Bremse bei Unfall versagt darf man das vor Gericht zugeben?
Hi
ich hatte vor drei Monaten einen Unfall mit meinem Golf ich bin mit ca. 70km/h eine Straße entlang gefahren und dabei kam ein kleinwagen links aus einer seitenstraße und hat mir die vorfahrt genommen.
Ich hatte halt keine chance mehr rechtzeitig zum stehen zu kommen und bin dem halt voll hinten rein gekracht.
Damals hat mir der Bulle gesagt ich hätte ne Bremsspur von 15Metern hingelegt das entspäche 50Km/h und dazu würde dann noch der aufprall kommen.
Nun habe ich heute bei meinem anwalt mitbekommen das der Bulle sagt ich hätte nen 27Meter langen bremsweg hingelegt das entsprciht soweit ich das jetzt hier im Internet ausrechnen konnte ca. 70km/h.
Und die Bremsspur wäre nach 15Metern nur unterbrochen gewesen.
Nach den 15Metern hätte nur noch die Linke seite gebremst und das wären dann insgesamt 27Meter.
Nun ist mein problem das augenscheinlich nach den 15Metern meine bremse ihrgendwie auf der rechten seite versagt hat und dadurch mein bremsweg länger geworden ist.
Nur wenn jetzt ein Gutachter mein auto sieht und die 27Meter bremsspur dazu nimmt kommt der schätze ich mal auf 100km/h e gesamtgeschwindigkeit weil der halt von nem voll funktionfähigem auto ausgeht.
Jetzt wollte ich fragen kann ich da dann überhaupt drauf plädierendas meine Bremsen versagt haben oder reite ich mich da nur noch mehr in die scheiße?
Weil ich hatte haöt wirklich nur 70km/h drauf aber jeder Gutachter wird sagen ich war schneller weil er halt wie schon gesagt von ner voll funktionsfähigen bremse ausgeht.
Hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen.
MFG kivain
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kivain
Und es ist doch eigentlich bewiesen das durch die einseitige bremsspur etwas nicht mit der Bremse gestimmt hat oder?
Warum? Zwei Bremsen an einem Auto können leicht unterschiedliche Bremswerte haben, bzw. arbeiten nie exakt gleich. In gewissen Grenzen ist das auch zulässig. Wenn die schwächere Bremse jetzt nur "gerade so" im Blockierbereich war, kann es doch sein, dass sie bei längererem Bremsen (weil Bremse oder Reifen warm geworden sind) wieder aus dem Blockierbereich kommt und das Rad wieder dreht. Das bedeutet ja nicht, dass die eine Seite ab dem Punkt, wo die Spur aufhört, null Bremswirkung mehr hatte.
Zitat:
Original geschrieben von kivain
Und die Bremsspur wäre nach 15Metern nur unterbrochen gewesen.
Nach den 15Metern hätte nur noch die Linke seite gebremst und das wären dann insgesamt 27Meter.
Was heißt eigentlich "unterbrochen?" Beide Seiten?
Dann hättest Du wohl die Bremse gelöst (evtl. weil Du merktest, dass sie blockiert) und danach mit etwas weniger Druck weitergebremst. Dadurch hat nur noch die "stärkere" Seite blockiert.
Da die Bremsleistung eines Rades kurz vor dem Blockieren höher ist, als während dem Blockieren, würde das den Bremsweg eher verkürzen...
Wenn ich allerdings höre, dass G60-Bremse ohne ABS verbaut war, würde mich auch interessieren, welcher HBZ, BKV und sonstige Bremskomponenten verbaut waren. War der Umbau eingetragen? Evtl. ist es ganz gut, dass das Auto ohne Begutachtung verschrottet wurde...
Egal wie es ist, ich rege mich auch immer drüber auf, dass man heutzutage ständig als Vorfahrtsberechtigter zum scharfen Bremsen gezwungen wird, weil reihenweise Leute meinen, sie hätten Vorfahrt, weil sie das neuere oder teurere Auto haben, oder weil sie früher in der Schule gehänselt wurden, aber vor dem Aufregen sollte man immer mal kurz nachdenken, ob man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hat...
Wenn Du im Ort 70 gefahren bist, dann wird wohl zu Recht eine Teilschuld bei Dir hängenbleiben.
Ich weiß noch, als ich Führerschein machte, gab es in den Lehrunterlagen ein sehr plastisches Beispiel über den Unterschied beim Bremsweg zwischen 50 und 70 km/h...
41 Antworten
Also hätte die Polizei mein auto beschlagnahmen müssen als sie vestgestellt hatte das meine bremsspur ungleichmäßig war?
