Brauche mal bitte Euren Rat wegen der Gewährleistung bei VW
Brauche mal bitte Euren Rat wegen der Gewährleistung bei VW
Hallo Leute,
haben unseren neuen / Gebrauchten vor 15 Tagen bei VW in Stuttgart abgeholt. Nun heizt die Heizung aber nicht, erst bei 26 Grad fängt sie an. Aber eben auch nicht voll.
Muss ich da einen Mangel anzeigen?
Wo wird das Auto repariert?
Muss der Wagen zurück nach Stuttgart?
Ich wohne in Braunschweig.
Bekomme ich einen Ersatzwagen oder wie ist da der Werdegang?
Seid so nett und gebt mir einmal einen Tipp, wohin ich mich wenden muss und was ich zutun habe.
Das Fahrzeug ist Baujahr 2011 und wie gesagt, ich habe es erst vor 15 Tagen von VW in Stuttgart geholt.
Danke!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@yaabbaa schrieb am 28. April 2015 um 16:27:17 Uhr:
Meine Herren!
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt! Garantieversicherungen ist meist so, dass der Käufer aufgrund der Kilometerleistung einen Selbstbehalt hat! Solange er unter den 6 Monaten nach Kauf ist, sollte man immer auf die Gewährleistung pochen und sich keine Garantieversicherung aufschwazen lassen! Nach Ablauf der 6 Monate kann man das über die Garantieversicherung regeln, da der Händler aufgrund der Beweislastumkehr der Glücklichere ist. Da muss nähmlich der Verkäufer beweißen können, dass der Schaden vorher schon bestanden hat!Zusammengefasst: 0 bis 6 Monate: Gewährleistung (kostet nichts) 7 bis X Monate: Garantie!
lg yaabbaa
Genau so ist es, hatte ich anfangs schon gepostet!
Ich würde mich da auch nicht drauf einlassen und auf das Gesetz und die Gewährleistung pochen.
34 Antworten
Hallo Leute. DANKE FÜR eure viele Hilfe. Heute hat sich das VW Autohaus gemeldet und der Verkäufer meinte ich solle es in BS in eine VW Werkstatt bringen und dort reparieren lassen und es über die Versicherung laufen lassen. Den Eigenanteil würde dann Stuttgart zahlen. Daraufhin rief ich den VW Händler bzw. Werkstatt in BS an und die sagten dass das ein übliches Prozedur wäre. Aber ist das nicht eigentlich Betrug? Was ist denn da los? Kann mir das mal einer von Euch erklären, ich kapiere den Sinn nicht!!!!!!
Ähm - mal ehrlich: was geht dich das an, so lange dich das Verfahren nichts kostet? Und als Unwissender wäre ich mit dem Werfen von Worten wie "Betrug" eher vorsichtig - oder kannst du dir 100%ig sicher sein, dass sich der Händler nicht z.B. gegen Gewährleistungsfälle versichert hat und einfach nur das meint?
Ich kapier' den Sinn nicht, warum man nicht "einfach mal die Fresse hält", wenn anstehende Probleme zur eigenen Zufriedenheit gelöst werden!?
Auch das kann ich Dir ganz genau sagen:
Ich mag keine Mauscheleien.
Ich verstosse nicht gg. das Gesetz.
Ich habe keine Lust wegen 1000 € Ersparnis auf Stress.
Ich möchte einfach nur dass alles sauber ist!
Ähnliche Themen
Hiho
Der VK hat dir einen Vorschlag gemacht das Problem vor ORT bei dir aus dem WEG zu räumen ..du willst nicht ...da fahr die Kiste nach Stuttgart .
btw: weißt du 100% was die "VW Gebrauchtwagenversicherung " bezahlt und was nicht ??
Gruss Dirk
Meine Herren!
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt! Garantieversicherungen ist meist so, dass der Käufer aufgrund der Kilometerleistung einen Selbstbehalt hat! Solange er unter den 6 Monaten nach Kauf ist, sollte man immer auf die Gewährleistung pochen und sich keine Garantieversicherung aufschwazen lassen! Nach Ablauf der 6 Monate kann man das über die Garantieversicherung regeln, da der Händler aufgrund der Beweislastumkehr der Glücklichere ist. Da muss nähmlich der Verkäufer beweißen können, dass der Schaden vorher schon bestanden hat!
