C63 M156 Kapitaler Motorschaden
Guten Tag beisammen,
ich habe diese Woche meinen C63 (Facelift, BJ 2012, 150.000km) zu Mercedes gebracht da ich ein immer lauter werdenes Tickern aus dem Motor vernommen habe.
Heute kam dann der Anruf: Spiel zwischen Zylinderkopf und Hydrostößel zu groß -> Zylinderköpfe müssen komplett getauscht werden. Kostenvoranschlag: 20.000€
Der Mechaniker meinte, einen Kulanzantrag bräuchte er nicht raus schicken, da ich einen Sportluftfilter sowie Fächerkrümmer verbaut habe.
Ich habe ja schon vieles vom M156 gehört, aber sowas noch nie. Im Gegenteil: Häufig sind die Hydros abgenutzt und nicht der Zylinderkopf!
Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CGIDRIVER schrieb am 22. September 2020 um 11:19:49 Uhr:
Warum wartet man nicht einfach bis Garantie und Gewährleistung abgelaufen sind, bevor man Motifikationen verbaut. Jetzt hast du den Salat.
Zitat:
@CGIDRIVER schrieb am 22. September 2020 um 12:13:22 Uhr:
Als hätte der c63 nicht genug Sound und Leistung.
Der Schuß geht jetzt wohl nach hinten los.
Du bist echt eine unglaubliche Hilfe für alle Anwesenden. Das hilft dem OP bestimmt
119 Antworten
Schau mal bei Motoren Zimmer rein
Zitat:
@Eiskurve schrieb am 22. September 2020 um 18:32:38 Uhr:
https://youtu.be/vvcATsy4UlQSchau mal bei Motoren Zimmer rein
Kenne Motoren Zimmer, das in dem Video ist ein ganz anderer Schaden.
Wie gesagt der schaden ist schon diagnostiziert
Ah ok...
Kennst du das Problem mit dem Ölstand?
Zu viel Öl im Motor wegen Überdruck im Ölstandrohr beim Einstecken Messstab?
Versicherung zahlt natürlich nur, wnen sie vor dem Kauf des Streitgegenstandes abgeschlossen wurde. Und bei einem Auto solltest du besser eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz haben. Mitunter schließt nämlich die normale Rechtsschutz KfZ aus un d nicht jede Verkehrsrechtsschutzversicherung hat Streitigkeiten um einen Fahrzeug in der Deckung. .
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Vermutungen und Youtube - Videos woher ein Schaden kommen könnte und woher nicht, ob ein Luftfilter oder eine veränderte Auspuffanlage die Ursache sein könnte bringen dich doch keinen cm weiter.
Willst Du den juristischen Weg gehen (nachdem der VK die Gewährleistung aus den genannten Gründen ablehnt hast Du de facto ja keine andere Wahl), wirst Du nicht umhin kommen dir zunächst einen RA zu suchen, der im Bereich Gewährleistungsrecht firm ist.
Der wird dich beraten welcher Weg gegangen werden könnte, wer worüber in der Beweispflicht ist und wer welche Gutachten in Auftrag geben muss.
Unterm Strich wurde die Einlass und die Auslasseite des Motors nach dem Verkauf durch Zubehörteile manipuliert und dazwischen liegen die Ventile die nun beschädigt sind.
Als juristischer Laie kann ich mir vorstellen, daß hier Zusammenhänge bestehen können, aus denen dann ein Gewährleistungsausschluss entstehen könnte.
Aber wie gesagt: Besprich dich mit einem Anwalt.
Sofern kein Versicherungsschutz besteht - dran denken:
Der Anwalt und etwaige Gutachter bekommen ihr Geld (bei 20.000€ Streitsumme wird das im mittleren vierstelligen Bereich liegen) so oder so. Wenn nicht vom Beklagten, dann von dir.
Und falls Du Recht bekommst ist die Frage (kann ich aber nicht beurteilen), ob der Verkäufer dir bei einem knapp 9 Jahre alten Auto mit 150.000km neue Werksteile für 20.000€ zu zahlen hat.
Hier spielt möglicherweise auch das Thema "Verschleiss" eine Rolle.
Risikolos ist das für dich also nicht.
Wenn du unter den 6 Monaten von dem einen Jahr Gewährleistung bist solltest du dir definitiv einen Anwalt hinzu ziehen.
Und mach dir keine Sorgen wegen dem Gutachter.
Denn muss nämlich das Gericht beauftragen in einem Beweissicherungs Verfahren das ist dann auch nicht von der gegen Seite anfechtbar.
Sieht allerdings anderes aus wenn, du dir ein Gutachten per Privat in Auftrag stellst.
Das ist dann von der gegen Seite immer anfechtbar.
Also Kopf hoch !
