bmw von meiner freudin still gelgt wurden.

BMW 3er E36

hi der bmw von meiner freudin wurde heute stillgelt. ich bin aber der meinung das die das zu unrecht getahn haben

mängel:

m3 body kit ist nicht eingetragen. ( ist aber orginal bmw body kit ich dachte das muss man nicht eintragen.)

neonleuten im kofferraum

in pro scheinwerfer mit standlicht ringen ( sie hat die abe nicht mehr)

sport esd (hat sie auch keine abe mehr für)

scheibenfolie ( ebenfals abe verschütt gegangen)

das stand auf dem mängel schein und mir gibt sie jetzt die schuld weil ich den kram angebaut habe. kann sie das anfechten oder wird sie jetzt ewieg sauer auf mich sein

78 Antworten

Also ich fasse mal die einzelnen Punkte zusammen und hoffe, dass alle Unklarheiten beseitigt werden:

- M-Aerodynamikpaket ab Werk als Teil des M-Pakets ist eintragungsfrei da in der Fahrzeug ABE enthalten.

- Wenn alle 3 Teile nachgerüstet werden gibt BMW dafür eine ABE.

- Bevor die Teile eine ABE hatten waren sie lediglich freigegeben (nur im Set), dh sie mußten eingetragen werden.

- Einzelne Teile wie nur die M-Front haben keine Freigabe und müssen per Einzelabnahme eingetragen werden.

- Die M3 Spoilerlippe/Spoilerschwert hat nur an einem M3 eine ABE. Bei allen anderen, auch wenn ein M-Paket ab Werk verbaut wurde, muß sie eingetragen werden.

Es ist ein Irrtum, dass nachgerüstete original BMW Teil nicht eingetragen werden müssen!
Das hört man immer öfter und zum Glück weiß die Executive nicht immer bescheid aber wenn einer es mal ganz genau nimmt kann er euch literweise ans Bein pinkeln.

Gruß,
Alex

Zitat:

Original geschrieben von moitrich


Also ich fasse mal die einzelnen Punkte zusammen und hoffe, dass alle Unklarheiten beseitigt werden:

- M-Aerodynamikpaket ab Werk als Teil des M-Pakets ist eintragungsfrei da in der Fahrzeug ABE enthalten.

- Wenn alle 3 Teile nachgerüstet werden gibt BMW dafür eine ABE.

- Bevor die Teile eine ABE hatten waren sie lediglich freigegeben (nur im Set), dh sie mußten eingetragen werden.

- Einzelne Teile wie nur die M-Front haben keine Freigabe und müssen per Einzelabnahme eingetragen werden.

- Die M3 Spoilerlippe/Spoilerschwert hat nur an einem M3 eine ABE. Bei allen anderen, auch wenn ein M-Paket ab Werk verbaut wurde, muß sie eingetragen werden.

Es ist ein Irrtum, dass nachgerüstete original BMW Teil nicht eingetragen werden müssen!
Das hört man immer öfter und zum Glück weiß die Executive nicht immer bescheid aber wenn einer es mal ganz genau nimmt kann er euch literweise ans Bein pinkeln.

Gruß,
Alex

Hmm, es gibt aber 2 verschiedene M Schweller !!!

Welche müssen denn dann verbaut sein?

Zitat:

Original geschrieben von Chicken318ti


Hmm, es gibt aber 2 verschiedene M Schweller !!!
Welche müssen denn dann verbaut sein?

Wie schon im letzten post auf Seite 5 erwähnt ist es egal welche Schweller du ranbaust, beide haben in Kombination mit dem Aerodynamik-Paket eine ABE.

Da hast du ausnahmsweise die freie Entscheidung welche du nachrüsten möchtest.
Wobei, wenn man schon die Wahl hat kauft man die schöneren geschwungenen Schweller, die aber etwas mehr kosten.

Gruß,
Alex

So, jetzt hab ich mir den auch Thread mal durchgelesen 🙂
Eine M-Frontschürze allein muss also per Einzelabnahme eingetragen werden.
Aber warum gibt es dann für diese eine ABE, in der NICHT steht, dass sie nur in Verbindung mit dem kompletten Paket gültig ist?
Es gibt ja auch eine ABE für das komplette Paket, in dem auch steht, dass alles montiert sein muss. Bei der für die Frontschürze steht das aber nicht drin. Warum gibt es die dann?
Diddy

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