Böse Überraschung bei Leasingrückgabe - Was tun?
Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen BMW im Autohaus zurückgegeben. Anstatt der 60.000 km habe ich nur knapp über 40.000 km auf der Uhr und das Fahrzeug wurde (meiner Meinung nach) in einem überdurchschnittlich guten Gesamtzustand zurückgegeben. An der Front sind kleine Steinschläge und eine Felge hat einen kleinen Kratzer. Bis zu dieser Stelle sind es 250 EUR Nachzahlung. Geschenkt.
Jetzt aber der Hammer - An der Heckstoßstange ist eine minimal Delle (siehe Foto), die mit bloßem Auge nicht zu sehen ist. Der Verkäufer wollte mir, nachdem ich im Bistro einen Kaffee getrunken habe, den "Schaden" zeigen und hat es selbst nicht finden können. Er musste den Gutachter noch mal aus seinem Büro dazuholen, damit er uns das zeigt. Auf dem Foto schaut der "Schaden" 100x schlimmer aus, als in Natur und ist auch nur aufgrund der Hilfslinien wirklich zu erkennen. Höhe des "Schadens": 1.456,89 EUR (netto).
Begründung: Man dürfe aufgrund der Assistenzsysteme kein Smart Repair an der Heckstoßstange durchführen. Diese müsse komplett getauscht und lackiert werden, bla bla bla. Wie lange es diese Delle bereits gibt, weiß ich nicht. Ich hatte niemals eine technische Beeinträchtigung und wie gesagt, man sieht es auch mit bloßem Auge gar nicht bzw. nur wenn man aus 5cm direkt auf die Stelle schielt.
Ich bin mir 100% sicher, dass der Schaden nicht behoben wird, sondern das KFZ so in den Gebrauchtwagenmarkt übergeht. Ich behaupte, man will einfach nur noch mal Kohle abgreifen. Der Verkäufer war selbst etwas überrascht über das Gutachten. Vielleicht wollte er aber auch nur den Good Guy spielen. Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall habe ich das Rücknahmeprotokoll nicht unterzeichnet. Ich behaupte sogar, dass man weitaus kulanter damit umgegangen wäre, wenn ich bereits einen Leasinganschlußvertrag abgeschlossen hätte. Bisher habe ich nur Angebote und mich noch nicht entschieden weil ich noch ein zweites KFZ habe und deshalb kein Druck herrscht.
Was soll ich nun eurer Meinung nach tun?
- Zweitgutachten? Macht das Sinn, oder hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus??
- Versuchen einen Vergleich rauszuhandeln?
- Der Versicherung melden? Dadurch geht halt meine SF Klasse hoch oder ich verliere den Rabattschutz...
- Rechtsanwalt einschalten? Rechtsschutz wäre vorhanden.
Ich freue mich auf eure Antworten!
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GregD schrieb am 20. Juni 2019 um 11:21:56 Uhr:
Was soll ich nun eurer Meinung nach tun?- Zweitgutachten? Macht das Sinn, oder hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus??
- Versuchen einen Vergleich rauszuhandeln?
- Der Versicherung melden? Dadurch geht halt meine SF Klasse hoch oder ich verliere den Rabattschutz...
- Rechtsanwalt einschalten? Rechtsschutz wäre vorhanden.
Geschickter wäre gewesen, vorher Interesse an einem neuen Leasingfahrzeug zu zeigen, dann wäre die Verhandlungsposition jetzt besser. Da das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen ist, würde ich auf keinen Fall zusätzliche Kosten generieren (Zweitgutachten). Nachverhandeln geht natürlich immer, ein Drittel bis zur Hälfte Nachlass sollte drin sein. Über die Versicherung abwickeln ist eine kaufmännische Entscheidung - durchrechnen und die günstigere Variante wählen. Mit Rechtsanwalt kostet's halt viel Zeit und ggfs. eine Selbstbeteiligung.
Bei Leasingrückgabe sind solche Überraschungen leider immer wieder drin. Die Händler sind auch verwöhnt von den Gewerbekunden, oft bringt der Fahrer den Wagen zurück und nickt alle Schäden bereitwillig ab, da der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.
