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Chiptuning ohne Gutachten -> Tuner stellt sich quer ! keine Eintragung möglich

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 9:49

Hallo,

habe den 1.8 TFSI von 120 auf 200 PS aufblasen lassen. Vor der Optimierung habe ich den Tuner gefragt, ob es bei der Eintragung Probleme geben würde.

Daraufhin hat er gesagt, dass wäre kein Problem mit dem TÜV. Habe kurz danach auch das Geld für das Gutachten bezahlt, nur jetzt sagt mir der Tuner (Lizenehmer von Reichert-Tuning), dass Sie kein Gutachten liefern können.

Jetzt dachte ich, ok dann holste ein Gutachten von jemand anders welcher das selbe anbietet, gehst damit zum TÜV und lässt es eintragen. TÜV sagt mir, geht net, da müsste der Tuner selbst bestätigen, dass er das Tuning durchgeführt hat und dann das entsprechende Gutachten liefern.

Jetzt haben die mir zwar das Geld für das Gutachten wieder zurückerstattet, aber ich hätte auch gerne mein Geld für das Tuning zurück, da ich ja nun ohne das Gutachten, die Leistungssteigerung nicht eintragen kann.

Die Firma (AE-Perfomance) welche das Tuning durchführte, sagte mir, dass ich vorher das mit Gutachten hätte sagen sollen. -> Habe ich ja.

Zudem steht auf deren Homepage:

ÜV-Eintrag gegen Aufpreis von € 300.- optional erhältlich. -> Dies ist aber nicht der Fall.

Kann ich Anwaltschaftlich dagegen vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:51:48 Uhr:

Dann wirst du wahrscheinlich nicht wenn ein Passat auf den Hof rollt den Besitzer begrüßen und ihm dann als Moralapostel die Ohren vollballern wie böse so ein Chip doch ohne gutachten ist und ihn dann mit irgendwelchen traurigen Verkehrserziehungsvideos auf den s..k gehen.

Sonst kannste in 2 Monaten zusperren.

Hey, wenn ich dem Kunden vorher sage daß die Eintragung kein Problem ist (was hier ja passiert ist), hinterher klappt es dann doch nicht, dann reduziere ich meine größe auf 10cm mit Hut, stelle mich in die Ecke und geb dem Kunden anstandslos sein Geld zurück. Da müsste der noch nicht mal drum bitten!

Wenn das so gelaufen ist wie hier dargestellt (was sich ja eigentlich auch vor Gericht so schlüssig darlegen lassen sollte) dann finde ich das ne bodenlose Frechheit.

Sowas spricht sich auch ehr rum und dann kannst du den Laden in 4 Wochen zusperren!

Wie bereits erwähnt, ich würde dem die Hölle heiß machen (lassen).

Gruß Metalhead

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Ich würd das Tuning rückrüsten lassen und Geld retour verlangen. Da sollten sie sich eigentlich auch nicht querlegen koennen. Sonst Konsumentenschutz oder so anhauen. Danach zu einem anderen Tuner der das alles kann und dort alles neu machen. Anwalt ist möglich aber sicher eine mühsame Sache wenn du nicht schriftich hast das du die Inanspruchnahme dieser Eintragung für dein Tuning getätigt bzw bestätigt bekommen hast.

am 2. Juli 2015 um 9:54

Das wirst Du wenn nur mit Deinem Anwalt klären können,

bei Motortalk wirst Du keine Rechtsberatung bekommen, dazu ist jeder Fall einfach viel zu individuell

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 10:00

nene, soll ja auch keine Rechtsberatung werden. Aber der Tuner sagt, er habe seine Dienstleistung erfüllt und würde daher von einer Rückerstattung absehen.

Aber was soll ich mit einem Chiptuning, dass ich nicht eintragen lassen kann und mein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat?

Habe das Tuning zwar schon im Ende März das machen lassen, aber es hat ewig gedauert, bis das Sie mir gesagt haben, dass es nicht möglich wäre. -> im Nachhinein....

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 10:00

Rechnung etc. ist alles vorhanden. Nur kein Gutachten...

Wenn der Tuner von "eintragungsfähig" spricht und dem ist nicht so, hat er zwar mittels des Tuning den Vertrag erfüllt, jedoch treibt ihn seine fehlerhafte Prospektaussage in die Schadenersatzfalle.

