BMW-Verkäufer-Trottel :-(

BMW 3er E46

Hatte mir, bevor ich "meinen" gekauft habe, am Vormittag (gestern) einen mit fast gleicher Ausstattung, nur ohne Navi, dafür mit Schiebedach, angeguckt. Das ganze bei einem großen Händler in Hildesheim.

Also was ich dort erlebt habe, danach hatte ich fast keinen bock mehr, nen BMW zu kaufen.

Der 3er stand auch für 19900 in der BMW Gebrauchtwagensuche. Ich mir telefonisch vorher einen Termin geholt, um den wagen anzugucken, kein Problem. Am Telefon habe ich auch nochmal genau nach den Fahrzeugdaten gefragt, es wurde mri genau das bestätigt, was in der Gebrauchtwagensuche stand!!

Als ich da ankam, war mir der sonnenbankgebräunte Verkäufer direkt unsympatisch, aber das ist subjektiv .....

Er gab mit direkt zu verstehen, dass der preis des BMW (19900!!!)nicht verhandelbar ist, war mir allerdings klar, zumal ich meinen A6 in Zahlung geben wollte!

Er meinen Audi in die Werkstatt zum durchgucken gebracht, kam wieder, und meinte, da wäre ja einiges zu reparieren ... das gleiche spiel wie fast überall ..... Fakt ist, mein Audi war absolut Scheckheftgepflegt und an dem Audi ist ausser einer Mini Delle am rechten Radlauf hinten absolut nix dran !!!

Er schlug mri ass Betrag X für meinen Audi vor, war zwar unter meiner vorstellung, aber da der BMW mir recht günstig erschien, wollte ich zusagen...... plötzlich sagt der Verkäufer zu mir (wörtlich) "ach übrigens kostet der BMW jetzt 20900, wir haben uns da verrechnet ...."

Unverschämt, wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich gar nicht 200 km dorthin gefahren, um mir den Wagen anzugucken .... das habe ich ihm auch so gesagt ...

abgesehen davon, dass ich spätestens jetzt dort nicht gekauft hätte, ist mir fast der Sack geplatzt .... so was habe ich noch nicht erlebt!!

Im übrigen kam bei der kurz danach in Hameln erfolgten, genauen Durchsicht meines A6 (ich war live dabei, die Durchsicht hat Mr. 100% Mechaniker gemacht und dauerte 30 (!!!) Minuten mit anschließender Probefahrt), folgendes raus:

Der A6 ist absolut Top in Schuß, lediglich eine kleine Delle am Radlauf hinten rechts müssen wir wegmachen ...

Ging mir der Typ in Hildesheim auf den Sack .... :-((

Bin jetzt am überlegen, ob ich mal nen netten Brief an BMW schicke ...... das kanns doch echt nicht sein, oder sehe ich das falsch???

44 Antworten

Würde mich ebenfalls bei BMW direkt beschweren.

Kann doch nicht sein das Sie dir am Telefon ein Preis + Ausstattung zusagen ( Rechtlich gesehen) und im nachhinen doch mehr Geld verlangen wollen.

Ich würde an deiner Stelle dadrauf bestehen den folgenden Preis für das neue Fahrzeug zu bekommen. Ansonsten gehe zum Anwalt und und Verklage die auch Schadenersatz. ( Rechtschutz Zahlt ja )

Ist wirklich dreißt,, wenn es ein Hinterhof Händler machen würde, würde ich es verstehen irgendwo.

Joar, daß der Verkäufer ein Solarium-Schnösel war, muss man so ja nicht schreiben.
Aber daß das Auto kurz vorm Kauf nochmal verteuert wird, das würde ich auch beanstanden.

Alles eben etwas sachlicher schreiben als hier 😉

Ich würde mich auch direkt bei BMW beschweren...

Der Preis ist verbindlich, der dachte sich halt den red ich sein Auto schlecht und kann somit noch was draufhauen

Moin!

