Chiptuning ohne Gutachten -> Tuner stellt sich quer ! keine Eintragung möglich
Hallo,
habe den 1.8 TFSI von 120 auf 200 PS aufblasen lassen. Vor der Optimierung habe ich den Tuner gefragt, ob es bei der Eintragung Probleme geben würde.
Daraufhin hat er gesagt, dass wäre kein Problem mit dem TÜV. Habe kurz danach auch das Geld für das Gutachten bezahlt, nur jetzt sagt mir der Tuner (Lizenehmer von Reichert-Tuning), dass Sie kein Gutachten liefern können.
Jetzt dachte ich, ok dann holste ein Gutachten von jemand anders welcher das selbe anbietet, gehst damit zum TÜV und lässt es eintragen. TÜV sagt mir, geht net, da müsste der Tuner selbst bestätigen, dass er das Tuning durchgeführt hat und dann das entsprechende Gutachten liefern.
Jetzt haben die mir zwar das Geld für das Gutachten wieder zurückerstattet, aber ich hätte auch gerne mein Geld für das Tuning zurück, da ich ja nun ohne das Gutachten, die Leistungssteigerung nicht eintragen kann.
Die Firma (AE-Perfomance) welche das Tuning durchführte, sagte mir, dass ich vorher das mit Gutachten hätte sagen sollen. -> Habe ich ja.
Zudem steht auf deren Homepage:
ÜV-Eintrag gegen Aufpreis von € 300.- optional erhältlich. -> Dies ist aber nicht der Fall.
Kann ich Anwaltschaftlich dagegen vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:51:48 Uhr:
Dann wirst du wahrscheinlich nicht wenn ein Passat auf den Hof rollt den Besitzer begrüßen und ihm dann als Moralapostel die Ohren vollballern wie böse so ein Chip doch ohne gutachten ist und ihn dann mit irgendwelchen traurigen Verkehrserziehungsvideos auf den s..k gehen.Sonst kannste in 2 Monaten zusperren.
Hey, wenn ich dem Kunden vorher sage daß die Eintragung kein Problem ist (was hier ja passiert ist), hinterher klappt es dann doch nicht, dann reduziere ich meine größe auf 10cm mit Hut, stelle mich in die Ecke und geb dem Kunden anstandslos sein Geld zurück. Da müsste der noch nicht mal drum bitten!
Wenn das so gelaufen ist wie hier dargestellt (was sich ja eigentlich auch vor Gericht so schlüssig darlegen lassen sollte) dann finde ich das ne bodenlose Frechheit.
Sowas spricht sich auch ehr rum und dann kannst du den Laden in 4 Wochen zusperren!
Wie bereits erwähnt, ich würde dem die Hölle heiß machen (lassen).
Gruß Metalhead
88 Antworten
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 23:59:02 Uhr:
2. Damit die Versicherung einen Halter überhaupt in Regress nehmen kann, muss nachgewiesen werden dass der nicht abgenommene Gegenstand überhaupt zu den Unfall beigetragen oder eine Mitschuld darin trägt.[...]
Viele Tuner trennen mit einem Messer nach dem abstimmen die Leiterplatinenbahnen zum Auslesen, das ist ein Kopierschutz damit man die Software nicht kopieren kann.
Das auslesen ist nicht mal mehr von Herstellerseite aus möglich, nur der Tuner über spezielle Zangen am chip selbst. Das Auslesen wird damit wohl ausfallen und ein verfehlter ausleseversuch ist kein Prüfungsmangel.
Und bei Punkt 2 kann die Versicherung einfach warten was ein Prozess ergibt. Du bist als Halter der Dumme zwischen den Mühlsteinen einer Krankenversicherung des Geschädigten nebst Schmerzensgeld usw und deiner Versicherung, die ggf. nicht zahlen will.
Thema "dann trenne ich die Ausleseleitung ab" machts nach wie vor nicht legal. Der Nachweis wird schwerer, aber es legalisiert nicht den gechippten Zustand. Und wenns zu oft vorkommt - rate wie schnell sich die Prüfbedingungen ändern lassen und "kein Zugriff = keine Plakette, Fahrzeug stillgelegt" bedeuten kann. Wenns administrativ ganz böse käme - Es würde bei vermuteten Veränderungen am Chip sofort "Vorsatz" unterstellt, denn die Schadstoffklasse wäre mangels Nachweis bewusst nicht einhaltbar -> Steuerhinterziehung sowie Punkte wegen Fahrzeug ohne BE.
Du hast ein Prozessrisiko von sage und schreibe gesch...... Euro 400,-
Danach bemessen sich, solltest Du einen Prozess verlieren, die Anwalts- und Gerichtskosten. Wird die Angelegenheit (vorher) unstreitig durch einen Anwalt "bereinigt", trägt der Gegner die Anwaltskosten sowieso. Warum gehst Du nicht endlich zu einem Anwalt? Meinst Du, der verdient 1.000,- Euro pro Stunde, so dass Du Dir nicht einmal ein Beratungsgespräch leisten könntest. Billiger als die 400,- Euro, die Du jetzt wegschmeißt, ist das allemal.
Zitat:
Und bei Punkt 2 kann die Versicherung einfach warten was ein Prozess ergibt. Du bist als Halter der Dumme zwischen den Mühlsteinen einer Krankenversicherung des Geschädigten nebst Schmerzensgeld usw und deiner Versicherung, die ggf. nicht zahlen will.
Die KFZ Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung und die muss im Schadensfall immer zahlen. Die frage ist nachher ob ein Regressanspruch möglich ist.
Zudem wird das Fahrzeug erst bei einem Todesfall beschlagnahmt und untersucht. Bei einfachen Unfällen passiert überhaupt nichts, da wird der Sache gar nicht nachgegangen.
Zitat:
Thema "dann trenne ich die Ausleseleitung ab" machts nach wie vor nicht legal
Das trennen der Leitungen dient nicht dazu das Fahrzeug nicht mehr auslesbar zu machen sondern rein zum Schutz vor datendiebstahl.
Ich habe auch nie behauptet dass ein Chip damit legal ist aber ich habe noch kein Unfall gesehen der aufgrund eines Chiptunings herbeigeführt wurde.
Die meisten Unfälle sind auf überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Verkehrszeichen, Drogen/Alkohol, nicht einhalten des Sicherheitsabstandes, Unaufmerksamkeit, Gefährliches überholen usw zurückzuführen.
Kurz gesagt bei den meisten Unfällen ist der Esel am Steuer schuld und dank der zahlreichen elektronischen Helfer können immer weniger richtig Autofahren und überschätzen ihre Fähigkeiten.
Zitat:
Und wenns zu oft vorkommt - rate wie schnell sich die Prüfbedingungen ändern lassen und "kein Zugriff = keine Plakette, Fahrzeug stillgelegt" bedeuten kann.
Es gibt so viele legale OBD Fahrzeuge die bei der Prüfstelle sich nicht auslesen lassen, da könntest du jedes 3-4te Fahrzeug stillegen. Das wäre unverhältnismäßig und gar nicht realisierbar. Zudem ließe sich selbst durch OBD nicht herauslesen ob gechipt wurde. Wer meint er könne über die "IST" und "Soll" werte was herauslesen, den muss ich enttäuschen.
Wenn Fahrzeuge nicht auslesbar sind, wird eh auf alt hergebrachte Art eine AU gemacht und die bestehen sie trotzdem, da die Werkseitigen co-werte nicht verändert werden.
Zitat:
Es würde bei vermuteten Veränderungen am Chip sofort "Vorsatz" unterstellt, denn die Schadstoffklasse wäre mangels Nachweis bewusst nicht einhaltbar -> Steuerhinterziehung sowie Punkte wegen Fahrzeug ohne BE.
Wir in Deutschland zahlen unsere steuern nach Hubraum und der preis pro 100ccm wird nach der Euronorm gestuft.
