1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4A
  7. C4 Xenon nachrüsten aber wie ?

C4 Xenon nachrüsten aber wie ?

Audi A6 C4/4A

Das problem ist nun, ich weiß nicht weiter. Ich möchte diese Scheinwerfer behalten, aber ...

1. ich weiß nicht was ich alles brauche
2. weiß ich nicht was ich dafür zahlen muß.
3. weiß ich nicht wie ich das wo alles verbauen soll.

wie ihr seht, ich steh voll vor ner wand und such das xenon licht *gg*

Kann man so einem wir mir noch helfen????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


So richtig klar ist es wohl nicht ob jetzt eine Nachrüstung legal oder illegal ist.

wo sollen hierbei unklarheiten bestehen?!

der gesetzgeber hat dies eigentlich glasklar geregelt...xenon-nachrüstung NUR mit:

-zulässigen xenon-scheinwerfern
-zulässigen xenon-brennern
-alwr
-swra

das kannst du sowohl in der stvzo, als auch auf den seiten des kba nachlesen....aber wenn du lieber dem

"verkaufsprospekt"

einiger dubioser geschäftsleute die hier bei mt ihr unwesen treiben, glauben schenkst, die ihre nicht zulässigen xenon-basteleien unters volk bringen wollen, ist das natürlich dir überlassen.....

Zitat:

Vielleicht kann ja noch jemand hier dazu beitragen ob es nun legal ist oder nicht wenn man Xenon (Scheinwerfer original, allerdings mit den neuen Brennern) nachrüstet.

ein xenon-brenner erhält als einheit (sockel + glaskoben incl. inhalt) seine zulassung....wenn du nun etwas daran rumbastelst, entspricht er nichtmehr dem, was irgendwann einmal eine zulassung erhielt...demnach handelt es sich um ein nicht geprüftes und folglich nicht zugelassenes bauteil.......ob dieses nun aus zwei zulässigen xenon-brennern zusammgefrickelt wurde, spielt dabei 0,00garkeine rolle.......

49 weitere Antworten
49 Antworten

Moin moin,

habe mir gerade mal die verschiedenen Freds durchgelesen. Schnelldurchlauf 😁😁😁

So richtig klar ist es wohl nicht ob jetzt eine Nachrüstung legal oder illegal ist. Ich meine natürlich die original Audi Xenon Scheinwerfer mit der E Nr. auf dem Glas.

Alle Billig Xenons sind wohl, da sind wir uns alle einig, nicht legal.

Marco, der ja nun sehr viel Erfahrung mit der Reparatur und Nachrüstung hat, hat leider die Unterlagen, welche in einem Fred angekündigt wurden, nicht preisgegeben.
Nun gut, das ist ja auch nicht "legenswichtig" für die Umrüstung. 😁

Gut finde ich das er eine Reparatur der Original Brenner anbietet da es die originalen ja augenscheinlich nicht mehr gibt. Das durch die Reparatur die ABE erlischt leuchtet mir nicht so richtig ein.
Was soll man denn machen wenn der Brenner defekt ist, die Scheinwerfer original verbaut waren und es keinen Ersatz mehr für den alten gibt? Da ist doch jeder froh wenn er mit den neuen Brennern repariert werden kann.

Ich selbst spiele auch mit dem Gedanken an meinen "alten" Xenon nachzurüsten. Habe auch keine Vorurteile gegen die von Marco angebotenen Xenons mit den neuen Brennern; sie sind mir persönlich im Moment einfach noch etwas zu teuer.

Vielleicht kann ja noch jemand hier dazu beitragen ob es nun legal ist oder nicht wenn man Xenon (Scheinwerfer original, allerdings mit den neuen Brennern) nachrüstet. Dann währe allen geholfen und so kurz vor Weihnachten 2010 werden alle glücklich.😰😁

Gruss
Ralph

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


So richtig klar ist es wohl nicht ob jetzt eine Nachrüstung legal oder illegal ist.

wo sollen hierbei unklarheiten bestehen?!

der gesetzgeber hat dies eigentlich glasklar geregelt...xenon-nachrüstung NUR mit:

-zulässigen xenon-scheinwerfern
-zulässigen xenon-brennern
-alwr
-swra

das kannst du sowohl in der stvzo, als auch auf den seiten des kba nachlesen....aber wenn du lieber dem

"verkaufsprospekt"

einiger dubioser geschäftsleute die hier bei mt ihr unwesen treiben, glauben schenkst, die ihre nicht zulässigen xenon-basteleien unters volk bringen wollen, ist das natürlich dir überlassen.....

