Chiptuning ohne Gutachten -> Tuner stellt sich quer ! keine Eintragung möglich
Hallo,
habe den 1.8 TFSI von 120 auf 200 PS aufblasen lassen. Vor der Optimierung habe ich den Tuner gefragt, ob es bei der Eintragung Probleme geben würde.
Daraufhin hat er gesagt, dass wäre kein Problem mit dem TÜV. Habe kurz danach auch das Geld für das Gutachten bezahlt, nur jetzt sagt mir der Tuner (Lizenehmer von Reichert-Tuning), dass Sie kein Gutachten liefern können.
Jetzt dachte ich, ok dann holste ein Gutachten von jemand anders welcher das selbe anbietet, gehst damit zum TÜV und lässt es eintragen. TÜV sagt mir, geht net, da müsste der Tuner selbst bestätigen, dass er das Tuning durchgeführt hat und dann das entsprechende Gutachten liefern.
Jetzt haben die mir zwar das Geld für das Gutachten wieder zurückerstattet, aber ich hätte auch gerne mein Geld für das Tuning zurück, da ich ja nun ohne das Gutachten, die Leistungssteigerung nicht eintragen kann.
Die Firma (AE-Perfomance) welche das Tuning durchführte, sagte mir, dass ich vorher das mit Gutachten hätte sagen sollen. -> Habe ich ja.
Zudem steht auf deren Homepage:
ÜV-Eintrag gegen Aufpreis von € 300.- optional erhältlich. -> Dies ist aber nicht der Fall.
Kann ich Anwaltschaftlich dagegen vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:51:48 Uhr:
Dann wirst du wahrscheinlich nicht wenn ein Passat auf den Hof rollt den Besitzer begrüßen und ihm dann als Moralapostel die Ohren vollballern wie böse so ein Chip doch ohne gutachten ist und ihn dann mit irgendwelchen traurigen Verkehrserziehungsvideos auf den s..k gehen.Sonst kannste in 2 Monaten zusperren.
Hey, wenn ich dem Kunden vorher sage daß die Eintragung kein Problem ist (was hier ja passiert ist), hinterher klappt es dann doch nicht, dann reduziere ich meine größe auf 10cm mit Hut, stelle mich in die Ecke und geb dem Kunden anstandslos sein Geld zurück. Da müsste der noch nicht mal drum bitten!
Wenn das so gelaufen ist wie hier dargestellt (was sich ja eigentlich auch vor Gericht so schlüssig darlegen lassen sollte) dann finde ich das ne bodenlose Frechheit.
Sowas spricht sich auch ehr rum und dann kannst du den Laden in 4 Wochen zusperren!
Wie bereits erwähnt, ich würde dem die Hölle heiß machen (lassen).
Gruß Metalhead
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88 Antworten
Egal wie, es ist möglich. Wenn diese Tuningbude das nicht schafft, ist sie eben kurz "vor'm Knick" . Solche Eintragungen sind eben das Salz in der Suppe kleinerer Frisierrsalons.
Die allerwenigsten haben ein AGA für alle Leistungsstufen erstellen lassen.
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Der Prüfer steht auch nicht mit einem halben Bein im Knast. Quatsch! Höchstens Ärger mit seiner Prüforganisation. Er ist grundsätzlich frei in seinen Entscheidungen(in den letzten Jahren(-zehnten) ist diese bei einigen Prüfern reduziert worden, es kann nicht mehr jeder so eine Eintragung vornehmen) und es wird ihm die Sachkunde ja nicht deswegen grundsätzlich aberkannt. Darum nennt er sich ja Sachverständiger.
Das "Aberkennen"machen meist seine (Konkurrenz-) Kollegen.
ist halt scheisse, dass man nicht vorher aufgeklärt wurde, das ein Gutachten nicht garantiert ist. Ich war halt im guten glauben, dass dies alles einwandfrei läuft.
