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C63 M156 Kapitaler Motorschaden

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 26. August 2020 um 11:40

Guten Tag beisammen,

ich habe diese Woche meinen C63 (Facelift, BJ 2012, 150.000km) zu Mercedes gebracht da ich ein immer lauter werdenes Tickern aus dem Motor vernommen habe.

Heute kam dann der Anruf: Spiel zwischen Zylinderkopf und Hydrostößel zu groß -> Zylinderköpfe müssen komplett getauscht werden. Kostenvoranschlag: 20.000€

Der Mechaniker meinte, einen Kulanzantrag bräuchte er nicht raus schicken, da ich einen Sportluftfilter sowie Fächerkrümmer verbaut habe.

Ich habe ja schon vieles vom M156 gehört, aber sowas noch nie. Im Gegenteil: Häufig sind die Hydros abgenutzt und nicht der Zylinderkopf!

Was meint ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CGIDRIVER schrieb am 22. September 2020 um 11:19:49 Uhr:

Warum wartet man nicht einfach bis Garantie und Gewährleistung abgelaufen sind, bevor man Motifikationen verbaut. Jetzt hast du den Salat.

Zitat:

@CGIDRIVER schrieb am 22. September 2020 um 12:13:22 Uhr:

Als hätte der c63 nicht genug Sound und Leistung.

Der Schuß geht jetzt wohl nach hinten los.

Du bist echt eine unglaubliche Hilfe für alle Anwesenden. Das hilft dem OP bestimmt

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Zitat:

@themanta schrieb am 22. September 2020 um 11:09:38 Uhr:

Wie können denn NUR die Stösselführungen durchgenudelt sein? Ich sah Köpfe welche 800.000km hatten mit einwandfreien Stößelführungen. (Dafür alles andere ziemlich am Ende)

Das macht alles keinen Sinn

Für 20.000(!!!) kannst dir 10 mal die schönsten Bronzebuchsen für die Stössel anfertigen und einpressen lassen.....

Natürlich hat deine Modifikation nichts damit zu tun. Das musst du aber per Gutachten einem Juristen klar machen wenn du dir den vollen Weg antun willst.

Das Frag ich mich auch. Aber in der Mercedes Niederlassung wo ich den Schaden hab diagnostizieren lassen gab es auch so einen Fall. Dort hatte der Wagen gerade mal 70.000km gelaufen

Zitat:

@themanta schrieb am 22. September 2020 um 12:17:48 Uhr:

Zitat:

@CGIDRIVER schrieb am 22. September 2020 um 11:19:49 Uhr:

Warum wartet man nicht einfach bis Garantie und Gewährleistung abgelaufen sind, bevor man Motifikationen verbaut. Jetzt hast du den Salat.

Ja, ja. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, groß und schlau daherreden. Das hilft ihm freilich nicht. Aber auf die Idee zu kommen vorher mal hier nachzufragen ob es Sinn macht sowas umzubauen bevor Garantie oder Gewährleistung abläuft, da reichen die grauen Zellen dann nicht.

Zitat:

@themanta schrieb am 22. September 2020 um 12:17:48 Uhr:

Zitat:

@CGIDRIVER schrieb am 22. September 2020 um 12:13:22 Uhr:

Als hätte der c63 nicht genug Sound und Leistung.

Der Schuß geht jetzt wohl nach hinten los.

Du bist echt eine unglaubliche Hilfe für alle Anwesenden. Das hilft dem OP bestimmt

Zitat:

@k0KAN schrieb am 22. September 2020 um 14:01:28 Uhr:

Zitat:

@mb180 schrieb am 22. September 2020 um 12:06:47 Uhr:

Hier am Beispiel der MB100 Garantie

"Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:

-durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd - oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind"

Ich habe ja keine Garantie sondern Gewährleistung, da spielt es sehr wohl eine Rolle ob es eine mitwirkende Ursache ist. Denn das ist es meines Erachtens nicht

Ob Garantie oder Gewährleistung, durch diesen Umbau ist der Verkäufer raus.