Zitat:

Vielleicht kann ja noch jemand hier dazu beitragen ob es nun legal ist oder nicht wenn man Xenon (Scheinwerfer original, allerdings mit den neuen Brennern) nachrüstet.

ein xenon-brenner erhält als einheit (sockel + glaskoben incl. inhalt) seine zulassung....wenn du nun etwas daran rumbastelst, entspricht er nichtmehr dem, was irgendwann einmal eine zulassung erhielt...demnach handelt es sich um ein nicht geprüftes und folglich nicht zugelassenes bauteil.......ob dieses nun aus zwei zulässigen xenon-brennern zusammgefrickelt wurde, spielt dabei 0,00garkeine rolle.......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


So richtig klar ist es wohl nicht ob jetzt eine Nachrüstung legal oder illegal ist.
wo sollen hierbei unklarheiten bestehen?!
der gesetzgeber hat dies eigentlich glasklar geregelt...xenon-nachrüstung NUR mit:

-zulässigen xenon-scheinwerfern
-zulässigen xenon-brennern
-alwr
-swra

das kannst du sowohl in der stvzo, als auch auf den seiten des kba nachlesen....aber wenn du lieber dem "verkaufsprospekt" einiger dubioser geschäftsleute die hier bei mt ihr unwesen treiben, glauben schenkst, die ihre nicht zulässigen xenon-basteleien unters volk bringen wollen, ist das natürlich dir überlassen.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Vielleicht kann ja noch jemand hier dazu beitragen ob es nun legal ist oder nicht wenn man Xenon (Scheinwerfer original, allerdings mit den neuen Brennern) nachrüstet.

ein xenon-brenner erhält als einheit (sockel + glaskoben incl. inhalt) seine zulassung....wenn du nun etwas daran rumbastelst, entspricht er nichtmehr dem, was irgendwann einmal eine zulassung erhielt...demnach handelt es sich um ein nicht geprüftes und folglich nicht zugelassenes bauteil.......ob dieses nun aus zwei zulässigen xenon-brennern zusammgefrickelt wurde, spielt dabei 0,00garkeine rolle.......

Guten Morgen Herr Doktor,

ich habe absolut nichts davon verlauten lassen dass ich irgendwelchen dubiosen Geschäftsleuten Glauben schenke. Wenn schon zitieren und kommentieren dann bitte vorher richtig LESEN und VERSTEHEN.

Habe klar geschrieben das ich von ORIGINAL XENON Scheinwerfern spreche.

Wenn Du schon STVZO und KBA heranziehst währe allen geholfen wenn Du die entsprechenden Seiten hier gleich hereinstellst.
Oder fängt hier schon wieder das an was ich eigentlich vermeiden wollte. Eine Schlammschlacht ohne jegliche Dokumente?

Und was sagst Du zur Reparatur von defekten Xenon SW oder deren Brenner?
Nichts!
Was sollen wir damit hier anfangen?
Auch nichts!

Also wenn schon dann bitte konkrete Hilfe und keine Phrasen. Davon ist hier schon genug geschrieben worden.

Vielen Dank

Ralph

PS. Eine automatsiche Leichtweitenregulierung (ALWR) hat es beim A6 C4 NIE gegeben. Xenon SW ohne ALWR schon. Auch ohne Scheinwerferreinigungsanlage (SWR) hat es gegeben. ORIGINAL.

Wenn also eine Umrüstung vor einem bestimmten Datum erfolgte (Jahr 2000 soweit mir bekannt) konnte dies Alles ohne ALWR und SWR gesehen. Soweit sind wir doch wohl einer Meinung, oder?
Ein Nachweis darüber ist evtl. erforderlich, jedoch wer kann das Gegenteil beweisen wenn kein Nachweis vorliegt? Niemand!

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker


Klar, ist mit den Xenonscheinwerfern am C4 genauso wie als Kassen- oder Privatpatient in Deutschland. Man braucht nur Geld, viel Geld, dann wird einem gerne geholfen.

FP

ist schon was wares dran! habe für meine Xenons 425 bezahlt......der Plug and Play Kabelbaum würde nochmals um die 100eur kosten....wird von daher anders gelöst!

😁wenn die Brenner dann irgendwann das Leben quitieren...dann wird soweiso lustig...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


Wenn Du schon STVZO und KBA heranziehst währe allen geholfen wenn Du die entsprechenden Seiten hier gleich hereinstellst.

zum einen wäre dies der §50(10) der stvzo, zum anderen kann man dies nochmal extra

hier

beim kba nachlesen...