Jetzt stehe ich da und habe die 400 Euro in den Sand gesetzt und weil der mir kein Gutachten liefern kann. Dienstleistung über das Tuning ist ok, aber ich vergleiche das mal mit der Bundeswehr Drohne Eurohawk:
Was nützt einem die beste Drohne (Auto), wenn man keine Genehmigung hat, Sie fliegen (fahren) zu dürfen....
Das ist halt auch ein merkwürdiger Laden. Denn wie ich schon schrieb, es gibt auch Betriebe, die aufklären und erst loslegen, wenn die Dokumente vorliegen.
Da kein Gutachten erzeugt werden kann, würde ich auf Rückabwicklung bestehen. Denn herausreden mit "optionalem" Gutachten sehe ich persönlich hier nicht.
Denn wenn ich das Fahrzeug als Konsequenz nicht mehr öffentlich betreiben darf, dann ist das Tuning ja auch sinnlos... wie schon gesagt, da freut sich jeder Jurastudent drüber.
cheerio
Zitat:
@flying_horst schrieb am 6. Juli 2015 um 13:51:24 Uhr:
ist halt scheisse, dass man nicht vorher aufgeklärt wurde, das ein Gutachten nicht garantiert ist. Ich war halt im guten glauben, dass dies alles einwandfrei läuft.Jetzt stehe ich da und habe die 400 Euro in den Sand gesetzt und weil der mir kein Gutachten liefern kann. Dienstleistung über das Tuning ist ok, aber ich vergleiche das mal mit der Bundeswehr Drohne Eurohawk:
Was nützt einem die beste Drohne (Auto), wenn man keine Genehmigung hat, Sie fliegen (fahren) zu dürfen....
So ganz verstehe ich jetzt dein Problem nicht.
Es ist verständlich dass sowas ärgerlich ist wenn kein gutachten dabei ist, aber es interessiert kein Schwein ob da jetzt ein Handvoll mehr PS im Fahrzeug arbeiten.
Für den Tüv ist es unwichtig denn bei der hu/au wird nur der Fehlerspeicher per OBD gecheckt, der Strassenpolizist wird es genauso wenig interessieren.
Normal müssen Chips eingetragen werden das ist richtig, aber jeder kann selbst mal überlegen wann er mal ein Leistungsdiagramm bei einer Behörde wie Tüv oder Polizei vorzeigen musste.
Wenn du es wirklich mit deinem gewissen nicht vereinbaren kannst den Chip so weiter zu fahren, dann hol dir auf einem Schrottplatz das gleiche Steuergerät und lässt es in einer Audi werke tauschen/neu anlernen. Dann haste wieder deine Serienleistung.
Dann nimmst du das Tuningsteuergerät mit Rechnung und stellst es in die bucht oder bei Facebook in eine verkaufsgruppe.
Das Steuergerät bekommst du mit der Originalrechnung ohne weiteres wieder verkauft.
Zitat:
Da kein Gutachten erzeugt werden kann, würde ich auf Rückabwicklung bestehen. Denn herausreden mit "optionalem" Gutachten sehe ich persönlich hier nicht.
Denn wenn ich das Fahrzeug als Konsequenz nicht mehr öffentlich betreiben darf, dann ist das Tuning ja auch sinnlos... wie schon gesagt, da freut sich jeder Jurastudent drüber.
Wenn auf der Rechnung oder schriftlich nichts vermerkt wurde, oder ein weiterer zeuge dabei war und bestätigen kann, dass hier ein Gutachten dabei war, dann ist es nur die beschriebene Dienstleistung was die Firma zu erbringen hat. In dem fall hier wird wohl die einzigste Dienstleistung die Optimierung des Steuergerätes sein, da das gutachten nur mündlich war.
Da die firma dies erfüllt hat wurde der Vertrag von seiten der Firma erfüllt.
Es spielt auch keine rolle ob das Fahrzeug später auf die Strasse kommt oder ein Ringtool wird, das ist der Firma uninteressant.
Da hast Du grundsätzlich recht, aber nehmen wir mal an, da kommt ein Passat Variant als 1.8 TSI an. Als reinster 08/15 Kombi. Ringtool? ... 😁
Die haben doch Augen im Kopf... und ziehen sich die Hose nicht mit der Kneifzange an.
cheerio
Zitat:
@där kapitän schrieb am 6. Juli 2015 um 19:08:28 Uhr:
Da hast Du grundsätzlich recht, aber nehmen wir mal an, da kommt ein Passat Variant als 1.8 TSI an. Als reinster 08/15 Kombi. Ringtool? ... 😁
Die haben doch Augen im Kopf... und ziehen sich die Hose nicht mit der Kneifzange an.cheerio
Stell dir vor du hast eine Tuningfirma und lebst von dem betrieb. Dann wirst du wahrscheinlich nicht wenn ein Passat auf den Hof rollt den Besitzer begrüßen und ihm dann als Moralapostel die Ohren vollballern wie böse so ein Chip doch ohne gutachten ist und ihn dann mit irgendwelchen traurigen Verkehrserziehungsvideos auf den s..k gehen.
Sonst kannste in 2 Monaten zusperren.
Hi,
wenn man dann damit ein Unfall statt findet, dann hat man ganz schlechte Karten, da man ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeug in Betrieb genommen hat.
MfG
Super-TEC
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:51:48 Uhr:
Stell dir vor du hast eine Tuningfirma und lebst von dem betrieb. Dann wirst du wahrscheinlich nicht wenn ein Passat auf den Hof rollt den Besitzer begrüßen und ihm dann als Moralapostel die Ohren vollballern wie böse so ein Chip doch ohne gutachten ist und ihn dann mit irgendwelchen traurigen Verkehrserziehungsvideos auf den s..k gehen.
Stell dir vor, ernstzunehmende und alteingesessene Tuningfirmen, die davon leben wollen und können, machen genau dieses. Es sind die anderen, die ihre Kunden nur verarschen wollen, die nicht lange leben. Zum Glück.
Hi,
seit den Juni 2015 wird nicht nur mehr der Fehlerspeicher ausgelesen.
Man braucht nur das Steuergerät auslesen ( z.B. Kalbrierungs-ID ).
MfG
Super-TEC
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:51:48 Uhr:
Dann wirst du wahrscheinlich nicht wenn ein Passat auf den Hof rollt den Besitzer begrüßen und ihm dann als Moralapostel die Ohren vollballern wie böse so ein Chip doch ohne gutachten ist und ihn dann mit irgendwelchen traurigen Verkehrserziehungsvideos auf den s..k gehen.Sonst kannste in 2 Monaten zusperren.
Hey, wenn ich dem Kunden vorher sage daß die Eintragung kein Problem ist (was hier ja passiert ist), hinterher klappt es dann doch nicht, dann reduziere ich meine größe auf 10cm mit Hut, stelle mich in die Ecke und geb dem Kunden anstandslos sein Geld zurück. Da müsste der noch nicht mal drum bitten!
Wenn das so gelaufen ist wie hier dargestellt (was sich ja eigentlich auch vor Gericht so schlüssig darlegen lassen sollte) dann finde ich das ne bodenlose Frechheit.
Sowas spricht sich auch ehr rum und dann kannst du den Laden in 4 Wochen zusperren!
Wie bereits erwähnt, ich würde dem die Hölle heiß machen (lassen).
Gruß Metalhead
Als ich meinen ersten Wagen habe umrüsten lassen, habe ich eine Standpredigt bekommen. Zündanlage, Wartung, etc. pp. muss stimmen, sonst kann er auf LPG wie ein Sack Nüsse laufen. Dies und das kann passieren, deshalb nicht Dauervollgas damit, weil so und so und so.
Gut, wusste ich zum Großteil schon, fand ich aber gut, weil die sich halt kümmern. Ich komme immer noch alle zwei Jahre da hin. Nur für den Filterwechsel. Die sehen die Kunden in der Regel nicht mehr wieder. Oder zumindest nicht ihre Ware, höchstens ein neues "Projekt".