Schreib ne Mail an die Kundenbetreuung, die nehmen das echt ernst und schicken ihre Außendienstler zu den Händlern und reden mit denen. Da darf man auch mal Emotionen zeigen in so nem Schreiben, keine Angst!

Mittlerweile hab ich das schon mehrmals machen müssen (in EINERE ellenlangen Sache), und ich hab gemerkt, dass die sich reinhängen. Zwar kann ein BMW-Händler im Prinzip machen was er will (München kann da auch nur bitte bitte sagen), aber es wird alles registriert. Letztlich bringt es einem selbst nix, aber vielleicht anderen Kunden nach Dir 🙂

Gruß,

Max

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Also ganz ehrlich...ich würde nicht an BMW direkt schreiben.

Eine bestimmende aber freundliche Email/Brief an die NL-Geschäftsführung müsste reichen, damit der Verkäufer ein wenig Dampf bekommt.

Manchmal versteh ich das echt nicht, als ich in der Ausbildung war, hab ich jeden Kunden freundlich behandelt, egal wieviel Geld man daran verdient. Anscheinend geht es manchen Verkäufern doch zu gut, schließlich bekommen die ja Provision und auch an einem Gebrauchten verdienen die doch immerhin noch soviel, damit sich das Stündchen Arbeit lohnt.

Und bevor ich ein Auto, welches Inzahlung genommen wird madig mache, schlag ich halt den Kunden vor, es privat zu verkaufen da ein AH nunmal nicht soviel bezahlen kann. Ich seh da kein Problem.

Also Beschwerde ja, aber nicht unbedingt bei BMW direkt 😉

MfG Y

Warum hast Du Dich nicht direkt vor Ort bei den Geschäftsführer/Niederlassungsleiter beklagt und Dir die Fahrtkosten erstatten lassen (zumindest hätte ich darauf bestanden!)? Ich hätte dem ganz klar und sachlich verdeutlicht, dass ich den Preis, hätte ich ihn vorher gewusst, nicht attraktiv finde und somit die lange Anreise nicht in Kauf genommen hätte. Diese Auslagen sind zu erstatten. Stellt er sich dann quer, würde ich auch BMW in München involvieren. Aber m. E. hättest Du direkt vor Ort was machen müssen, um Deine Position zu stärken und berechtigten Schadenersatz zu bekommen.

Hm... wie wärs damit: Erstmal bei der GF des AH beschweren, und wenn die Dir dumm kommen nochmal ne Mail schreiben?! 🙂

EDIT: Ich bezweifle im Übrigen, dass Du irgendwas bekommst. Das Ah wird im Höchstfalle ne kurze Entschuldigung aussprechen, und BMW München wird gar nichts bewirken! Aber sie werden es sich merken 😁

Also beim Schadensersatz sehe ich keine Chance.
...wenn ich mich an mein Privatrechthalbwissen erinnere 😁

soweit ich mich erinnere ist ein angebot solange es öffentlich ist, nicht verbindlich. sonst könntest du ja nicht runterhandeln 😉
auch ein telefonisches angebot ist solange du es nicht angenommen hast nicht verbindlich. wenn du es angenommen hättest müsstest du auch bezahlen, da durch die annahme eine angebots ein kaufvertrag zustande kommt.

verbessert mich bitte wenn es falsch ist, aber so habe ich es in erinnerung 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Ypsilon2


Also beim Schadensersatz sehe ich keine Chance.
...wenn ich mich an mein Privatrechthalbwissen erinnere 😁

Auch nicht, wenn der Verkäufer zugibt, sich "verrechnet" zu haben und ihm das erst dann auffällt, wenn der Kunde erst angereist ist? Wäre ja echt saudumm! 🙁

Zitat:

Original geschrieben von DP323i


soweit ich mich erinnere ist ein angebot solange es öffentlich ist, nicht verbindlich. sonst könntest du ja nicht runterhandeln 😉
auch ein telefonisches angebot ist solange du es nicht angenommen hast nicht verbindlich. wenn du es angenommen hättest müsstest du auch bezahlen, da durch die annahme eine angebots ein kaufvertrag zustande kommt.