Zusammengefasst: 0 bis 6 Monate: Gewährleistung (kostet nichts) 7 bis X Monate: Garantie!
lg yaabbaa
Zitat:
@yaabbaa schrieb am 28. April 2015 um 16:27:17 Uhr:
Meine Herren!
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt! Garantieversicherungen ist meist so, dass der Käufer aufgrund der Kilometerleistung einen Selbstbehalt hat! Solange er unter den 6 Monaten nach Kauf ist, sollte man immer auf die Gewährleistung pochen und sich keine Garantieversicherung aufschwazen lassen! Nach Ablauf der 6 Monate kann man das über die Garantieversicherung regeln, da der Händler aufgrund der Beweislastumkehr der Glücklichere ist. Da muss nähmlich der Verkäufer beweißen können, dass der Schaden vorher schon bestanden hat!Zusammengefasst: 0 bis 6 Monate: Gewährleistung (kostet nichts) 7 bis X Monate: Garantie!
lg yaabbaa
Genau so ist es, hatte ich anfangs schon gepostet!
Ich würde mich da auch nicht drauf einlassen und auf das Gesetz und die Gewährleistung pochen.
Danke für die Antwort. Also der Verkäufer besteht auf die Inanspruchnahme der Garantie. Hat mir dazu einen ellenlangen Text geschrieben. Ich metke dass ich gerade einknicke aber ich will das Problem endlich erledigt haben. Ich hatte halt nur Bedenken dass ich mich strafbar oder und schadensersatzpflichtig machen könnte und dem werde ich nun dich nachgeben.
Eigentlich nicht meine Art.....
Danke Euch für eure Antworten! !!!!
Warum solltest DU dich strafbar machen? DU meldest das Problem dem Autohaus, wo du das Auto gekauft hast - wie die das dann lösen, ist nicht mehr dein Problem. Sie müssen dir ihre interne Abwicklungs-Struktur überhaupt nicht offenlegen.
Hm, verstehe Deine Bedenken auch nicht. Wieso solltest Du Dich der Versicherung ggü. strafbar oder Schadensersatzpflichtig machen, wenn der Händler Deine Selbstbeteiligung übernimmt. Der Versicherung kann das völlig egal sein. Ich wäre da ziemlich tiefenentspannt.
Der Versicherung ist es sicherlich nicht egal...
Die müssen jetzt zahlen obwohl es nicht nötig wäre, und am Ende steigen dann wieder für jeden neuen Versicherungsnehmer die Prämien.
Ich bin mit meinem damals, nach Rücksprache mit dem Verkäufer, in ein näher liegendes AH, hab dort die Fensterheber austauschen und die Rechnung mit dem Hinweis, dass der Wagen nach in der Händlergewährleistung ist, zum Verkäufer schicken lassen.
Wenn Du es schriftlich hast in ein anderes AH gehen zu können, lass dem Verkäufer einfach die Rechnung zukommen. Da kann er gar nix anderes machen als zu zahlen.
Alexander
Zitat:
@alexander_924 schrieb am 29. April 2015 um 14:31:04 Uhr:
Der Versicherung ist es sicherlich nicht egal...
Die müssen jetzt zahlen obwohl es nicht nötig wäre, und am Ende steigen dann wieder für jeden neuen Versicherungsnehmer die Prämien.Ich bin mit meinem damals, nach Rücksprache mit dem Verkäufer, in ein näher liegendes AH, hab dort die Fensterheber austauschen und die Rechnung mit dem Hinweis, dass der Wagen nach in der Händlergewährleistung ist, zum Verkäufer schicken lassen.
Wenn Du es schriftlich hast in ein anderes AH gehen zu können, lass dem Verkäufer einfach die Rechnung zukommen. Da kann er gar nix anderes machen als zu zahlen.Alexander
Genau so geht es! Alles andere ist "Beihilfe zum Versicherungsbetrug", da sollte man vorsichtig sein!
Versicherungsbetrug sind alle Handlungen, mit denen Versicherungsnehmer oder Dritte von einem Versicherungsunternehmen in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen beanspruchen. Dies entspricht dem allgemeinen Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB.
Da hier normalerweise keine Versicherungsleistungen beansprucht werden dürfen, ist also der Tatbestand erfüllt!
Im Übrigen sind ja Fahrzeuge vom Händler gerade wegen der Gewährleistung immer teurer als von Privat...ich würde mich hier auf keinen Fall darauf einlassen, denn bei einer weiteren möglichen Gewährleistung (6 Monate sind lang) hat der Händler dich dann in der Hand!
