage ist, was zugesicherte Eigenschaft konkret bedeutet. Wenn ein Schiebedach in der Bestellbestätigung aufgeführt ist und keines geliefert wurde, ist die Sache klipp und klar. Diese Fälle gibt es durchaus. Da kann ein Fachanwalt gut helfen. Aber ist das Onlineupdate eine zugesicherte Eigenschaft? Und wie weist man nach, dass es nicht durchläuft? Ist eine Zeit zugesichert? Welche Rolle spielt die Qualität der Mobilfunkverbindung? Außerdem kann man es jederzeit manuell abbrechen. Insofern ist der Anscheinsbeweis des nicht durchgelaufenen Updates keiner. Bei dem gelben Lenkrad - das gab es doch gar nicht von Anfang an. Und: Wo ist das denn bei deinem Auto konkret zugesichert? Fragen über Fragen.
Und dann die Frage der Relevanz: Eine Rückabwicklung bei geringfügigen Mängeln kann nicht durchgesetzt werden. Der Mangel muss erheblich sein, also entweder preislich oder von der Einschränkung her. Ein z.B. nicht regenerierender Rußfilter bei Kurzstrecken ist sehr oft von Gerichten als nicht erheblich eingestuft worden.
Ich sage nicht, dass ich das rundherum nicht glaube. Ich sage aber, bei komplizierten Softwarefunktionen mit geringer Auswirkung wird es nicht einfach sein, den Händler festzunageln.
Meiner von 06/2016 hatte das gelbe Lenkrad nicht. Es war allerdings in der gedruckten Bedienungsanleitung zum Fahrzeug erwähnt. Ob das ausreicht ist natürlich eine ganz andere Sache.
Natürlich nicht.
Ist die Update-Funktion eines Navigationssystems heutzutage eine
verkehrswesentliche Eigenschaft, die für den Kauf des Wagens in diesem konkreten Fall von Bedeutung war? Waren die Updates gar im Kaufvertrag vereinbart?
Und selbst wenn die Updates nicht explizit vereinbart waren: Wer kauft denn heute noch ein Navi ohne Update?
Das ist doch im heutigen Geschäftsverkehr regelmäßig von wesentlicher Bedeutung. 😉
Wenn MB darauf hinaus will, die fehlenden Updates seien kein (wesentlicher) Mangel...
Popcorn und alkoholfreies Weizen holen, das könnte interessant werden. 😉
Zitat:
@rus schrieb am 26. Dezember 2017 um 20:08:31 Uhr:
Und selbst wenn die Updates nicht explizit vereinbart waren: Wer kauft denn heute noch ein Navi ohne Update?
Ich bin mir nicht sicher ob alle Navis eine Gratis-Update-Funktion beinhalten und dann wäre noch die Frage der Frequenz zu klären, wie oft soll/kann/muss es Updates geben? Täglich? Wöchentlich? Monatlich? Quartalsweise? Halbjährlich? Jährlich? Oder reicht ein Update pro Dekade? Gibt es letztinstanzliche Präzdenzfälle? Diese Klärung möchte ich nur mit RSV herbeiführen wollen!
Ich denke, man wird vorher schon Schwierigkeiten bekommen: Wann ist eine Eigenschaft zugesichert? Wie konkret spezifiziert ist die Zusicherung? Die Bestellbestätigung ist eigentlich immer sehr lakonisch.
Und weis mal nach, dass das Update nie durchgelaufen ist! Und wenn, dass Du das nicht manipuliert hast. Wenn du umstellst von automatisch auf manuell, löscht sich schließlich die bisher übertragene Datenmenge. Oder es ist die schlechte Mobilfunkempfangslage, für die man nichts kann.
Wenn ich die Beiträge des „Klägers“ richtig erinnere, ist der Wagen ja beim Service upgedated worden, hat also 2017er Karten. Da stelle ich mir schon das Gesicht des Richters mit Besoldungsstufe R1 vor, der in seinem 8 Jahre alten Passat auf der Saugnapfnavi Daten von 2003 hat.