C4 Xenon nachrüsten aber wie ?

Audi A6 C4/4A

Das problem ist nun, ich weiß nicht weiter. Ich möchte diese Scheinwerfer behalten, aber ...

1. ich weiß nicht was ich alles brauche
2. weiß ich nicht was ich dafür zahlen muß.
3. weiß ich nicht wie ich das wo alles verbauen soll.

wie ihr seht, ich steh voll vor ner wand und such das xenon licht *gg*

Kann man so einem wir mir noch helfen????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


So richtig klar ist es wohl nicht ob jetzt eine Nachrüstung legal oder illegal ist.

wo sollen hierbei unklarheiten bestehen?!

der gesetzgeber hat dies eigentlich glasklar geregelt...xenon-nachrüstung NUR mit:

-zulässigen xenon-scheinwerfern
-zulässigen xenon-brennern
-alwr
-swra

das kannst du sowohl in der stvzo, als auch auf den seiten des kba nachlesen....aber wenn du lieber dem

"verkaufsprospekt"

einiger dubioser geschäftsleute die hier bei mt ihr unwesen treiben, glauben schenkst, die ihre nicht zulässigen xenon-basteleien unters volk bringen wollen, ist das natürlich dir überlassen.....

Zitat:

Vielleicht kann ja noch jemand hier dazu beitragen ob es nun legal ist oder nicht wenn man Xenon (Scheinwerfer original, allerdings mit den neuen Brennern) nachrüstet.

ein xenon-brenner erhält als einheit (sockel + glaskoben incl. inhalt) seine zulassung....wenn du nun etwas daran rumbastelst, entspricht er nichtmehr dem, was irgendwann einmal eine zulassung erhielt...demnach handelt es sich um ein nicht geprüftes und folglich nicht zugelassenes bauteil.......ob dieses nun aus zwei zulässigen xenon-brennern zusammgefrickelt wurde, spielt dabei 0,00garkeine rolle.......

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Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund


Alternativ besteht immer noch die möglichkeit das wie in dem Schreiben im Anhang bei Audi
sich schriftlich geben zulassen wenn man damit ruhiger schlafen kann als ohne.

mfg. S6V8Freund

Aha, lieber Herr Doktor, da haben wir es ja schwarz auf weiss.

Noch Fragen?

P.S.

Vielen Dank an Marco für das offizielle Schreiben von Audi.

Bitte Basteln tun kleine Kinder ja.😁
Der Brenner der als erstes verbaut wurde war der D1 Brenner.Wo der rauskam gab es nicht mal 
eine Norm für das Teil.Der Nachfolger von den ganzen ist der D2S.Eben steckbar und leicht austauschbar was es früher eben nicht gab.Die Technischen Daten sind die gleichen wie beim alten D1 Brenner.Da ändert sich nichts im Scheinwerfer selbst die Temperatur bleibt gleich wie beim Orginalbrenner.Ab 1993 wo Audi und BMW das als erste rausbrachten gabs es keine zusätztliche Höhenkontrolle,so
das der innerhalb von 1 sek. den Lichtkegel wieder runterdrückt damit man keinen blendet wenn das Auto vorne hochgeht so wie es heute (ab 1997) ist.Dann müßte Audi einen kpl. neuen Scheinwerfer bauen lassen bei Hella damit diese Norm erfüllt wird.😁
Die SWR wurde als Zubehör in der Preisliste aufgeführt wie so einige andere Sachen auch.
Und noch was zum Thema basteln.
Ich war mit den kpl. Unterlagen beim Tüv(Leiter der Tüvstelle in München).Hab ihm die kpl. Unterlagen inkl. der technischen Datenblätter gezeigt.
Er sagte mir das es wichtig sei das der Lichtpunkt in der Linse nicht verändert wird
und somit wäre es vollkommen ok dieser Umbau auf die neuen Brenner D2S.
Zudem haben die neuen D2S Brenner genau so eine E Zulassung wie die anderen auch.
Es gibt dann auch noch die möglichkeit das alles Eintragen bzw. Prüfen zulassen in Karlsruhe.
Hab dort mit einem Prüfer gesprochen.Aussage des Prüfers:
Wenn sie das haben möchten dann können sie das Fahrzeug vorbei bringen und wir werden das so abnehmen den Umbau.Vorausgesetzt ist naturlich das der Lichtpunkt in der Linse bzw.
eine andere Linse montiert wurde.(Was in diesem Fall ja nicht so ist).
1. Fahrzeug kostest sie dann 800,- Euro und jedes weitere dann 400,- Euro.