Zitat:

Und was sagst Du zur Reparatur von defekten Xenon SW oder deren Brenner? Nichts!

was willst du mir damit sagen?!

ein xenon-scheinwerfer ist nur mit den leuchtmitteln zulässig, mit denen er seine bauartgenehmigung erhielt....bastelt man nun am scheinwerfer selbst (z.b. anderer sockel) oder am leuchtmittel (z.b. neuen xenon-brenner auf alten sockel) rum, ist das nunmal nicht zulässig...

Zitat:

PS. Eine automatsiche Leichtweitenregulierung (ALWR) hat es beim A6 C4 NIE gegeben. Xenon SW ohne ALWR schon. Auch ohne Scheinwerferreinigungsanlage (SWR) hat es gegeben. ORIGINAL.

und?! 🙄

es gab auch mal eine zeit, in der konnte man jeden, dessen nase einem nicht passte, der hexerei beschuldigen, worauf dieser dann auf dem scheiterhaufen verbrannt wurde...trotzdem ist das heute auch nichtmehr zulässig!

@magirus.....:

sind wir bisl begriffsstutzig.....?!?!🙄

wenn es das original gab (im 100er&A6 c4) ohne leuchtweitenregulierung, wo ist dann das problem es aus dem einen auto auszubauen und in den anderen (baugleich) einzubauen...?!?!
was haben wir dann....?!?! GENAU, legale xenon scheinwerfer im eigenen auto....!!

und jetzt kannst du es weiter bestreiten....ICH habe es in meinem 100er legal vom TÜV eingetragen....!

komisch, oder....?!😁

wenn man sich nicht erkundigt hat, sollte man dann vll sein halbwissen für sich behalten....

Zitat:

Original geschrieben von d.dal-pra


sind wir bisl begriffsstutzig.....?!?!🙄

du scheinst etwas begriffsstutzig zu sein......

sonst wäre dir aufgefallen, das sich der hauptteil der diskussion darum dreht, das man es ja einfach ohne swra und alwr nachrüsten kann, da man hier der meinung ist, es könnte eh keiner mehr nachweisen das die umrüstung nach 2000 (wo die swra und alwr erst zur pflicht wurden) erfolgt ist..

gegen eine nachrüstung mit swra und alwr spricht doch garnichts....sollte ich iwo etwas anderes behauptet haben, dann zeig mir das mal bitte!

Zitat:

komisch, oder....?!

ja, denn xenon braucht eigentlich nicht eingetragen zu werden....

Zitat:

wenn man sich nicht erkundigt hat, sollte man dann vll sein halbwissen für sich behalten....

den spruch solltest du dir vllt mal zu herzen nehmen!

Ich halte mich diesmal aus der Diskussion weitest gehend raus 😉

Möchte nur auf den Blog in dem der TE seine Scheinwerfer Fotografiert hat verlinken

KLICKKLACK

Ihr braucht die Bildschirmlupe 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


es gab auch mal eine zeit, in der konnte man jeden, dessen nase einem nicht passte, der hexerei beschuldigen, worauf dieser dann auf dem scheiterhaufen verbrannt wurde...trotzdem ist das heute auch nichtmehr zulässig!

Wie ? Das soll nicht mehr zulässig sein ??? Wie kommst Du da drauf ? Bist Du Dir da sicher ? Jetzt sag mal, im Ernst ? Das wäre ja blöd, letztens habe ich erst wieder so einen Typen.... (aber nicht wegen seiner Nase...)

Zitat:

Original geschrieben von Psychobiken



Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker



Klar, ist mit den Xenonscheinwerfern am C4 genauso wie als Kassen- oder Privatpatient in Deutschland. Man braucht nur Geld, viel Geld, dann wird einem gerne geholfen.

FP

ist schon was wares dran! habe für meine Xenons 425 bezahlt......der Plug and Play Kabelbaum würde nochmals um die 100eur kosten....wird von daher anders gelöst!
😁wenn die Brenner dann irgendwann das Leben quitieren...dann wird soweiso lustig...

Für Deine Xenonscheinwerfer 425,- Euro ? Wo hast die denn bekommen, bei der Heilsarmee oder im Sozialkaufhaus ?

Dafür bekommt man ja noch nicht mal den Reparatursatz 4A0 941 471 / 472, den Audi netterweise vor ein paar Jahren ins Teileprogramm aufgenommen hat, damit man nicht immer einen ganzen Scheinwerfer kaufen muss nur weil das Birndl oder die Elektrik des Schweinwerfers kaputt ist.

