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BMW iPerformance ab 01.09.2018 kein E-Kennzeichen mehr

BMW

Hallo "E" Freunde!

Mein Verkäufer hatte mich soeben am Telefon darauf hingewiesen, dass der 530e u. w. ab dem 01.09.2018 keine E-Kennzeichen mehr erhalten.
Genaueres wusste er auch nicht. Ich hatte etwas im Netz gesucht und konnte ein paar dünne Infos heraussuchen.
Zusammen gefasst ändert sich zum 01.09.2018 der Prüfzyklus - Bsp. 530e.
Danach ergibt sich nach NEFZ ein CO2 Wert von 57 g/km eine elektrische Reichweite von 41 km.
Nach WLTP beträgt die CO2 Emission 69g/km und die elektrische Reichweite beträgt 39 km.

Da das WLTP-Verfahren erst ab 1.9.2018 verpflichtend ist, gelten also für alle Neuzulassungen bis 31.8.2018 noch die niedrigeren NEFZ Werte und erfüllen somit auch die Voraussetzungen z.B. für das E-Kennzeichens.
Ab 1.9.2018 gilt WLTP mit der Konsequenz, dass kein Grenzwert nach EMoG mehr erreicht wird. Also kein E-Kennzeichen mehr.

Dies betrifft auch die X225e Fahrer.

Beste Grüße
Alexander

Beste Antwort im Thema

Was ist denn so schwer daran zu verstehen, dass alle Richtlinien und Messverfahren nur eine Vergleichbarkeit herstellen sollen.
Es ging nie darum ob das im Realverkehr erreichbar ist.

Interessant finde ich, dass die die sich immer lauthals über die niedrigen Werte beklagt haben,
jetzt auf einmal ganz überrascht sind, dass die Steuer nach WLTP höher ist.
Bei Firmenwagen fallen bei vielen Unternehmen auf einmal Modelle raus, weil der Co2-Ausstoss zu hoch ist.

Und as E-Kennzeichen ist auch so ein Thema.
Einige Modelle haben schon ab 1. Januar 2018 kein E-Kennzeichen mehr erhalten.
Und einige weitere werden jetzt aufgrund WLTP rausfallen.

Und alle, auch die Hersteller sind völlig überrascht.
Als ob die Regelungen gestern veröffentlicht worden sind.

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Zitat:

@holgor2000 schrieb am 21. August 2018 um 14:54:53 Uhr:


...
Nur zur Sicherheit: Die beziehen sich schon auf WLTP oder noch auf NEFZ?
...

Genau das dachte und meinte ich mit meinem Post vorhin auch, habe es nur nicht so rübergebracht. 😉

Witz: NETZ heißt doch: dieses Fahrzeug erreicht NIE die ausgewiesenen Werte. Welchen Winterreifen kann man auf 6 Bar aufpumpen? Wie will man ohne Rückspiegel fahren, wie kommt man überhaupt ins Auto, wenn die Türen zugeklebt sind.
Also ich würde mich da auf keine Herstellerzusage einlassen, es sei denn, sie ist ausdrücklicher Bestandteil des Kaufvertrages und dann notfalls der Schleudersitz aus diesem.

Was ist denn so schwer daran zu verstehen, dass alle Richtlinien und Messverfahren nur eine Vergleichbarkeit herstellen sollen.
Es ging nie darum ob das im Realverkehr erreichbar ist.

Interessant finde ich, dass die die sich immer lauthals über die niedrigen Werte beklagt haben,
jetzt auf einmal ganz überrascht sind, dass die Steuer nach WLTP höher ist.
Bei Firmenwagen fallen bei vielen Unternehmen auf einmal Modelle raus, weil der Co2-Ausstoss zu hoch ist.

Und as E-Kennzeichen ist auch so ein Thema.
Einige Modelle haben schon ab 1. Januar 2018 kein E-Kennzeichen mehr erhalten.
Und einige weitere werden jetzt aufgrund WLTP rausfallen.

Und alle, auch die Hersteller sind völlig überrascht.
Als ob die Regelungen gestern veröffentlicht worden sind.

Interessant wäre tu wissen, ob denn die rausgefallenen Modelleauch ein bereits existierendes E-Kennzeichen abgeben müssen und/oder nur bei der Ummeldung / Verkauf in den dreckigen Apfel beißen müssen.

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Einmal zugelassen mit E-Kennzeichen, dann behält man das auch. Du brauchst ja bei einer Ummeldung auch keine neue Abgasnorm erfüllen! Es reicht wenn dein Auto die damals gültige eingehalten hat - wenn nicht dann muss in jedem Fall nachgebessert werden. Spätestens bei der AU innerhalb der HU ist man fällig.

Der 5er iPerformance bekommt mit M-Paket und 18 Zoll demnach auch nach dem 01.09. auch noch ein E-Kennzeichen, korrekt?

Parken wie im Bild geht nur mit E-Kennzeichen, oder?
Ich habe ja schon eins am 225xe. 🙂
j.

E-fahrzeugefrei

Zitat:

@jennss schrieb am 27. August 2018 um 11:58:56 Uhr:


Parken wie im Bild geht nur mit E-Kennzeichen, oder?
Ich habe ja schon eins am 225xe. 🙂
j.

Korrekt. 😉

Zitat:

@jennss schrieb am 27. August 2018 um 11:58:56 Uhr:


Parken wie im Bild geht nur mit E-Kennzeichen, oder?
Ich habe ja schon eins am 225xe. 🙂
j.

Es ist bestimmt billiger sich einen stapel solcher schildchen zu drucken und statt den automaten mit geld zu fuettern immer so einen bepper drauf zu kleben. 🙂 Da haben dann auch die anderen was von. 😁

(bitte als scherz betrachten, bitte keine ermahnungen, ich weiss das ihr wisst da gibt es einen haken 🙂 )

w

Zitat:

@jennss schrieb am 27. August 2018 um 11:58:56 Uhr:


Parken wie im Bild geht nur mit E-Kennzeichen, oder?
Ich habe ja schon eins am 225xe. 🙂
j.

Bei dem Aufkleber (gibt's den auch in gerade geklebt?) wüsste ich noch nicht einmal, ob der offiziell wäre 😉

Ist er natürlich nicht, aber manche Kommunen haben ja ihre eigenen Richtlinien.
So kann eben besagter Aufkleber dafür sorgen, dass trotz eingeschränktem Halteverbot eine Politesse nicht verwarnt, wenn das Fahrzeug als E-Fahrzeug zu erkennen ist.
Wer will die Kommune dann bei dieser Handlungsweise "verklagen"?

Könnte ja eigentlich jeder drankleben. Dann parken wir bald überall umsonst... 😁
j.

Na klar.

Dübel Dir doch einfach eine Steckdose in die Stoßstange und stecke den Stecker rein wenn du dort parkst.
Wer will das schon kontrollieren, ob Du wirklich ein E-Auto hast und aktuell lädst.
Kannst ja immer noch sagen: "... der ist grad voll geworden, deswegen zeigt's da nix an" 😁

Sorry, ich vergaß: Ironie=ON/OFF

Also 530 ab jetzt kein e Kennzeichen mehr?

Mein 530e hat kein e Kennzeichen erhalten wegen 54g Co2.

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