Codierung und die Folgen (evtl. Garantieverlust)
Jetzt verstehe ich warum mein Händler gesagt hat das die Garantie für das AID und dessen Steuergerät durch Fremdeinwirkung nicht mehr Bestand hat. Sie haben Ihr AID nicht bei einer offiziellen VW Werkstatt umprogrammieren lassen. Mein Händler sagt auch das die Umprogrammierung bei jeder Updateprüfung und Fehlerprüfung am Tester wahrscheinlich wieder zurückgesetzt wird da die Programmierung als Fehler gespeichert wird
Beste Antwort im Thema
Hallo, mein Händler wollte auch nicht, habe dann das bordbuch vorgelegt und nun will er es nochmal überdenken.
Betriebsanleitung Tiguan Ausgabe 11.2018
Seite 321
Umprogrammieren von Steuergeräten
Grundsätzlich sind alle Daten für die Steuerung von Komponenten in den Steuergeräten gespeichert. Einige Komfortfunktionen, z. B. Komfortblinken, Einzeltüröffnung und Displayanzeigen, können über spezielle Werkstattgeräte umprogrammiert werden. Wenn die Komfortfunktionen umprogrammiert werden, stimmen die entsprechenden Angaben und Beschreibungen in diesem Bordbuch nicht mehr mit den ursprünglichen Funktionen überein. Volkswagen empfiehlt, die Umprogrammierung von einem Volkswagen Partner bzw. Fachbetrieb im digitalen Serviceplan eintragen zu lassen.
Informationen über eine mögliche Umprogrammierung kennt der Volkswagen Partner.
52 Antworten
@schleso,
ich denke Du verstehst technisch nicht richtig WAS beim Codieren eigentlich gemacht wird.
Ich Versuch das mal mit meinen bescheidenen Kenntnissen zu verdeutlichen. (Die VCDS Spezialisten verzeihen mir meine Unrichtigkeiten)
Die VW Softwareprogrammierer machen sich beim entwickeln bspw. solcher digitalen Tachos VOR dem eigentlichen Programmieren Gedanken darüber wie so ein digitaler Tacho aussehen soll.
Das wird wegen unterschiedlichen Vorlieben / Vorschriften / Bedingungen für viele Länder in die die Fahrzeuge geliefert werden, unterschiedlich aussehen..
Also werden verschiedene „Skins“ ( also eine Zusammenstellung von grafischen Elementen für das endgültige Erscheinungsbild der Tachos) „programmiert“, je nach Vorgabe für verschiedene Fahrzeugmodelle oder Länderspezifisch.
Es liegen also in der Software des AID verschiedene Elemente / Farbcodes / Grafiken vor, die dann je nach Bedarf unterschiedlich zusammengestellt also „codiert“ oder angepasst werden können.
Wenn man also weiß wo und wie man auf diese vorhandenen Skins und Grafikelemente zugreifen kann, und dafür die benötigte Hardware u. Software hat, kann man bspw. mit dem ändern von einem „Bit“ oder eines Farbcodes das Aussehen des AID verändern und natürlich auch wieder rückgängig machen. Genau diese Kenntnisse haben die VCDS User hier. Meist weitaus bessere als die Monteure in den Werkstätten da die Kollegen dort eben genau das lernen was zum Service des Betriebs notwendig ist. Kenntnisse darüber hinaus sind meist abhängig vom persönlichen Interesse des Monteurs sich mit so etwas zu beschäftigen. Ist eben ein Zusatzaufwand für die Werkstatt.
Für Klimaanlagen bspw. sind auch verschiedene, je nach Ländervorlieben (Amerikaner lieben es meist kühler im Fahrzeug), Kennlinien für die Klimaautomatik hinterlegt und je nach Markt aktiviert. Auch hier könnte man mit dem ändern eines Bit‘s im Steuergerät die jeweilige Kennlinie ändern.
