Cabi stillgelegt - Autobahnpolizei - Geile Story!!!

BMW 3er E36

Hi Leute!

War am Weekend an unserem Autohof in einem Restaurant (Bonny´s Dinner) und sitzt da nach einem geilen sonnigen Cabriotag zu einer Apfelschorle!

Gegen 3h nachts kam dann die Bedienung zu unserem Tisch und fragte, ob das rote BMW Cabrio einem von uns gehören wurde?! "Si, meins!"
Ich also aus dem Restaurant und begrüßte die Polizisten freundlich! Den Fahrer des Streifenwagens kannte ich noch aus vergangenen Tagen, da ich mit ihm schon öfter privat zu tun hatte (z.B. Kaffee getrunken und geplaudert)!

Die Beamten teilten mir mit, dass mein Wagen nicht verkehrssicher ist, da die vordere Reifen im Kotflügel schleifen würden! Ich hab ihnen gesagt, dass der Wagen so TÜV geprüft wurde und auch die Plakette bekommen hat! Is bei einem Mercedes-Vertragshändler gekauft worden (auch TÜV dort gemacht) (ich weiß: ih, Mercedes!)

Die Beamten wollten umbedingt den Wagen mitnehmen und stellten ihn sicher! Da nun alles verloren war, würde ich auch etwas ernster! Ich fragte den Polizisten, den ich kenne, ob er nicht aus "Neid" handle?! Da er selbst ein E36 325 Coupe fährt und von einem Cabrio träumt, lag es mir auf der Zunge!

Jetzt wurden auch die Beamten unfreundlicher und beleidigten mich indirekt! Er wurde von beiden Seiten lauter und die Beamter erklärten mir, dass sie "Extra-Schulungen" gehabt hätten und nun Sachlagen beurteilen könnten! Mein Kollege, angehender Dipl. Ing. im letzten Semester (will TÜV-Gutachter werden) kam hinaus und fragte die Polizisten, was denn sei! Als er die Sachlage vestanden hatte, fragte er, ob nicht nur eine "Mängelkarte" nötig sei, ein andere Kollege (angehender Rechtsanwalt) beschrieb einen Paragraphen, in welchen dies auch stehe!

Die Beamten hatten wohl nicht mit solch einer Fachkompitenz gerechnet und wurden jetzt patzig! "Der Wagen kommt mit, wir als Gesetzeshüter ordnen dies an!" - "Na gut, nimmt ihn mit!

Gestern hab ich den Wagen aus der Verwahrungsstelle abgeholt; mit Notar! Er hat den Wagen abgenommen und Schäden festgestellt, die durch unsachgemäßes Handeln am Wagen entstanden ist (w.z.B. Schweller eingedrückt, Lack am Kotflügel ab usw.) Außerdem läuft er Motor jetzt unrund!!!

Der Schaden, der durch die Werkstatt entstanden ist, beläuft sich auf ca. 2600 Euro!!! Der Wagen ist zwar stillgelegt, bekommt aber ohne Probs wieder die Plakette!!! Mein Anwalt ist eingeschaltet und zwei Gutachten liegen von einem Gutachter vor (vor der und nach der Stillegung)! Bin mal gespannt, was daraus wird! Ums Geld geht es mir nicht! Ich bin nur über die Beamten entsetzt!!! Wo soll das noch hinführen, wenn die alle so abdrehen???

cya, next summer with my Cabi!!!
Dennis

P.S. Der Wagen schleift nicht! Doch der Polizei-Gutachter hat dies behauptet! Gerechtigkeit gibt es nur noch bei BMW-Fahrern! 😁

76 Antworten

Die Story kommt mir bekannt vor :-)
Hatte das gleiche Problem in Hameln.Die wollten meine Karre auch einkassieren, weil er den freundlichen Polizisten zu tief erschien.Hab fast zwei Stunden mit den auf einem Marktkauf Parkplatz gestanden, bis es mir zu bunt wurde und hab mein Großcousin angerufen, der zufällig Rechtsanwalt in Hannover ist ;-). Das hat keine 5 Minuten gedauert, da konnt ich wieder weiterfahren lol.

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Welcher Tatbestand ist dir vorgeworfen worden? Aus welchem Grund ist der Wagen sichergestellt worden (zur Beweissicherung oder aus Gründen der gefahrenabwehr). Hast bestimmt ein Sicherstellungsprotokoll bekommen, wo es drin steht.

Was sagt denn dein Anwalt?

Mein DAL und Bärenführer meinte immer, das ne starke Straßenverkehrsgefährdung locker reicht, um das Auto dem Gutachter vorführen zu lassen.

aber ob die hier gegeben ist, also ich weiß ja nicht, aber es bringt halt nix 🙁

aber heißt stilllegen nicht, das sie dir an Ort und stelle die Plakette abrupfen? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


Mein DAL und Bärenführer meinte immer, das ne starke Straßenverkehrsgefährdung locker reicht, um das Auto dem Gutachter vorführen zu lassen.
aber ob die hier gegeben ist, also ich weiß ja nicht, aber es bringt halt nix 🙁

da fragt eh kein staatsdiener mehr nach, egal ob richter oder polizist...es käme nicht mal zu nem verfahren wegen schadensersatz. der anwalt versucht noch nen bissi kohle zu schäffeln und dann wird gesagt: sorry, ist leider nichts geworden, klage abgewiesen.

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Zitat:

Original geschrieben von 3er-Fahrer


Die Story kommt mir bekannt vor :-)
Hatte das gleiche Problem in Hameln.Die wollten meine Karre auch einkassieren, weil er den freundlichen Polizisten zu tief erschien.Hab fast zwei Stunden mit den auf einem Marktkauf Parkplatz gestanden, bis es mir zu bunt wurde und hab mein Großcousin angerufen, der zufällig Rechtsanwalt in Hannover ist ;-). Das hat keine 5 Minuten gedauert, da konnt ich wieder weiterfahren lol.

kommste auch aus hameln oder war's nur da?

btw: deine signatur funzt nich, zugriff aufs album nicht gestattet.

@romeo

schilder das jetzt nochmal alles gaaanz genau 🙂!

also ich hatte einen wegen wiederholten fahrens ohne Schein, vor der Verhandlung kam der Richter an, und meinte zu mir und dem Kollegen (wir mußten aussagen, weil wir den 3 Wochen zuvor wieder erwischt hat): Der sieht seinen Schein eh nie wieder.

Na ja, so ist das wohl öfters!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


aber heißt stilllegen nicht, das sie dir an Ort und stelle die Plakette abrupfen? 😉

Eben.....und das ist schon ganz schöner TOBAK!

Also zunächst einmal muss man sich ja an dem orientieren, was im Schein eingetragen ist und unter dieser Beachtung auch zur betriebserlaubnis gehört.

Letztendlich kann es aber immer sein, dass sich während des Betriebs eines Gegenstands auch Zustände verändern, die möglicherwiese einen gefährdenden Aspekt begründen....

Unter Berücksichtigung möglicher Maßnahmen ist die Stilllegung dabei allerdings eine der letzten. Davor könnten durchaus andere Maßnahmen wie z.B. auch angesprochen (Mängelkarte) oder gar die Untersagung der Weiterfahrt etc. stehen....

Möglicherwiese war ja etwas bestimmtes eingetragen, jedoch etwas anderes verbaut???

tja sonst hätten die Kollegen ihren Ermessensspielraum aber gut überschritten, von daher?!

Zitat:

Original geschrieben von Jura-Flo 1.1


da fragt eh kein staatsdiener mehr nach, egal ob richter oder polizist...es käme nicht mal zu nem verfahren wegen schadensersatz. der anwalt versucht noch nen bissi kohle zu schäffeln und dann wird gesagt: sorry, ist leider nichts geworden, klage abgewiesen.

Verwaltungsrechtlich ist da durchaus etwas möglich, sollte sich herausstellen, dass es sich um eine rechtswidrige Maßnahme gehandelt hat....

ich werf hier einfach mal § 44 VwVfG in den Raum, vllt kann man da was raushacken 😉

Zitat:

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;6. der gegen die guten Sitten verstößt.(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.
(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

ich hab zwar kein plan mehr ob das hier passt, aber die beiden Herren haben hier ja einen Verwaltungsakt ausgeübt...

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


ich hab zwar kein plan mehr ob das hier passt, aber die beiden Herren haben hier ja einen Verwaltungsakt ausgeübt...

Das ist schon richtig, jedoch nur dann, wenn es sich um eine gefahrenabwehrende Maßnahme handelt und nicht um eine repressiv begleitende (Beweissicherung). Wobei die Stilllegung letztendlich nur gefahrenabwehrrechtlic zu beurteilen sein dürfte.

Aus den Nichtigkeitsgründen würden sich insofern lediglich "Notwehrrechte" für den betroffenen bei Ausübung der Maßnahme ergeben. So belibt letztendlich wohl nur eine nachträgliche Überprüfung hins. der Rechtmäßigkeit der Maßnahme (Par. 114 VwGO)

ABER ersma muss der Romeo noch was erklären....meldet sich ja gar nicht mehr!

@Feldtins

Ich komme aus Hameln.Wir haben uns mal auf der Pyrmonterstr. (Westfalen Tankstelle) getroffen.Morgens um ca 6.30Uhr - 7.00Uhr.

stimmt. still-legung ist ja eigentlich nur bei gefahr im verzuge oder bei extremer Gefährdung des Straßenvk möglich, das liegt hier aber nicht vor, soweit ich das mal beurteilen mag. hm, aber evt hat er abschleppen und stilllegung nur verwechselt, für den Laien ist das ja rehct umständlich!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


stimmt. still-legung ist ja eigentlich nur bei gefahr im verzuge oder bei extremer Gefährdung des Straßenvk möglich, das liegt hier aber nicht vor, soweit ich das mal beurteilen mag. hm, aber evt hat er abschleppen und stilllegung nur verwechselt, für den Laien ist das ja rehct umständlich!

Deswegen soll er doch noch mal 'nen bischen Infos geben.......kommt ja aber nicht rücber mit der Stulle

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