Die Euronorm bleibt beim Chiptuning unangetastet. An diese Passagen vom Steuergerät wird gar keine Hand angelegt.
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Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:19:42 Uhr:
Zudem wird das Fahrzeug erst bei einem Todesfall beschlagnahmt und untersucht. Bei einfachen Unfällen passiert überhaupt nichts, da wird der Sache gar nicht nachgegangen.
meist wohl nicht, aber bei 'verdachtsmomenten' (ich sag nur carfreitag, illegale rennen oder nur zuviel gepose bei mcdoof) kann das schnell passieren.
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:19:42 Uhr:
Ich habe auch nie behauptet dass ein Chip damit legal ist aber ich habe noch kein Unfall gesehen der aufgrund eines Chiptunings herbeigeführt wurde.
dazu mal ein
urteilZitat:
"Tuning" als Gefahrerhöhung; Leistungsfreiheit kommt auch dann in Betracht, wenn die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen nicht als solche unmittelbar unfallursächlich sind...[]
btw.: mit der haftpflicht u. den 5000€ hast du recht
Zitat:
meist wohl nicht, aber bei 'verdachtsmomenten' (ich sag nur carfreitag, illegale rennen oder nur zuviel gepose bei mcdoof) kann das schnell passieren.
Ein Fahrzeug beim Tüv vorführen lassen und auf nicht eingetragene Teile zu untersuchen ist was anders weil diese teile von außen zu prüfen sind. Fahrwerk, Reifen, Felgen, Auspuff usw.
Aber kein Prüfer baut aus Verdachtsgründen, ein Steuergerät aus, zerlegt und prüft dieses.
Zitat:
dazu mal ein urteil
Da geht es nicht um den Unfall direkt sondern um die Vollkaskoabwicklung den der Papa wegen dem Audi von der Versicherung einklagen wollte.
Fassen wir doch mal zusammen:
Der Sohn leiht sich Papas leistungsgesteigerten Audi, säuft sich mit seinem Kumpel einen ordentlich an (Fahrer 0,85 Beifahrer (Sohnemann) 1,26 Promille)
Sohnemann lässt danach seinen Freund fahren, der rast mit 130km/h und 0,85 promille über die Landstrasse wo 70km/h erlaubt sind und zieht bei der Geschwindigkeit aus Spass die Handbremse.
Fahrzeug fliegt ab, überschlägt sich, freund stirbt und erntet den Darvin Award.
@sukkubus
Was sagt denn dein Bauchgefühl, was wohl die Unfallursache dafür gewesen sein wird?
-das Leistungkit von Oettinger 66 kW- auf 81 kW-Motorleistung?
Oder lag es doch eher am Alkohol, nicht angepasste Geschwindigkeit in kombination mit Leichtsinn? 😉
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 8. Juli 2015 um 21:19:42 Uhr:
Da liegst du sowas von falsch!Zitat:
....... Zudem wird das Fahrzeug erst bei einem Todesfall beschlagnahmt und untersucht. Bei einfachen Unfällen passiert überhaupt nichts, da wird der Sache gar nicht nachgegangen. .......
Kannst im Archiv der "Schwäbischen Zeitung" nachschauen: Am 06.12.2001 ist mir nachts, im Regen, ein paar Km hinter Tübingen (Richtung Tuttlingen) ein Golf auf der Bundesstraße mit über überhöhter Geschwindigkeit (er kam mit 120 km/h ins Schleudern) frontal reingeknallt. Obwohl die Polizei an der Unfallstelle bereits von "100 % Verschulden der Golf-Fahrerin" sprach, wurde mein Fahrzeug beschlagnahmt und erst zwei Tage später, nach Untersuchung durch einen von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen, wieder freigegeben. Die Golf-Fahrerin überlebte, wenn auch für den Rest ihres Lebens schwerbehindert.
Und zu den 5000€ Eigenanteil der Haftpflicht kommen die ggf. fälligen Gutachterkosten, Anwaltskosten nebst Gerichtskosten und vermutlich Leistungsfreiheit der Vollkasko hinzu.
