Chiptuning ohne Gutachten -> Tuner stellt sich quer ! keine Eintragung möglich
Hallo,
habe den 1.8 TFSI von 120 auf 200 PS aufblasen lassen. Vor der Optimierung habe ich den Tuner gefragt, ob es bei der Eintragung Probleme geben würde.
Daraufhin hat er gesagt, dass wäre kein Problem mit dem TÜV. Habe kurz danach auch das Geld für das Gutachten bezahlt, nur jetzt sagt mir der Tuner (Lizenehmer von Reichert-Tuning), dass Sie kein Gutachten liefern können.
Jetzt dachte ich, ok dann holste ein Gutachten von jemand anders welcher das selbe anbietet, gehst damit zum TÜV und lässt es eintragen. TÜV sagt mir, geht net, da müsste der Tuner selbst bestätigen, dass er das Tuning durchgeführt hat und dann das entsprechende Gutachten liefern.
Jetzt haben die mir zwar das Geld für das Gutachten wieder zurückerstattet, aber ich hätte auch gerne mein Geld für das Tuning zurück, da ich ja nun ohne das Gutachten, die Leistungssteigerung nicht eintragen kann.
Die Firma (AE-Perfomance) welche das Tuning durchführte, sagte mir, dass ich vorher das mit Gutachten hätte sagen sollen. -> Habe ich ja.
Zudem steht auf deren Homepage:
ÜV-Eintrag gegen Aufpreis von € 300.- optional erhältlich. -> Dies ist aber nicht der Fall.
Kann ich Anwaltschaftlich dagegen vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:51:48 Uhr:
Dann wirst du wahrscheinlich nicht wenn ein Passat auf den Hof rollt den Besitzer begrüßen und ihm dann als Moralapostel die Ohren vollballern wie böse so ein Chip doch ohne gutachten ist und ihn dann mit irgendwelchen traurigen Verkehrserziehungsvideos auf den s..k gehen.Sonst kannste in 2 Monaten zusperren.
Hey, wenn ich dem Kunden vorher sage daß die Eintragung kein Problem ist (was hier ja passiert ist), hinterher klappt es dann doch nicht, dann reduziere ich meine größe auf 10cm mit Hut, stelle mich in die Ecke und geb dem Kunden anstandslos sein Geld zurück. Da müsste der noch nicht mal drum bitten!
Wenn das so gelaufen ist wie hier dargestellt (was sich ja eigentlich auch vor Gericht so schlüssig darlegen lassen sollte) dann finde ich das ne bodenlose Frechheit.
Sowas spricht sich auch ehr rum und dann kannst du den Laden in 4 Wochen zusperren!
Wie bereits erwähnt, ich würde dem die Hölle heiß machen (lassen).
Gruß Metalhead
88 Antworten
Zitat:
@delvos schrieb am 10. Juli 2015 um 11:28:07 Uhr:
Ich war auch der Meinung, dass er wieder den Normalzustand seines Autos herbeiführen möchte. Euer Angebot finde ich gut!Zitat:
@Enrico-Tuning schrieb am 9. Juli 2015 um 18:09:47 Uhr:
So wie ich verstanden habe wolltest du die STVZO wieder herstellen, war das nicht eins deiner Anliegen?!
richtig. Aber mir gings auch darum, mein Geld wieder zu bekommen. Das mit dem zurücksetzen wäre noch das kleinste Problem. Darüber müsste ich dann wieder jemanden finden, der die Karre wieder chipt, ein Gutachten liefern kann und wo man nach Möglichkeit nicht quer durch Deutschland fahren muss.
Zitat:
@flying_horst schrieb am 10. Juli 2015 um 13:37:52 Uhr:
richtig. Aber mir gings auch darum, mein Geld wieder zu bekommen. Das mit dem zurücksetzen wäre noch das kleinste Problem. Darüber müsste ich dann wieder jemanden finden, der die Karre wieder chipt, ein Gutachten liefern kann und wo man nach Möglichkeit nicht quer durch Deutschland fahren muss.Zitat:
@delvos schrieb am 10. Juli 2015 um 11:28:07 Uhr:
Ich war auch der Meinung, dass er wieder den Normalzustand seines Autos herbeiführen möchte. Euer Angebot finde ich gut!
Lass es doch einfach wie es ist.
Wenn er jetzt besser läuft, ist doch gut.
Chiptuning (jedenfalls gutes ) macht doch keinen Rennwagen aus der Kiste.
Die paar PS merkt keiner.
Zitat:
@delvos schrieb am 10. Juli 2015 um 11:27:24 Uhr:
Allein die Manipulation am Steuergerät ist ausschlaggebend.
Wenn dann ist nur § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO ausschlaggebend. "Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird"
Vorher muss eine Manipulation
undeine Leistungssteigerung nachgewiesen werden. Ohne den Hersteller geht da wenig.
Zitat:
Und mittlerweile werden doch die ohne großen Aufwand zu "enddeckenden" Zusatzboxen angesteckt.
Hier gehts aber um Chiptuning nicht um Tuningboxen.
Kein Problem @delvos
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Zitat:
@folooo schrieb am 10. Juli 2015 um 14:48:14 Uhr:
Wenn dann ist nur § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO ausschlaggebend. "Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird"
Vorher muss eine Manipulation und eine Leistungssteigerung nachgewiesen werden. Ohne den Hersteller geht da wenig.
