Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch
Liebe MB-Communitiy,
gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!
Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.
Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.
Die Frage ist nun:
Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?
Besten Dank und allseits gute Fahrt.
siehe Bilder:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.
Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.
Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
165 Antworten
Dein letztes Wort passt zu sämtlichen deiner Beiträge zu diesem Thema. Sei doch bitte so nett und vertreibe dir deine Zeit in dem Fachbereich, wo du ein Auto besitzt. Denn die Dreckskarre, deine Worte, W213 bist du ja zum Glück los geworden.
Noch so einer der zu seinen eigenen Verfehlungen nicht steht. Alle sind schuld, nur man selber nicht. Da fährt man irgendwo gegen und macht andere verantwortlich statt selbst mal nachzudenken. Und zur Krönung hier noch den Bestimmerkönig spielen.
Wieso, was habe ich denn falsch gemacht? Wir alle zahlen Steuern, damit die Erhaltung der Anlagen gewährleistet ist. Wenn das Ordnungsamt bei mir einen Fehler feststellt, bin ich auch dran, umgekehrt kann ich das auch verlangen. Ich weiß, der Michel macht gern alles was gesagt wird, ich bin da schon etwas anders gestrickt. Solche Leute braucht das Land, immer nur blechen und die Schuld nur bei einem selbst suchen, bravo.
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 8. Juni 2020 um 14:12:51 Uhr:
Mit Missgunst hat das doch gar nichts zu tun. Wenn man einen Fehler macht sollte man auch dafür aufkommen. Ich kann ja nicht irgendwo gegenfahren und dann den Fehler bei anderen suchen. Auch wenn der Bordstein am Ende aufgrund des Wurzelwerk hochgekommen ist, dass sieht man doch vorher. Am Ende zahlt das der Steuerzahler, weiß grad nicht warum man ihm dann noch beglückwünschen sollte.
Vollkommener Käse, was du da schreibst. Ich weiß nicht, warum ich mich überhaupt nochmal dazu durchringe, die Sachlage zu schildern, aber für dich mache ich das doch gerne:
1. Ich bin NICHT zu doof, Auto zu fahren.
2. Ich habe den erhöhten Bordstein NICHT gesehen. Hätte ich ihn gesehen und wäre trotzdem drauf gefahren, hätte ich Punkt 1 nicht geschrieben.
3. Ich MUSSTE den Überhangstreifen benutzen (also drüberfahren), sonst hätte mein Heck auf der Straße gehangen. Hätte ich das nicht gemusst, dann hätte ich Punkt 2 nicht geschrieben.
4. Es gibt ausreichend Urteile darüber, wer in solchen Fällen für Ordnung sorgen und Gefahrenstellen abstellen MUSS.
5. Begehe ich als Grundstückseigentümer in den Augen der Stadt eine Ordnungswidrigkeit, muss ich auch zahlen.
6. Der KSA ist eine Versicherung.
So und jetzt lass deinem Neid freien Lauf und hack weiter auf mich ein.
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Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 8. Juni 2020 um 11:41:22 Uhr:
Meinst du du hättest das Geld auch bekommen wenn du den Chef vom Ordnungsamt nicht gekannt hättest? Und ist das jetzt ein Freibrief überall drauf und drüber zu ballern was im Weg und nicht vorschriftsmäßig ist?
Mein lieber Scholli, da hat aber jemand vor lauter Neid eine Scheißwut im Wanst. Alter, was stimmt mit dir nicht?
Das Geld kam von der Versicherung der Stadt, mit denen habe ich mich geschrieben. Das hatte mit dem Chef des OA überhaupt nichts zu tun. Dieser hatte mir nur (als Eingangsbestätigung gewissermaßen) mündlich gesagt, dass man den Fall an entsprechende Stelle zur Entscheidung weitergegeben hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Hallo Dirk, Glückwunsch zum Ausgang in dieser Sache !!
Interessant wäre jetzt ja, ob die Gemeinde den Randstein inzwischen angesenkt hat ?
Zitat:
@Gerdchen schrieb am 8. Juni 2020 um 19:24:07 Uhr:
Hallo Dirk, Glückwunsch zum Ausgang in dieser Sache !!
Interessant wäre jetzt ja, ob die Gemeinde den Randstein inzwischen angesenkt hat ?
Gute Frage! 🙂 Nein, hat sie nicht.
Das ganze ist ja auch ein Thema das nicht ein öffentliches Forum gehört, sowas kann ja nur Kontroverse Meinungen auslösen. Davon abgesehen, ist es ja mit einem tieferen Fahrwerk immer Recht schwierig auf manchen Stellplätzen, auch ohne daß sich die Randsteine verschoben haben. Vielleicht sollte man auch die Parkplätze extra beschildern in, SUV, Normal und Sport. Oder MB baut Unterfahrsensoren mit Rechtsberatung über das Comand ein.
Zitat:
@CE333 schrieb am 8. Juni 2020 um 19:42:52 Uhr:
Das ganze ist ja auch ein Thema das nicht ein öffentliches Forum gehört, sowas kann ja nur Kontroverse Meinungen auslösen.
Welche Themen passen denn deiner Meinung nach besser in ein Autoforum? Falls du mein Eröffnungsposting nicht gelesen hast, dann quote ich gern den allerersten Satz daraus für dich nochmal hier:
"...gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!"
Glückwunsch zu dem für Dich positiven Ausgang, das freut mich. Ich hätte es nicht anders gemacht und könnte da auch manches erzählen, aber nicht hier (es reicht, wenn Du schon angegangen wurdest).