Codierung VCDS Golf 7
Hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich mir in den nächsten Monaten einen Golf bestelle oder vielleicht einen Jahreswagen kaufe in einem Jahr.
Habe schon viel gelesen, aber nirgends etwas zu möglichen Codierungen gefunden. Hat kein Golf VII Besitzer VCDS?
Für den Up! gibt es ja schon Codierungen, aber da der Golf technisch scheinbar neu überarbeitet wurde, frage ich mich, wie viel man machen kann? Besonders auch beim Radio, ob man da noch dran kommt über VCDS.
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One Note-Link (Stand 01/2018):
https://onedrive.live.com/view.aspx?...
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich mir in den nächsten Monaten einen Golf bestelle oder vielleicht einen Jahreswagen kaufe in einem Jahr.
Habe schon viel gelesen, aber nirgends etwas zu möglichen Codierungen gefunden. Hat kein Golf VII Besitzer VCDS?
Für den Up! gibt es ja schon Codierungen, aber da der Golf technisch scheinbar neu überarbeitet wurde, frage ich mich, wie viel man machen kann? Besonders auch beim Radio, ob man da noch dran kommt über VCDS.
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12257 Antworten
Zitat:
@FFWler schrieb am 15. April 2017 um 11:15:45 Uhr:
Anbei die Daten:
Wo kann man in diesem Forum Anleitungen einstellen?
Dankeschön!
Dein Bit 6 im Byte 4 im STG 17 ist aber 0, kann das sein?
Die djDuese Anleitung sagt Byte 4 Bit 6 auf 1.
Codierung: 07A419006390000800086A02040000
Byte 4 (ab 00 an) ist 63.
63 ist 00111111.
Hast du die Kamera (A5) auch in Gateway-Verbauliste eingetragen?
So sieht bei mir das Byte 4 aus.
Habe die Codieranleitung bereits 3x (über 2 Tage) verglichen und keinen Fehler gefunden.
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe :-(
Ich habe den Gurtwarner folgendermaßen deaktiviert und würde das nun gerne wieder rückgängig machen:
STG 17 Schalttafeleinsatz Anpassung
Gurtwarner deaktivieren auswa?hlen a?ndern auf "ja"
Codierung Byte 0
Bit 2-4 deaktivieren
Ich bin mir aber sicher, die Bits 2-4 waren standardmäßig nicht alle aktiviert?!
Könnte mir hier bitte jemand die Originalbelegung sagen? Ich wäre echt dankbar!!!
Vg Marcel
Ähnliche Themen
Zitat:
@cohabit schrieb am 5. Februar 2017 um 03:50:13 Uhr:
Zitat:
@StefanR87 schrieb am 4. Februar 2017 um 19:23:51 Uhr:
Ich habe bei mir die Aktivierungsgeschwindigkeit für den Fernlichtassistenten auf 30 km/h geändert, aber er blendet weiterhin erst bei 57 km/h auf, beim abblenden wartet er bis die Geschwindigkeit auf unter 30 km/h (wie von mir codiert) sinkt.
Er sollte soch schon bei 30 km/h aufblenden, oder nicht?
DLA ist verbaut....wenn er schon bei 30 km/h aufblendet, dann solltest Du auf Urlaunsfahrten sehr gut aufpassen. Es gibt nämlich Länder, da ist Fernlicht in der Ortschaft verboten. Gerade in Osteurope wird damit gutes Geld verdient. Außerdem funktioniert das Maskieren innerhalb von Ortschaften sehr unzuverlässig. Liegt wohl auch am System(Monokamera).
ich hab Fernlichtassistent (also mit der "billigen" Kamera?!)
es gibt also keine Verkehrszeichenerkennung (und nur eine rudimentäre Ortserkennung)
bei uns in Österreich ist das verboten, (Fernlicht im Ort)
Fernlichtassistent im Standard Modus also vollkommen unbrauchbar
schaltet bei 58km/h ein aber erst bei ca. 30k/h wieder aus..
war in der VW Werkstatt, wollte das ändern lassen, geht aber angeblich nicht
hab es also selber umgestellt (ein bei 58 belassen aber AUS bei 50km/h)
funktioniert hervorragend!
werde es vermutlich auf ca. 60km/h und 54 km/h ändern)
unter 60km/h braucht man eh kein Fernlicht..
(verstehe beim besten willen nicht, warum VW hier so eine riesige Hysterese eingebaut hat..)
Zitat:
@lrlr schrieb am 18. April 2017 um 11:39:54 Uhr:
(verstehe beim besten willen nicht, warum VW hier so eine riesige Hysterese eingebaut hat..)
Damit soll vermutlich ein unnötiges Auf- und Abblenden vermieden werden, zumal Fernlicht in Deutschland in der Ortschaft bei nicht ausreichender Straßenbeleuchtung erlaubt ist.