"Freies Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Grund für den Mangel festgestellt werden kann. Die Gewährleistung geht dann auf den Hersteller des Zubehörs über, d.h. er haftet für etwaige Schäden am Fahrzeug."

Zitat:

@mb180 schrieb am 22. September 2020 um 15:22:40 Uhr:

Zitat:

@k0KAN schrieb am 22. September 2020 um 14:01:28 Uhr:

 

Ich habe ja keine Garantie sondern Gewährleistung, da spielt es sehr wohl eine Rolle ob es eine mitwirkende Ursache ist. Denn das ist es meines Erachtens nicht

Ob Garantie oder Gewährleistung, durch diesen Umbau ist der Verkäufer raus.

"Freies Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Grund für den Mangel festgestellt werden kann. Die Gewährleistung geht dann auf den Hersteller des Zubehörs über, d.h. er haftet für etwaige Schäden am Fahrzeug."

Ja eben. Wie soll das "Zubehör" denn nachweislich Grund für den Mangel sein?

Wenn mir jemand das jetzt technisch Erklären kann wie eine Abgasanlage solch einen Schaden hervorrufen kann dann seh ichs ja ein. Aber bis jetzt konnte ich solch eine Erklärung noch nirgends finden

Kurz erläutert, der Verkäufer hat einen Umbau am Motor/AGA festgestellt und lehnt die Gewährleistung ab. Nun muss der Käufer ein Gutachten erstellen lassen indem hervorgeht das diese Umbauten nicht schuldhaft sind.

...und dann noch Recht bekommen.

Zitat:

@mb180 schrieb am 22. September 2020 um 15:39:33 Uhr:

Kurz erläutert, der Verkäufer hat einen Umbau am Motor/AGA festgestellt und lehnt die Gewährleistung ab. Nun muss der Käufer ein Gutachten erstellen lassen indem hervorgeht das diese Umbauten nicht schuldhaft sind.

...und dann noch Recht bekommen.

Ich bin aber innerhalb der ersten 6 Monate des Kaufvertrags, also muss mir der Verkäufer durch ein Gutachten beweisen dass der Schaden durch die Modifikation entstanden ist.

Soweit war ich auch selbst schon.

Nur wollte ich nun eben technischen Rat, ob sowas denn die Ursache dafür sein kann

Zitat:

Wenn mir jemand das jetzt technisch Erklären kann wie eine Abgasanlage solch einen Schaden hervorrufen kann dann seh ichs ja ein. Aber bis jetzt konnte ich solch eine Erklärung noch nirgends finden

Die Sache ist, dass das technisch völlig egal ist.

Wenn du den rechtlichen Weg bestreiten willst, dann reicht ein teurer Gutachter der Gegenseite welcher irgendwie argumentiert, dass ja durch die Abgasanlage der Abgasgegendruck anders ist, das wiederrum heisst andere Druckverhältnisse gegen die das Ventil öffnen und schließen muss und das hat dann schlussendlich zu anderen Kräften und Kippmomenten am Ventilstössel geführt. Dadurch ist der eingelaufen, basta. Warum Ventil, Sitz, Ventilfeder, Ventilführung etc. gehalten haben ist uns egal. Messergebnisse gibts nicht, weil sowas elendig teuer wäre.

Je nach Ehrgeiz wird man dir immer einen Strick drehen können. Du stehst in der Situation nunmal völlig im Regen da. Im Grunde darfst du an einem Auto garnichts ändern bis die Garantie/Gewährleistung rum ist.

 

 

Zitat:

Nur wollte ich nun eben technischen Rat, ob sowas denn die Ursache dafür sein kann

Nein. Die Kräfte sind wirklich geringst. Die Ventilsitze, Nockenwellelager, die Ventilführungen,.....alle müssen die Kraft der Ventilfeder aufnehmen und alle sind "filigraner" gebaut. Das einzige ist eine Mangelschmierung oder ein Materialproblem. Dass soetwas überhaupt passiert ist mir schleierhaft.

