Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch
Liebe MB-Communitiy,
gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!
Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.
Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.
Die Frage ist nun:
Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?
Besten Dank und allseits gute Fahrt.
siehe Bilder:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.
Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.
Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
165 Antworten
Zitat:
@The Banker schrieb am 14. April 2020 um 22:53:38 Uhr:
Shit happens. Schreibe den Schaden ab, spare Dir Lebenszeit und werfe dem guten Geld kein schlechtes hinterher.
Keine Sorge, Geld werde ich dafür keins ausgeben. Und Zeit habe ich gerade ausreichend. Mir ist beinahe langweilig...
Hallo Dirk, ich würde Dir niemal unterstellenden das Du zu blöd bist; Du warst nur einfach zu dumm gegen etwas zu fahren was höher stand als Dein Auto zulässt (-; ; Spaß..
Wünsch Dir viel Glück, halt uns auf dem Laufenden!
So wie in der Anlage dargestellt, mit entsprechenden Anlagen, wird das Schreiben heute rausgehen. Danke an alle, die mir bei der Argumentebeschaffung geholfen haben. 🙂
Gut geschrieben.
Viel Glück!
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Zitat:
@Foto-Dirk schrieb am 15. April 2020 um 10:59:51 Uhr:
So wie in der Anlage dargestellt, mit entsprechenden Anlagen, wird das Schreiben heute rausgehen. Danke an alle, die mir bei der Argumentebeschaffung geholfen haben. 🙂
Lass uns bitte auch die Antwort wissen, wenn in 1 bis 2 Jahren 🙂 der Amtschimmel dein Anliegen bearbeitet hat.
Man beobachtet auch immer mehr an neuen Supermarktparkplätzen etc. gleich nach dem Bordstein scharfkantigen groben hohen Schotter... auch durch die vielen Kameras wird das Parken da nicht leichter, beim Rücksetzen muss man gar auf 3 Innenspiegel, den Monitor und nach hinten zur Absicherung „gleichzeitig schauen“. Der übersichtliche S211 war da noch über 230000 km ohne PDC und Kamera ganz „Kratzer“ fahrbar.
der All Terrain hätte evtl. beim Bordstein keine Probleme gehabt 🙂.... oder aber sich nach Absinken der Airmatic im Stand „draufgesetzt“..... gibt es beim normalen S213 eigentlich Höhenunterschied zwischen C oder S und wann kommt die Parkabsenkung ?
korr.: @ S211 „ohne Kratzer“
@ Foto-Dirk:
Du hast dir einen Parkplatz ausgesucht, für den dein Auto zu lang ist. Du hättest dir einen passenden Parkplatz suchen müssen zumal du das erkannt hast, dich hat keiner gezwungen den Bordstein zu überfahren. Daher wirst du keinen Erfolg haben. Es gibt auch kürzere Autos und natürlich auch längere. Anders verhält es sich bei Strassenberuhigungen , die du überfahren MUSST, um die Strasse überhaupt nutzen zu können. Hier ist die Kommune dran, wenn das Ding zu gross gebaut ist und dein Auto Schaden nimmt, da gibt’s auch entsprechende Urteile.
.....Guido
Zitat:
@GuidoRo schrieb am 15. April 2020 um 20:09:01 Uhr:
@ Foto-Dirk:
Du hast dir einen Parkplatz ausgesucht, für den dein Auto zu lang ist. Du hättest dir einen passenden Parkplatz suchen müssen zumal du das erkannt hast, dich hat keiner gezwungen den Bordstein zu überfahren. Daher wirst du keinen Erfolg haben. Es gibt auch kürzere Autos und natürlich auch längere. Anders verhält es sich bei Strassenberuhigungen , die du überfahren MUSST, um die Strasse überhaupt nutzen zu können. Hier ist die Kommune dran, wenn das Ding zu gross gebaut ist und dein Auto Schaden nimmt, da gibt’s auch entsprechende Urteile......Guido
Wart's ab, Guido. Ich werde berichten.
