Brauche mal bitte Euren Rat wegen der Gewährleistung bei VW
Brauche mal bitte Euren Rat wegen der Gewährleistung bei VW
Hallo Leute,
haben unseren neuen / Gebrauchten vor 15 Tagen bei VW in Stuttgart abgeholt. Nun heizt die Heizung aber nicht, erst bei 26 Grad fängt sie an. Aber eben auch nicht voll.
Muss ich da einen Mangel anzeigen?
Wo wird das Auto repariert?
Muss der Wagen zurück nach Stuttgart?
Ich wohne in Braunschweig.
Bekomme ich einen Ersatzwagen oder wie ist da der Werdegang?
Seid so nett und gebt mir einmal einen Tipp, wohin ich mich wenden muss und was ich zutun habe.
Das Fahrzeug ist Baujahr 2011 und wie gesagt, ich habe es erst vor 15 Tagen von VW in Stuttgart geholt.
Danke!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@yaabbaa schrieb am 28. April 2015 um 16:27:17 Uhr:
Meine Herren!
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt! Garantieversicherungen ist meist so, dass der Käufer aufgrund der Kilometerleistung einen Selbstbehalt hat! Solange er unter den 6 Monaten nach Kauf ist, sollte man immer auf die Gewährleistung pochen und sich keine Garantieversicherung aufschwazen lassen! Nach Ablauf der 6 Monate kann man das über die Garantieversicherung regeln, da der Händler aufgrund der Beweislastumkehr der Glücklichere ist. Da muss nähmlich der Verkäufer beweißen können, dass der Schaden vorher schon bestanden hat!Zusammengefasst: 0 bis 6 Monate: Gewährleistung (kostet nichts) 7 bis X Monate: Garantie!
lg yaabbaa
Genau so ist es, hatte ich anfangs schon gepostet!
Ich würde mich da auch nicht drauf einlassen und auf das Gesetz und die Gewährleistung pochen.
34 Antworten
deswegen hatte ich mein beitrag nochmal editiert.
Zitat:
@deerhunter01 schrieb am 29. April 2015 um 18:53:46 Uhr:
Kennst du BGH Urteil vom 13.04.2011 (VIII 220/10)?Zitat:
Du hast m.E. kein Anspruch darauf, dass der Dir das Auto abholt oder gar für Deine Anreise kostet erstattet, es sei eben Dein Wohnsitz ist als Erfüllungsort vereinbart.
"der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Gewährleistung und damit auch die Verbringungs- bzw. Transportkosten zu tragen
. Der Käufer muss diese Kosten aber erst einmal vorschießen und das Fahrzeug zum Verkäufer bringen! Der Verkäufer kann verlangen, dass der Pkw bei ihm vorgestellt wird. Die Kosten hierfür muss er dann nur tragen, wenn tatsächlich ein Mangelfall vorliegt."
Dieses stellt keine Rechtberatung da, weil ich absoluter Laie bin!!!!
Dieser Fall tritt ja nur ein wenn er es nicht bei einem händler in dee nähe des käufer reparieren lassen darf.
PS habt ihr schon daran gedacht das auch das Autohaus einen Versicherung hat um nicht auf den kosten der Gewährleistung sitzen zu bleiben die wird wohl die gleiche sei wie beim Käufer
Oder glaubt ihr wirklich Eine Versicherung überprüft das Datum nicht als der Vertrag abgeschlossen wird?
Man versteht euch auch ohne Dauer-Unterstreichungen und ständige Fettschrift. Punkt und Komma sind allerdings nicht umsonst erfunden worden...
Der Vorschlag vom Verkäufer ist jedenfalls nicht sauber und sorgt somit nur dafür, dass die Prämien steigen.
Alleine für seinen Vorschlag und das darauf "beharren" würde ich es über die Gewährleistung laufen lassen!
Alexander
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Hiho
Dann ist aber immern noch nicht klar wie der VK das verrechnen tut .
Der Vk kann dem Käufer erzählen ..
Jap machen wir auf Gewährleistung ..aber "hintenrum" wird doch die Versicherrung in Anspruch genommen .
Wichtig wäre z.b. mal zu erfahren was für eine Versicherung da überhaupt abgeschlossen wurde ...(auch wenn es bei einem Gewährleistungsfall keiner Versicherung Bedarf )
Gruss Dirk