Blöd ist natürlich, dass VW offenbar einen Assistenten in Ländern (z. B. Österreich) anbietet, der sich dort nicht gesetzeskonform verhält. Sowas dürfte eigentlich nicht sein.
wieso soll ein assistent gesetzkonform sein? es heißt assistent, d.h. er hilft dem fahrer und nur er muss wissen was und wie was erlaubt ist.
Ich kann ja auch mit einem Tempomaten die zulässige Geschwindigkeit übertreten. Ist daran dann auch VW schuld?
Weil ein Assistent meiner Auffassung nach seine Funktion überhaupt nicht erfüllen kann, wenn er permanent die wichtigsten Vorschriften missachtet, und den Fahrer so zum Eingreifen zwingt. Das ACC überholt beispielsweise auch nicht rechts, da es verboten ist.
Da ich dich aber kenne, mache ich an dieser Stelle auch nicht weiter, da ich auf eine Endlosdiskussion keine Lust habe.
Der Vergleich hinkt so sehr, dass es gar keiner ist. Darauf werde ich nicht weiter eingehen. Wenn ein Fernlichtassistent verspricht bei Bedarf das Fernlicht einzuschalten und bei Notwendigkeit wieder auszuschalten, sollte er Ortschaften erkennen können, ansonsten kann er dieses Versprechen nicht einhalten. Ein gewöhnlicher Tempomat verspricht keineswegs was du hier ausführst. Ich denke mein Vergleich mit dem nicht rechts überholenden ACC trifft es dann schon eher.
Aber ihr dürft mit so etwas gerne zufrieden sein. Das ist eure Sache. Ich wäre es nicht.
....muss....unterdrücken.....Hasspredikt....Technikmonolog....laufe blau an....
Ontopic: In einem anderen Forum kam jemand auf die Idee fehlendes Leaving-Home über die Leuchtenkonfiguration via Innenlicht-Funktion zu schalten. Das fand ich recht pfiffig! Und nein, wenn man die Deckenleuchte manuell einschaltet geht draußen nicht die Kirmes an.
Zitat:
Bremslicht links aussen (Dimmung ist bereits gesetzt, da Lichtfunktion E auf LH/CH steht)
(13)-Leuchte20BR LA71-Lichtfunktion F 20,nicht aktiv ändern auf InnenlichtBremslicht rechts aussen (Dimmung ist bereits gesetzt, da Lichtfunktion E auf LH/CH steht)
(13)-Leuchte21BR RC8-Lichtfunktion F 21,nicht aktiv ändern auf InnenlichtRückleuchte innen hinten links (Dimmung ist bereits gesetzt, da Lichtfunktion C auf LH/CH steht)
(9)-Leuchte23SL HLC10-Lichtfunktion D 23,nicht aktiv ändern auf InnenlichtRückleuchte innen hinten rechts (Dimmung ist bereits gesetzt, da Lichtfunktion C auf LH/CH steht)
(9)-Leuchte24SL HRA65-Lichtfunktion D 24,nicht aktiv ändern auf InnenlichtKennzeichenbeleuchtung
(8)-Leuchte25KZL HA59-Lichtfunktion C 25,nicht aktiv ändern auf Innenlicht
(10)-Leuchte25KZL HA59-Dimmwert CD 25,0 auf 100Tagfahrlicht links
(12)-Leuchte4TFL LB4-Lichtfunktion E 4,nicht aktiv ändern auf Innenlicht
(14)-Leuchte4TFL LB4-Dimmwert EF 4,0 auf 100Tagfahrlicht rechts
(12)-Leuchte5 TFL RB32-Lichtfunktion E 5,nicht aktiv ändern auf Innenlicht
(14)-Leuchte5 TFL RB32-Dimmwert EF 5,0 auf 100Nebelscheinwerfer links
(8)-Leuchte12NL LB45-Lichtfunktion C 12,nicht aktiv ändern auf Innenlicht
(10)-Leuchte12NL LB45-Dimmwert CD 12,0 auf 100Nebelscheinwerfer rechts
(8)-Leuchte13NL RB5-Lichtfunktion C 13,nicht aktiv ändern auf Innenlicht
(10)-Leuchte13NL RB5-Dimmwert CD 13,0 auf 100
Natürlich sind Funktionsgruppen etc. sinnvoll und mit Verstand an die jeweilige Fahrzeugkonfiguration anzupassen!
rechts überholen ist erlaubt (ich denke da gerade ans kirchheimer dreieck. A5 rechts weg A7 links weiter.)
ansonsten auf mehrspurigen fahrspuren in eine richtung nicht!
Ja, rechts überholen ist unter gewissen Umständen erlaubt. Trotzdem tut es das ACC grundsätzlich nicht um die gesetzliche Vorgaben ausnahmslos einzuhalten.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 18. April 2017 um 12:54:41 Uhr:
Weil ein Assistent meiner Auffassung nach seine Funktion überhaupt nicht erfüllen kann, wenn er permanent die wichtigsten Vorschriften missachtet, und den Fahrer so zum Eingreifen zwingt. Das ACC überholt beispielsweise auch nicht rechts, da es verboten ist.
Mein ACC überholt aber rechts. (MJ 15)