Hätte, hätte Fahrradkette. Bevor ich da Geld in Tuning fürs Tuning reinschaufele, hätte ich mich erstmal um die einwandfreie Technik gekümmert. K&N sind für den AMG ohnehin kein Gewinn an Leistung und lassen zuviel Dreck durch, gerade die teuren und empfindlichen AMG-Motoren mögen das nicht. Nur mal ein überflüssiger Kommentar von mir, ist nicht mein Geld, was da verbrannt wird.
Zitat:
@Paschi123 schrieb am 23. September 2020 um 12:21:37 Uhr:
Und mach dir keine Sorgen wegen dem Gutachter.Denn muss nämlich das Gericht beauftragen
Wir sind im Zivilrecht, nicht im Strafrecht.
Mir ist nicht ganz klar wer den Gutachter beauftragen sollte. Der TE/Käufer, weil er der Anspruchsteller ist oder der Verkäufer, weil er seine Nichteintrittspflicht beweisen will...
Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 22. September 2020 um 22:35:14 Uhr:
Versicherung zahlt natürlich nur, wnen sie vor dem Kauf des Streitgegenstandes abgeschlossen wurde. Und bei einem Auto solltest du besser eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz haben. Mitunter schließt nämlich die normale Rechtsschutz KfZ aus un d nicht jede Verkehrsrechtsschutzversicherung hat Streitigkeiten um einen Fahrzeug in der Deckung. .
Habe die Rechtsschutz schon länger. Zudem ist das hier doch eher Vertragsrecht und kein Verkehrsrecht oder verwechsle ich da was?
Zitat:
@Rasanty schrieb am 23. September 2020 um 12:42:05 Uhr:
Zitat:
@Paschi123 schrieb am 23. September 2020 um 12:21:37 Uhr:
Und mach dir keine Sorgen wegen dem Gutachter.Denn muss nämlich das Gericht beauftragen
Wir sind im Zivilrecht, nicht im Strafrecht.Mir ist nicht ganz klar wer den Gutachter beauftragen sollte. Der TE/Käufer, weil er der Anspruchsteller ist oder der Verkäufer, weil er seine Nichteintrittspflicht beweisen will...
Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
In dem Fall ganz einfach:
Ein schreiben vom Anwalt an den Händler.
Weil der Händler das reparatur vorrecht hat.
Lehnt der Händler die Reparatur ab und verweist auf den Verschleiß muss der Käufer dennoch über den Anwalt Klage einreichen und ein beweissicherungs Verfahren einleiten.
Man sagt Juristisch unter halb von 6 Monaten war der Schaden schon beim kauf vorhanden .
Ab 6 Monaten gilt dann die Beweispflicht Umkehr dann muss der Käufer so oder so über ein Beweis sicherungsverfahren gehen.
Logisch das bei Einen Amg oder M motor der Händler erstmal Nein sagt solche Motoren sind auch für den händler keine Geschenke.
Zitat:
@k0KAN schrieb am 23. September 2020 um 12:44:03 Uhr:
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 22. September 2020 um 22:35:14 Uhr:
Versicherung zahlt natürlich nur, wnen sie vor dem Kauf des Streitgegenstandes abgeschlossen wurde. Und bei einem Auto solltest du besser eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz haben. Mitunter schließt nämlich die normale Rechtsschutz KfZ aus un d nicht jede Verkehrsrechtsschutzversicherung hat Streitigkeiten um einen Fahrzeug in der Deckung. .Habe die Rechtsschutz schon länger. Zudem ist das hier doch eher Vertragsrecht und kein Verkehrsrecht oder verwechsle ich da was?
Im Prinzip ja, aber manchmal schließen die Versicherungen das Auto im Vertragsrechtsschutz aus und schieben das in Verkehr und dort ist oft auch nicht drin. Dann stehst du da im kurzen Hemd.
Die Beschreibung der Sachmängelhaftung hat aber jeder durchgelesen? Die ist sowas von eindeutig.
Kein Rumgemache mit Garantie und Gewährleistung.Und auch nicht die Mangelbeseitigung selbst in Auftrag geben
Zitat:
@M.U.M.M. schrieb am 23. September 2020 um 21:13:39 Uhr:
Die Beschreibung der Sachmängelhaftung hat aber jeder durchgelesen? Die ist sowas von eindeutig.
Kein Rumgemache mit Garantie und Gewährleistung.Und auch nicht die Mangelbeseitigung selbst in Auftrag geben
Erklär mir doch mal bitte den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung?
Wenn innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem Kauf ein Mangel, an der Sache auftritt, dann haftet der Verkäufer für die Beseitigung des Mangels. Ich lasse jetzt mal die Spitzfindigkeiten wie Beweislastumkehr und Verkürzung bei gebrauchter Ware aus.
Gewährleistung ist der frühere Begriff dafür.
Es gilt aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Dann bist auch Du derjenige, der ein Gutachten erstellen und bezahlen muß. Vor Gericht wird Dich die Gegenpartei schnell daran erinnern.... ;-)