Bremslicht mit Audi Schriftzug

Audi A3 8P

das habe ich bei Ebay gefunden:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

irgend wie finde ich die Idee Cool da hat sich jemand mal was schönes dezentes einfallen lassen aber was wird die Rennleitung dazu sagen?

wie findet ihr die Idee?

ich würde mir so ein Aufkleber kaufen mit 4 Ringe aber mir ist das Risiko zu groß das man damit erwischt wird

73 Antworten

Unser "Undercovercop" wird es wohl am besten wissen... 😁

Spyrence

Klasse, Info aus erster Hand! 😉

Lang lebe Motor Talk! 😉

(machen wir jetzt eine Sammelbestellung für das A3 Forum...)

Zitat:

Original geschrieben von JMcClane


Stimmt. Eine dritte Bremsleuchte ist nur für die Fahrzeuge Pflicht, die ab dem 01.10.1998 NEU in den Verkehr gekommen sind.

Na also! 😉

Zitat:

Nichts für Ungut Rainer, aber ich würde mir in diesem Falle Gedanken über meinen eingehaltenen Sicherheitsabstand machen (sollten die anderen beiden Bremslichter funktioniert und bei der Bremsung der Vordermannes aufgeleuchtet haben).

Missverständis, vielleicht auch etwas schlecht von mir ausgedrückt:

Würde ich jemanden mit verdeckter Rückleuchte reinfahren, wäre doch

die

Begründung gefunden. Für eine Teilschuld sollte das allemal ausreichen.

Zudem muss es ja nicht am Sicherheitsabstand liegen, sondern es können vielleicht auch miese Wetterbedingungen etc. schuld sein.

Gruß
Rainer

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch


Na also! 😉

 

??? Was meinst Du ???

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch


Missverständis, vielleicht auch etwas schlecht von mir ausgedrückt:
Würde ich jemanden mit verdeckter Rückleuchte reinfahren, wäre doch die Begründung gefunden. Für eine Teilschuld sollte das allemal ausreichen.
Zudem muss es ja nicht am Sicherheitsabstand liegen, sondern es können vielleicht auch miese Wetterbedingungen etc. schuld sein.

Gruß
Rainer

Also es ist ja nicht nur die dritte Bremsleuchte da, sondern auch noch zwei andere, die hell und deutlich genug leuchten. Im Umkehrschluß hieße das dann ja, was Mister_1024 bereits geschrieben hat, nämlich daß jedes Kfz eine solche dritte Bremsleuchte hätte nachrüsten müssen, wäre es für die Sicherheit im Straßenverkehr von solch großer Relevanz.

Und gerade bei schlechten Wetterbedingungen mußt Du ja erst Recht noch vorsichtiger fahren, als Du es ohnehin schon zu tun verpflichtet bist. Auch dann müßtest Du in der Lage sein, die beiden anderen, der StVZO in ihrer Beschaffenheit entsprechenden und aufleuchtenden Bremslichter zu erkennen und rechtzeitig zu bremsen.

Das vielleicht jetzt aufkommende Argument, hätte er eine "normale" dritte Bremsleuchte ohne Aufkleber gehabt, dann hätte ich rechtzeitig bremsen können, läßt sich auch dann wieder mit "Wärst Du vorsichtiger bzw. mit mehr Sicherheitsabstand gefahren, wäre es nicht zum Unfall gekommen" aushebeln.

Ich will nicht abstreiten, daß es Richter gibt, die dem mit dem Aufkleber eine Teilschuld anlasten würden, dennoch halte ich in diesem Falle das Verhalten des Hintermannes für ursächlicher. Dementsprechend würde auch mein Unfallbericht aussehen.

Wie gesagt, nur meine Meinung !

Gruß,

JMcClane

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Zitat:

Original geschrieben von JMcClane


??? Was meinst Du ???

Nichts weiter. Hab nur noch was im Gedächtnis gehabt, dass die 3. Bremsleuchte Pflicht ist und fühlte mich bestätigt. 😉

Was du schreibst ist natürlich alles richtig. Ich fahre ja auch nicht absichtlich jemanden drauf.
Meiner Meinung nach ist die 3. Bremsleuchte zu verkleben aber das gleiche, wie wenn man die Sollbruchnaht des Airbags mit Panzertape sichert, weil in x Jahren ein Panzertape-im-Innenraum-Hype ausbricht.
Warum deckt man sicherheitsrelevante Ausstattung (da gehört die 3. Bremsleuchte wohl dazu) teilweise wieder ab? Nur um sich von der Menge abzuheben, um aufzufallen?! 🙄

Gruß
Rainer

http://download.audi4ever.at/.../...61d1b17ab8ec8c6a5bdeb7ce71640b.jpg

wie man auf den Foto sieht kann man die Bremsleuchte mit den Schriftzug nicht so einfach übersehen
immerhin wird kaum was abgedeckt und es gibt Fahrzeuge mit sehr viel kleineren Bremslichtern
und die Leuchtkraft wird ja auch nicht eingeschrenkt

ich glaube ich werde mir auch so ein Aufkleber besorgen sollte die Rennleitung mich eines tages damit anhalten werde ich den Aufkleber halt sofort wieder abmachen