Also ich fahre ja" nur" einen alten 210er der schon recht tief liegt an der VA. Habe auch schon mehrmals die Stoßstange angeschramt, vom Unterfahrschutz will ich gar nicht reden. Wenn man einen Wagen fährt der tiefer liegt, ist halt Vorsicht geboten. Die Randsteine die da zum Teil verbaut sind, kommen halt aus der Zeit bevor tief zum Standard wurde. Und da machten auch 3 cm keinen Unterschied. Hoffe trotzdem das der TE was erreicht und nicht die Versicherung Löhnen muss. Ich selber halt, würde die Zähne zusammen kneifen, die Sache richten und gut, und die Sache möglichst schnell vergessen..
Ernsthaft? Es hat oder wird wohl jeder in seinem Autofahrerleben mal irgendwo hängenbleiben oder aufsetzen. Da hat man halt selber nicht aufgepasst und gut ist. Den Fotos nach ist es doch nur unten, tauschen lassen und vergessen- aber da jetzt so ein Aufriss.. der Bordstein ist ja wohl bestimmt nicht selber unters Auto gefahren. Hat die Parktronic nicht gepiept? Die 360 Grad Kamera nichts angezeigt? Naja jeder so wie er mag.- Alles gut, wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich da eher gelassener und besonnener an die Sache gehen würde, wäre es mir passiert.
Mal eine kostenlose Lösung des Problems ohne jegliche Änderungen: rückwärts einparken. Geht mit 360Grad-Kamera und etwas Übung ohne Probleme. Mit Parkassistent und etwas Glück sogar ohne Übung.
Das ist nicht böswillig gemeint sondern eigene Erfahrung. Habe das AMG-EX und des öfteren trotz vorsichtigstem Fahren vorwärts leicht auf etwas höheren Bordsteinen gekratzt. Wenn ich es erkennen kann (Achtung! Höherer Bordstein!) parke ich gleich rückwärts ein. Die Bodenfreiheit am Fahrzeug ist hinten ungleich höher als vorne.
Die Beschädigung ist natürlich doof, hatte ich mal in einer Kopfsteinpflasterstraße mit extremer Wölbung. Trotz Schrittgeschwindigkeit. Waren irgend etwas um die 50eus.
Greets.
dto
Zitat:
@tüv-onkel schrieb am 16. April 2020 um 07:08:21 Uhr:
@foto-dirkMal eine kostenlose Lösung des Problems ohne jegliche Änderungen: rückwärts einparken. Geht mit 360Grad-Kamera und etwas Übung ohne Probleme. Mit Parkassistent und etwas Glück sogar ohne Übung.
Das ist nicht böswillig gemeint sondern eigene Erfahrung. Habe das AMG-EX und des öfteren trotz vorsichtigstem Fahren vorwärts leicht auf etwas höheren Bordsteinen gekratzt. Wenn ich es erkennen kann (Achtung! Höherer Bordstein!) parke ich gleich rückwärts ein. Die Bodenfreiheit am Fahrzeug ist hinten ungleich höher als vorne.
Die Beschädigung ist natürlich doof, hatte ich mal in einer Kopfsteinpflasterstraße mit extremer Wölbung. Trotz Schrittgeschwindigkeit. Waren irgend etwas um die 50eus.
Greets.
dto
Ja, das ist ja nun alles ziemlich lieb gemeint, nützt mir aber im vorliegend Fall gar nichts mehr. 😉
Zitat:
@CE333 schrieb am 15. April 2020 um 21:34:11 Uhr:
Also ich fahre ja" nur" einen alten 210er der schon recht tief liegt an der VA. Habe auch schon mehrmals die Stoßstange angeschramt, vom Unterfahrschutz will ich gar nicht reden. Wenn man einen Wagen fährt der tiefer liegt, ist halt Vorsicht geboten. Die Randsteine die da zum Teil verbaut sind, kommen halt aus der Zeit bevor tief zum Standard wurde. Und da machten auch 3 cm keinen Unterschied. Hoffe trotzdem das der TE was erreicht und nicht die Versicherung Löhnen muss. Ich selber halt, würde die Zähne zusammen kneifen, die Sache richten und gut, und die Sache möglichst schnell vergessen..
Alle Parkplätze daneben haben Bordsteinhöhen von 11 cm. Die komische Lippe unten an den Bodenverkleidungen hat 13 cm Luft nach unten: