Blitzer in 20er Zone

Hallo,ich bin in einer 20ziger Zone von einem festen Blitzer mit 6 km/h zu schnell geblitzt worden. Jetzt kam die Verwarnung
in Höhe von 30€ . Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. Kann oder sollte man sich dagegen wehren
oder bringt ein Einspruch nur noch höhere Kosten?
Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Das Leben ist ja so gemein,da soll man für 6 Km/h zu schnell glatt 30€ zahlen.
Das die aber etwa 30% der höchst zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausmachen sieht man da wohl nicht.
Da ist es ganz sicher verhältnismäßig die doppelte Strafe zahlen zu müssen.
Mal davon abgesehen das der Wert abzüglich Toleranz 6Km/h ist.
Einsicht ist ja nicht jedermanns Sache,wieder eine der vielen unnützen Fragen hier.

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Vor allem sollte man sich die Frage stellen, was optimale Bedingungen in einer 20er Zone sind. Das Schild wurde eher aufgestellt, damit Fußgänger leichter über die Straße können. Mit der Einstelung "die Straße gehört mir" könnte man auch 50KMH erlauben, wie in den restlichen Straßen auch.

Die Diskussion ist komplett am Thema 20er-Bereich vorbei, weil man bis jetzt nur die Fahrkünste des Autofahrers berücksichtigt hat.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juni 2020 um 09:41:49 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Juni 2020 um 00:13:31 Uhr:


Lesen hilft:

"Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. "

Den Schuh kann man dir zurückgeben. Das anzuwendende Bußgeld wurde im Bußgeldkatalog zum 28.4. verdoppelt, nicht die Verwarnung an sich.

Ich teile die Antwort mal in 3 Teile auf.

1. Den Satz "Ich finde....unverhältnismäßig" ist ein Zitat des TE und nicht meine Aussage oder Meinung. Deswegen Anführungszeichen.

Dies war meine Antwort auf die Frage wie der TE es begründet.

Ach hier gilt: Lesen hilft.

Ist denn überhaupt geklärt, ob es sich um eine "echte" Zone handelt, oder nur um den umgangssprachlichen, aber falschen Begriff "Tempo-20-Zone", der eigentlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung meint? Denn "echte" Tempo-20-Zonen gibt es in Deutschland massig - nennt sich verkehrsberuhigter Geschäftsbereich.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juni 2020 um 09:41:49 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Juni 2020 um 00:13:31 Uhr:


Lesen hilft:

"Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. "

Fährt dann jemand nach Tacho Strich 20 in der 20er Zone, dann ist er nun mal kein Schleicher wie du gebetsmühlenartig immer wieder behauptest, auch wenn dein Tacho und erst Recht GPS was anderes suggerieren.

Ich habe einmal das Wort Schleicher verwendet. Und zwar in dem Zusammenhang, dass hier jemand behauptet hat, man solle die zulässige Höchstgeschwindigkeit generell um 10% unterschreiten, unabhängig von den äußeren Umständen. Nicht einmal habe ich geschrieben man solle schneller fahren als erlaubt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Juni 2020 um 11:03:46 Uhr:



Zitat:

@FWebe schrieb am 20. Juni 2020 um 10:55:44 Uhr:


weshalb man völlig problemlos auch mal nach Tacho 10 % drunter liegen kann und sollte.

Joa, wenn man Schleicher ist, kann man das so tun.

Man könnte aber auch einfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten, und damit zu einem störungsfreien Verkehrsfluß beitragen.

Und auch hier gilt: Lesen hätte dir hier weitergeholfen.

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juni 2020 um 09:41:49 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Juni 2020 um 00:13:31 Uhr:


Lesen hilft:

"Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. "

Dass ihr euch Seitenweise über "optimale Bedingungen" streitet spricht Bände und macht MT stinklangweilig.

Und zum dritten:

Die optimalen Bedingungen gibt der Gesetzgeber vor und stellt dementsprechende Limits auf.