Und die rüsten seit 12-13 Jahren um... da gibt's im Umkreis auch Buden, die werden eben am selben Tag mit dem Umbau fertig - und die Kunden tauchen dann in Foren auf "Hilfe, Anlage ruckelt" usw.
Mag ja sein, dass schnell-schnell und her die Kohle mal klappt, aber eben nicht lange.
cheerio
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 18:56:57 Uhr:
Für den Tüv ist es unwichtig denn bei der hu/au wird nur der Fehlerspeicher per OBD gecheckt...
Das ist längst Geschichte und wer die Begründung für die Weiterentwicklung der Prüftechnik gesetzt hat, sollte auch klar sein...
Zitat:
@Super-TEC schrieb am 6. Juli 2015 um 20:08:21 Uhr:
Hi,
wenn man dann damit ein Unfall statt findet, dann hat man ganz schlechte Karten, da man ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeug in Betrieb genommen hat.
MfG
Super-TEC
1. Der maximal gesetzliche Regressbeitrag den man Leisten muss sind 5000euro, höher kann man nicht haftbar gemacht werden.
2. Damit die Versicherung einen Halter überhaupt in Regress nehmen kann, muss nachgewiesen werden dass der nicht abgenommene Gegenstand überhaupt zu den Unfall beigetragen oder eine Mitschuld darin trägt.
Das heißt fährst du in der Innenstadt eine Oma über den haufen wird das wohl nicht daran gelegen haben dass du einen Heckspoiler ohne Eintragung spazieren fährst. Denn ohne Heckspoiler hättest du das Unglück auch gehabt.
Schwärzt du die Rückleuchten allerdings, fährst an eine Kreuzung und dir fährt jemand hinten drauf weil er die bremsleuchten aufgrund der Schwärzung nicht sehen konnte und dabei wird die Oma erfasst, die gerade über die Kreuzung geht dann liegt ein direkter Zusammenhang zu den nicht eingetragenen Rückleuchten vor. Ein Regressanspruch wäre hier möglich.
Zitat:
seit den Juni 2015 wird nicht nur mehr der Fehlerspeicher ausgelesen.
Man braucht nur das Steuergerät auslesen ( z.B. Kalbrierungs-ID ).
Viele Tuner trennen mit einem Messer nach dem abstimmen die Leiterplatinenbahnen zum Auslesen, das ist ein Kopierschutz damit man die Software nicht kopieren kann.
Das auslesen ist nicht mal mehr von Herstellerseite aus möglich, nur der Tuner über spezielle Zangen am chip selbst. Das Auslesen wird damit wohl ausfallen und ein verfehlter ausleseversuch ist kein Prüfungsmangel.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Juli 2015 um 22:54:23 Uhr:
Das ist längst Geschichte und wer die Begründung für die Weiterentwicklung der Prüftechnik gesetzt hat, sollte auch klar sein...Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 18:56:57 Uhr:
Für den Tüv ist es unwichtig denn bei der hu/au wird nur der Fehlerspeicher per OBD gecheckt...
Naja, längst? Seit 7 Tagen.
Hab das am 1. Juli gleich live demonstriert bekommen und mir das alles erklären lassen.
Auch damit fällt eine Leistungssteigerung nicht auf, was da geändert wurde ist nämlich keinen Schuß Pulver wert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Super-TEC schrieb am 6. Juli 2015 um 20:29:22 Uhr:
seit den Juni 2015 wird nicht nur mehr der Fehlerspeicher ausgelesen.
Man braucht nur das Steuergerät auslesen ( z.B. Kalbrierungs-ID ).
Nö, da wird nur geprüft ob alle Sicherheitsausstattung (Bremsassi, Abstandstempomant, ...) die von Werk aus vorhanden war auch noch da ist und funktioniert.
Das hat, meiner Meinung nach, keinen wirklichen Mehrwert was die Sicherheit betrifft.
Gruß Metalhead