verbessert mich bitte wenn es falsch ist, aber so habe ich es in erinnerung 🙂

Aber warum wird denn sonst bei so vielen Angeboten immer wieder ausdrücklich erwähnt, dass "für Druckfehler keine Haftung übernommen" wird? Und hier wäre es ja ein "Druckfehler", oder? Der Wagen war falsch ausgepreist. Oder ist die Haftungsklausel nochmals extra erwähnt worden?

Im großen und ganzen, ist die beweißbarkeit schlecht, weil der händler könnte sich immer irgendwie rausreden.

Er könnte ja auch sagen, hmm der kunde wollte den wagen nicht und dann haben wir auch den preis hochgesetzt weil uns ein fehler passiert ist.

Am besten wärs natürlich gewesen, damals vor ort tarabam zu machen, jetzt würd ich einfach mit der Vertragshändler/Niederlassung reden, nochmal schildern was passiert ist usw. gucken wie die sich erkenntlich zeigen. Wenn die nichts machen, außer nen entschuldigung, dann an BMW direkt melden. Auch da schildern was passiert ist usw. usf. und schauen ob was auf kulanz geht, wie z.B. einen Ölwechsel oder so.

So ich finde das thema können wir jetzt abhacken unter: Nicht nett vom BMW händler, beschwer dich und gut

Zitat:

Original geschrieben von Fahrerscout


Auch nicht, wenn der Verkäufer zugibt, sich "verrechnet" zu haben und ihm das erst dann auffällt, wenn der Kunde erst angereist ist? Wäre ja echt saudumm! 🙁

Hmmm OK, prüfen wir es halt mal spaßeshalber durch (Achtung, bin kein Jurist)

Grundsätzlich kann man nach 2 Paragraphen Schadensersatz verlangen, nämlich (immer BGB) aus §823 wenn kein Vertrag besteht oder aus §280 wenn Vertrag besteht.

In unseren Fall greift (wenn dann) § 280 weil im §311 II 1 geregelt ist, daß bereits durch Verhandlungsaufnahme ein Schuldverhältnis besteht.

Voraussetzungen für SchaE nach 280 sind

1. Schuldverhältnis
2. Pflichtverletzung
3. Schaden
4. Vertretenmüssen des Schuldners

zu 1.) besteht, s.o --> +

zu 2.) Pflichtverletzung, und hier sehe ich keine. Der Vertrag kam noch nicht zu stande. Da es sich um eine öffentliche Anzeige handelt, fehlt der Rechtsbindungswille des Verkäufers (invitatio add offerdendum). Also kann der Verkäufer auch sagen "Nö, Du bekommst das Auto nicht, oder nur für nen Tausender mehr" --> -

3.) Schaden, ich sag jetzt einfach mal ja wegen Fahrtkosten --> +

4.) Vertretenmüssen des Verkäufer, von mir aus auch ja, weil er ja am Telefon schon mit dem TE gesprochen hatte.

Für einen Schadensersatz müssen aber alle 4 Punkte + sein, also sehe ich keine Chance. Bin aber auch kein RA und bei Punkt 2 bin ich mir nicht so sicher, deshalb bin ich auf andere Meinungen gespannt 😉

MfG Y

Zitat:

Original geschrieben von myst17


Wenn die nichts machen, außer nen entschuldigung, dann an BMW direkt melden. Auch da schildern was passiert ist usw. usf. und schauen ob was auf kulanz geht, wie z.B. einen Ölwechsel oder so.

... ich kann nur wiederholen, dass die Kulanz wenn dann vom Händler kommen muss, BMW hat denen nix zu sagen (es sei denn es ist eine NL). Und dann müsste er 200 km für nen Ölwechsel fahren, also auch wenig sinnvoll.

Gruß,

Max

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