Wenn ein anderes Forenmitglied die Wörter optimal und perfekt nicht differenzieren kann oder will, ist das nicht mein Problem.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Juni 2020 um 10:44:33 Uhr:


Ist denn überhaupt geklärt, ob es sich um eine "echte" Zone handelt, oder nur um den umgangssprachlichen, aber falschen Begriff "Tempo-20-Zone", der eigentlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung meint? Denn "echte" Tempo-20-Zonen gibt es in Deutschland massig - nennt sich verkehrsberuhigter Geschäftsbereich.

Ist das nicht Nebensächlich, ob es eine zone ist, oder das Schild immer wieder wiederholt wird? 😕😕😕

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 10:47:13 Uhr:


Wenn ein anderes Forenmitglied die Wörter optimal und perfekt nicht differenzieren kann oder will, ist das nicht mein Problem.

Wo ist denn da der Unterschied? Ich frage für einen Kumpel.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. Juni 2020 um 10:54:10 Uhr:


Ist das nicht Nebensächlich, ob es eine zone ist, oder das Schild immer wieder wiederholt wird? 😕😕😕

Eine "echte" Tempo-20-Zone ist, genau wie eine "echte" Tempo-30-Zone an viele Vorraussetzungen geknüpft - ähnlich wie ein verkehrsberuhigter Bereich. Daher sollte sich die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits aus den örtlichen Gegebenheiten förmlich aufdrängen. Das wiederum hat direkten Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer, so dass Tempo 20 auch nicht als unverhältnismäßig langsam angesehen wird.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. Juni 2020 um 10:55:46 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 10:47:13 Uhr:


Wenn ein anderes Forenmitglied die Wörter optimal und perfekt nicht differenzieren kann oder will, ist das nicht mein Problem.

Wo ist denn da der Unterschied? Ich frage für einen Kumpel.

Perfekt: So gut, dass es nichts daran auszusetzen gibt (das was der Forenkollege beschreiben wollte)
Optimal: Den Umständen entsprechend bestmöglich (Grundlage auf der ein Tempolimit festgelegt wird.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 20. Juni 2020 um 11:31:29 Uhr:


Die Tempolimits z.B. in Baustellen orientieren sich an suboptimalen Bedingungen. Z.B. das 60er Limit in einer Baustelle oder einer Kurve richtet sich nach vollbeladenen LKW bei Regen. Ohne Limit gibt es dann in der Kurve tatsächlich öfters mal einen umgekippten LKW. Ein Porsche bei Sonnenschein mit neuen Reifen ohne Verkehr kann da aber mit einem ganz anderen Tempo fahren, auch wenn er es nicht darf. Er muss sich auch an die Regeln halten, die für Fahrzeuge mit schlechterer Straßenlage gedacht sind.

wenn ihr es wissen wollt, diesen Post meinte ich,
die tempolimits sind nicht für suboptimale Bedingungen gemacht, damit jeder weiss das er auch bei schlechtestem Wetter mit 60 durch die Baustelle, oder was auch immer Kommt.

Nein, es ist so, das ist das Maximum was gefahren werden darf, der rest
der einschätzung der richtigen Geschwindigkeit zum sicheren fahren, ist immer noch Aufgabe des Fahrers.

wenn in der Baustelle 60 sind , muss ich im Winter manchmal langsamer machen, um sicher unterwegs zu sein

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 21. Juni 2020 um 11:26:58 Uhr:



Zitat:

@Anselm-M schrieb am 20. Juni 2020 um 11:31:29 Uhr:


Die Tempolimits z.B. in Baustellen orientieren sich an suboptimalen Bedingungen. Z.B. das 60er Limit in einer Baustelle oder einer Kurve richtet sich nach vollbeladenen LKW bei Regen.

wenn ihr es wissen wollt, diesen Post meinte ich,
die tempolimits sind nicht für suboptimale Bedingungen gemacht, damit jeder weiss das er auch bei schlechtestem Wetter mit 60 durch die Baustelle, oder was auch immer Kommt.

