BMW 523i gekauft - arglistig getäuscht? Brauche Hilfe :)

BMW 5er E39

Moin allerseits!

Ich bin gerade von Audi zum BMW E39 523i Automatik umgestiegen.
An sich ein schönes, sehr komfortables Auto...

Nur der Kauf von privat ist mies gelaufen:
Der Verkäufer kam mit dem Wagen zu mir, ich habe eine Probefahrt (kurz ums Eck) gemacht,
und es schien wie beschrieben (war auch bei ebay drin) optisch und technisch wirklich alles
im einwandfreien Zustand zu sein.
Nun zu den Problemen:
1. Die TÜV Bescheinigung war nicht dabei.
2. Der Verkäufer hat die Nummernschilder hinterher (nach Kauf) mitgenommen!
3. Beim ersten Kaltstart zwei Tage später im Leerlauf (fahren darf ich noch nicht, Grund folgt gleich)
lief der Motor nach ca. 15-20 s unrund, bockte etwas und die Motorwarnleuchte ging an.
Ich tippe mal auf Lambdasonde o.ä. Ist auch für den Sachverhalt erstmal nicht so wichtig.

Fahren kann ich ihn nicht, da ich ihn ohne Schilder & HU/AU Bescheinigungen nicht ummelden kann.
Der Verkäufer hielt sein Versprechen, diese nach 3 Tagen nachzureichen, nicht, und ist seit dem
nicht mehr zu erreichen... Meldet sich nicht!

Ich möchte natürlich (arglistige Täuschung?) vom Kauf zurücktreten.
>Daher meine Fragen:
1. Ohne HU/AU Bescheinigung ist meines Erachtens ein Vertragsbestandteil nicht erfült oder?
TÜV wäre bis 04/13 gewesen.
2. Wenn der Motorfehler bei ihm schon auftrat (wovon ich ausgehe) ist er dann mehrfach
oder auch mit Datum im Fehlerspeicher hinterlegt? Wäre wichtig zu wissen!
3. Wenn er einfach die Schilder unerlaubt mitnimmt, und ich nicht ummelden kann,
kann dass alles doch nicht rechtens sein oder? Unsere Zulassungsstelle will die alten Schilder entwertet sehen.
4. Habt ihr Tipps, wie ich da rauskomme?

Besten Dank im voraus,
Kai

Beste Antwort im Thema

Hallo, das kann alles sein.
Ich will das auch nicht politisieren.
Es ging ja darum das dem Käufer ein Auto untergeschoben wurde welches nicht dem Angebot entspricht.
Das der Gesetzgeber Käufer schützt finde ich gut, daher sind die Gewährleistungsrechte positiv zu sehen.

Der Staat spürt kaum nach. Es ist fast immer der EX, die Nachbarn oder Freunde/Familie die Meldung machen beim FA.
Was ist daran schlimm ehrlich zu sein?
Wieso soll man keine Steuern bezahlen wollen. Klar, man kann auf der Ausgabenseite viele Defizite erkennen. Bloss jede kleine Schleckerverkäuferin drückt ihre Kohle ab. Wieso meinen dann einige sie müssten das nicht machen.

In Berlin ist das mit dem Autoschwarzhandel fest in Araberhand, manchmal gibt es Tote usw., klar Hartzknatter nehmen sie mit, bloss das reicht beim Panamera eh nur für eine Woche zum Tank füllen.

Dass das alles arme "Hunde" sind ist quatsch.
Zudem sieht die Steuergesetzgebung nunmal vor das diese Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind.

Persönlich würde ich die Gewährleistung sogar ausweiten und die Negierung jener durch "Privatverkäufer" untersagen.
Wer ein gutes Produkt anbietet braucht keine Gewährleistung zu scheuen. Im Grunde sind das doch die "Füchse" die den Leuten Scheisse als Gold anbieten wollen.
Mich wundert soweiso das nicht mehr durchdrehen und ihren VK aufsuchen.

