Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch
Liebe MB-Communitiy,
gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!
Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.
Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.
Die Frage ist nun:
Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?
Besten Dank und allseits gute Fahrt.
siehe Bilder:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.
Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.
Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
165 Antworten
Dirk, freut mich sehr für Dich dass der Schaden reguliert wurde.
Ich weiß nicht, warum immer so ne Stimmung gemacht werden muss bei einem Versicherungsfall. Für mich ist das das Gleiche, wie wenn die Oma auf dem Weg zum Bäcker über die losen Gehwegplatten fällt. Ist die Oma selbst Schuld, gell? Und ich bin der Meinung, die jeweilige Stadt hat dafür zu sorgen, dass Unfallgefahren so schnell wie möglich beseitigt werden. Mit dem Bordstein seh ich das ganz genauso. Dadurch, dass Dirk seinen Schaden gemeldet und geltend gemacht hat, hat nun die entsprechende Stadt/Gemeinde die Möglichkeit auszubessern oder auf den schadhaften Bordstein hinzuweisen, z.B. mit einem Schild.
Wenn mit gleicher Akribie solche Schäden gesucht und repariert würden, wie es mit der Überwachung des stehenden und fließenden Verkehrs getan wird, wären wir ein großes Stück weiter.
These: Das gute Zusammenleben in unserer vielfältigen, sich laufend wandelnden Gesellschaft beruht darauf, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit können nur im Zusammenwirken auf allen Ebenen und unter Einbeziehung verschiedener Perspektiven gefunden werden.
Also ich danke dahingehend jedenfalls allen hier für ihre persönliche Meinungsäußerung; es ist nicht nur bis hierhin interessant diesen Thread zu verfolgen, sondern äußerst bemerkenswert, die jeweiligen Standpunkte bis zum Exzess, aber immer noch hauchdünn vor verbalen Beleidigungen, versuchen zu erfahren und begreifen.
Für mich persönlich jedenfalls bedarf es keiner weiteren Belege: wir sind definitiv ein sehr gespaltenes Volk - und das meine ich ganz sicher nicht im Hinblick auf die Wiedervereinigung vor ca. 30 Jahren, sondern tatsächlich schon schier ewig früher in Bezug auf diesen immer wiederkehrenden, nicht zu eliminierenden Keim von Neid und Missgunst.
Ich dachte bislang immer, so schlimm ist es doch gar nicht... eben keine "Volkskrankheit" wie einige schon länger auch an unzähligen anderen Beispielen entlang behaupten... nein, ist es nicht, sondern in Wahrheit viel, viel schlimmer...
Ähnliche Themen
Was ich bemerkenswert finde, ist die Tatsache, dass trotz der zitierten Urteile (immerhin OLG-Urteile, also die zweithöchste Instanz in der Justiz) immer noch Forenuser meinen, Foto-Dirk habe zu Lasten der Allgemeinheit einen ungerechtfertigten Vorteil erlangt. Und das zum Teil mit sehr despektierlichen, abwertenden Bemerkungen!
Immerhin drei Richter pro Senat haben entschieden, dass die Stadt/Gemeinde in diesen Fällen für die fehlerhafte Begrenzung des Parkplatzes haften!
Das Gesetz sagt, dass die Kommune haftet, § 839 BGB, Art. 34 GG!
Ehrlich gesagt, so was von merkbefreit verschlägt einem dann die Sprache!!!!😠😠😠
Zitat:
@T-Fahrer schrieb am 10. Juni 2020 um 13:36:22 Uhr:
Ich weiß nicht, warum immer so ne Stimmung gemacht werden muss bei einem Versicherungsfall. Für mich ist das das Gleiche, wie wenn die Oma auf dem Weg zum Bäcker über die losen Gehwegplatten fällt. Ist die Oma selbst Schuld, gell? Und ich bin der Meinung, die jeweilige Stadt hat dafür zu sorgen, dass Unfallgefahren so schnell wie möglich beseitigt werden. Mit dem Bordstein seh ich das ganz genauso. Dadurch, dass Dirk seinen Schaden gemeldet und geltend gemacht hat, hat nun die entsprechende Stadt/Gemeinde die Möglichkeit auszubessern oder auf den schadhaften Bordstein hinzuweisen, z.B. mit einem Schild.
