BMW 523i gekauft - arglistig getäuscht? Brauche Hilfe :)
Moin allerseits!
Ich bin gerade von Audi zum BMW E39 523i Automatik umgestiegen.
An sich ein schönes, sehr komfortables Auto...
Nur der Kauf von privat ist mies gelaufen:
Der Verkäufer kam mit dem Wagen zu mir, ich habe eine Probefahrt (kurz ums Eck) gemacht,
und es schien wie beschrieben (war auch bei ebay drin) optisch und technisch wirklich alles
im einwandfreien Zustand zu sein.
Nun zu den Problemen:
1. Die TÜV Bescheinigung war nicht dabei.
2. Der Verkäufer hat die Nummernschilder hinterher (nach Kauf) mitgenommen!
3. Beim ersten Kaltstart zwei Tage später im Leerlauf (fahren darf ich noch nicht, Grund folgt gleich)
lief der Motor nach ca. 15-20 s unrund, bockte etwas und die Motorwarnleuchte ging an.
Ich tippe mal auf Lambdasonde o.ä. Ist auch für den Sachverhalt erstmal nicht so wichtig.
Fahren kann ich ihn nicht, da ich ihn ohne Schilder & HU/AU Bescheinigungen nicht ummelden kann.
Der Verkäufer hielt sein Versprechen, diese nach 3 Tagen nachzureichen, nicht, und ist seit dem
nicht mehr zu erreichen... Meldet sich nicht!
Ich möchte natürlich (arglistige Täuschung?) vom Kauf zurücktreten.
>Daher meine Fragen:
1. Ohne HU/AU Bescheinigung ist meines Erachtens ein Vertragsbestandteil nicht erfült oder?
TÜV wäre bis 04/13 gewesen.
2. Wenn der Motorfehler bei ihm schon auftrat (wovon ich ausgehe) ist er dann mehrfach
oder auch mit Datum im Fehlerspeicher hinterlegt? Wäre wichtig zu wissen!
3. Wenn er einfach die Schilder unerlaubt mitnimmt, und ich nicht ummelden kann,
kann dass alles doch nicht rechtens sein oder? Unsere Zulassungsstelle will die alten Schilder entwertet sehen.
4. Habt ihr Tipps, wie ich da rauskomme?
Besten Dank im voraus,
Kai
Beste Antwort im Thema
Hallo, das kann alles sein.
Ich will das auch nicht politisieren.
Es ging ja darum das dem Käufer ein Auto untergeschoben wurde welches nicht dem Angebot entspricht.
Das der Gesetzgeber Käufer schützt finde ich gut, daher sind die Gewährleistungsrechte positiv zu sehen.
Der Staat spürt kaum nach. Es ist fast immer der EX, die Nachbarn oder Freunde/Familie die Meldung machen beim FA.
Was ist daran schlimm ehrlich zu sein?
Wieso soll man keine Steuern bezahlen wollen. Klar, man kann auf der Ausgabenseite viele Defizite erkennen. Bloss jede kleine Schleckerverkäuferin drückt ihre Kohle ab. Wieso meinen dann einige sie müssten das nicht machen.
In Berlin ist das mit dem Autoschwarzhandel fest in Araberhand, manchmal gibt es Tote usw., klar Hartzknatter nehmen sie mit, bloss das reicht beim Panamera eh nur für eine Woche zum Tank füllen.
Dass das alles arme "Hunde" sind ist quatsch.
Zudem sieht die Steuergesetzgebung nunmal vor das diese Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind.
Persönlich würde ich die Gewährleistung sogar ausweiten und die Negierung jener durch "Privatverkäufer" untersagen.
Wer ein gutes Produkt anbietet braucht keine Gewährleistung zu scheuen. Im Grunde sind das doch die "Füchse" die den Leuten Scheisse als Gold anbieten wollen.
Mich wundert soweiso das nicht mehr durchdrehen und ihren VK aufsuchen.
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kaiborg
Die Papiere sind komplett.
Als 1es ne Anzeige.😠
wenn doch die Papiere komplett sind,(Fahrzeugbrief plus kaufvertrag)
Dann gehört die kiste Dir. Brauchst nur nen
TÜV-heini der dir die kutsche untersucht...Gutachten erstellt.
Alles andere mit Papierkramm wird das LRA erlädigen.
Kostet nerven und Geld.
Trotzdem, Anzeige machen!
Mfg und viel Glück
Hallo,
hat das Auto noch Tüv?Wenn ja mußt du keine Tüv-Bescheinigung vorlegen,beim anmelden des Fz.Es sei denn du hast keinen Tüv.Den mußt du dann erst machen lassen.