Mehr geht da dann nicht mehr.

mfg. S6V8Freund

Bei Fragen wann eingebaut: War schon immer drin!
Bei Fragen was must Du machen oder was brauchst Du: Marco S6V8Freund fragen der hilft dir auf jeden Fall.

Lass Dich nicht durch diverse User hier verirren, das Thema Xenon ist immer hier ein Streitpunkt gewesen, weil einer mehr weiss wie der andere (besonders die am meisten wissen wissen garnichts).

Die Dinger waren schon immer drin und somit brauchst Du nichts ausser den Xenon vorne.

Problem beim TE ist aber das er Halogen Streuscheiben hat...

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Ja dann noch Xenon Scheiben und er ist auf der Richtigen Seite.

Hi Maxl, alles klar, versuche mal wieder Fuss zu fassen und mal wieder öffter zu kommen.......😁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von d.dal-pra


sind wir bisl begriffsstutzig.....?!?!🙄
du scheinst etwas begriffsstutzig zu sein......

sonst wäre dir aufgefallen, das sich der hauptteil der diskussion darum dreht, das man es ja einfach ohne swra und alwr nachrüsten kann, da man hier der meinung ist, es könnte eh keiner mehr nachweisen das die umrüstung nach 2000 (wo die swra und alwr erst zur pflicht wurden) erfolgt ist..

gegen eine nachrüstung mit swra und alwr spricht doch garnichts....sollte ich iwo etwas anderes behauptet haben, dann zeig mir das mal bitte!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

komisch, oder....?!

ja, denn xenon braucht eigentlich nicht eingetragen zu werden....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

wenn man sich nicht erkundigt hat, sollte man dann vll sein halbwissen für sich behalten....

den spruch solltest du dir vllt mal zu herzen nehmen!

😁 er is ja schon putzich mit seinem kleinen sturrkopf.....!😁

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Problem beim TE ist aber das er Halogen Streuscheiben hat...

Hähh ?

Hat er das ?

Nach der Nichtbeantwortung von Fragen an den TE was er schon hat und seinen Hinweisen....

"es geht um originale Xenon..." sowie "..."Ich selbst spiele auch mit dem Gedanken an meinen "alten" Xenon nachzurüsten..."

...ja, da kann man nur rätseln und raten was er schon hat. Entweder alte originale Xenonscheinwerfer, oder keine Xenonscheinwerfer weshalb er auf originale Xenonscheinwerfer umrüsten will. In beiden Fällen sind ja dann Xenon-Streuscheiben da...

Aber ich habe eh keine Lust mehr auf so Ratespiele, wünsche Euch noch einen schönen Tag und gehe lieber arbeiten..

FP

Zitat:

Original geschrieben von d.dal-pra



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



du scheinst etwas begriffsstutzig zu sein......

sonst wäre dir aufgefallen, das sich der hauptteil der diskussion darum dreht, das man es ja einfach ohne swra und alwr nachrüsten kann, da man hier der meinung ist, es könnte eh keiner mehr nachweisen das die umrüstung nach 2000 (wo die swra und alwr erst zur pflicht wurden) erfolgt ist..

gegen eine nachrüstung mit swra und alwr spricht doch garnichts....sollte ich iwo etwas anderes behauptet haben, dann zeig mir das mal bitte!