Wenn du einen Motoreninstandsetzer in der Nähe hast, gibst du ihm 20€ in die Kaffeekasse und fragst nach einer kurzen Meinung ob sich das lohnt

Nach 200KM kann sich das wohl niemand vorstellen. Ein Gutachter kann das sicher auch belegen. Natürlich muß man auch verstehen das der Verkäufer sich da raus wieseln möchte.

Das wird nur mit Anwalt was. Ich vermute schon das ein Gericht dir zustimmen würde, wenn ein Gutachten belegt das es nichts mit den Teilen zutun hat.

Freut mich, das ich mit dieser Meinung nicht alleine dastehe. Auch wenn das manche nicht einsehen wollen. Ich kann dem TE hier nur raten, einen Motorinstandsetzer zu beauftragen, den Motor bzw. die Köpfe zu richten oder überholte einzubauen. Wenn man da klagen geht und Gutachten und Gegengutachten, Gerichtsverhandlung etc. gegenrechnet, kostet am Ende die Brühe mehr als die Fische.

Zitat:

@themanta schrieb am 22. September 2020 um 15:48:55 Uhr:

Zitat:

Nur wollte ich nun eben technischen Rat, ob sowas denn die Ursache dafür sein kann

Nein. Die Kräfte sind wirklich geringst. Die Ventilsitze, Nockenwellelager, die Ventilführungen,.....alle müssen die Kraft der Ventilfeder aufnehmen und alle sind "filigraner" gebaut. Das einzige ist eine Mangelschmierung oder ein Materialproblem. Dass soetwas überhaupt passiert ist mir schleierhaft.

Wenn du einen Motoreninstandsetzer in der Nähe hast, gibst du ihm 20€ in die Kaffeekasse und fragst nach einer kurzen Meinung ob sich das lohnt

Ich hatte Kontakt mit Shift2Passion, die meinten dass die das Problem kennen, und das Öldruckmangel die Ursache ist. Aber so eine Aussage bringt einem vor Gericht nichts nehme ich an.

Aus euren Antworten kann ich also nur schließen vor Gericht gehen und hoffen dass das Gutachten meine Aussagen bestätigt.

Zitat:

@CGIDRIVER schrieb am 22. September 2020 um 15:57:32 Uhr:

Freut mich, das ich mit dieser Meinung nicht alleine dastehe. Auch wenn das manche nicht einsehen wollen. Ich kann dem TE hier nur raten, einen Motorinstandsetzer zu beauftragen, den Motor bzw. die Köpfe zu richten oder überholte einzubauen. Wenn man da klagen geht und Gutachten und Gegengutachten, Gerichtsverhandlung etc. gegenrechnet, kostet am Ende die Brühe mehr als die Fische.

Naja wir Sprechen hier von ca 7000€, vorrausgesetzt der Rumpfmotor hat keine Schäden abbekommen. Wenn die Ursache Tatsächlich Öldruckmangel ist, dann ists ziemlich sicher dass der Rumpf auch (bald) hinüber ist.

Bis jetzt gibt es ja auch noch keine tragfähige Aussage was denn nun die tatsächliche Ursache für den Schaden ist. Bis jetzt gibt es nur Vermutungen und wischiwaschi Aussagen und einen Besitzer der einen Dummen sucht der den Schaden bezahlt.

https://motorenzimmer.de

dort mal versucht?

Meiner Meinung nach solltest du dich als erstes juristisch beraten lassen, am besten von einem Anwalt der dich später auch ggf vertreten kann. Mein Bauchgefühl sagt mir das du wenig Chancen hast das durchzubringen. Der Wagen ist dann auch für Monate als Beweisgegenstand geblockt, du kannst dir also für die Zeit erstmal einen Ersatzwagen suchen. Ob es dir dann unter dem Strich das alles Wert ist kannst nur du selbst entscheiden. Die Anwaltskosten belaufen sich von mir geschätzt auch auf mehrere 1000€. Wenn du Pech hast, zahlst du den Schaden doppelt. Bei einer Rechtsschutzversicherung solltest du auf jeden Fall vorher klären ob dein Fall durch diese Versicherung gedeckt ist.

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