FP

Hier haste dein Ilegales Zeug:😁
http://cgi.ebay.de/.../260687084584?...

Wenn du die einbaust haste gleich ein Freischein bei den Grünen und beim Tüv inkl. 3 Punkte
auf deinem Konto in Flensburg.

mfg. S6V8Freund

Hallo,

hier der letzte Satz vom KBA des Herrn Doktor:

"Demgegenüber ist das Anbieten kompletter Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden, nicht zu beanstanden"

Und was sagt die ECE Regelung 98?????

Wissen wir wieder nicht.

Aber wir wissen jetzt, das das Anbieten...... nicht zu beanstanden ist.

Und was ist mit der Reparatur welche Marco anbietet?

Nach Herrn Doktors Meinung "rumgebastel", also Schrott. Oder vielleicht doch möglich da ja nur eine Reparatur des Brenners....???

Verwirrung komplett😰😰😰

Nicht für Herrn Doktor. Für ihn ist alles illegal wenn man einen DE Hauptscheinwerfer gegen egal welchen Xenon austauscht oder nicht mit dem Original Brenner repariert.

Im übrigen geht es hier, lieber Herr Doktor gerade darum die Xenon Scheinwerfer (original) nachzurüsten OHNE ALWR und SWR so wie es früher schon üblich war (vor dem 01.04.2000). DIESE FEATURES GAB ES DAMALS GAR NICHT!!!!! Begriffstutzigkeit hin oder her, das dürfte wohl jedem einleuchten.

Wie soll den jemand bitteschön nachweisen das die Umrüstung später erfolgte. Das ist ja wohl schier unmöglich, es sei denn man gibt es gleich zu.

Also weiter im Text bitte😁😁😁

Ralph

Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund


Hier haste dein Ilegales Zeug:😁
http://cgi.ebay.de/.../260687084584?...

Wenn du die einbaust haste gleich ein Freischein bei den Grünen und beim Tüv inkl. 3 Punkte
auf deinem Konto in Flensburg.

mfg. S6V8Freund

Genau das ist ein Beispiel welches der Herr Doktor wohl meinte. Aber darum geht es ja hier gar nicht. Wir sprechen immer noch über die ORIGINALEN XENON. Mit oder ohne Reparatur, allerdings ohne ALWR und SWR.

Oder sehe ich das falsch😕😕😕

Alternativ besteht immer noch die möglichkeit das wie in dem Schreiben im Anhang bei Audi
sich schriftlich geben zulassen wenn man damit ruhiger schlafen kann als ohne.

mfg. S6V8Freund

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


Und was sagt die ECE Regelung 98?????
klick

Zitat:

Und was ist mit der Reparatur welche Marco anbietet?

darauf bin ich weiter oben bereits eingegangen...

Zitat:

Oder vielleicht doch möglich da ja nur eine Reparatur des Brenners....???

ob es nun reparatur oder sonstwas ist....fakt ist, hierbei wird aus zwei eigentlich zulässigen teilen, ein neues bauteil zusammengefrickelt, das wiederrum KEINE zulassung besitzt.....

Zitat:

DIESE FEATURES GAB ES DAMALS GAR NICHT!!!!!

auch wenn du dies noch 1000mal hier schreibst, ändert dies NICHTS an der tatsache, das diese "features" heute zwingend bei der nachrüstung vorgeschrieben sind!

Zitat:

Oder sehe ich das falsch

ja siehst du!

in dem pdf steht ziemlich eindeutig geschrieben (incl. den jeweilgen daten) was verbaut sein muss, um xenon nachzurüsten....ob es alwr oder swra damals gab, oder wie bei deiner kiste eben nicht ist dabei vollkommen egal!

Zitat:

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Hallo,

der Herr Dr. scheint es nicht kapieren zu wollen.

Wer um Himmels willen kann mir oder jedem anderen denn NACHWEISEN das die Nachrüstung nach dem 01.04.2000 erfolgt ist?

NIEMAND!!!!!

Also kann ich und jeder andere auch die Xenons ohne ALWR und SWR LEGAL einbauen. Und zwar heute!!

Nur darf ich es nicht weitersagen.....😁😁😁

Sind wir uns da einig Herr Dr.? Wenigstens in diesem Punkt?

Über die Reparatur des Xenons können wir uns ja später auslassen.

Ralph

Ähnliche Themen