Ist das Auto auch noch angemeldet?Vieleicht ist der Typ ja auch mit ungültigen Kennzeichen unterwegs zu dir gewesen.Ich meine das Auto ist abgemeldet oder stillgelegt,wie auch immer,und er hatte keine Lust da noch Überführungskennzeichen zu kaufen.
Mfg Zottelbaerchen
Zitat:
Original geschrieben von Zottelbaerchen
Hallo,hat das Auto noch Tüv?Wenn ja mußt du keine Tüv-Bescheinigung vorlegen,beim anmelden des Fz.Es sei denn du hast keinen Tüv.Den mußt du dann erst machen lassen.
Ist das Auto auch noch angemeldet?Vieleicht ist der Typ ja auch mit ungültigen Kennzeichen unterwegs zu dir gewesen.Ich meine das Auto ist abgemeldet oder stillgelegt,wie auch immer,und er hatte keine Lust da noch Überführungskennzeichen zu kaufen.Mfg Zottelbaerchen
Hast Du eigentlich den Thread gelesen?
Zitat:
Original geschrieben von norbi333
Hast Du eigentlich den Thread gelesen?Zitat:
Original geschrieben von Zottelbaerchen
Hallo,hat das Auto noch Tüv?Wenn ja mußt du keine Tüv-Bescheinigung vorlegen,beim anmelden des Fz.Es sei denn du hast keinen Tüv.Den mußt du dann erst machen lassen.
Ist das Auto auch noch angemeldet?Vieleicht ist der Typ ja auch mit ungültigen Kennzeichen unterwegs zu dir gewesen.Ich meine das Auto ist abgemeldet oder stillgelegt,wie auch immer,und er hatte keine Lust da noch Überführungskennzeichen zu kaufen.Mfg Zottelbaerchen
Ich habe ihn gelesen.Er hat keine HU-Bescheinigung.Das heißt nicht das er kein TÜV hat,Du kleiner Schlaumeier.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Zottelbaerchen
Ich habe ihn gelesen.Er hat keine HU-Bescheinigung.Das heißt nicht das er kein TÜV hat,Du kleiner Schlaumeier.Zitat:
Original geschrieben von norbi333
Hast Du eigentlich den Thread gelesen?
Er mag ja TÜV haben, aber ohne die TÜV Bescheinigung nutzt ihm das gar nichts. Selbst wenn auf den (nicht vorhandenen) Kennzeichen die Plakette drauf wäre, ohne das Pamphlet von TÜV-Onkel gibts hier in Hessen zB keine Zulassung.
Zitat:
Original geschrieben von Kaiborg
Im Kaufvertag steht nicht, dass er noch Unterlagen nachreichen soll, ich verließ mich da leider aufs Wort.
Es ist aber auch nicht angekreuzt, dass HU/AU Unterlagen ausgehändigt wurden.
moin moin
und somit hatsichs aber auch schon mit der "arglistigen täuschung". du kannst nichts bekommen was die vertraglich nicht zusteht. immerhin hat dir der verkäufer gesagt das was fehlt.
Zitat:
Original geschrieben von michse_ger
Er mag ja TÜV haben, aber ohne die TÜV Bescheinigung nutzt ihm das gar nichts. Selbst wenn auf den (nicht vorhandenen) Kennzeichen die Plakette drauf wäre, ohne das Pamphlet von TÜV-Onkel gibts hier in Hessen zB keine Zulassung.Zitat:
Original geschrieben von Zottelbaerchen
Ich habe ihn gelesen.Er hat keine HU-Bescheinigung.Das heißt nicht das er kein TÜV hat,Du kleiner Schlaumeier.Hier in HH geht das auch ohne.Das Auto muß nur Tüv haben und der nächste TÜV-Termin steht wie gewöhnlich in der Zulassung.
Mfg.
Zitat:
Original geschrieben von Zottelbaerchen
Zitat:
Original geschrieben von michse_ger
Er mag ja TÜV haben, aber ohne die TÜV Bescheinigung nutzt ihm das gar nichts. Selbst wenn auf den (nicht vorhandenen) Kennzeichen die Plakette drauf wäre, ohne das Pamphlet von TÜV-Onkel gibts hier in Hessen zB keine Zulassung.
Hier in HH geht das auch ohne.Das Auto muß nur Tüv haben und der nächste TÜV-Termin steht wie gewöhnlich in der Zulassung.
