BMW iPerformance ab 01.09.2018 kein E-Kennzeichen mehr
Hallo "E" Freunde!
Mein Verkäufer hatte mich soeben am Telefon darauf hingewiesen, dass der 530e u. w. ab dem 01.09.2018 keine E-Kennzeichen mehr erhalten.
Genaueres wusste er auch nicht. Ich hatte etwas im Netz gesucht und konnte ein paar dünne Infos heraussuchen.
Zusammen gefasst ändert sich zum 01.09.2018 der Prüfzyklus - Bsp. 530e.
Danach ergibt sich nach NEFZ ein CO2 Wert von 57 g/km eine elektrische Reichweite von 41 km.
Nach WLTP beträgt die CO2 Emission 69g/km und die elektrische Reichweite beträgt 39 km.
Da das WLTP-Verfahren erst ab 1.9.2018 verpflichtend ist, gelten also für alle Neuzulassungen bis 31.8.2018 noch die niedrigeren NEFZ Werte und erfüllen somit auch die Voraussetzungen z.B. für das E-Kennzeichens.
Ab 1.9.2018 gilt WLTP mit der Konsequenz, dass kein Grenzwert nach EMoG mehr erreicht wird. Also kein E-Kennzeichen mehr.
Dies betrifft auch die X225e Fahrer.
Beste Grüße
Alexander
Beste Antwort im Thema
Was ist denn so schwer daran zu verstehen, dass alle Richtlinien und Messverfahren nur eine Vergleichbarkeit herstellen sollen.
Es ging nie darum ob das im Realverkehr erreichbar ist.
Interessant finde ich, dass die die sich immer lauthals über die niedrigen Werte beklagt haben,
jetzt auf einmal ganz überrascht sind, dass die Steuer nach WLTP höher ist.
Bei Firmenwagen fallen bei vielen Unternehmen auf einmal Modelle raus, weil der Co2-Ausstoss zu hoch ist.
Und as E-Kennzeichen ist auch so ein Thema.
Einige Modelle haben schon ab 1. Januar 2018 kein E-Kennzeichen mehr erhalten.
Und einige weitere werden jetzt aufgrund WLTP rausfallen.
Und alle, auch die Hersteller sind völlig überrascht.
Als ob die Regelungen gestern veröffentlicht worden sind.
86 Antworten
Zitat:
@Hurrr schrieb am 19. August 2018 um 11:55:39 Uhr:
Ich sehe auf den Schildern nur ein Auto und ein Kabel zum aufladen.Solange man lädt, wird man ganz sicher kein Strafzettel bekommen, egal ob mit oder ohne E Kennzeichen.
Richtig
Aber freies Parken ist oft mit E-Kennzeichen gekoppelt.
Persönlich erlebt:
In Mainz in einem Parkhaus in der Innenstadt.
Stuttgart wohl generell und vor ein paar Tagen erst noch am Flughafen Köln/Bonn.
Lg
.
Zitat:
Aber freies Parken ist oft mit E-Kennzeichen gekoppelt.
In Mainz in einem Parkhaus in der Innenstadt.
Stuttgart wohl generell und vor ein paar Tagen erst noch am Flughafen Köln/Bonn.
Das 😉
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In Mainz im Parkhaus drückst du beim rausfahren den Knopf für den Wärter und er lässt dich raus.
Am Flughafen fährst du auf den Parkplatz rein (mit Ticket) und sofort durch zum Ausgang. Ruftaste drücken, Kontrolle über Kamera. Dann wieder raus und du bist in dem Bereich der Ladestationen/Parkplätze.
Zitat:
@Hurrr schrieb am 19. August 2018 um 11:55:39 Uhr:
Ich sehe auf den Schildern nur ein Auto und ein Kabel zum aufladen.Solange man lädt, wird man ganz sicher kein Strafzettel bekommen, egal ob mit oder ohne E Kennzeichen.
Das ist falsch. Denn:
Das Zusatzzeichen 1010-66 (=Auto mit Kabel) bedeutet "elektrisch betriebene Fahrzeuge". Diese sind nach EMoG definiert als Autos mit einem E-Kennzeichen (
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__4.html).
Daraus ergibt sich die Umkehrung: Ohne E-Kennzeichen kein Parken, ansonsten Strafzettel.
Mit Deiner Begründung dürfte ich auch auf einem Parkplatz für Behinderte stehen, sofern ich einen Rollstuhl dabei habe. 😉
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 19. August 2018 um 12:02:22 Uhr:
Verlinke doch bitte mal eine Verordnung welche einen Zwingenden Zusammenhang E-Kennzeichen und einem StVo-Schild herstellt find ich nicht.
Gerne.
1. Das Zeichen ist definiert als das Zusatzzeichen 1010-66. Siehe Wikipedia oder andere Quellen: https://de.wikipedia.org/.../...ndesrepublik_Deutschland_seit_2017?...
