Blitzer in 20er Zone

Hallo,ich bin in einer 20ziger Zone von einem festen Blitzer mit 6 km/h zu schnell geblitzt worden. Jetzt kam die Verwarnung
in Höhe von 30€ . Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. Kann oder sollte man sich dagegen wehren
oder bringt ein Einspruch nur noch höhere Kosten?
Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Das Leben ist ja so gemein,da soll man für 6 Km/h zu schnell glatt 30€ zahlen.
Das die aber etwa 30% der höchst zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausmachen sieht man da wohl nicht.
Da ist es ganz sicher verhältnismäßig die doppelte Strafe zahlen zu müssen.
Mal davon abgesehen das der Wert abzüglich Toleranz 6Km/h ist.
Einsicht ist ja nicht jedermanns Sache,wieder eine der vielen unnützen Fragen hier.

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Zitat:

@FWebe schrieb am 20. Juni 2020 um 11:23:21 Uhr:


Unter optimalen Bedingungen darf man höchstens 80 km/ h fahren.
Optimal sind die Bedingungen dann, wenn die Baustelle nicht befahren ist, die Spuren nicht verengt wurden, keine Baugeräte, Baken oder sonstiges am Fahrbahnrand stehen, der Belag neuwertig eingefahren ist, keine Kurven oder sonstigen Richtungswechsel stattfinden.

Das ist doch dämlich!

Die 80 sind doch nur WEIL eben eine Baustelle ist, das heißt die Auswirkungen der Baustelle (die Spuren nicht verengt wurden, keine Baugeräte, Baken oder sonstiges am Fahrbahnrand stehen, der Belag neuwertig eingefahren ist) sind ja schon berücksichtigt.

Hoppla,
was ist denn hier los?
Die letzten 4 Seiten sehe ich in keinem Zusammenhang mehr zur Frage des TE.

Was soll also die Diskussion ob in "Pubs" oder "Paps" ein xx km Schild steht und ob das richtig ist.

Hat ja auch total was mit der Frage des TE zu tun, Oder ? 😕

Naja man kann sich im Falle des TE jetzt aufregen und auf MT und/oder sonstwo so tun, als ob die 30,-€ Strafe einem Weltuntergang gleich kommen oder man zahlt die Strafe, ärgert sich im Stillen (über sich selber) und achtet zukünftig besser auf seine Geschwindigkeit.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 20. Juni 2020 um 14:20:32 Uhr:



Zitat:

@FWebe schrieb am 20. Juni 2020 um 11:23:21 Uhr:


Unter optimalen Bedingungen darf man höchstens 80 km/ h fahren.
Optimal sind die Bedingungen dann, wenn die Baustelle nicht befahren ist, die Spuren nicht verengt wurden, keine Baugeräte, Baken oder sonstiges am Fahrbahnrand stehen, der Belag neuwertig eingefahren ist, keine Kurven oder sonstigen Richtungswechsel stattfinden.

Das ist doch dämlich!

Die 80 sind doch nur WEIL eben eine Baustelle ist, das heißt die Auswirkungen der Baustelle (die Spuren nicht verengt wurden, keine Baugeräte, Baken oder sonstiges am Fahrbahnrand stehen, der Belag neuwertig eingefahren ist) sind ja schon berücksichtigt.

Nein eben nicht. Das Limit ist eine pauschale Limitierung zur Absicherung der Baustelle in abhängig ihrer Auslegung.
Die 80 km/ h darfst du in einer Baustelle entsprechend nicht auf z.B. verschwenkten, verschmutzten oder beschädigten Fahrbahnen oder in der Nähe von Baumaschinen oder Personal fahren, sondern nur eben dort, wo die Bedingungen der Situation gemäß optimal sind, sprich die Baustelle gerade nicht in Betrieb ist, die Fahrbahn gerade und eben verläuft, kein Verkehr im näheren Umfeld stattfindet u.v.m..
Solche Bereiche können z.B. die Absicherungsbereiche am Ende einer Baustelle sein, wo der Verkehr wieder aus der Baustelle rausgeleitet wird.

