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Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 14. April 2020 um 9:44

Liebe MB-Communitiy,

gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!

Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.

Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.

Die Frage ist nun:

Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?

Besten Dank und allseits gute Fahrt.

siehe Bilder:

Parkplatz ansich zu kurz
Bordstein hebt sich
Bordstein hebt sich
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:

Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.

Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!

Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.

Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.

 

Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.

Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.

Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.

Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.

 

Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.

Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.

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Zitat:

Alle Parkplätze daneben haben Bordsteinhöhen von 11 cm. Die komische Lippe unten an den Bodenverkleidungen hat 13 cm Luft nach unten:

Die "komische Lippe" aka aerodynamischer Radspoiler ist aber ein Weichteil und kann sich komplett wegbiegen, ohne kaputt zu gehen.

Ist das Auto mit 3 Personen mit 75 kg besetzt, sollte ein 13 cm Bordstein immer überfahrbar sein. Parkplätze mit Gefälle, Tieferlegungen, Setzungen durch Alterung der Federn/Lager und Vollbeladungen reduzieren den Wert natürlich bei normaler Federung.

Hat sich die Gemeinde mal zu ihrem "Wurzelkunstwerk" geäußert?

Themenstarteram 17. April 2020 um 15:47

Zitat:

Hat sich die Gemeinde mal zu ihrem "Wurzelkunstwerk" geäußert?

Noch nicht. Ich werde berichten.

Themenstarteram 24. April 2020 um 23:36

Zwischenstand: Habe heute mit dem Chef des Ordnungsamtes gesprochen, den ich persönlich kenne. Er sagte mir, dass die Sache an die Versicherungsabteilung der Stadt gegangen ist. Ein hausinternes Weiterleiten deutet zumindest schonmal darauf hin, dass ich die erste Stufe der Abschmetterungsmöglichkeiten schonmal überstanden habe.

Das hört sich doch erst einmal gut an. Weiterhin viel Glück!

Themenstarteram 5. Mai 2020 um 12:54

Zwischenstand 2: Heute Post vom Kommunalen Schadenausgleich bekommen. Die wollen noch ein paar Sachen nachgereicht (Kopie Kostenvoranschlag, Kopie Zulassung usw.) und ein paar Fragen beantwortet haben. Mach ich doch glatt. Schauen wir mal. Ich werde berichten.

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 8:36

:) Endstand für alle, die es interessiert... :)

Merke: Gib nicht zu schnell auf. Das ganze hier hat mich genau 2 Briefe und insgesamt 1,60 EUR Porto gekostet.

Brief der Versicherung

Glückwunsch! Das merke ich mir!

am 8. Juni 2020 um 9:17

Glückwunsch! Ich denke viele ihr im Forum hätten nie damit gerechnet, dass überhaupt was gezahlt wird. Toll !

am 8. Juni 2020 um 9:41

Meinst du du hättest das Geld auch bekommen wenn du den Chef vom Ordnungsamt nicht gekannt hättest? Und ist das jetzt ein Freibrief überall drauf und drüber zu ballern was im Weg und nicht vorschriftsmäßig ist?

Hallo @Foto-Dirk. Herzlichen Glückwunsch, daß du die Reparatur erstattet bekommst.

Zu einigen Kommentaren hier sowohl vor als auch nach dem positiven Bescheid fällt mir nur ein Wort ein: Missgunst. Solche Menschen möchte wohl jeder aus seinem Umfeld entfernen.

Solch ein Missgeschick kann jedem passieren. Und da Deutschland ein Land der Vorschriften und voll von Bürokratie ist, finde ich es beruhigend zu wissen, das der Steuerzahler auch mal sein Recht einfordern kann.

am 8. Juni 2020 um 12:12

Mit Missgunst hat das doch gar nichts zu tun. Wenn man einen Fehler macht sollte man auch dafür aufkommen. Ich kann ja nicht irgendwo gegenfahren und dann den Fehler bei anderen suchen. Auch wenn der Bordstein am Ende aufgrund des Wurzelwerk hochgekommen ist, dass sieht man doch vorher. Am Ende zahlt das der Steuerzahler, weiß grad nicht warum man ihm dann noch beglückwünschen sollte.

am 8. Juni 2020 um 12:18

Willst du mir also erzählen, dass du das Geld nicht angenommen hättest ? Lächerlich !

am 8. Juni 2020 um 12:21

Bei mir hätte das meine Versicherung bezahlt, und ich hätte mich über die Selbstbeteiligung geärgert und als persönlichen Fahrfehler abgehakt. Jemand anderen dafür verantwortlich zu machen hätte ich mir in der Tat gespart und wäre mir von der Argumentationskette auch zu dämlich.

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