Du irrst. Mit manipuliertem System (egal ob Chip oder Box) hast du ohne Gutachten/Eintragung keinen Nachweis über die Einhaltung der Abgas- und Geräuschgrenzwerte. Die Beweislast für "alles legal" liegt bei dem Fahrer/Halter, der mit einer manipulierten Kiste erwischt wurde.
Der Staat muss nicht nachweisen, dass "Gebastel" zu einer nachgewiesenen Verschlechterung führt. Eine Änderung der per ABE geprüften Serieneigenschaften ist bereits völlig ausreichend.
Zitat:
@GaryK schrieb am 12. Juli 2015 um 21:07:27 Uhr:
Mit manipuliertem System (egal ob Chip oder Box) hast du ohne Gutachten/Eintragung keinen Nachweis über die Einhaltung der Abgas- und Geräuschgrenzwerte. Die Beweislast für "alles legal" liegt bei dem Fahrer/Halter, der mit einer manipulierten Kiste erwischt wurde.Der Staat muss nicht nachweisen, dass "Gebastel" zu einer nachgewiesenen Verschlechterung führt. Eine Änderung der per ABE geprüften Serieneigenschaften ist bereits völlig ausreichend.
Du hast schon recht, und bei einer Box ohne Gutachten ist es auch offensichtlich. Bei einer Softwareoptimierung ist dieser Nachweis aber nicht ganz so einfach.
Eine erloschene Betriebserlaubnis interessiert den Staat im Falle eines Unfalls aber gar nicht, dass ist nur für die Versicherung von Interesse und für die ist es um einiges schwerer eine Manipulation nachzuweisen wie für den Staat. Wenn es leicht wäre würden die Versicherer bei jedem Unfall routinemäßig die Steuergeräte analysieren lassen.
Zitat:
@folooo schrieb am 12. Juli 2015 um 23:59:01 Uhr:
Eine erloschene Betriebserlaubnis interessiert den Staat im Falle eines Unfalls aber gar nicht, dass ist nur für die Versicherung von Interesse und für die ist es um einiges schwerer eine Manipulation nachzuweisen wie für den Staat. Wenn es leicht wäre würden die Versicherer bei jedem Unfall routinemäßig die Steuergeräte analysieren lassen.
Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht:
Natürlich ist es für die Versicherungen nicht schwerer als für "den Staat", solche Manipulationen nachzuweisen, denn beide greifen auf den gleichen Gutachter-/Sachverständigen-Pool zurück, wenn es um solche Nachweise geht.
Die Tatsache, daß die Versierer nicht bei jedem Unfall routinemäßig die Steuergeräte analysieren läßt, ist schlicht und einfach darin begründet, daß solche Analysen nicht gerade billig sind und die Versicherungen hier (insbesondere im Interesse ihrer Aktionäre) eine vernünftige Kosten-Nutzen-Bilanz hinbekommen müssen.
Zitat:
@folooo schrieb am 12. Juli 2015 um 23:59:01 Uhr:
Eine erloschene Betriebserlaubnis interessiert den Staat im Falle eines Unfalls aber gar nicht, dass ist nur für die Versicherung von Interesse und für die ist es um einiges schwerer eine Manipulation nachzuweisen wie für den Staat. Wenn es leicht wäre würden die Versicherer bei jedem Unfall routinemäßig die Steuergeräte analysieren lassen.
Das würde den Staat theoretisch schon interessieren wenn Körperverletzung (=Personenschaden) im Raum steht.
In den meisten Fällen ist die Schuldfrage aber eh eindeutig so dass hier keinerlei Mühe verschwendet wird. Daher werden auch nur extrem selten Autos auf technische Mängel nach Unfällen untersucht. Wenn du einem anderen hinten drauf fährst zahlst du bzw. deine Versicherung. Egal ob die Bremse zu schwach war oder du gepennt hast. Eine technische Untersuchung kostet dann einfach nur Geld ohne einen Erkenntnisgewinn für die Schadenregulierung.
Habe auch nur ganz schlechte Erfahrung mit Reichert Chip gemacht.
Genau so wie du schreibst, - so kenne ich das auch.
Lass mal die Leistung von einem anderen Prüfstand nachmessen. Da wirst du sehr überrascht sein.
Danach ab zum Anwalt ...
Zitat:
@flying_horst schrieb am 2. Juli 2015 um 12:00:09 Uhr:
nene, soll ja auch keine Rechtsberatung werden. Aber der Tuner sagt, er habe seine Dienstleistung erfüllt und würde daher von einer Rückerstattung absehen.Aber was soll ich mit einem Chiptuning, dass ich nicht eintragen lassen kann und mein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat?
Habe das Tuning zwar schon im Ende März das machen lassen, aber es hat ewig gedauert, bis das Sie mir gesagt haben, dass es nicht möglich wäre. -> im Nachhinein....
Zitat:
@Phaeton-Turbo schrieb am 22. April 2019 um 16:14:49 Uhr:
Lass mal die Leistung von einem anderen Prüfstand nachmessen. Da wirst du sehr überrascht sein.
Danach ab zum Anwalt ...
Ob der Anwalt jetzt (
vierJahre später) noch etwas erreichen kann, wage ich zu bezweifeln.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 22. April 2019 um 20:25:44 Uhr:
(vier Jahre später)
Ja ja, Lesen hilft 🙂
Zitat:
@amdwolle schrieb am 22. April 2019 um 20:43:17 Uhr:
Ja ja, Lesen hilft 🙂
Mit Schaum vor dem Mund wirds schwieriger.....? 😁
GreetS Rob