Die 80 als zHG sind nur dafür gedacht, dass man angemessen auf Veränderungen, wie z.B. Schmutz auf der Fahrbahn oder Verschwenkungen reagieren kann.

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Zitat:

@FWebe schrieb am 20. Juni 2020 um 16:29:16 Uhr:



Nein eben nicht. Das Limit ist eine pauschale Limitierung zur Absicherung der Baustelle in abhängig ihrer Auslegung.
Die 80 km/ h darfst du in einer Baustelle entsprechend nicht auf z.B. verschwenkten, verschmutzten oder beschädigten Fahrbahnen oder in der Nähe von Baumaschinen oder Personal fahren, sondern nur eben dort, wo die Bedingungen der Situation gemäß optimal sind, sprich die Baustelle gerade nicht in Betrieb ist, die Fahrbahn gerade und eben verläuft, kein Verkehr im näheren Umfeld stattfindet u.v.m..

Welch ein Quatsch

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 20. Juni 2020 um 16:32:24 Uhr:



Zitat:

@FWebe schrieb am 20. Juni 2020 um 16:29:16 Uhr:



Nein eben nicht. Das Limit ist eine pauschale Limitierung zur Absicherung der Baustelle in abhängig ihrer Auslegung.
Die 80 km/ h darfst du in einer Baustelle entsprechend nicht auf z.B. verschwenkten, verschmutzten oder beschädigten Fahrbahnen oder in der Nähe von Baumaschinen oder Personal fahren, sondern nur eben dort, wo die Bedingungen der Situation gemäß optimal sind, sprich die Baustelle gerade nicht in Betrieb ist, die Fahrbahn gerade und eben verläuft, kein Verkehr im näheren Umfeld stattfindet u.v.m..

Welch ein Quatsch

Danke. Mein Reden seit 2 Seiten.

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 19. Juni 2020 um 23:42:56 Uhr:


es gibt in diesem Land 20er zonen?

Ja. Bspw. in Erding/Oberbayern Innenstadt. Vormals Tempo 30, bis ein paar Blitzbirnen meinten, Tempo 20 wäre doch eine tolle Idee.

Zitat:

@Chris_CE schrieb am 20. Juni 2020 um 17:48:33 Uhr:


Ja. Bspw. in Erding/Oberbayern Innenstadt. Vormals Tempo 30, bis ein paar Blitzbirnen meinten, Tempo 20 wäre doch eine tolle Idee.

Auslöser werden da wieder mal jene Zeitgenossen gewesen sein, die ihr Fahrzeug bei 30 km/h nicht unter Kontrolle hatten...

Guten Tag @anaroomi ,

zahle die Strafe und gut ist. Dagegen vorgehen kann man, aber die Erfolgsaussichten sind gleich null.
Bei Sanktionen, wie Fahrverbot etc. würde sich so etwas unter Umständen lohnen.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 20. Juni 2020 um 15:02:29 Uhr:


Hoppla,
was ist denn hier los?
Die letzten 4 Seiten sehe ich in keinem Zusammenhang mehr zur Frage des TE.

Im Moment diskutiert man das Wort "Optimal" aus.

Ich werfe mal in den raum, dass die gefahrene Geschwingigkeit Geschwindigkeit sein kann, auch wenn man sich ans TL hält. Ebenso kann man an den meisten Stellen gefahrlos schneller fahren, als das TL es zulässt.

Auf jeden Fall Kann man sich von dem Gedanken verabschieden das man Das Tempolimit immer fahren kann, so wie das hier jemand geschrieben hat, je nach witterung muss man auch mal langsamer machen.

also angepasste Geschwinigkeit

Zitat:

@FWebe schrieb am 20. Juni 2020 um 16:29:16 Uhr:


Nein eben nicht. Das Limit ist eine pauschale Limitierung zur Absicherung der Baustelle in abhängig ihrer Auslegung.
Die 80 km/ h darfst du in einer Baustelle entsprechend nicht auf z.B. verschwenkten, verschmutzten oder beschädigten Fahrbahnen oder in der Nähe von Baumaschinen oder Personal fahren, sondern nur eben dort, wo die Bedingungen der Situation gemäß optimal sind, sprich die Baustelle gerade nicht in Betrieb ist, die Fahrbahn gerade und eben verläuft, kein Verkehr im näheren Umfeld stattfindet u.v.m..