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Hallo,
ich bin kein Jurist, aber relevant ist was in der Angebotsbeschreibung bei ebay drin stand, oder auch ob der VK öfter Autos verkauft.
Der Kaufvertrag nach BGB kommt auf Grundlage des Auktionsangebots zustande, erweitert durch Zusagen die evtl. per mail gemacht wurden.
Erst mal alles sichern, prüfen ob man den Kaufvertrag evtl widerrufen evtl. auch angefochten werden kann, oder ob er überhaupt erfüllt wurde.
Handelt der VK öfter mal mit Autos wird es interessant.
Als gewerbsmässiger VK muss er wie gewerbliche VK Rückgabe und Widerruf anbieten, Gewährleistung kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Ich würde mir Rechtsbeistand holen. ADAC oder Verbraucherzentrale.

Wenn der Fehler nur bei kaltem Motor auftritt, sind es schon mal garantiert nicht die Lambdasonden. Auch den KWS schließe ich aus. Hört sich leider nach einem größeren Schaden in Richtung defekter Zylinderkopfdichtung an.

Zitat:

Original geschrieben von berlinero


Hallo,
ich bin kein Jurist, aber relevant ist was in der Angebotsbeschreibung bei ebay drin stand, oder auch ob der VK öfter Autos verkauft.
Der Kaufvertrag nach BGB kommt auf Grundlage des Auktionsangebots zustande, erweitert durch Zusagen die evtl. per mail gemacht wurden.
Erst mal alles sichern, prüfen ob man den Kaufvertrag evtl widerrufen evtl. auch angefochten werden kann, oder ob er überhaupt erfüllt wurde.
Handelt der VK öfter mal mit Autos wird es interessant.
Als gewerbsmässiger VK muss er wie gewerbliche VK Rückgabe und Widerruf anbieten, Gewährleistung kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Ich würde mir Rechtsbeistand holen. ADAC oder Verbraucherzentrale.

die frage is nur was "gewerblich" ist...und da gehen die definitionen ganz schön weit auseinander. da gibts schöne infos von der ihk bayern. die mahnt nämlich regelmässig leute ab die bei autoscout und co mal mehr als 3 autos im zeitraum x verkaufen weil sie ihre beiträge durch die lappen flutschen sieht. nach deren ihrer meinung bin ich gewerblich wen ich meine 3 oldtimer aus meiner sammlung verkaufe weil meine halle gekündigt wurde. macht sinn 🙄

wiegesagt das is net ganz soooo einfach wie es sich anhöhrt. das es genügend händler gibt die regelmässig als privatperson bei ebay und co autos verticken stimmt...das is natürlich nicht richtig. aber diese frage is echt etwas sehr schwieriges. ist man gewerblich weil man als 17 jähriger sein kinderzimmer ausmistet und im grossen stil auf flohmärkten und ebay sein zeugs vertickt? nicht so einfach zu beantworten.

Gewerbsmässiger Verkauf bedeutet nicht das der VK gewerblich, mit Gewinnerzielungsabsicht handeln muss.
Wenn jemand seine Sammlung auflöst und verkauft bleibt er Privatperson die gewerbsmässig handelt, das hat man z.B. bei Sammlern oder Sammlerauflösungen. Der Gesetzgeber sieht hier aber eine Wettbewerbssituation zu den gewerblichen Händlern, daher gilt hier Widerruf/Rückgaberecht und auch Gewährleistungspflicht/Impressumsangaben. Mit steuerlicher Erfassung hat das nixs zu tun.

Bloss da kann einen nur ein Rechtsbeistand helfen, hier im Forum geht das nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von berlinero


Wenn jemand seine Sammlung auflöst und verkauft bleibt er Privatperson die gewerbsmässig handelt, das hat man z.B. bei Sammlern oder Sammlerauflösungen. Der Gesetzgeber sieht hier aber eine Wettbewerbssituation zu den gewerblichen Händlern, daher gilt hier Widerruf/Rückgaberecht und auch Gewährleistungspflicht/Impressumsangaben.

hmmmm also in diesem falle bin ich privatperson darf aber nicht die gewährleistung NICHT ausschliessen?😕

