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Cabrio Verkauf

Themenstarteram 19. Juli 2005 um 21:34

Hi leute

habe gestern erfahren das ich wahrscheinlich nach Shanghai muß´für es in Jahr da wäre es sinnvoll wenn ich mein Cabrio evtl. vekaufe

falls einer interesse haben sollte kann er ja mal reinschauen oder einen weiß der sowas sucht weitersagen

ich hoffe die Antworten wie Schleichwerbung usw. Bleibt erspart

mfg jem

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

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49 Antworten
am 30. Juli 2005 um 8:01

Zitat:

Original geschrieben von Jem

hä verstehe ich jetzt nicht

Das bringt gar nix!!!!

Ist rechtlich absoluter Schwachsinn und nicht zulässig, man kann nicht einfach was in die Auktion reinschreiben und seine eigenen Gesetze machen.

Leider gibt es immer wieder Idioten und Spaßbieter die eine Auktion verderben können und man kann wenig dagegen unternehmen, leider :(

Gruß

Billy

Themenstarteram 30. Juli 2005 um 8:26

hallo ich habe schon sowas hintermir anscheinend hast du keinen guten Anwalt oder so oder keine Ahnung

weil derjenige der bietet und dann zum Schluß höchstbietender ist hat einen RECHTLICHEN VERTRAG das ist das gleiche wenn du bei BMW einen Vertrag unterschreibst und Abspringen würdest das geht nicht!

Letztes Jahr bei meinem Onkel dasselbe hat einer einen A6 ersteigert und sich nicht mehr gemeldet der hatte keine Chance der hatte 2000€ + Anwaltskosten übernehmen MÜSSEN scheiße ist es nur wenn einer überhaupt keine kohle und Arbeitslos usw. ist dann hat man pech aber einer der wo auf sowas bietet der hat geld glaube mir zumindest soviel das er die 20% zahlen muß

nur mal so im Rande

am 30. Juli 2005 um 9:01

ja du kannst ihn zwar verklagen das er dir den wagen abkauft, und dir die schäden erstattet, glaube ich zumindest, aber das mit 20% sind nicht zulässig.

PS: jem bleib locker kardes

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB

ja du kannst ihn zwar verklagen das er dir den wagen abkauft, und dir die schäden erstattet, glaube ich zumindest, aber das mit 20% sind nicht zulässig.

PS: jem bleib locker kardes

dito

Moin,

So isses ... so einen Pauschalbeitrag darf man nicht festsetzen. Geht nicht durch, und ist gegebenenfalls sogar sittenwidrig :D

Einzige deine Kosten, also den dir entgangenen Schaden könntest Du einklagen. Dazu hättest Du das Recht :D

MFG Kester

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