1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Bremse bei Unfall versagt darf man das vor Gericht zugeben?

Bremse bei Unfall versagt darf man das vor Gericht zugeben?

VW Golf 1 (17, 155)

Hi
ich hatte vor drei Monaten einen Unfall mit meinem Golf ich bin mit ca. 70km/h eine Straße entlang gefahren und dabei kam ein kleinwagen links aus einer seitenstraße und hat mir die vorfahrt genommen.
Ich hatte halt keine chance mehr rechtzeitig zum stehen zu kommen und bin dem halt voll hinten rein gekracht.
Damals hat mir der Bulle gesagt ich hätte ne Bremsspur von 15Metern hingelegt das entspäche 50Km/h und dazu würde dann noch der aufprall kommen.
Nun habe ich heute bei meinem anwalt mitbekommen das der Bulle sagt ich hätte nen 27Meter langen bremsweg hingelegt das entsprciht soweit ich das jetzt hier im Internet ausrechnen konnte ca. 70km/h.
Und die Bremsspur wäre nach 15Metern nur unterbrochen gewesen.
Nach den 15Metern hätte nur noch die Linke seite gebremst und das wären dann insgesamt 27Meter.
Nun ist mein problem das augenscheinlich nach den 15Metern meine bremse ihrgendwie auf der rechten seite versagt hat und dadurch mein bremsweg länger geworden ist.
Nur wenn jetzt ein Gutachter mein auto sieht und die 27Meter bremsspur dazu nimmt kommt der schätze ich mal auf 100km/h e gesamtgeschwindigkeit weil der halt von nem voll funktionfähigem auto ausgeht.
Jetzt wollte ich fragen kann ich da dann überhaupt drauf plädierendas meine Bremsen versagt haben oder reite ich mich da nur noch mehr in die scheiße?
Weil ich hatte haöt wirklich nur 70km/h drauf aber jeder Gutachter wird sagen ich war schneller weil er halt wie schon gesagt von ner voll funktionsfähigen bremse ausgeht.
Hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen.
MFG kivain

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kivain


Und es ist doch eigentlich bewiesen das durch die einseitige bremsspur etwas nicht mit der Bremse gestimmt hat oder?

Warum? Zwei Bremsen an einem Auto können leicht unterschiedliche Bremswerte haben, bzw. arbeiten nie exakt gleich. In gewissen Grenzen ist das auch zulässig. Wenn die schwächere Bremse jetzt nur "gerade so" im Blockierbereich war, kann es doch sein, dass sie bei längererem Bremsen (weil Bremse oder Reifen warm geworden sind) wieder aus dem Blockierbereich kommt und das Rad wieder dreht. Das bedeutet ja nicht, dass die eine Seite ab dem Punkt, wo die Spur aufhört, null Bremswirkung mehr hatte.

Zitat:

Original geschrieben von kivain


Und die Bremsspur wäre nach 15Metern nur unterbrochen gewesen.
Nach den 15Metern hätte nur noch die Linke seite gebremst und das wären dann insgesamt 27Meter.

Was heißt eigentlich "unterbrochen?" Beide Seiten?

Dann hättest Du wohl die Bremse gelöst (evtl. weil Du merktest, dass sie blockiert) und danach mit etwas weniger Druck weitergebremst. Dadurch hat nur noch die "stärkere" Seite blockiert.

Da die Bremsleistung eines Rades kurz vor dem Blockieren höher ist, als während dem Blockieren, würde das den Bremsweg eher verkürzen...

Wenn ich allerdings höre, dass G60-Bremse ohne ABS verbaut war, würde mich auch interessieren, welcher HBZ, BKV und sonstige Bremskomponenten verbaut waren. War der Umbau eingetragen? Evtl. ist es ganz gut, dass das Auto ohne Begutachtung verschrottet wurde...

Egal wie es ist, ich rege mich auch immer drüber auf, dass man heutzutage ständig als Vorfahrtsberechtigter zum scharfen Bremsen gezwungen wird, weil reihenweise Leute meinen, sie hätten Vorfahrt, weil sie das neuere oder teurere Auto haben, oder weil sie früher in der Schule gehänselt wurden, aber vor dem Aufregen sollte man immer mal kurz nachdenken, ob man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hat...
Wenn Du im Ort 70 gefahren bist, dann wird wohl zu Recht eine Teilschuld bei Dir hängenbleiben.
Ich weiß noch, als ich Führerschein machte, gab es in den Lehrunterlagen ein sehr plastisches Beispiel über den Unterschied beim Bremsweg zwischen 50 und 70 km/h...

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster


Hier mal ein Beispiel wenn man zu schnell ist. Wenn dann noch was Getrunken wurde und der falsche Wagen vor einem ist kann man ganz schnell den Kopf verlieren.... 

Es ist schön, dass Du hier aufrütteln möchtest und die Folgen eines Unfalles darstellst. Aber was Du hier jetzt präsentierst geht bei weitem über das Ziel hinaus! Hier geht es um Blechschäden und nicht um Alkohol, abgetrennte Köpfe und schon gar nicht um reihenweise Nahaufnahmen dessen!!!! Da ist das Maß erheblich überschritten und ich bin der Meinung, dass Du diesen Anhang UMGEHEND wieder entfernen musst. Schließlich können hier auch Jugendliche mitlesen! 😠

Ehrlich gesagt verstehe ich euch nicht. Ihr wisst Rechtsberatung usw....
Ein wunder das hier noch nicht zu ist...