Komisch auf ein mal is die Idde nicht mehr so verrückt wie im alten Htread wo noch gesagt wurde wie assozial das wäre die 3. Bremsleuchte so zu bekleben, wie sich die Zeiten ändern 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mr_X_9999


http://download.audi4ever.at/.../...61d1b17ab8ec8c6a5bdeb7ce71640b.jpg

wie man auf den Foto sieht kann man die Bremsleuchte mit den Schriftzug nicht so einfach übersehen
immerhin wird kaum was abgedeckt und es gibt Fahrzeuge mit sehr viel kleineren Bremslichtern
und die Leuchtkraft wird ja auch nicht eingeschrenkt

ganz genau aus diesen kriterien heraus habe ich mir nur den AUDI-Schriftzug anfertigen lassen & nicht diesen Audi A3 Schriftzug, da dieser länger ist

d.h. kleinere buchstaben & somit mehr verdeckung

und ja, man hebt sich, wenn auch auf preiswertem wege von der masse ab 🙂

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch


Meiner Meinung nach ist die 3. Bremsleuchte zu verkleben aber das gleiche, wie wenn man die Sollbruchnaht des Airbags mit Panzertape sichert, weil in x Jahren ein Panzertape-im-Innenraum-Hype ausbricht.
Warum deckt man sicherheitsrelevante Ausstattung (da gehört die 3. Bremsleuchte wohl dazu) teilweise wieder ab? Nur um sich von der Menge abzuheben, um aufzufallen?! 🙄

Gruß
Rainer

Ok, ich verstehe Deine Argumentation & das, was Du damit meinst.

Klar macht man das, um aufzufallen & sich von der Masse abzuheben. Genau wie diejenigen, die sich neue Felgen, neues Fahrwerk etc. kaufen. Wäre ja langweilig, wenn es nur Standard-A3 geben würde.

Zitat:

Original geschrieben von Mr_X_9999


[...] sollte die Rennleitung mich eines tages damit anhalten werde ich den Aufkleber halt sofort wieder abmachen

Genau.

Gruß,

JMcClane

rainer hat recht! wenn man ein fahrzeug mit dritter bremsleuchte gekauft hat (ab 98 oder so) und dann an der beleuchtung etwas verändert, erlischt die betriebserlaubnis!

das kann im schadensfall teuer werden! sprich die versicherung (auch die eigene) zahlt u.u. nicht!

ist das gleiche, als wenn ihr euch andere xenon-brenner mit einer nicht zugelassenen lichtfarbe einbaut.

@ nacht-flug:

Zitat:

Original geschrieben von JMcClane


Ich meine, die Veränderung der dritten Bremsleuchte reicht nicht für eine Gefährdung,
mithin auch NICHT für ein Erlöschen der BE aus.

JMcClane ist Polizist und wird es wohl am besten wissen!

Alles andere auf Seite 1 nachlesbar... 😉

Gruß Spyrence

errare humanum est 😉
n-f gibs auf, die wollen das hier nicht verstehen.

Gruß
Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Spyrence


@ nacht-flug:
JMcClane ist Polizist und wird es wohl am besten wissen!
Alles andere auf Seite 1 nachlesbar... 😉

Sicher ist das ein Standpunkt, Ihr habt beide meiner Meinung nach "recht"!

Nur darf man nicht vergessen das wenn mal was passiert wir es den Richter wenig Interessiren was ein Polizist (nichts gegen Dich JMcClane 😉 ) mal in einem Forum schrieb, da mußt Du als Fahrer nachweisen ob der Unfall nicht auch ohne Abkleben passiert wäre.

Das kannst Du nicht!

Der wird Dir nachweisen das die Leuchtstärke der Bemsleuchte verringert wurde durch das abkleben und damit hat es sich wenn Du Pech hast erledigt und Du zahlst.

Kann sein, muß aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von JMcClane


Also es ist ja nicht nur die dritte Bremsleuchte da, sondern auch noch zwei andere, die hell und deutlich genug leuchten. Im Umkehrschluß hieße das dann ja, was Mister_1024 bereits geschrieben hat, nämlich daß jedes Kfz eine solche dritte Bremsleuchte hätte nachrüsten müssen, wäre es für die Sicherheit im Straßenverkehr von solch großer Relevanz.

Und gerade bei schlechten Wetterbedingungen mußt Du ja erst Recht noch vorsichtiger fahren, als Du es ohnehin schon zu tun verpflichtet bist. Auch dann müßtest Du in der Lage sein, die beiden anderen, der StVZO in ihrer Beschaffenheit entsprechenden und aufleuchtenden Bremslichter zu erkennen und rechtzeitig zu bremsen.

Das vielleicht jetzt aufkommende Argument, hätte er eine "normale" dritte Bremsleuchte ohne Aufkleber gehabt, dann hätte ich rechtzeitig bremsen können, läßt sich auch dann wieder mit "Wärst Du vorsichtiger bzw. mit mehr Sicherheitsabstand gefahren, wäre es nicht zum Unfall gekommen" aushebeln.

Ich will nicht abstreiten, daß es Richter gibt, die dem mit dem Aufkleber eine Teilschuld anlasten würden, dennoch halte ich in diesem Falle das Verhalten des Hintermannes für ursächlicher. Dementsprechend würde auch mein Unfallbericht aussehen.

BE erlischt im übrigen nicht! 😉 😁 😛

Spyrence

...so freunde, bevor wir hier lange rumraten, habe ich meinen freund gefragt, der auch bei der polizei arbeitet. er hat gesagt:

solange an der farbe des dritten bremslichtes nichts verändert wird, sprich solange es rot bleibt, wird wohl kein polizeibeamter irgendwas dagegen haben.

aber wie es dann im streitfall von einem richter gesehen wird, kann man nie so genau sagen! verboten ist auf jeden fall nicht!

fazit: entwarnung. kann man wohl verändern, wenn man sich traut.

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