Mfg.
neidisch glotz 🙂🙄🙄🙄🙄
rein rechtlich muss ja auch nur nachgewiesen werden das der wagen eine gültige hu hat.
und das geht:
- mit dem hu papierchen
- dem nummernschild
- dem stempel im alten fahrzeugschein
jetzt is halt die frage wie "unflexibel" die zulassungsstelle ist. ich würd einfach mal anrufen, den cheffe geben lassen und dem das am tel erklähren (wen den ein stempel im schein drinne ist)...fragen kost nix.
wem es langweilig ist der kann ja vor gericht ziehen und einen wirksamen titel erwirken 😉
Zitat:
Original geschrieben von Zottelbaerchen
Zitat:
Original geschrieben von michse_ger
Er mag ja TÜV haben, aber ohne die TÜV Bescheinigung nutzt ihm das gar nichts. Selbst wenn auf den (nicht vorhandenen) Kennzeichen die Plakette drauf wäre, ohne das Pamphlet von TÜV-Onkel gibts hier in Hessen zB keine Zulassung.
Hier in HH geht das auch ohne.Das Auto muß nur Tüv haben und der nächste TÜV-Termin steht wie gewöhnlich in der Zulassung.
Mfg.
?????
wie passt das denn zusammen ?
Zitat:
Original geschrieben von Kaiborg
Ne, hier in HH braucht man leider HU/AU Bescheinigung und alte Schilder bei Ummeldung.
Zitat:
Original geschrieben von hagenkk
?????Zitat:
Original geschrieben von Zottelbaerchen
wie passt das denn zusammen ?
Zitat:
Original geschrieben von hagenkk
Zitat:
Original geschrieben von Kaiborg
Ne, hier in HH braucht man leider HU/AU Bescheinigung und alte Schilder bei Ummeldung.
Also, nochmal,man brauch keine HU-Bescheinigung.Du kannst sie ja auch verlegt haben.Dann reicht der HU-Stempel von der Zulassung.Ich habe es gerade durch.Schilder ist klar.
Mfg.
Hmm,
dann biste nicht aus HH Nord. Hier wollen Sie HU/AU Bescheinigung, entwertete alte Schilder, und den üblichen Rest.
Es ging mir vor allem auch um den Motorschaden (?), ich werde ihn morgen mal auslesen lassen.
Wenn der tatsächlich mit KM Stand gespeichert ist, krieg ich ihn dran, denke ich.
Gruß
Kai
Bei euch werden wahrscheinlich nicht viele gebrauchtwagen zugelassen. Ich habe selten einen gebrauchten MIT Schildern bekommen! Bin immer mit Brief und Zulassung zum Amt und habe meine Fahrzeuge angemeldet. Auch die von meinen Eltern und meiner Freundin. Ich hatte zwar immer die Tüvpapiere mit, diese wurden aber immer in der Tüte belassen.
Verstehe ich nicht. Wenn es beim Anmelden Probleme gibt, reicht es oft einfach in das nächste Zimmer zu gehen, da auch dort die kompetenzen einen recht eigenartigen Weg einschlagen.
Ich würde nochmal beim Amt anrufen und versuchen das zu klären.
ich kann aus eigener erfahrung berichten, dass je nach zulassungsstelle unterschiedlich ist, ob man den tüv-bericht braucht, oder nicht. dann kann man jetzt nicht einfach meinen, man könnte ne tür weitergehen. die zulassungsstellen haben da ihre vorschriften, dass machen ja nicht die sachbearbeiter nach lust und laune.
mit meiner frage oben, wie dass in hh zusammenpasst, wollte ich nur erfahren, ob es auch innerhalb eines bundeslandes unterschiedlich gehandhabt wird und dem scheint ja so zu sein, wenn es sogar in hh verschieden gehandhabt wird.
edit: die sache mit den schildern ist natürlich logisch, wenn du ummelden willst, brauchst du die alten, die werden dann ja wieder benutzt. die andere variante ist das anmelden, wenn der vorbesitzer die kiste abgemeldet hatte. dann braucht man die alten schilder natürlich nicht.
übrigens entwertete alte schilder braucht keine zulassungsstelle zum ummelden, die werden ja beim ummelden erst vom alten auf den neuen besitzer umgeschrieben. wenn sie entwertet wären würde es sich um eine anmeldung handeln und das ist von der sache her was anderes, als ummelden.
Zitat:
Original geschrieben von Kaiborg
Hmm,dann biste nicht aus HH Nord. Hier wollen Sie HU/AU Bescheinigung, entwertete alte Schilder, und den üblichen Rest.
Es ging mir vor allem auch um den Motorschaden (?), ich werde ihn morgen mal auslesen lassen.
Wenn der tatsächlich mit KM Stand gespeichert ist, krieg ich ihn dran, denke ich.Gruß
Kai
Nee aus HH-Nord bin ich nicht