Ausserdem ist es doch eine ganz klare Sache, du warst zu schnell. Klar macht fast jeder, gerade direkt nachm Ortschild...
Ich fahre häufig zu schnell, bin mir dessen aber bewusst und halte mich an kritischen stellen, die man nicht einsehen kann, zurück.
Ich bin vor einem Jahr aus einem ähnlichen Grund wie bei dir frontal gegen nen Baum gebrettert. Nur das mich da keine Schuld traff.
Aber wenn mir sowas passiert, es ist auch in meiner Fahranfänger Zeit passiert, bin ich mir dessen Bewusst und trage die Konsequenzen.
Entweder man steht dazu oder fährt nach Vorschrifft, da hilft alles nix. Vorallem nicht das rauswinden und was dran drehen wollen...

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl


Ehrlich gesagt verstehe ich euch nicht. Ihr wisst Rechtsberatung usw....
Ein wunder das hier noch nicht zu ist...

nun, Dyni hätte hier schon aufgepasst

imho reagieren die zu wenigen Mod's nur bei Alarm

gibt es nicht irgendwo einen sagenwirmal
"Hilfe, mir ist ein Anwalt zu teuer und die haben soweiso keine Ahnung" - Chat-Room ???? 😁

du denkst doch nicht wirklich das du dich raus reden kannst oder? fakt ist einfach das du in einem 50km/h Berreich 70km/h gefahren bist und somit bekommst du auf jeden fall eine teilschuld, wenn der anwalt des gegner gut ist bekommste eventuell auch die ganze schuld ^^

Ähnliche Themen

außerdem wird so ein sachverständiger schon sagen können, ob deine bremse funktioniert hat oder nicht.
die machen doch den ganzen tag nichts anderes als sich u.a. mit bremsspuen und allem was dazugehört
zu beschäftigen. gegenüber der aussage eines sachverständigen zählen andere meinungen sowieso wenig.

Zitat:

Original geschrieben von manneg57



Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl


Ehrlich gesagt verstehe ich euch nicht. Ihr wisst Rechtsberatung usw....
Ein wunder das hier noch nicht zu ist...
nun, Dyni hätte hier schon aufgepasst
imho reagieren die zu wenigen Mod's nur bei Alarm

gibt es nicht irgendwo einen sagenwirmal
"Hilfe, mir ist ein Anwalt zu teuer und die haben soweiso keine Ahnung" - Chat-Room ???? 😁

Nunja den alarm habe ich ja schon benutzt^^

Zitat:

Original geschrieben von kivain


Nur muss ich zu jederzeit dafür sorge tragen das meine Bremsen funktionsfähig sind?

Ja, natürlich. Als Fahrzeugführer bist du für den technischen Zustand deines Fahrzeuges verantwortlich.

Mit dem Argument „die Bremse hat versagt“ reitest du dich richtig rein. Dann kommen sofort die Fragen, wann war das Auto zur Wartung in der Werkstatt? Wann wurden die Beläge gewechselt? Wie waren die Ergebnisse bei der HU? Du musst die Rechnungen und Dokumente vorlegen. Wenn du sagst, das habe ich selbst gemacht, bist du dran. Dann musst du nachweisen, dass du ein Fachmann bist. Bist du das?

Zitat:

Original geschrieben von kivain


Die müssen mir doch beweisen das ich zu schnell war...

Du kannst davon ausgehen, daß das Unfallgutachten, welches der Staatsanwaltschaft vorliegt, gerichtsfest ist.

Zitat:

Original geschrieben von Oldie65


Mit dem Argument „die Bremse hat versagt“ reitest du dich richtig rein.

Egal was er sagt, er reitet sich rein.

Das sollte ihm sein Anwalt aber schon klar gemacht haben.

http://www.youtube.com/watch?v=i8z7NC5sgik und folgende
oder wenn ihr es mit dem Englischen nicht so habt, entsprechend auf deutsch
http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4 und folgende

Zitat:

Original geschrieben von Golf Cl


Ehrlich gesagt verstehe ich euch nicht. Ihr wisst Rechtsberatung usw....
Ein wunder das hier noch nicht zu ist...

Ich weiss nicht, was Ihr Euch so aufregt...

Hier ging es in Bezug auf Rechtsberatung schon schlimmer ab und da hat es auch keinen gestört. Es gibt hier teilweise weit sinnfreiere (und untechnische) Threads, wo auch keiner nach den Mods schreit...

Ausserdem wurden ja auch technische Aspekte bezüglich Bremsversagen behandelt.

Es schadet auch sicher nicht, wenn der TE nochmal von einigen Usern deutlich gesagt bekommt, dass er mit seinem Fehlverhalten zum Unfall beigetragen hat und somit mit einer Schuld rechnen muss. (Nix für ungut, ich bin auch schon schneller als erlaubt gefahren.)

Zitat:

Original geschrieben von Oldie65


Mit dem Argument „die Bremse hat versagt“ reitest du dich richtig rein. Dann kommen sofort die Fragen, wann war das Auto zur Wartung in der Werkstatt? Wann wurden die Beläge gewechselt? Wie waren die Ergebnisse bei der HU? Du musst die Rechnungen und Dokumente vorlegen. Wenn du sagst, das habe ich selbst gemacht, bist du dran. Dann musst du nachweisen, dass du ein Fachmann bist. Bist du das?

????? Seit wann ist es bitte verboten sein Auto zu reparieren? Seit wann muss man HU Ergebnisse vorlegen? Seit wann muss man Bremsbelagswechsel dokumentieren???

Deine Antwort
Ähnliche Themen