Zitat:

Original geschrieben von d.dal-pra



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ja, denn xenon braucht eigentlich nicht eingetragen zu werden....

Zitat:

Original geschrieben von d.dal-pra



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


den spruch solltest du dir vllt mal zu herzen nehmen!

😁 er is ja schon putzich mit seinem kleinen sturrkopf.....!😁

Find ich auch Süß,

vorallem hat meiner Serienmäßig Xenon und kein LWR und son Mist und dazu kommt auch noch das es garnicht in den Papieren steht das ich Xenon habe, also warum Eintragen wenn es bestandteil der Modelreihe ist (auch wenn es Extra zu bestellen war).

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


Wenn Du schon STVZO und KBA heranziehst währe allen geholfen wenn Du die entsprechenden Seiten hier gleich hereinstellst.
zum einen wäre dies der §50(10) der stvzo, zum anderen kann man dies nochmal extra hier beim kba nachlesen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Und was sagst Du zur Reparatur von defekten Xenon SW oder deren Brenner? Nichts!

was willst du mir damit sagen?!
ein xenon-scheinwerfer ist nur mit den leuchtmitteln zulässig, mit denen er seine bauartgenehmigung erhielt....bastelt man nun am scheinwerfer selbst (z.b. anderer sockel) oder am leuchtmittel (z.b. neuen xenon-brenner auf alten sockel) rum, ist das nunmal nicht zulässig...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

PS. Eine automatsiche Leichtweitenregulierung (ALWR) hat es beim A6 C4 NIE gegeben. Xenon SW ohne ALWR schon. Auch ohne Scheinwerferreinigungsanlage (SWR) hat es gegeben. ORIGINAL.

und?! 🙄
es gab auch mal eine zeit, in der konnte man jeden, dessen nase einem nicht passte, der hexerei beschuldigen, worauf dieser dann auf dem scheiterhaufen verbrannt wurde...trotzdem ist das heute auch nichtmehr zulässig!

Dann wären ALLE Halos ILLEGAL Laut den

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht von HIER

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Welche Halos haben ein Weisses Licht. Sind eher Gelblich. Das wäre von der Farbtemperatur bei ca 5000 kelvin.

4300K tun es auch.Haben schönes weißes😁 Licht.

mfg. S6V8Freund

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker



Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Problem beim TE ist aber das er Halogen Streuscheiben hat...
Hähh ?

Hat er das ?

Nach der Nichtbeantwortung von Fragen an den TE was er schon hat und seinen Hinweisen....

"es geht um originale Xenon..." sowie "..."Ich selbst spiele auch mit dem Gedanken an meinen "alten" Xenon nachzurüsten..."

...ja, da kann man nur rätseln und raten was er schon hat. Entweder alte originale Xenonscheinwerfer, oder keine Xenonscheinwerfer weshalb er auf originale Xenonscheinwerfer umrüsten will. In beiden Fällen sind ja dann Xenon-Streuscheiben da...

Aber ich habe eh keine Lust mehr auf so Ratespiele, wünsche Euch noch einen schönen Tag und gehe lieber arbeiten..

FP

Genau, geh Du besser arbeiten. Dann brauchste auch nicht lesen was Du offenbar nicht verstehst.

Ich bin nicht der TE, habe aber das geschrieben was Du oben zitierst. Ist schon schwer den Text richtig zu verstehen, was😁😕🙂😕

Endlich weider ein neuer Xenon-Anti Xenon Thread 😁 
Ich wollte mich vor langer Weile schon aus dem Forum abmelden 🙂

Alles was man wissen muss steht in den von mir angegeben Threads. Da ist das Thema sehr ausführlich behandelt. 

Ich bin ja auch ein solcher Illegaler Marco-Xenon Fahrer und ich muss euch sagen... 

DAS IST MIR SCHEIß EGAL !!!

