Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch

Mercedes E-Klasse W213

Liebe MB-Communitiy,

gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!

Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.

Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.

Die Frage ist nun:
Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?

Besten Dank und allseits gute Fahrt.

siehe Bilder:

Parkplatz ansich zu kurz
Bordstein hebt sich
Bordstein hebt sich
+2
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Zitat:

@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:


Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.

Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.

Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.

Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.

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Zitat:

@jansen75 schrieb am 16. April 2020 um 15:53:56 Uhr:


Deutschland live...

Ich zitiere mich mal selbst.

Trifft auf alle hier zu.

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