Bei diesen Änderungen kann man, das richtige Equipment vorausgesetzt, zu nichts kaputt machen da die Eingriffe nur Softwareseitig auf sowieso vorhandene, nur aktuell nicht aktivierte Elemente, geschehen.
Zusätzlich wird, oder sollte jedenfalls, wohl vorher eine „Sicherung“ des vorgefundenen Softwarestands gemacht werden um immer den originalen Zustand wieder herstellen zu können.
Und genau das passiert bspw bei einem Softwareupdate durch VW mit diesen codierten Änderungen. Sie sind dann einfach wieder verschwunden.
In der Regel werden die codierten, kleinen Änderungen Softwareseitig gar nicht bemerkt und ohne Grund keine Softwareänderung durchgeführt. Da wird bspw. bei einer Inspektion nicht nach solchen geänderten Codierungen gesucht.
Und was die Garantie betrifft, es werden ja nur sowieso vorhanden Elemente bspw für andere Länder aktiviert, was sollte das an der Garantie ändern.
Wenn Werkstätten solche Kundenwünsche ablehnen haben sie meist kein geeignetes Personal, keinen Bock auf den Zusatzzeitaufwand und ziehen sich dann auf solche „Garantieverzicht“ Vereinbarungen zurück um den Kunden abzuschrecken.
Hoffe ich habe nicht allzu großen Mist erzählt und etwas zur Aufklärung beitragen können.
Vom Prinzip her hast du es genau richtig erklärt @kasemattenede es wird nichts anderes gemacht als das Dinge, die das jeweilige Gerät sowieso kann, de-/aktiviert. Dadurch erreicht man bei AID ein anderes Aussehen oder z.Bsp. die automatische Funktion des CH oder aber z.Bsp. die Anzeige der Klimagebläsestufe die im Auto Mode normal deaktiviert ist.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 9. Mai 2019 um 20:39:15 Uhr:
@schleso,
ich denke Du verstehst technisch nicht richtig WAS beim Codieren eigentlich gemacht wird.
Ich Versuch das mal mit meinen bescheidenen Kenntnissen zu verdeutlichen. (Die VCDS Spezialisten verzeihen mir meine Unrichtigkeiten)
Die VW Softwareprogrammierer machen sich beim entwickeln bspw. solcher digitalen Tachos VOR dem eigentlichen Programmieren Gedanken darüber wie so ein digitaler Tacho aussehen soll.
Das wird wegen unterschiedlichen Vorlieben / Vorschriften / Bedingungen für viele Länder in die die Fahrzeuge geliefert werden, unterschiedlich aussehen..
Also werden verschiedene „Skins“ ( also eine Zusammenstellung von grafischen Elementen für das endgültige Erscheinungsbild der Tachos) „programmiert“, je nach Vorgabe für verschiedene Fahrzeugmodelle oder Länderspezifisch.
Es liegen also in der Software des AID verschiedene Elemente / Farbcodes / Grafiken vor, die dann je nach Bedarf unterschiedlich zusammengestellt also „codiert“ oder angepasst werden können.
Wenn man also weiß wo und wie man auf diese vorhandenen Skins und Grafikelemente zugreifen kann, und dafür die benötigte Hardware u. Software hat, kann man bspw. mit dem ändern von einem „Bit“ oder eines Farbcodes das Aussehen des AID verändern und natürlich auch wieder rückgängig machen. Genau diese Kenntnisse haben die VCDS User hier. Meist weitaus bessere als die Monteure in den Werkstätten da die Kollegen dort eben genau das lernen was zum Service des Betriebs notwendig ist. Kenntnisse darüber hinaus sind meist abhängig vom persönlichen Interesse des Monteurs sich mit so etwas zu beschäftigen. Ist eben ein Zusatzaufwand für die Werkstatt.Für Klimaanlagen bspw. sind auch verschiedene, je nach Ländervorlieben (Amerikaner lieben es meist kühler im Fahrzeug), Kennlinien für die Klimaautomatik hinterlegt und je nach Markt aktiviert. Auch hier könnte man mit dem ändern eines Bit‘s im Steuergerät die jeweilige Kennlinie ändern.
Bei diesen Änderungen kann man, das richtige Equipment vorausgesetzt, zu nichts kaputt machen da die Eingriffe nur Softwareseitig auf sowieso vorhandene, nur aktuell nicht aktivierte Elemente, geschehen.
Zusätzlich wird, oder sollte jedenfalls, wohl vorher eine „Sicherung“ des vorgefundenen Softwarestands gemacht werden um immer den originalen Zustand wieder herstellen zu können.
Und genau das passiert bspw bei einem Softwareupdate durch VW mit diesen codierten Änderungen. Sie sind dann einfach wieder verschwunden.
In der Regel werden die codierten, kleinen Änderungen Softwareseitig gar nicht bemerkt und ohne Grund keine Softwareänderung durchgeführt. Da wird bspw. bei einer Inspektion nicht nach solchen geänderten Codierungen gesucht.
Und was die Garantie betrifft, es werden ja nur sowieso vorhanden Elemente bspw für andere Länder aktiviert, was sollte das an der Garantie ändern.
Wenn Werkstätten solche Kundenwünsche ablehnen haben sie meist kein geeignetes Personal, keinen Bock auf den Zusatzzeitaufwand und ziehen sich dann auf solche „Garantieverzicht“ Vereinbarungen zurück um den Kunden abzuschrecken.
Hoffe ich habe nicht allzu großen Mist erzählt und etwas zur Aufklärung beitragen können.
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung, aber leider haben Sie vergessen zu erwähnen das jede Fahrzeugspezifische Einstellung im Steuergerät und auf den VW Servern zusammen mit der Fahrzeug Ident Nummer gespeichert sind, das bedeutet das wenn Sie eine Änderung im Steuergerät vornehmen dieses bei VW (über den Tester) dem Steuergerät usw. zu Konflikten führen kann. Es sei denn die Änderung ist offiziell von VW freigegeben. Auf den VW Servern wird jede Zuwiderhandlung oder Änderung am Fahrzeug, besonders in der Elektronik gespeichert, und teilweise sogar wieder zurückgesetzt dieses geschieht bei jeder Verbindung mit dem Testgerät also bestenfalls bei jeder Inspektion. Haben Sie eine nicht genehmigte Änderung in der Garantiezeit vornehmen lassen und sollten dann Probleme z.B. in der Elektronik auftreten, wird VW die Garantie ablehnen.
Sorry, aber das ist quatsch.
Laut Protokoll ist man angehalten nach Software-Updates (TPIs, Rückrufaktionen, ...) einen SVM-Abgleich durchzuführen. Dann wird die Werkscodierung wieder aufgespielt, ja, nicht selten auch nur teilweise, je nachdem ob der Abgleich sich entsprechend der Maßnahme nur auf diese Bereiche bezieht.
Ähnliche Themen
Zitat:
@hadez16 schrieb am 10. Mai 2019 um 07:54:48 Uhr:
Sorry, aber das ist quatsch.
Laut Protokoll ist man angehalten nach Software-Updates (TPIs, Rückrufaktionen, ...) einen SVM-Abgleich durchzuführen. Dann wird die Werkscodierung wieder aufgespielt, ja, nicht selten auch nur teilweise, je nachdem ob der Abgleich sich entsprechend der Maßnahme nur auf diese Bereiche bezieht.
Leider haben Sie hier Unrecht, jede Änderung wir protokolliert, auch wenn Sie alles wieder auf Werkseinstellung zurücksetzen, man kann das ganze Autoleben lang jede Änderung, Ergänzung usw. nachvollziehen.
Zitat:
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung, aber leider haben Sie vergessen zu erwähnen das jede Fahrzeugspezifische Einstellung im Steuergerät und auf den VW Servern zusammen mit der Fahrzeug Ident Nummer gespeichert sind, das bedeutet das wenn Sie eine Änderung im Steuergerät vornehmen dieses bei VW (über den Tester) dem Steuergerät usw. zu Konflikten führen kann. Es sei denn die Änderung ist offiziell von VW freigegeben. Auf den VW Servern wird jede Zuwiderhandlung oder Änderung am Fahrzeug, besonders in der Elektronik gespeichert, und teilweise sogar wieder zurückgesetzt dieses geschieht bei jeder Verbindung mit dem Testgerät also bestenfalls bei jeder Inspektion. Haben Sie eine nicht genehmigte Änderung in der Garantiezeit vornehmen lassen und sollten dann Probleme z.B. in der Elektronik auftreten, wird VW die Garantie ablehnen.
Das stimmt so nicht - bei meinem Touareg sind etliche Dinge nach Kauf optimiert worden.
z.B: S/S merkt sich den letzten Zustand (das geht beim Touareg) Hecklappe auch von innen zu schließen,
Standheizungsskreislauf geändert, heizt jetzt auch Motor mit. etc.
Das alles hat seit nun 4 Jahren zu keinen Beanstandungen geführt oder ist bei der Inspektion überschrieben worden.
Daher halte ich die Stellungnahme für falsch, da die Praxis was anderes zeigt.
Wenn der Tiguan da ist wird er genauso optimiert, soweit es die Software eben zulässt.
Zitat:
@CLK-OPA schrieb am 10. Mai 2019 um 08:06:30 Uhr:
Zitat:
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung, aber leider haben Sie vergessen zu erwähnen das jede Fahrzeugspezifische Einstellung im Steuergerät und auf den VW Servern zusammen mit der Fahrzeug Ident Nummer gespeichert sind, das bedeutet das wenn Sie eine Änderung im Steuergerät vornehmen dieses bei VW (über den Tester) dem Steuergerät usw. zu Konflikten führen kann. Es sei denn die Änderung ist offiziell von VW freigegeben. Auf den VW Servern wird jede Zuwiderhandlung oder Änderung am Fahrzeug, besonders in der Elektronik gespeichert, und teilweise sogar wieder zurückgesetzt dieses geschieht bei jeder Verbindung mit dem Testgerät also bestenfalls bei jeder Inspektion. Haben Sie eine nicht genehmigte Änderung in der Garantiezeit vornehmen lassen und sollten dann Probleme z.B. in der Elektronik auftreten, wird VW die Garantie ablehnen.
Das stimmt so nicht - bei meinem Touareg sind etliche Dinge nach Kauf optimiert worden.
z.B: S/S merkt sich den letzten Zustand (das geht beim Touareg) Hecklappe auch von innen zu schließen,
Standheizungsskreislauf geändert, heizt jetzt auch Motor mit. etc.Das alles hat seit nun 4 Jahren zu keinen Beanstandungen geführt oder ist bei der Inspektion überschrieben worden.
Daher halte ich die Stellungnahme für falsch, da die Praxis was anderes zeigt.
Wenn der Tiguan da ist wird er genauso optimiert, soweit es die Software eben zulässt.
Jede Änderung wird gespeichert das ist einfach Fakt. Sollten Sie dann auf die Änderung hin ein Problem bekommen wird VW oder jeder andere PKW Hersteller die Garantie verweigern. Nach der Garantie wird es keine Probleme geben, aber ich würde persönlich nie meine Fahrzeuggarantie aufs Spiel setzen.
Naja ich weiß nicht, wenn ich bsp. Zubehör Felgen einer anderen Marke fahre, dass Fahrwerk dann Probleme macht, verweigert VW ja auch keine Garantieansprüche. Ich hatte früher einen Fabia, da hatte mit der VW Techniker auch einen Parameter gesetzt, dass ab 10 km/h die Türen verriegeln. Aber wie und wonach am Ende VW entscheidet weiß ich natürlich auch nicht.
Zitat:
@Schleso schrieb am 10. Mai 2019 um 08:09:47 Uhr:
Jede Änderung wird gespeichert das ist einfach Fakt.