Die 80 als zHG sind nur dafür gedacht, dass man angemessen auf Veränderungen, wie z.B. Schmutz auf der Fahrbahn oder Verschwenkungen reagieren kann.

In die Tempolimits sind dauerhafte Störeinflüsse wie verschwenken,, Unebenheiten, beschädigte Fahrbahnen, verengte Fahrspuren schon eingerechnet. Deshalb gibt es oft zum Anfang einer Baustelle, wo sich der Verkehr sortieren muss 60, was innerhalb der Baustelle auf 80 angehoben wird. Ich kenne sogar Baustellen, wo öfters das Limit zwischen 60 und 80 wechselt um den sich ändernden Straßenbedingungen in der Baustelle Rechnung zu tragen. Nur bei temporären Einflüssen muss man mal langsamer fahren.
Wenn Arbeiter oder Maschinen nahe oder auf der Fahrbahn arbeiten, werden meist zusätzliche Schutzanhänger als Prellbock mit blinkenden zusätzlichen Limits aufgestellt.

Zusätzlicher Sinn der Tempolimits ist, dass sich alle mit einem einheitlichen Tempo durch die Baustelle bewegen. Wenn alle ziemlich genau 80 fahren, dann kommen alle zügig durch, dichtes Auffahren, gefährliche Spurwechsel und Überholvorgänge werden vermieden. Da würde auch jemand den Verkehrsfluß stark stören, der alles nicht so optimal findet und deshalb die LKWs mit 60-70 ausbremst. Da kann es einem passieren, dass man innerhalb einer Baustelle von laut hupenden LKWs überholt wird, nachdem man nur noch blinkende Scheinwerfer und die Rippen vom Kühlergrill in der Heckscheibe gesehen hat.

Nach deiner Logik dürfte man bei einem Tempolimit 80 wegen Rollsplit lieber nur 60 fahren, weil die Bedingungen mit dem Rollsplitt nicht optimal sind. Oder bei einem Limit von 100 wegen Fahrbahnschäden nur 80 fahren, weil man mit den Fahrbahnschäden keine optimalen Straßenbedingungen hat.

On Topic: Im eher dörflichen Karlsruhe-Wolfartsweiher gibt es eine ganze Passage der Hauptstraße mit 20, wo Blitzer fest installiert sind.

Zitat:

@FWebe schrieb am 20. Juni 2020 um 16:29:16 Uhr:



Die 80 als zHG sind nur dafür gedacht, dass man angemessen auf Veränderungen, wie z.B. Schmutz auf der Fahrbahn oder Verschwenkungen reagieren kann.

"Das schöne an Logik ist", deine Worte.

Was du da schreibst, ist unlogisch, weil die 80 bereits die Reaktion (aka idiotensicher) auf die Bedingungen sind. Es gibt nicht noch eine Stufe drunter.

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 20. Juni 2020 um 22:07:57 Uhr:


Auf jeden Fall Kann man sich von dem Gedanken verabschieden das man Das Tempolimit immer fahren kann, so wie das hier jemand geschrieben hat

Wo wurde sowas behauptet? Zitat bitte.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Juni 2020 um 00:13:31 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Juni 2020 um 00:08:54 Uhr:



Wie willst du den Einspruch begründen? 😕

Lesen hilft:

"Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. "

Den Schuh kann man dir zurückgeben. Das anzuwendende Bußgeld wurde im Bußgeldkatalog zum 28.4. verdoppelt, nicht die Verwarnung an sich.

Im übrigen gilt die zHG als Maximum. D.h. auch wenn du schneller fahren könntest, darfst du es schlicht nicht. Fährt dann jemand nach Tacho Strich 20 in der 20er Zone, dann ist er nun mal kein Schleicher wie du gebetsmühlenartig immer wieder behauptest, auch wenn dein Tacho und erst Recht GPS was anderes suggerieren.

Dass ihr euch Seitenweise über "optimale Bedingungen" streitet spricht Bände und macht MT stinklangweilig.

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