Bremslicht mit Audi Schriftzug
das habe ich bei Ebay gefunden:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
irgend wie finde ich die Idee Cool da hat sich jemand mal was schönes dezentes einfallen lassen aber was wird die Rennleitung dazu sagen?
wie findet ihr die Idee?
ich würde mir so ein Aufkleber kaufen mit 4 Ringe aber mir ist das Risiko zu groß das man damit erwischt wird
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nacht-flug
rainer hat recht! wenn man ein fahrzeug mit dritter bremsleuchte gekauft hat (ab 98 oder so) und dann an der beleuchtung etwas verändert, erlischt die betriebserlaubnis!
Hat er zwar nicht, aber wie Rainer es ja schon geschrieben hat: "Errare Humanum Est."
Es erlischt eben nicht immer die Betriebserlaubnis, wenn man Serienteile ohne dazugehörige Genehmigung verändert. Es gab z.B. mal einen Fall, in dem die hintere Stoßstange mitsamt der eingebauten Kennzeichenbeleuchtung entfernt wurde. Urteil des BGH: kein Erlöschen der BE (BGH, EBE, 1983, 279 und Braun/Konitzer/Löffelholz zu § 19 StVZO, Rz. 2).
Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen auf Seite 1.
Zitat:
Original geschrieben von nacht-flug
ist das gleiche, als wenn ihr euch andere xenon-brenner mit einer nicht zugelassenen lichtfarbe einbaut.
Da hast Du Recht. Wird ein Xenon-Brenner eingebaut, der weder typgeprüft noch bauartgenehmigt ist, erlischt die Betriebserlaubnis, weil es hier zu gefährlichen Blendungen anderer Verkehrsteilnehmer kommt.
Zitat:
Original geschrieben von FunThomas.de
Nur darf man nicht vergessen das wenn mal was passiert wir es den Richter wenig Interessiren was ein Polizist (nichts gegen Dich JMcClane 😉 ) mal in einem Forum schrieb, da mußt Du als Fahrer nachweisen ob der Unfall nicht auch ohne Abkleben passiert wäre.
Das kannst Du nicht!
Der wird Dir nachweisen das die Leuchtstärke der Bemsleuchte verringert wurde durch das abkleben und damit hat es sich wenn Du Pech hast erledigt und Du zahlst.Kann sein, muß aber nicht.
Stimmt, es wird und soll ihn ja auch wenig interessieren. Er soll nach seinem Gewissen ja auch ein gerechtes Urteil fällen.
Im Übrigen muß der Aufgefahrene nachweisen, daß der Unfall ohne Aufkleber nicht passiert wäre.
Das hört sich so an, als wäre das Licht dank des Aufklebers fast nicht sichtbar, was nicht der Fall ist (siehe Bild). Es leuchet m.E. fast so hell wie ohne Aufkleber, eben nur nicht mehr über die gesamte eigentliche Fläche.
Gruß,
JMcClane
Zitat:
Original geschrieben von nacht-flug
...so freunde, bevor wir hier lange rumraten, habe ich meinen freund gefragt, der auch bei der polizei arbeitet. er hat gesagt:
solange an der farbe des dritten bremslichtes nichts verändert wird, sprich solange es rot bleibt, wird wohl kein polizeibeamter irgendwas dagegen haben.
aber wie es dann im streitfall von einem richter gesehen wird, kann man nie so genau sagen! verboten ist auf jeden fall nicht!
fazit: entwarnung. kann man wohl verändern, wenn man sich traut.
Aber immer erstmal kräftig das Gegenteil behaupten. 🙂 (ist nicht so böse gemeint, wie es sich vielleicht anhört).
Gruß,
JMcClane
Hallo @ all,
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dearf man damit rechnen das die BE nicht erlischt und und die Polizei warscheinlich keine Strafe verhängt.
Wenn die BE nicht erlischt,wie reagiert denn dann der TÜV auf sowas???
Die müßten doch eigentlich NEIN sagen,da es kein Gutachten oder ABE dafür gibt, oder???
Wenn der TÜV sagt ich kann keine Plakette kleben wegen dem Aufkleber dann heißt das Sicherheitsgefahr.
Wenn die Polizei sich nicht sicher ist ob etwas darf oder nicht bemühen die doch in der Regel einen Sachverständigen vom TÜV der dann die Entscheidung trägt.
Oder sehe ich das jetzt jalsch???
Arbeitet vielleicht jemand beim TÜV oder hat nen Bekannten den er fragen kann???
Grets @ all
Frank
ich denke 90% der Leute werden erst garnicht erkennen das an den Bremslicht was anders ist 😁
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...ich habe mir einen bestellt.
Für alle die das Bild bei E-Bay etwas ungenügend fanden hänge ich mal ein selbst gemachtes an.
MfG
S. Thomas
vielleicht sollte man mal ein bild aus einer größeren entfernung (von ca.50m) machen um zu sehen was man sieht!
mfg Sven
Zitat:
Original geschrieben von Sven87
vielleicht sollte man mal ein bild aus einer größeren entfernung (von ca.50m) machen um zu sehen was man sieht!
Ich versuchs... bin gleich zurück...
Zitat:
Original geschrieben von FunThomas.de
Aslo lesen kann man es nicht mehr.
Man kann sehen das da was anders ist aber das wars.
Aber war das nicht rational denkend klar?
Sven Physik war nicht so ganz deine Stärke oder?
😁
Naja aber man kann de 3. Bremsleuchte immernoch klar erekennen. Was würdest du sagen wieviel % Verklebt sind?
Ich bin für ne sammelbestellung =). Soll ich ma fragen?
Zitat:
Original geschrieben von Phreak2k3
Ich bin für ne sammelbestellung =). Soll ich ma fragen?
Dann schreibt ihm auch gleich er hat schließlich auch Bilder von mir bekommen, kein blödes Fakebild wie bei E-Bay (in der Scheibe spiegelt sich das rot der Bremsleute die eigentlich komplett abgeklebt ist) das drückt vielleicht noch den Preis! 😉
Wieviel es dunkler ist kann ich nicht genau sagen, ist aber auf jeden Fall auch bei Sonnenschein gut zu sehen.
servus,
ich denke, man sieht bis zu einer entfernung von 10 m problemlos den schriftzug und der effekt ist ja am größten bei kolonnenfahrt. auf 50 m nimmt das auge ohnehin nur
das aufleuchten wahr. werde mir wahrscheinlich so nen schriftzug zulegen. wär bei sammelbestellung dabei.
gruß willi
Servus!
Um nochmal das Thema verboten oder erlaubt aufzugreifen:
Meiner Meinung nach erlischt schon die Betriebserlaubnis, da dies einen Eingriff in die Bauartgenehmigung der 3. Bremsleuchte ist. Der A3 ist mit dritter Bremsleuchte zugelassen, also ist sie auch zwingend (kann nicht einfach abgebaut werden oder verdeckt werden).
Zum Thema Ahndung: Obwohl ich finde, dass dieser Schriftzug nicht schlecht aussieht, würde ich den Verstoß auf jeden Fall ahnden sowie den Mangel sofort beheben lassen - sprich Aufkleber entfernen lassen. Bin da der Auffassung, dass wenn man als Polizist sowas durchgehen lässt, dann muss man auch bei Unterbodenbeleuchtungen und anderem Schnickschnack wegsehen. Und dann hat man glaub ich die falsche Einstellung zu seinem Beruf. Kurz und knapp: Manche Polizisten lassen sowas durchgehen, andere aber auch nicht.
Gruß, Tobi