Das mag ja so sein, aber ich wurde jedenfalls noch nie von meinem 🙂 auf meine Änderungen hin angesprochen. Ausser... Das es für die (von mir freigeschaltete) VZE ein Update gäbe 😉
Zitat:
Sollten Sie dann auf die Änderung hin ein Problem bekommen wird VW oder jeder andere PKW Hersteller die Garantie verweigern. Nach der Garantie wird es keine Probleme geben, aber ich würde persönlich nie meine Fahrzeuggarantie aufs Spiel setzen.
Das mag für dich/sie ja ok sein. Trotzdem würde ich es darauf ankommen lassen und bei einer evtl. Garantieverweigerung meinen Anwalt konsultieren weil ich mit der betroffenen Änderung an der Einstellung (Anpassung bzw Codierung) nichts de-/aktiviert habe was das Auto nicht schon kann und somit auch keine aussergewöhnlichen Betriebszustände verursacht habe die einen Verlust der Garantie rechtfertigen würden.
Aber wir schweifen vom Thema ab, sorry für OT, Ende von mir
Zitat:
@Schleso schrieb am 10. Mai 2019 um 08:05:38 Uhr:
Zitat:
@hadez16 schrieb am 10. Mai 2019 um 07:54:48 Uhr:
Sorry, aber das ist quatsch.
Laut Protokoll ist man angehalten nach Software-Updates (TPIs, Rückrufaktionen, ...) einen SVM-Abgleich durchzuführen. Dann wird die Werkscodierung wieder aufgespielt, ja, nicht selten auch nur teilweise, je nachdem ob der Abgleich sich entsprechend der Maßnahme nur auf diese Bereiche bezieht.Leider haben Sie hier Unrecht, jede Änderung wir protokolliert, auch wenn Sie alles wieder auf Werkseinstellung zurücksetzen, man kann das ganze Autoleben lang jede Änderung, Ergänzung usw. nachvollziehen.
Teile uns doch mit woher du diese Weisheiten hast.
Zitat:
@Schleso schrieb am 10. Mai 2019 um 08:09:47 Uhr:
.............. ich würde persönlich nie meine Fahrzeuggarantie aufs Spiel setzen.
Na dann ist für Sie ja alles geklärt und „freie“ Softwareanpassungen innerhalb des Garantiezeitraums tabu. Auch das muss und kann man ja wohl akzeptieren.
Im Sinne dieser Diskussion sollte eigentlich nur deutlich werden, das schon das Risikos eines „Schadens“ an einer Komponente die Softwaretechnisch „angepasst“ wird, extremst unwahrscheinlich ist und ein Risiko, wenn es überhaupt besteht, extremst klein.
Aber klar.....in der Technik kann immer mal was schiefgehen, das kann man nie zu 100% ausschließen.
Damit wäre die Diskussion über einen eintretenden Garantiefall an genau diesen angepassten Komponenten und zusätzlich dann auch noch die mögliche Garantieverweigerung durch VW nach einer Überprüfung eines möglicherweise bestehenden „ActionLog“ unnötig. Zumal es so eine Situation wohl nie gab.
Zitat:
@Schleso schrieb am 10. Mai 2019 um 08:09:47 Uhr:
Jede Änderung wird gespeichert das ist einfach Fakt. Sollten Sie dann auf die Änderung hin ein Problem bekommen wird VW oder jeder andere PKW Hersteller die Garantie verweigern. Nach der Garantie wird es keine Probleme geben, aber ich würde persönlich nie meine Fahrzeuggarantie aufs Spiel setzen.