Durch das bessere Licht kann man sich besser auf den eigentlichen Verkehr konzentrieren und das vermeidet Unfälle. Bisher bin ich schon an sehr vielen Polizeistreifen vorbeigefahren und keine hats Interressiert. Ich habe bald TÜV und da werde ich sehen, was der Prüfer dazu sagt. Wird dann die Bewährungsprobe für Marcos Umbau.  
Ich mache mir deshalb aber keine Gedanken... 

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4


Endlich weider ein neuer Xenon-Anti Xenon Thread 😁 
Ich wollte mich vor langer Weile schon aus dem Forum abmelden 🙂

Alles was man wissen muss steht in den von mir angegeben Threads. Da ist das Thema sehr ausführlich behandelt. 

Ich bin ja auch ein solcher Illegaler Marco-Xenon Fahrer und ich muss euch sagen... 

DAS IST MIR SCHEIß EGAL !!!

Durch das bessere Licht kann man sich besser auf den eigentlichen Verkehr konzentrieren und das vermeidet Unfälle. Bisher bin ich schon an sehr vielen Polizeistreifen vorbeigefahren und keine hats Interressiert. Ich habe bald TÜV und da werde ich sehen, was der Prüfer dazu sagt. Wird dann die Bewährungsprobe für Marcos Umbau.  
Ich mache mir deshalb aber keine Gedanken... 

Hallo,

genau so sehe ich das auch. Sollte ich irgendwann mal Xenon von Marco oder auch gebrauchtes aus der Bucht bekommen werde ich diese einbauen und gut ists.
Der Magirus-Deutz-Ulm-Doktor 😁 hat offensichtlich nie einen A6 C4 mit DE Scheinwerfern, also Kerzenlicht, gefahren. Sonst würde er verstehen wovon wir hier sprechen.

Wir sollten das Thema hier wirklich beenden und jeder kann selbst entscheiden ob er umrüstet oder nicht. Ich auf jeden Fall werde es irgendwann tun. Basta.

Gruss
Ralph

Marcoooooooooooooooooooooooooo

Halt dich bereit, meine Flackern ab und zu mal...............
Demnächst kannste meine Schrauben ähm Kleben ähmmmmmmm Basteln wie manche das hier meinen!

Und mir ist es auch Scheiß egal ob es erlaubt ist oder nicht!
Ich will nicht wissen was die die hier es für Illegal halten Illegales am Fahrzeug fahren...... hihihihi🙂

Tach Peter,

geht mir auch so...😉

Ich hatte in meinem ersten Avant auch orig. Xenon ohne die SRA od. die Höhenregulierung, war so eben Serie in dem schönen "Style"-Paket.

Habe beim Kauf meines jetzigen beim Audi-AH statt den Preis zu dücken gleich gesagt, die sollen mir 2 neue SW mit orig. Xenon einbauen und ich zahle den Preis, der auf dem Schild steht und gut...

Hat auch paar Jahre lang keinen interessiert, besonders in der Fahrzeugklasse, bis plötzlich auch für den kleinsten Golf od. ältesten Polo Xenon in der Bucht zu kaufen war und dadurch nat. die kleinen grünen Männchen aufmerksam wurden, die (China-) Dinger blendeten wirklich heftig bei Regen...

Ich habe mir dann, nach langem Ringen mit dem TÜV-Prüfer um die anstehende Plakette, gleich ein Schreiben von Audi senden lassen, das nicht nur bei Nachrüstung mit orig. Teilen alles rechtmäßig ist, sondern sogar der Einbau auch später ok ist, nur müssen eben orig. Teile verwendet werden und das Auto vor 2000 gebaut sein.

Habe den Thread nur kurz überflogen, in so kurzer Zeit schon 3 Seiten schafft wirklich nur das Xenon...
Falls die Schreiben also schon gepostet wurden nicht gleich steinigen

Gruß, Lars

Xenon-4a-c4-a6
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