Zitat:
Ich bin mir 100% sicher, dass der Schaden nicht behoben wird, sondern das KFZ so in den Gebrauchtwagenmarkt übergeht.
Wenn angeblich eh getauscht wird bohr doch ein Loch rein oder hau mit dem Hammer drauf. Die bloße Ankündigung verbessert vielleicht schon das Verhandlungsergebnis...
Gruß Reiner
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Zitat:
Ich hätte das vorher alles für kleines Geld beseitigen lassen, spart ne Menge Ärger.
Ich bezweifle, dass das jemand gesehen hätte. Aber ja, eine Möglichkeit wäre es gewesen. Wenn das allerdings trotzdem erkannt worden wäre, hätte man noch immer das Argument gebracht, dass man an der Stelle nicht reparieren darf...
Das haltlose Argument bitte!
Eine gute smart-repair Maßnahme auf einem Kunststoffteil wie dem Stoßfänger erkennt (sofern keine Funktion betroffen) kein Gutachter.
Leider stimnt es, dass u.U. der Spurwechselassistent durch Nachlackierungen in bestimmten Bereichen des Stoßfängers beeinträchtigt werden kann. Hab ich selbst gehabt.
Daher diese Vorgabe von BMW. (Siehe Anhang)
Argumentativ führt da leider kein Weg dran vorbei, auch wenn dieser spezielle Bereich bei dir wahrscheinlich nicht relevant ist (sind eher die Ecken).
Ein Gutachter oder auch ein Lackierer sollte jede Reparatur enttarnen können, denn er weiß worauf er achten muss! Smartrepair ist noch leichter zu erkennen wie die komplett lackierte Stoßstange.
Zitat:
@Grafi1974 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:09:27 Uhr:
Ein Gutachter oder auch ein Lackierer sollte jede Reparatur enttarnen können, denn er weiß worauf er achten muss! Smartrepair ist noch leichter zu erkennen wie die komplett lackierte Stoßstange.
Da muss ich dir Recht geben, Smartrepair ist nur so gut, wie der jenige der es ausführt!
Aber definitiv kein Ersatz für eine ordentliche Lackierung... wenn überhaupt eine gute und günstige Alternative...
Im übrigen sei gemäß des o.a. Anhang noch erwähnt, dass nur Lackiermaßnahmen der Stufen 1 und 3 nicht zulässig sind. Diese bedeuten eine vollständige Neulackierung. (Neuaufbau inkl. Grundierung etc ).
Stufe 2 (nur Anschliff und dann Farb- und Klarlack) ist demnach möglich.
Übliche smart-repair ist ja als Oberflächenlackierung genau letzteres.
PS: nach meine Erfahrung gibt es unter den Gutachtern ganz viele "Schlechtachter", gerade bei denen die im Akkord Leasingrückläufer im Auftrag der Autohäuser abarbeiten.
Ich würde die Stelle mit einem Heißluftfön vorsichtig erwärmen und die Delle von hinten herausdrücken. Ein oberflächlicher Schaden ist auf dem Bild für mich nicht zu erkennen. Für Selbermacher: bitte das Wort vorsichtig beachten!
Zitat:
@Grafi1974 schrieb am 20. Juni 2019 um 14:24:17 Uhr:
Ich würde die Stelle mit einem Heißluftfön vorsichtig erwärmen und die Delle von hinten herausdrücken. Ein oberflächlicher Schaden ist auf dem Bild für mich nicht zu erkennen. Für Selbermacher: bitte das Wort vorsichtig beachten!
Im Vorfeld ja!
Jetzt im Nachgang ist der Drops glaube leider ich gelutscht 😉
Also erstmal ist das echt ne Sauerei, dass man sowas in Rechnung stellen will, wenn man den "Schaden" nur mit solchen Hilfsmittel sieht. Ich würde sogar wetten, dass die vielleicht schon seit Produktion da drin ist. Weil mal eine etwas komische frage: den Stoßfänger ist doch aus Plastik oder? Wie soll eine so kleine Delle in Plastik rein kommen? Bei Metall gar keine Frage, aber bei lackierten Plastik? Das würde sich doch entweder Langstreckig verbiegen oder irgendwo brechen. Aber eine punktuelle Delle von so einer Mini "Größe". Das geht irgendwie nicht in meinen Kopf. Was meint ihr?