Hallo, natürlich, als Privatperson darf man die Gewährleistung ausschliessen.
Das Problem ist, viele haben die Idee, auf Marianne nebenbei, indem sie als "Privatpersonen" jeden Monat 2 Autos verticken. Und jetzt kommt das Wettbewerbsrecht ins Spiel.
Der Gesetzgeber sieht als Verbraucherschutz das 1 jährige Gewährleistungsrecht bei gebrauchten Autos vor. Gewerbliche VK müssen das anbieten, -auch wenn sie den Versuch unternehmen das zu umgehen.
Der gewerbliche Händler sieht sich im Wettbewerb eingeschränkt, weil Tarkan und Metin seit 1. Jahr jeden Monat 2 Autos vertickern, als "Privatpersonen", natürlich ohne Gewährleistungsrecht.
Nun lässt der Händler eben über die IHK abmahnen.
Die Gerichte entscheiden individuell, es sind selbst schon Hausfrauen die den Kleiderschrank beräumt haben als gewerbsmässige Verkäufer, nicht gewerbliche Händler, fixiert worden.
Ich würde sagen, 3 Autos im Jahr sind gewerbsmässig.
Man muss weder Steuern zahlen noch wird man Umsatzsteuerpflichtig, aber man muss sich den Wettbewerbsregeln unterwerfen, das kostet nixs, nur die Gewährleistungspflicht.

hallo,
Erstmal muss du gucken ob der Wagen abgemeldet ist.Wenn abgemeldet ist kannst du nicht ummelden sonder anmelden.Wenn abgemeldet ist müsste abgemeldete Gemeinde abmelde bescheinigung
vorliegen.Wenn nicht abgemeldet ist unter welche bedingungen das du die Nummerschildern wiederkriegen kannst oder gehe zur Stadtsanwalt
und mach eine Anzeige wegen Betrug.
Du musst alles schildern aber nur die wahrheit nicht ausser wahrheit.

Na und wenn? Wer verbietet denn sich im Jahr 10x anzuscheißen und den "schwarzen Peter" zehn mal weiterzureichen, solange das Auto nicht den Erwartungen entspricht? Was soll denn das für ein Gewerbe sein, wenn der vermeintliche "Gewerbetreibende" nicht mal die Kosten wieder einspielt, die er selbst investiert hat? Und das geht bei einem Auto, wovon man als Laie keine Ahnung hat, ziemlich fix!😉 Natürlich kann es spekulaiv bei 5 von 10 Aufkäufen im Jahr der Fall sein, eine marginale Gewinnmitnahme zu verzeichnen, wenn man sich nicht dämlich anstellt, da aber ein Privatverkäufer nicht die dazu zwingend notwendugen Leistungen in Form von Garanie gewährleisten kann, darf ebenso spekuliert werden wie in Aktiengechäften an der Börse! Wem tut man denn da ernsthaft ein "Gewerbe" unterstellen, dass wäre ebenso hirnrissig es einem Lottospieler zu unterstellen! Dass bedauernswerter Weise im vorliegenden Fall der Käufer sich "gelinkt" fühlt, ist verständlich, aber danach kräht wohl kaum ein Hahn, wenn sich der Verkäufer nicht übermäßig trottlig angestellt hat. Was doch eher die Regel als unwahrscheinlich ist! Will der Käufer Sicherheiten, zahlt er den Part drauf und was ist daran nicht "betrügerisch"?

Na ja, klar, viele verkaufen Schwarz rum.
Bloss wenn man dann wirklich das FA am Hals hat wird es problematisch. Ab 17.5 T€ ist man umsatzsteuerpflichtig. Bei Differenzbesteuerung muss man den EK nachweisen.
In vielen Foren sind reichlich "Privatverkäufer" die jammern dass das FA rückwirkend ab 2003 Steuern geltend macht.

Kein Mensch wird aus der Zeit noch seinen Einkauf nachweisen können. Das heisst dann volle Umsatzsteuer. Als FA würde ich die Leute auch ein paar Jahre fummeln lassen und dann beitreiben.

Es ging hier ja um den Käufer der evtl. beschissen würde.
Man kann einfach unterstellen das es gewerbsmässiger Verkauf ist. Wenn man das nachweisen kann wird auch ein Gericht dem folgen.

Meine Fresse, die Bundeskasse ist leer, klar werden die auch bei dem Semigewerblichen beitreiben.
ebay bewahrt für alle Abwicklungen die Daten mindestens 10 Jahre auf.

Zitat:

Original geschrieben von berlinero


Meine Fresse, die Bundeskasse ist leer, klar werden die auch bei dem Semigewerblichen beitreiben.
ebay bewahrt für alle Abwicklungen die Daten mindestens 10 Jahre auf.