Danke Stefan, du bringst es auf den Punkt. Ich bin im Übrigen vorhin dran vorbei gefahren, der Bordstein steht immer noch schief.
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juni 2020 um 14:50:34 Uhr:
Was ich bemerkenswert finde, ist die Tatsache, dass trotz der zitierten Urteile (immerhin OLG-Urteile, also die zweithöchste Instanz in der Justiz) immer noch Forenuser meinen, Foto-Dirk habe zu Lasten der Allgemeinheit einen ungerechtfertigten Vorteil erlangt. Und das zum Teil mit sehr despektierlichen, abwertenden Bemerkungen!
Immerhin drei Richter pro Senat haben entschieden, dass die Stadt/Gemeinde in diesen Fällen für die fehlerhafte Begrenzung des Parkplatzes haften!
Das Gesetz sagt, dass die Kommune haftet, § 839 BGB, Art. 34 GG!Ehrlich gesagt, so was von merkbefreit verschlägt einem dann die Sprache!!!!😠😠😠
Als sich der Fall für mich positiv abzeichnete, hatte ich wirklich das Gefühl, dem einen oder anderen User einen Tipp mitzugeben, wie in gleichen Fällen zu verfahren ist. Deswegen habe ich mein Anschreiben veröffentlicht. Schließlich habe ich ja die darin angegebenen Urteile auch nur hier aus diesem Thread. Und dafür war und bin ich der Userschaft sehr dankbar. Genau das macht eben ein Forum aus: indem man sich hilft!
Dass ich von einigen Usern hier derart unflätig angemacht wurde, hätte ich so nicht erwartet. Zumal ich mir doch bislang nichts habe zu Schulden kommen lassen. Mich als Schmarotzer hinzustellen, der zu blöd ist, Auto zu fahren, ist unerhört und lässt bei denen, die das getan oder ins selbe Horn geblasen haben, sehr tief blicken.
Euch, die ihr mich angegriffen habt, sei verziehen.
Und euch, die mir geholfen und mir beiseite gestanden haben, sei herzlich gedankt.
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube was bzw. wer der Kern des Anstoßes ist/war ist hier fast allen bekannt...🙄
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.
Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.
Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
Chapeau!
Zitat:
@starcourse schrieb am 10. Juni 2020 um 18:39:51 Uhr:
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
Vor allem macht der Ton die Musik.
Ob Rechtens oder nicht; ich bin grundsätzlich auch der Meinung das man, wenn man dagegen fährt, auch selbst haftet.. und hätte nicht gedacht das Dirk den Schaden ersetzt bekommt. Trotzdem freue ich mich für Ihn und hab wieder was gelernt.
@starcourse
also wenn mich mir unsere Klassenbesten von früher heute anschaue... sag ich mal vorsichtig, ist das keine Benchmark für Erfolg... die konnten gut lernen..
Lieber Flodder,
Richter am Oberlandesgericht haben mindestens zwei Mal ein Topexamen hingelegt, den richterlichen Erprobungsdienst mit Auszeichnung abgeschlossen und lange Jahre fehlerfrei gearbeitet. Das hat auch aber nicht nur mit Lernen zu tun.
Wenn man das mit Fußball vergleichen würde, dann wäre Bayern München ein Versagerverein! So in etwa ist die Relation.
Lieber starcourse,
falsches Forum darüber zu diskutieren; ein top Examen ist kein Garant für gute Arbeit, ohne das ich die Leistung derer die ein solches haben schmälern möchte. Ich umgebe mich tagtäglich mit hervorragend ausgebildeten „Fachleuten“; leider ist die Spreizung zwischen gelerntem und anwendbarem Wissen oft groß...
zum Thema; ich bin gerne Selbstbestimmend, somit erwarte ich von mir selbst das ich nirgendswo vorfahre wenn’s nicht passt, und wenn doch war’s mein Fehler; da denke ich halt anders als die Topakademiker.. Trotzdem freue ich mich für Dirk!
Ich hätte vielleicht mit den langen Jahren fehlerfreier Arbeit anfangen sollen!
Egal, man wird kein OLG-Richter, wenn man ein Dummkopf oder verpeilt ist.
Aber Du hast recht, es bringt in der Sache nicht weiter.
Ich habe auch nichts dagegen, anderer Meinung zu sein aber deswegen die Moralkeule rauszuholen geht dann doch zu weit.