2. Das E-Kennzeichen ist definiert im EmoG. Hier wird auch definiert was ein elektrisch betriebenes Fahrzeug nach dem Gesetz ist. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/
3. Die Verknüpfung zwischen 1 und 2 ist die StVO. Dort heißt es in §39 Absatz 10 StVO:
"Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Abbildung KFZ mit Stecker] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein.
Hi
Bin gerade auf dieses Thema gestoßen, da mein Liefertermin für den 530e Ende September ist.
Ich habe den 530e primär wegen dem e Kennzeichen gekauft!
Das Fahrzeug bekommt sicher keins mehr? Kann dies jmd bestätigen ?
Falls ja, kann ich dies als Grundlage nehmen um von dem Leasingvertrag zurück zu treffen ?
Viele liebe Grüße!
Zitat:
@Alex93BMW schrieb am 20. August 2018 um 18:33:57 Uhr:
Hi
Bin gerade auf dieses Thema gestoßen, da mein Liefertermin für den 530e Ende September ist.
Ich habe den 530e primär wegen dem e Kennzeichen gekauft!
Das Fahrzeug bekommt sicher keins mehr? Kann dies jmd bestätigen ?
Falls ja, kann ich dies als Grundlage nehmen um von dem Leasingvertrag zurück zu treffen ?
Viele liebe Grüße!
Das E-Kennzeichen bekommst Du. Die Förderung wird ev. wegfallen.
Zitat:
@SirMike007 schrieb am 21. August 2018 um 05:22:44 Uhr:
...
Das E-Kennzeichen bekommst Du. Die Förderung wird ev. wegfallen.
Das ist halt ab Zulassung September 2018 leider vermutlich nicht mehr so, wenn die nach WLTP ermittelte elektrische Reichweite unter 40 km sinkt.
Deshalb habe ich die WLTP-Werte für den 225xe auch schon bei BMW angefragt, jedoch noch keine Antwort erhalten. Meiner wird nämlich auch Zulassung im September werden.
Zitat:
@Alex93BMW schrieb am 20. August 2018 um 18:33:57 Uhr:
Falls ja, kann ich dies als Grundlage nehmen um von dem Leasingvertrag zurück zu treffen ?
Viele liebe Grüße!
Im Mercedes Forum hat es jemand geschafft, seine E-Klasse zu wandeln, da er beim Vertragsabschluss davon ausging, dass er ein E-Kennzeichen bekommt, was dann am Ende bei der Auslieferung aber nicht so war.
Ob Du das bei der Leasing auch schaffst, ist eine gute Frage. Versuche doch das E-Kennzeichen als Bestandteil des Vertrags zu machen. Oder anders gesagt: Ohne E-Kennzeichen nimmst Du das Auto nicht ab, weil es eine primäre Eigenschaft zum Leasen für Dich ist.
Viel Erfolg!
Ist es ein Firmenwagen und versteuerst Du nach der 1% Regel? Falls ja, wäre es vielleicht sinnvoll mit der Zulassung und dem Anschaffen bis nach dem 1.1.2019 zu warten, denn dann dürftest Du den GWV steuerlich halbieren. Just FYI.
Ich habe gerade mit der bmw gesprochen:
Der 530e bekommt weiterhin ein e Kennzeichen.
Abhängig ist dies von der Konfiguration.
Ausnahme vom e Kennzeichen sind alle mit Winterreifen und Sport-line mit 20 Zoll Felgen
Vg
Zitat:
@Alex93BMW schrieb am 21. August 2018 um 09:53:14 Uhr:
Ich habe gerade mit der bmw gesprochen:Der 530e bekommt weiterhin ein e Kennzeichen.
Abhängig ist dies von der Konfiguration.
Ausnahme vom e Kennzeichen sind alle mit Winterreifen und Sport-line mit 20 Zoll FelgenVg
Ganz toll, wenn dem dann wirklich so ist. Aus Erfahrung weiß ich aber bereits, dass man auch bei BMW nicht überall „durchsieht“, was das E-Kennzeichen angeht.
Die Sache mit WLTP ab September ist nun wieder ein neuer Faktor, an den ich bislang auch nicht gedacht habe. Hoffen wir also mal das Allerbeste! 🙂
Zitat:
@Alex93BMW schrieb am 21. August 2018 um 09:53:14 Uhr:
Ich habe gerade mit der bmw gesprochen:Der 530e bekommt weiterhin ein e Kennzeichen.
Abhängig ist dies von der Konfiguration.
Ausnahme vom e Kennzeichen sind alle mit Winterreifen und Sport-line mit 20 Zoll FelgenVg
Nur zur Sicherheit: Die beziehen sich schon auf WLTP oder noch auf NEFZ?
Interessant ist das mit den Winterreifen, denn bei der Mercedes E-Klasse scheint es anders herum zu sein: Bestellt man mit schmalen Winterreifen, so gibt es das E-Kennzeichen. Bestellt man mit breiten Sommerreifen, dann klappt´s nicht mehr.