Tja natürlich ist mir klar, dass dieser Staat lieber Heerscharen beschäftigt, um einem Verhartzten nachzuweisen, "Missbrauch von Leistungen" zu erschleichen, als nur einem einzigen Hund, der vor Kohle in der Tasche kaum laufen kann, selbiges nachzuweisen! Naja, natürlich ist eBay dazu geeignet, einer "armen Suppe" "gewerbsmäßigen Handel" zu unterstellen.😁😁😁 Dieses Ansinnen gleicht einem nackten Mann in die Taschen zu fassen, wovor diese Scheusale nicht zurückschrecken werden! Meinet wegen! Sie schaffen nur die Knäste, in die sie eines Tages selbst einsitzen werden! Davon abgesehen, bleibt Betrug ein Betrug und es sind Lumpenproletarier, die ihresgleichen betrügen! Aber auch das ist Systemimmanent! Eigentlich wollte ich hier nicht politisieren, aber es scheint unvermeidbar! 😉

Hallo, das kann alles sein.
Ich will das auch nicht politisieren.
Es ging ja darum das dem Käufer ein Auto untergeschoben wurde welches nicht dem Angebot entspricht.
Das der Gesetzgeber Käufer schützt finde ich gut, daher sind die Gewährleistungsrechte positiv zu sehen.

Der Staat spürt kaum nach. Es ist fast immer der EX, die Nachbarn oder Freunde/Familie die Meldung machen beim FA.
Was ist daran schlimm ehrlich zu sein?
Wieso soll man keine Steuern bezahlen wollen. Klar, man kann auf der Ausgabenseite viele Defizite erkennen. Bloss jede kleine Schleckerverkäuferin drückt ihre Kohle ab. Wieso meinen dann einige sie müssten das nicht machen.

In Berlin ist das mit dem Autoschwarzhandel fest in Araberhand, manchmal gibt es Tote usw., klar Hartzknatter nehmen sie mit, bloss das reicht beim Panamera eh nur für eine Woche zum Tank füllen.

Dass das alles arme "Hunde" sind ist quatsch.
Zudem sieht die Steuergesetzgebung nunmal vor das diese Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind.

Persönlich würde ich die Gewährleistung sogar ausweiten und die Negierung jener durch "Privatverkäufer" untersagen.
Wer ein gutes Produkt anbietet braucht keine Gewährleistung zu scheuen. Im Grunde sind das doch die "Füchse" die den Leuten Scheisse als Gold anbieten wollen.
Mich wundert soweiso das nicht mehr durchdrehen und ihren VK aufsuchen.

Zitat:

Original geschrieben von berlinero


Hallo, das kann alles sein.
Ich will das auch nicht politisieren.
Es ging ja darum das dem Käufer ein Auto untergeschoben wurde welches nicht dem Angebot entspricht.
Das der Gesetzgeber Käufer schützt finde ich gut, daher sind die Gewährleistungsrechte positiv zu sehen.

Der Staat spürt kaum nach. Es ist fast immer der EX, die Nachbarn oder Freunde/Familie die Meldung machen beim FA.
Was ist daran schlimm ehrlich zu sein?
Wieso soll man keine Steuern bezahlen wollen. Klar, man kann auf der Ausgabenseite viele Defizite erkennen. Bloss jede kleine Schleckerverkäuferin drückt ihre Kohle ab. Wieso meinen dann einige sie müssten das nicht machen.

In Berlin ist das mit dem Autoschwarzhandel fest in Araberhand, manchmal gibt es Tote usw., klar Hartzknatter nehmen sie mit, bloss das reicht beim Panamera eh nur für eine Woche zum Tank füllen.

Dass das alles arme "Hunde" sind ist quatsch.
Zudem sieht die Steuergesetzgebung nunmal vor das diese Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind.

Persönlich würde ich die Gewährleistung sogar ausweiten und die Negierung jener durch "Privatverkäufer" untersagen.
Wer ein gutes Produkt anbietet braucht keine Gewährleistung zu scheuen. Im Grunde sind das doch die "Füchse" die den Leuten Scheisse als Gold anbieten wollen.
Mich wundert soweiso das nicht mehr durchdrehen und ihren VK aufsuchen.