Ok, das ist blöd ausgedrückt.

Ich erweitere das um
"Die Tempolimits z.B. in Baustellen orientieren sich in gewissen Grenzen an suboptimalen Bedingungen. Z.B. das 60er Limit in einer Baustelle oder einer Kurve richtet sich nach vollbeladenen LKW bei etwas Regen.

Wenn die Bedingungen schlecht (z.B. starker Regen, überfrierende Nässe, viel Verkehr, Nebel) sind, kann natürlich auch deutlich langsameres fahren angezeigt sein.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Juni 2020 um 10:44:33 Uhr:


Ist denn überhaupt geklärt, ob es sich um eine "echte" Zone handelt, oder nur um den umgangssprachlichen, aber falschen Begriff "Tempo-20-Zone", der eigentlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung meint?

Diese Frage muß uns der TE beantworten, denn nur der kennt den Ort des Geschehens.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 10:41:53 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juni 2020 um 09:41:49 Uhr:


Den Schuh kann man dir zurückgeben. Das anzuwendende Bußgeld wurde im Bußgeldkatalog zum 28.4. verdoppelt, nicht die Verwarnung an sich.

Ich teile die Antwort mal in 3 Teile auf.

1. Den Satz "Ich finde....unverhältnismäßig" ist ein Zitat des TE und nicht meine Aussage oder Meinung. Deswegen Anführungszeichen.

Dies war meine Antwort auf die Frage wie der TE es begründet.

Ach hier gilt: Lesen hilft.

Und das siehst du als Begründung an für einen Einspruch, nach dem Drahkke gefragt hatte, auf den du geantwortet hast? Ernsthaft??? Abgesehen davon hast du jetzt das Zitat verfälscht, es fehlt das "doppelte". Ohne es macht dein ursprünglicher Post überhaupt keinen Sinn.

Im übrigen: Die Wahrung der Netiquette hilft. Auch dir!

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juni 2020 um 15:33:38 Uhr:


Und das siehst du als Begründung an für einen Einspruch, nach dem Drahkke gefragt hatte, auf den du geantwortet hast? Ernsthaft???

Über Ironie und Sarkaksmus musst du anscheinend noch viel lernen 😉

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juni 2020 um 15:33:38 Uhr:


Abgesehen davon hast du jetzt das Zitat verfälscht, es fehlt das "doppelte". Ohne es macht dein ursprünglicher Post überhaupt keinen Sinn.

Vielleicht solltest du dir einfach mal die Mühe machen und wenigstens jetzt den Thread von Seite 1 an lesen. Vlt. fällt dir dann auf, dass du sehr unaufmerksm liest.

Ansonsten macht es wenig Sinn mit jemandem wie dir zu diskutieren, wenn du nicht mal in der Lage bis einen einfachen Beitrag zu lesen. (Hinweis: Im Originalpost ist das Zitat vollständig vorhanden. Inkl. dem doppelten. Hast du sogar selber zitiert auf Seite 5).

Wenn du dich dann mal vernünftig mit meinen Beiträgen beschäftigst, darfst du dich gerne wieder zu dem Thema melden.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 15:45:59 Uhr:


Über Ironie und Sarkaksmus musst du anscheinend noch viel lernen 😉

Du erkennst es doch selbst nicht... 🙄🙄🙄

Zitat:

@MvM schrieb am 21. Juni 2020 um 10:55:46 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 21. Juni 2020 um 10:47:13 Uhr:


Wenn ein anderes Forenmitglied die Wörter optimal und perfekt nicht differenzieren kann oder will, ist das nicht mein Problem.

Wo ist denn da der Unterschied? Ich frage für einen Kumpel.

Das war Ironie... 😁

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