Wie siehts denn aus mit rauskaufen und selber verkaufen. Stossstange kann man dann getrost so lassen und einfach die Mikrodelle erwähnen gegenüber dem Käufer (wenn man es rechtlich ganz sauber haben will) und den Vorteil der Minderkilometer hat man dann auch, der auch deutlich mehr wert als die angegebenen 1100 Euronen sein dürfte. Wenn das alles nicht geht wäre ich auch für Lochbohren i n Stossstange oder aber zzmindest dafür, die "defekte " Stossstange ordentlich demontiert und heile ausgehändigt zu bekommen....
Zitat:
@Hotpown schrieb am 20. Juni 2019 um 14:29:13 Uhr:
Also erstmal ist das echt ne Sauerei, dass man sowas in Rechnung stellen will, wenn man den "Schaden" nur mit solchen Hilfsmittel sieht. Ich würde sogar wetten, dass die vielleicht schon seit Produktion da drin ist. Weil mal eine etwas komische frage: den Stoßfänger ist doch aus Plastik oder? Wie soll eine so kleine Delle in Plastik rein kommen? Bei Metall gar keine Frage, aber bei lackierten Plastik? Das würde sich doch entweder Langstreckig verbiegen oder irgendwo brechen. Aber eine punktuelle Delle von so einer Mini "Größe". Das geht irgendwie nicht in meinen Kopf. Was meint ihr?
Ouuh!
Auch Plastik kann man verformen und das sogar ohne viel Aufwand!
Ist noch viel einfacher als bei Blech...
Gerade bei wärmeren Temperaturen geht das wunderbar! 🙂
Nach dem Bild oben eben mal einen hervorstehenden Gegenstand mit relativ hoher Querschnittsbelastung (spitz/rund mit kleinem Durchmesser) berührt.
Z.b. eine "gegnerische" AHK (das scheint mir am wahrscheinlichsten) oder so.
Das sind nun mal die (un)geliebten Begleiterscheinungen beim Leasing. Steht klipp und klar im Vertrag nur es wird halt verdrängt bis es einen trifft. Ein Auto kostet immer egal wie man es mietet oder kauft.
Gruß Volker
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 20. Juni 2019 um 14:18:27 Uhr:
Im übrigen sei gemäß des o.a. Anhang noch erwähnt, dass nur Lackiermaßnahmen der Stufen 1 und 3 nicht zulässig sind. Diese bedeuten eine vollständige Neulackierung. (Neuaufbau inkl. Grundierung etc ).
Stufe 2 (nur Anschliff und dann Farb- und Klarlack) ist demnach möglich.
Übliche smart-repair ist ja als Oberflächenlackierung genau letzteres.
Das ist sehr interessant! Genau dieses Bild bzw. diesen Text hat mir der Verkäufer gezeigt und damit dem Gutachter in seiner Arbeit bestätigt. Bzgl. der Fachbegriffe "Stufe 1, 2, 3" wurde ich natürlich nicht aufgeklärt. Habe gedacht, dass das schon richtig sein wird, wenn das da steht... Morgen wird es mal so richtig spannend für die beiden...
Ich kann nur jedem Raten der Leasing macht vor Rückgabe immer eine gute Smartrepairwerkstatt aufzusuchen, in der Regel haben wir damit in der Firma und auch Kollegen Privat, immer Super Ergebnisse erzielt und die Leasingrückgaben wurden seit dem deutlich günstiger sprich die Kosten für die Smartrepair hat man locker schnell wieder raus.
Allerdings suchen die Gutachter seit dem Verzweifelt noch Gründlicher und es ist auch schon vorgekommen das Sie seit dem versucht haben irgendwelche Mangel an den Haaren herbei zu ziehen.
Die Händler haben zum Teil auch schon sehr "Angepisst" reagiert das Sie nichts Gegenrechnen konnten.