Hiho
mal ein "klein" wenig rumgesponnen ( vollkommen Wertfrei )
könnte t dann der §269 BGB in Kraft treten wenn der Vk stur schaltet ...( Erfüllungsort ?)
Nur wenn ein Ort für die Leistung weder bestimmt ist noch aus den Umständen zu entnehmen ist, gilt gemäß § 269 Abs. 1,2 BGB, dass die Schuld eine Holschuld ist, also am Wohn- oder Gewerbesitz des Schuldners zu erfüllen ist. Anders herum formuliert: Die Verpflichtung des Schuldners beschränkt sich darauf, die Leistung bereit zu halten; es ist Sache des Gläubigers, sie beim Schuldner "abzuholen". Wenn der Gläubiger mehr Leistung will, nämlich die Leistung in seinem Bereich entgegennehmen, muss er entsprechende, die Pflicht des Schuldners erweiternde Vereinbarungen treffen und was bedeutet Holschuld für den Käufer einer Sache
d.h. Käufer reitet auf §439 rum ( der böse Vk muss aber die Transportkosten zahlen )
Verkäufer sagt ..ok bring die Kiste vorbei ..Benzingeld wird übernommen ..( fahren kann die Kiste ja noch weil ja nur die Heizung"warscheinlich " defekt ist ) .....
ungewöhnliche Belastung des Käufers liegt nicht vor ( wer voher durch die Gegend fahren konnte für xxx Euro zu Sparen ) der kann auch im Fall der Fälle durch die Gegend fahren oder nicht ..(oder mann läßt dies eben vor Gericht klären ??
jetz wäre der Käufer im Zugzwang oder ???
Gruss Dirk
Hallo,
hier ist wieder Märchenstunde angesagt!
Es gibt hier zwei Ansprüche, die Du hast:
Als Garantienehmer kannst Du Dich an Deinen Garantiegeber wenden.
- Dabei ist zu achten, das je nach Leistungsumfang der Garantiegeber ggf. erst nachrangig einer Gewährleistungspflicht leistet.
- Auch gibt es die Modelle, dass die Forderung gegenüber dem Händler aus der Gewährleistungspflicht auf den Garantiegeber übergehen (insbes. gesetzliche Fiktion bei Versicherungsverträgen 86 VVG einschlägig).
- Auch kann es sein, dass die Ansprüche in der Tat nebeneinander stehen und nicht interdepedent sind.
Der Verkäufer hat aus dem Kaufvertrag grundsätzlich die Pflicht das Fahrzeug frei von Mangeln Dir zu verschaffen. Du hast Grundsätzlich aus dem KV die Pflicht den Kaufpreis zu zahlen.
Grundsätzlich stellt sich die Fragen, wo die Pflicht zu erfüllen ist. Dies sollte man vertraglich vereinbaren!
Tut man dies nicht so heilt das BGB in §269 BGB den Misstand und sagt, dass Ort an der die Pflicht zu erfüllen ist (Leistungsort), an dem Ort ist, an dem der Schuldner bei Erwachsen der Schuld seinen Wohnsitz hat.
Der Verkäufer hat also konkret die Pflicht, Dir das Fahrzeug an seinem Wohnsitz frei von Mängel zu verschaffen, nicht mehr und nicht weniger. Deswegen halte ich es auch für sinnfrei Autos jenseits von 100km Umkreis zu kaufen.
Du hast m.E. kein Anspruch darauf, dass der Dir das Auto abholt.
Ich würde den Deal eingehen. Du nimmst den Garantiegeber in Anspruch und der Verkäufer übernimmt den Eigenanteil. Ich sehe keinen Rechtsmissbrauch.
gruß
phaeti
Zitat:
Du hast m.E. kein Anspruch darauf, dass der Dir das Auto abholt oder gar für Deine Anreise kostet erstattet, es sei eben Dein Wohnsitz ist als Erfüllungsort vereinbart.
Kennst du BGH Urteil vom 13.04.2011 (VIII 220/10)?
"der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Gewährleistung und damit auch die Verbringungs- bzw. Transportkosten zu tragen
. Der Käufer muss diese Kosten aber erst einmal vorschießen und das Fahrzeug zum Verkäufer bringen! Der Verkäufer kann verlangen, dass der Pkw bei ihm vorgestellt wird. Die Kosten hierfür muss er dann nur tragen, wenn tatsächlich ein Mangelfall vorliegt."
Dieses stellt keine Rechtberatung da, weil ich absoluter Laie bin!!!!