C4 Xenon nachrüsten aber wie ?
Das problem ist nun, ich weiß nicht weiter. Ich möchte diese Scheinwerfer behalten, aber ...
1. ich weiß nicht was ich alles brauche
2. weiß ich nicht was ich dafür zahlen muß.
3. weiß ich nicht wie ich das wo alles verbauen soll.
wie ihr seht, ich steh voll vor ner wand und such das xenon licht *gg*
Kann man so einem wir mir noch helfen????
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von quattroallroad44
So richtig klar ist es wohl nicht ob jetzt eine Nachrüstung legal oder illegal ist.
wo sollen hierbei unklarheiten bestehen?!
der gesetzgeber hat dies eigentlich glasklar geregelt...xenon-nachrüstung NUR mit:
-zulässigen xenon-scheinwerfern
-zulässigen xenon-brennern
-alwr
-swra
das kannst du sowohl in der stvzo, als auch auf den seiten des kba nachlesen....aber wenn du lieber dem
"verkaufsprospekt"einiger dubioser geschäftsleute die hier bei mt ihr unwesen treiben, glauben schenkst, die ihre nicht zulässigen xenon-basteleien unters volk bringen wollen, ist das natürlich dir überlassen.....
Zitat:
Vielleicht kann ja noch jemand hier dazu beitragen ob es nun legal ist oder nicht wenn man Xenon (Scheinwerfer original, allerdings mit den neuen Brennern) nachrüstet.
ein xenon-brenner erhält als einheit (sockel + glaskoben incl. inhalt) seine zulassung....wenn du nun etwas daran rumbastelst, entspricht er nichtmehr dem, was irgendwann einmal eine zulassung erhielt...demnach handelt es sich um ein nicht geprüftes und folglich nicht zugelassenes bauteil.......ob dieses nun aus zwei zulässigen xenon-brennern zusammgefrickelt wurde, spielt dabei 0,00garkeine rolle.......
49 Antworten
Diese Gutachten habe eh keine Bedeutung. Das von Audi aus dem Grund nicht, da dieses an eine Fahrgestellnummer gekoppelt war. Diese Individuelle Nummer ist deutlich so entfernt worden, das das ganze Dokument ungültig anzusehen ist und auch keine Rechtliche Grundlage mehr bietet.
Das andere besagt nur, das von dem 1 Juli 2000 keine SRA und ALWR Pflicht gewesen ist.
Wenn man es genau nimmt ist die SRA und ALWR bei Umbau nach dem Termin Pflicht.
Unser Vorteil ist, das die Behörde Dir nachweisen muß, das Du die Scheinwerfer NACH dem Termin eingebaut hast...und das ist einfach nicht möglich.
Daher befindet man sich in einer jouristischen Grauzone, da der Beweiß durch die Behörde nicht erbracht werden kann. Abgesehen davon wird sich diese Mühe kaum eine Institution machen...auch sehr unwahrscheinlich im Falle eines Unfalls.
Grad wenn es bekannt ist, das unser Modell auch MIT Xenon ab Werk so gegeben hat.
Ist ja auch gar nicht möglich nachzuweisen wann der Umbau stattfand.
Im Gutachten steht aber doch das es um das Modell A6 C4 geht, welches vor dem 01.04.2010 erstmalig zugelassen wurde.
Das sind ja wohl 99,99 % der Fahrzeuge.
Also soll man doch umbauen und es dabei belassen.
Zitat:
Original geschrieben von quattroallroad44
[Genau, geh Du besser arbeiten. Dann brauchste auch nicht lesen was Du offenbar nicht verstehst.
Ich bin nicht der TE, habe aber das geschrieben was Du oben zitierst. Ist schon schwer den Text richtig zu verstehen, was😁😕🙂😕
😰
Ach Du Sch....ande, jetzt sehe ichs auch, ja sowas....
Ja bin ich denn blind oder was ? Hätte schwören können das auf meinem Bildschirm quattroallroad44 genauso aussieht wie Hamburger_jung1979 !?!
😕
Aber irgendwas stimmt da eh nicht. Beim Hamburger_jung1979 werden 2 Beiträge angezeigt, aber auf der 1. Seite dieses Themas sind schon 4 von ihm... Und abgeschnitten ist das Thema auch irgendwie...
Naja, dann gehe ich am besten gleich ins Bett...
🙁
FP
Hi,
vielleicht ist ja auch etwas zeitverzögert hier...
Ich hab das Schreiben von Audi nur am Rechner verändert wg. meiner Fgst-Nr. und nur zur Info reingestellt.
Das Orig. ist nat. noch vorhanden.
Denke auch gerade mit der Nr. in den Gläsern geht das schon seinen Gang und die Brenner selbst guckt nie einer an.
Meine sind ja auch noch die orig. D1 und hoffe die gehen noch paar Jahre, da die erst knappe 4 Jahre drin sind (mir hatte die freundliche Versicherung damals 2 kmpl. neue SW spendiert).
Und übrigens ist nicht 2010 gemeint, sondern es geht um Autos, die bis 2000 gebaut wurden.
Gruß, Lars
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Hallo,
das alte Streitthema Xenon .. war ja fast zu befürchten. 🙄
Immerhin wird gegen Ende der Diskussion ja zugegeben, dass es denjenigen egal ist, ob es nun legal oder illegal ist - das impliziert für mich doch, dass wohl doch das Bewusstsein vorhanden ist, dass die Umbaumaßnahme nicht ganz gesetzeskonform ist. Wer das ganze nun wirklich bemängelt oder den gesetzlich zweifelhaften Umbau beweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Leicht nachzuvollziehen ist natürlich, ob das Fahrzeug bei der Auslieferung Xenon hatte oder nicht.
Fakt ist dagegen, dass das Hick-Hack einiger User in diesem Thread weniger schön ist, obwohl durchaus stichhaltige Argumente vorgebracht werden! Und deshalb halte ich es für besser, wenn wir das Thema an dieser Stelle beenden.
Gruß Jürgen
MT-Team
*closed*