Der Leitsatz des Urteils "Leistungsfreiheit kommt auch dann in Betracht, wenn die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen nicht als solche unmittelbar unfallursächlich sind, aber nach den Gesamtumständen von einem unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers auszugehen ist"
ist eindeutig. @Sukkubus: danke für das Urteil.
@Anarchie: So, jetzt bau mal einen Unfall, sei ggf. schuldig. Wegen Personenschaden werden die PKW untersucht und es könnte Chiptuning festgestellt werden. Neben vielleicht einem "Sportfahrwerk" mit 19'' Reifen, ggf. Nicht-Serien-Scheinwerfern oder anderen An/Umbauten. Alles legal. Nun versuche deine Vollkasko zu überzeugen, dass dein Verschulden nicht den GESAMTUMSTÄNDEN nach einen Einfluss auf dein Fahrverhalten gehabt haben könnte. Die sehen nur "bastelt am Auto, Chiptuning, Breitreifen" und lesen das Urteil. Dazu könnte durchaus reichen ein paar Punkte wegen "hier und da mal etwas zu schnell" in der Flensburger Historie zu sehen. Schon hast du ein "wir zahlen nix" an der Backe und eine spontane SB von 5000€ in der Haftpflicht. Ggf. schmeißen die dich gleich ganz aus dem Vertrag und dann finde einen neuen Versicherer, der noch gute Konditionen macht.
Von der abgastechnischen Sauerei, die Chiptuner bei Dieselmotoren anstellen (vor allem die billigen ohne Gutachten) ganz zu schweigen.
Hey
Der Tuner soll dir das Original file zusenden.
Wir spielen es dir kostenfrei auf.
LG
Enrico-Tuning
Also bis auf das Chiptuning, habe ich bei meinem Auto nur Original S-line Teile nachgerüstet. Keine Breitreifen, kein Sportfahrwerk oder sonstige Spoiler.
Von außen ist nicht zu erkennen, dass die Leistung gesteigert wurde, wie beispielsweise durch auffallendes optisches Tuning.
Zur optimalen Leistungsentfaltung habe ich nur einen K&N Luftfilter eingebaut sowie den großen Ladeluftkühler vom 3.0 TDI. Alles was zusätzlich eingebaut wurde, sind alles Originalteile, welche auch so ab Werk verbaut wurden, inkl. der Original Kabel...
@Enrico-Tuning:
verstehe ich nicht. Was soll mir das bringen?
So wie ich verstanden habe wolltest du die STVZO wieder herstellen, war das nicht eins deiner Anliegen?!
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 9. Juli 2015 um 01:03:44 Uhr:
Aber kein Prüfer baut aus Verdachtsgründen, ein Steuergerät aus, zerlegt und prüft dieses.
Vor allem weiß er dann immer noch nicht wie hoch eine evtl. Leistungssteigerung ist, dazu bräuchte es zusätzlich noch eine Leistungsmessung. Wenn sich nach einem Unfall der Aufwand für die Versicherung lohnen soll, muss ja einiges passiert sein, dann ist das Fahrzeug oft gar nicht mehr im Zustand für eine Leistungsmessung.
Manche haben anscheinden zu viel CSI oder Barbara Salesch geschaut 😉
Wie hoch die Leistungssteigerung war ist doch egal. Allein die Manipulation am Steuergerät ist ausschlaggebend.
Und mittlerweile werden doch die ohne großen Aufwand zu "enddeckenden" Zusatzboxen angesteckt. Dann gibt es überhaupt keine Diskussion mehr.
Zitat:
@Enrico-Tuning schrieb am 9. Juli 2015 um 18:09:47 Uhr:
So wie ich verstanden habe wolltest du die STVZO wieder herstellen, war das nicht eins deiner Anliegen?!
Ich war auch der Meinung, dass er wieder den Normalzustand seines Autos herbeiführen möchte. Euer Angebot finde ich gut!