Ohne Anwalt wirst Du hier nicht weiterkommen, denn dass hier eine Kfz-Schiedstelle etwas ausrichten könnte, glaube ich nicht.

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 10:12

Tja, das ist halt das Problem.

Die Dienstleistung hat er zwar erfüllt, aber die Dienstleistung ist nichts wert, wenn das Fahrzeug dadurch keine Eintragung bekommt. Zumal sich ja auch erst später herausstellte (nach der Dienstleistung), dass kein Gutachten ausgestellt werden kann....

Der Tuner hat seinen Vertrag nicht erfüllt ("Eintragung optional erhältlich"). Im Gegenteil, du hast jetzt ein Auto mit dem du nicht fahren darfst. Setze ihm für die Eintagung oder ggf. für den Rückbau eine Frist. Wenn er nicht darauf eingeht gehst du sofort nach Fristablauf zum Anwalt. Der regelt das, dürfte in diesem Fall kein Problem sein.

Gruß, Zelirodu

Ist denn diese Eintragung im Vertrag festgehalten?

trouble01:

Das spielt hier keine Rolle. Der TE hatte das Gutachten bereits bezahlt das sie anschließend nicht liefern konnten. Der TE bekam dafür zwar sein Geld zurück, aber eben gleichzeitig auch ein unbrauchbares Auto.

Außerdem steht auf deren Homepage daß ein Gutachten optional erhältlich ist. Somit kann man auch aus der Prospekthaftung vorgehen, was in diesem Fall aber gar nicht nötig ist.

Gruß, Zelirodu

Optional heißt auf Wunsch. Daher spielt meine Frage schon eine Rolle. Wenn es im Vertrag festgehalten wurde, sieht die Sache für den TE sehr positiv aus. Wenn nicht...

am 2. Juli 2015 um 11:58

also ich würde der tuningbude noch nutzungsausfall anhängen bis zum rückbau.

niemand kann von mir verlangen, das ich mit einem fahrzeug ohne be herumkurve:cool:

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 12:54

Einen Vertrag geb es nicht. Habe vorher mündlich gefragt ob TÜV Eintragung ein Problem wäre.

Hieß es: kein Problem....

Dann wurde das Chiptuning durchgeführt, bekam ne Rechnung über das Tuning, habe dann nochmal Geld für das "optionale Gutachten" bezahlt und jetzt heisst es ätschi bätschi, der Lizenzgeber (Reichert Tuning) kann kein Gutachten ausstellen.

Folglich fahre ich jetzt mit einer Kiste die nicht zugelassen ist / nicht zugelassen werden kann....

Einzelabnahme für mehrere Tausend Euro ist leider keine Option für mich.

Lt. Aussage des Tuner, hätte ich das vorher sagen müssen mit dem Gutachten. Aber der hätte mir ja kaum schriftlich VOR dem Tuning bestätigt, dass eine Eintragung kein Problem wäre... sondern hatte mir dies nur mündlich bestätigt.

Auf der Homepage wird ja ebenfalls mit Optionalen Gutachten geworben...

Kann ja nichts dafür, dass er keins liefern kann und jetzt soll ich mit einer illegalen Kiste rumfahren? So nach dem Motto, das merkt der TÜV ja eh nicht und wir haben unsere Dienstleistung erbracht??

Ich habe da ein anderes Rechtsverständnis....

Hm, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Wenn es mittels Einzelabnahme möglich ist, naja, der Tuner hat das doch vertraglich zugesichert, soll er die bezahlen ^^

Komischer Laden.

Keine Preise auf der HP angegeben.

Da soll man erst anfragen, um einen Preis zu erhalten???

Unten steht:

TÜV-Eintrag gegen Aufpreis von € 300.- optional erhältlich.

Der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) in Deutschland gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5StVZO erteilt wird.

Bitte erfragen Sie vor dem Tuning, ob ein Gutachten für das jeweilige Fahrzeug vorhanden ist.

Steitet der jetzt ab, ob Du gefragt hast?

Hast Du einen Beleg über die 300 € ?

Ist das eine Zusatzbox, oder eine Softwareoptimierung?

Der soll Dir den Scheiss wieder löschen und die originale Software drauf machen.

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