Kann alles sein. Es wird sogar so sein, dass "mafiose Banden" dumme Schäfchen suchen und Verträge auf Namen ebensolcher ausstellen. Und als "Privatverbraucher" wird einer hausbackenen Frau kaum "Arglist" nachzuweisen sein. Bisherige eingefleischten Motortalkern und findigen "Bastlern" wird das kaum passieeren. Ich komme nun aus der KFZ-Branche und bin ähnlich wie der TE "angeschissen" worden! BMW 523i Bj.09/97 Tachostand 178.000 und schon bei Übergabe den Fake bemerkt. Echte Laufleistung 300.000 gepflegte Lederausstattung und allen Firlefanz. Selbstverständlich aus der e-Bucht im Schnee gekauft, mit verschwiegenen Vandalismusschaden (Dach zerbeult) und ZKD in wahrscheinlich "Türkenwerkstatt" gewechselt, Alu-Block, Spahn gezogen, fast alle Gewinde-Bohrungen ausgerissen, "gekauft wie gesehen" (lief kalt wie eine Eins) und mitgenommen, mit defekter Gasanlage für "kleines Geld" Na und? Soll ich mich jetzt beschweren? Mit Instandsetzung hätte ich mir einen besseren leisten können, aber das Risiko lag bei mir, nicht bei der vorgeschobenen "Verkäuferin". Ich wollte einen "billigen" E39 mit guter Ausstattung und bin betrogen worden! Schuld der Verkäuferin? Ne, die ist vor mir angeschissen worden und hat den Deal wahrscheinlich mit "Nassen" weitergegeben! Beschwer ich mich? Ne, aber ich würde nun auch keinen "Dummen" suchen, in die Sch... gegriffen und durch! Und in beschriebenen Fall des TE hätte er auch damit rechnen müssen! An einem anderen Tag kann es weitaus "günstiger" zugehen und damit sind "Privatverkäufe" auch legitim! Ich finde es "Kacke" dass es so ist, aber sie wird ja hier am laufenden Band produzuiert und nicht nur von "kleinen Betrügern"!

Na ja, Betrug bleibt Betrug auch wenn er gut verpackt wird.
Hier war das eine ebay-Auktion, das Angebot ist verbinden, auch die gemachten Angaben.
Ich würde mir bei sowas einen Rechtsbeistand nehmen und Haftung geltend machen.
Klar, bei Tarkan am Strassenrand ist das schwerer, bei einen fixierten Angebot wie auf ebay ist ads anders. Zumal ich ja nicht weiss ob da Gewährleistung überhaupt ausgeschlossen wurde.
Wie auch immer.
Es wird soweit kommen das man immer für Angaben haftet, auch bei Privatverkäufern.

Gerade bei ebay kann man so ziemlich auf alles stoßen. Vom seriösen Verkäufer (privat oder gewerblich) bis zum Dummenfang. Und ebay ist im Fall der Fälle die denklich schlechteste Hilfe, weil die interessiert ausnamlos der Umsatz! Ein Anwalt kostet Geld und vieeeel Zeit und Du hast am Ende keine Garantie auf Erfolg. Im Fall des TE sind die klassischen Fehler gemacht worden.
1.) Man kauft kein Auto, wenn es warm gefahren wurde, weil fast jedes Auto gut läuft, wenn es warm ist.
2.) ohne TÜV ???
3.) wieso läßt er die Nummernschilder abbauen und mitnehmen????
und 4.) natürlich kauft man ein Gebrauchtwagen und die goldene Regel beim E39 heißt: nochmal mindestens 2.000 € reinstecken bis er durchrepariert ist (Erfahrung)
Natürlich leben wir in einer Bananenrepublik und wer die Verbrecherbande auch noch durch seine Stimme legitimiert, gehört geschlagen und braucht sich dann anschließend nicht über Umweltzonen und die daraus resultierende Nötigung beschweren.
Und wenn die Wessis und auch die jungen Ossis immer noch von Marktwirtschaft faseln, obwohl sie schon seit Jahren in einer handfesten Diktatur der Banken und Großkonzerne leben, ist das nur ein Spiegel der Bildung durch "Bild" in diesem Land.

MfG Thomas

Na gut, so ist es! Aber sorge Dich nicht. es bleibt nicht so! Wäre ja auch noch schöner!😁

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