Auch das ist so nicht haltbar:
Wenn es in diesem Gerät Probleme gibt, wird sowieso erst einmal dieses auf den Werkszustand gesetzt. Dabei ist es egal, um diese Umstellmöglichkeit per Knopf/Menü erfolgt oder per VCDS. So sind bei Problemen mit dem ACC das erste, dass auch der vorgewählte Abstand auf den Defaultwert gesetzt wird. Ist dann immer noch was im Teich, ist's ein Garantiefall, ansonsten ein Bedienfehler. So auch bei der Anzeige im AID: Hast Du Ansicht 2 oder 4 gewählt und da scheint was im Display nicht zu stimmen, dann wird eh auf den Werkszustand gesetzt und geschaut, was da Sache ist, Ende. Hast du aber Probleme mit dem z.B. Tür-Steuergerät, dann interessiert eh nicht, welche Tachovariante im AID ausgewählt ist.
Die Garantie setzt Du so erst einmal nicht(!) auf's Spiel
Ich denke hier geht’s @Schleso um das mögliche Vorhandenseins eines „ActionLogs“ in dem ALLE Softwarezugriffe auf die Fahrzeugkomponenten mit Zeit und Datumsstempel sowie Gerätecodes des Programiergeräts gespeichert werden. Dafür müsste es dann ja einen gesicherten Speicherbereich im Fahrzeug geben und dessen Daten dann ungefragt bei einem Werkstattaufenthalt auf die VW Server Übertragen werden.
Ich denke das es so etwas gibt ist extrem unwahrscheinlich ob des dafür notwendigen Aufwands in der Software und des damit notwendigen Kosten/Nutzenvergleichs für den Hersteller.
Was es möglicherweise gibt wäre ein Versionsverlauf auf den VW Servern und ggf auch eine Dokumentation der offiziellen, Fahrzeugspezifischen Zugriffe auf die VW Datenbank durch einen Fachbetrieb.
Das aber alle Zugriffe im Fahrzeug über dessen Schnittstellen, auch OHNE bestehende Serveranbindung zu VW, geloggt werden denke ich nicht.
Aber das wird hier nur ein „hin und her“ der Argumentationen ohne das es jemand genau weiß oder einen Nachweis dazu bringen könnte. Dazu bräuchte es dann doch komplexen Insiderkenntnissen.
ICH jedenfalls sehe bei fachgerechten Anpassungen/Codierungen kein außergewöhnliches Risiko
Zitat:
Ich denke hier geht’s ihm um das mögliche Vorhandenseins eines „ActionLogs“ in dem ALLE Softwarezugriffe auf die Fahrzeugkomponenten mit Zeit und Datumsstempel sowie Gerätecodes des Programiergeräts gespeichert werden. Dafür müsste es dann ja einen gesicherten Speicherbereich im Fahrzeug geben und dessen Daten dann ungefragt bei einem Werkstattaufenthalt auf die VW Server Übertragen werden.
Ich denke das es so etwas gibt ist extrem unwahrscheinlich ob des dafür notwendigen Aufwands in der Software und des damit notwendigen Kosten/Nutzenvergleichs für den Hersteller.
Was es möglicherweise gibt ist ein Versionsverlauf auf den VW Servern und ggf auch eine Dokumentation der Offiziellen Zugriffe auf die VW Datenbank durch einen Fachbetrieb.
Das aber alle Zugriffe im Fahrzeug über dessen Schnittstellen OHNE Serveranbindung zu VW geloggt werden denke ich nicht.Aber das wird hier nur ein „hin und her“ der Argumentationen ohne das es jemand genau weiß oder einen Nachweis dazu bringen könnte. Dazu bräuchte es dann doch komplexen Insiderkenntnissen.
Da muss ich Sie auch enttäuschen, es gibt einen gesicherten Bereich auf dem Daten abgelegt werden,
jedes Fahrzeug wird während der Produktion schon protokolliert, jedes zusätzliche Anbauteil, jede Einstellung usw. wird in der Elektronik (Steuergerät und VW Wolfsburg Server) gespeichert.
Diese Einstellungen dienen seit neustem auch dazu wenn z.B. der Tachostand manipuliert wird genau auslesen zu können wie der tatsächliche Stand ist.
Auch wenn eine Tachoeinheit defekt ist kann man mit diesen Speicherungen wieder auf die neue Tachoeinheit aufspielen.