Aber wenn ich das dann vor gericht sage das meine Bremsen bei der vollbremsung kaputt gegangen sind, kann es dann kommen ds ich dann schuld bin weil mein Anwalt sagt ich müsse dafür sorge tragen das meine bremsen funktionieren.
Das würde mir dann quasi nur noch mehr schaden.
Aber mal so gesagt das kann ich doch nicht wissen das meine bremsen bei der nächsten vollbremsung kaputt gehn oder?
Weil sie sind ja zwei monate vorher getestet worden und da war alles in Ordnung.
Genau! Das hätten sie tun müssen! Um die defekte Bremse als Beweismittel vorbringen zu können, dies nennt sich auch Beweissicherungsverfahren! Die Bremse ist ja offensichtlich ausgefallen, nur kann jetzt keiner mehr beweisen ob es an dir bzw. dem Verbauer oder dem Material lag! Na klar, bist du für die volle Funktion der Bremse zuständig aber legst du jede Schraube, die Du kaufts unters Röntgengerät und überprüfst diese auf Materialfehler, was nicht selten der Fall ist! Nur kann jetzt nicht nich mehr nachvollzogen werden ob es ein Material oder Montierfehler war!
Also heist es im zweifel für den angeklagten weil es nicht mehr nachgewiesen werden kann ob es meine schuld war oder ein material fehlen?
Und kann ein gutachter dann überhaupt noch meine ungefähre geschwindigkeit feststellen mit der defekten bremse?
ich weiß ja nicht um was für KOsten bzw. was für einen Schaden es sich Handelt und ob das sich alles lohnt (ich weiß, ein Golf der einem ans Herz gewachsen ist, ist unbezahlbar)! Es kann durchaus der Gesamte Unfallhergang wiederholt werde! D.h. mit exakt dem selben Auto, Witterung,Bereifung, Bremsen i.O., Bremse defekt usw.! Wie du die jetzt am besten vor Gericht zu der Sache äußerst kann ich dir nicht sagen. Auf jeden Fall kann ich aus den Schilderungen, die Du gemacht hast, heraus hören,dass da einiges nicht so grade gelaufen ist!Meiner Meinung nach!
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Naja es geht halt um ca 14oooEuro.
Und mein problem ist gerade eigentlich nur das durch die kaputte bremse die bullen denken ich wäre schneller asl 70gefahren.
Weil sie halt von ner intakten bremse ausgehen.
Ich muss denen halt jetzt ihrgendwie beweisen das ich nicht zu schnell war und das die bremse kapuut gegangen ist.
Ich weis halt nur nicht wie ich das anstellen soll.
Naja ich hab ja im Vorfeld erklärt, was man hätte machen müssen( Polizei das Auto sicher stellen, Beweissicherung usw.) Aber eigentlich müsste das doch auch dein Rechtsbeistand schon erwähnt haben und er müsste auch wissen, was du jetzt am besten machst! Ist dies nicht der Fall, solltest Du evtl. den Anwalt wechseln!
Wenn die Bremse tatsächlich ausgefallen sein sollte, wäre es deine Aufgabe gewesen, Beweise dafür zu sichern. Das hast du aber nicht getan. Ohne Beweise entlockst du dem Gericht nur ein müdes Gähnen mit einer solchen Behauptung. Außerdem spielt es sowieso keine Rolle, denn:
Dass es keine Spuren gab, belegt zum einen nicht, dass die Bremse ausgefallen war. Außerdem bist du eh sicher zu schnell gefahren. 15 Meter lange Blockierspuren (Bremsen haben funktioniert!) gab es sowieso. Spricht auf trockenem Asphalt für ca. 56km/h, auf nassem für ca. 50km/h. Hat aber nicht gereicht, die Aufprallgeschwindigkeit kommt also noch dazu und die lag offensichtlich im zweitstelligen km/h-Bereich. Bedeutet somit, du warst in jedem Fall deutlich schneller als 50, und dass innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die längeren Bremsspuren, die es offensichtlich auch gibt - wenn auch nur einseitig - machen die Rechnung nicht besser, sondern schlechter für dich.
Unterm Strich - sehr schlechte Karten für dich. Steh dazu, du warst viel zu schnell. Ob du nur mit einer Teilschuld herauskommst, hängt von weiteren Faktoren ab.
@CorradoG60i
Deine Tipps gehen irgendwie am eigentlichen Punkt vorbei...
Mal ne kleine Frage...
Mit wechem Hauptbremszylinder fährst du die G60 Bremse ?
@CorradoG60i
Deine Tipps gehen irgendwie am eigentlichen Punkt vorbei...
na dann.....
2 Möglichkeiten, such dir eine aus:
1) Du warst zu schnell um den Unfall zu verhindern
oder
2) Deine Bremse hat versagt, und dadurch ist es zu dem Unfall gekommen
Wie du es auch drehst, die Haftung für den Unfall trägst du, bzw. deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Das es eine einseitige Bremsspur ist, ist eh irrelevant da es nicht zwangläufig heisst das bei einer Bremsung automatisch alle Räder blockieren...das ist wohl das Problem...
Eigentlich gehört der Thread sofort geschlossen, da das hier eine Aufforderung zur Rechtsberatung ist!
Da du schon einen Anwalt hast, solltest du auf den hören.
Wenn er sein Handwerk versteht, hat er dir eh schon die wichtigste Verhaltensregel (Klappe halten!) mitgegeben.
Zitat:
Original geschrieben von kivain
Und es ist doch eigentlich bewiesen das durch die einseitige bremsspur etwas nicht mit der Bremse gestimmt hat oder?
Warum? Zwei Bremsen an einem Auto können leicht unterschiedliche Bremswerte haben, bzw. arbeiten nie exakt gleich. In gewissen Grenzen ist das auch zulässig. Wenn die schwächere Bremse jetzt nur "gerade so" im Blockierbereich war, kann es doch sein, dass sie bei längererem Bremsen (weil Bremse oder Reifen warm geworden sind) wieder aus dem Blockierbereich kommt und das Rad wieder dreht. Das bedeutet ja nicht, dass die eine Seite ab dem Punkt, wo die Spur aufhört, null Bremswirkung mehr hatte.
Zitat:
Original geschrieben von kivain
Und die Bremsspur wäre nach 15Metern nur unterbrochen gewesen.
Nach den 15Metern hätte nur noch die Linke seite gebremst und das wären dann insgesamt 27Meter.
Was heißt eigentlich "unterbrochen?" Beide Seiten?
Dann hättest Du wohl die Bremse gelöst (evtl. weil Du merktest, dass sie blockiert) und danach mit etwas weniger Druck weitergebremst. Dadurch hat nur noch die "stärkere" Seite blockiert.
Da die Bremsleistung eines Rades kurz vor dem Blockieren höher ist, als während dem Blockieren, würde das den Bremsweg eher verkürzen...
Wenn ich allerdings höre, dass G60-Bremse ohne ABS verbaut war, würde mich auch interessieren, welcher HBZ, BKV und sonstige Bremskomponenten verbaut waren. War der Umbau eingetragen? Evtl. ist es ganz gut, dass das Auto ohne Begutachtung verschrottet wurde...
Egal wie es ist, ich rege mich auch immer drüber auf, dass man heutzutage ständig als Vorfahrtsberechtigter zum scharfen Bremsen gezwungen wird, weil reihenweise Leute meinen, sie hätten Vorfahrt, weil sie das neuere oder teurere Auto haben, oder weil sie früher in der Schule gehänselt wurden, aber vor dem Aufregen sollte man immer mal kurz nachdenken, ob man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hat...
Wenn Du im Ort 70 gefahren bist, dann wird wohl zu Recht eine Teilschuld bei Dir hängenbleiben.
Ich weiß noch, als ich Führerschein machte, gab es in den Lehrunterlagen ein sehr plastisches Beispiel über den Unterschied beim Bremsweg zwischen 50 und 70 km/h...
Hier mal ein Beispiel wenn man zu schnell ist. Wenn dann noch was Getrunken wurde und der falsche Wagen vor einem ist kann man ganz schnell den Kopf verlieren....
Zitat:
Original geschrieben von GLI
Warum? Zwei Bremsen an einem Auto können leicht unterschiedliche Bremswerte haben, bzw. arbeiten nie exakt gleich. In gewissen Grenzen ist das auch zulässig. Wenn die schwächere Bremse jetzt nur "gerade so" im Blockierbereich war, kann es doch sein, dass sie bei längererem Bremsen (weil Bremse oder Reifen warm geworden sind) wieder aus dem Blockierbereich kommt und das Rad wieder dreht. Das bedeutet ja nicht, dass die eine Seite ab dem Punkt, wo die Spur aufhört, null Bremswirkung mehr hatte.Zitat:
Original geschrieben von kivain
Und es ist doch eigentlich bewiesen das durch die einseitige bremsspur etwas nicht mit der Bremse gestimmt hat oder?
Auch eine unterschiedliche Griffigkeit der Fahrbahn oder eine leichte einseitige Bodenwelle, die einen höheren Anpressdruck des Rades auf den Belag bewirkt hat, könnte Ursache gewesen sein.