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Blitzer in 20er Zone

Themenstarteram 19. Juni 2020 um 21:33

Hallo,ich bin in einer 20ziger Zone von einem festen Blitzer mit 6 km/h zu schnell geblitzt worden. Jetzt kam die Verwarnung

in Höhe von 30€ . Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. Kann oder sollte man sich dagegen wehren

oder bringt ein Einspruch nur noch höhere Kosten?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Das Leben ist ja so gemein,da soll man für 6 Km/h zu schnell glatt 30€ zahlen.

Das die aber etwa 30% der höchst zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausmachen sieht man da wohl nicht.

Da ist es ganz sicher verhältnismäßig die doppelte Strafe zahlen zu müssen.

Mal davon abgesehen das der Wert abzüglich Toleranz 6Km/h ist.

Einsicht ist ja nicht jedermanns Sache,wieder eine der vielen unnützen Fragen hier.

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Wieviel Zeit hast du in das Thema investiert und was verdienst du pro Stunde?

es gibt in diesem Land 20er zonen?

Naja, wieso nicht?

Du hast geltende Vorschriften verletzt und sollst den aktuell geltenden Verwarngeldsatz zahlen. Welche Antwort möchtest Du denn hören?

Und was willst Du erreichen?

Verhältnismäßigkeit wird häufiger genannt im Zusammenhang mit Corona und den dazugehörigen Maßnahmen.

Ich finde 30 Euro verhältnismäßig günstig für diesen Verstoß.

Meine Antwort lautet: Zahlen und fertig ist.

weil ich noch nie ein 20 er schild gesehen habe, im öffentlichen raum, genauso wie 90, ist mir auch noch nicht aufgefallen,

aber ja, der te muss das wohl zahlen, und es gib auch keinen Rabatt

Zitat:

@anaroomi schrieb am 19. Juni 2020 um 23:33:49 Uhr:

...bringt ein Einspruch nur noch höhere Kosten?

Wie willst du den Einspruch begründen? :confused:

am 19. Juni 2020 um 22:13

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Juni 2020 um 00:08:54 Uhr:

Zitat:

@anaroomi schrieb am 19. Juni 2020 um 23:33:49 Uhr:

...bringt ein Einspruch nur noch höhere Kosten?

Wie willst du den Einspruch begründen? :confused:

Lesen hilft:

"Ich finde die Erhöhung auf das doppelte unverhältnismäßig. "

Das Empfinden des TE ist subjektiv und kein Maßstab für das Handeln von öffentlicher Verwaltung.

Diese richtet sich mit ihren Maßnahmen nach Recht und Gesetz.

Und vorgesehen für 6km/h i.g.O. zu schnell sind offensichtlich 30 Euro Verwarngeld.

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 19. Juni 2020 um 23:52:13 Uhr:

weil ich noch nie ein 20 er schild gesehen habe, im öffentlichen raum, genauso wie 90, ist mir auch noch nicht aufgefallen,

aber ja, der te muss das wohl zahlen, und es gib auch keinen Rabatt

Habe schon 10er, 20er, 30er und 40er Zonen gesehen.

Die 10er Zone ist fast wie ein verkehrsberuhigter bereich in einer Einkaufsstraße, nur das die Fußgänger auf dem Gehweg laufen müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die in Bottrop, oder einer anderen Stadt gesehen habe.

Es gibt auch 5KMH-Schilder, allerdings habe ich die bis jetzt immer auf Campingplätzen und auf Firmengeländen gesehen

Wenn man von der A44 auf die B57 (Abfahrt Krefeld Forstwald) fährt ist (oder war) Tempo 90.

Das Leben ist ja so gemein,da soll man für 6 Km/h zu schnell glatt 30€ zahlen.

Das die aber etwa 30% der höchst zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausmachen sieht man da wohl nicht.

Da ist es ganz sicher verhältnismäßig die doppelte Strafe zahlen zu müssen.

Mal davon abgesehen das der Wert abzüglich Toleranz 6Km/h ist.

Einsicht ist ja nicht jedermanns Sache,wieder eine der vielen unnützen Fragen hier.

In Mühlacker in der Bahnhofstraße gilt Tempo 20, sogar teilweise Schrittgeschwindigkeit. Die Schrittgeschwindigkeit soll jetzt auf 20 KM/H erhöht werden

https://muehlacker-tagblatt.de/.../

na gut ich glaub euch das, aber gesehen habe ich das noch nie.

ich wohne halt auf dem land.

hier gibt es verkehsberuhigte bereiche, 30,50,60,70,80,100, und auf der ab 120,130, oder offen,

und in Fussgängerzonen fahre ich erst garnicht, heisst ja auch Fussgängerzone

Das richtige Rechtsmittel ist ein Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgericht.

Deine fünf Minuten Aufmerksamkeit der gesamten Öffentlichkeit wären dir sicher, wenn du diese Klage auf den Weg bringst! :)

Erfolgsaussichten schätze ich allerdings eher mager ein.

am 20. Juni 2020 um 6:57

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2020 um 08:15:50 Uhr:

Mal davon abgesehen das der Wert abzüglich Toleranz 6Km/h ist.

Ok. 26 + 3 + 3 = 32 bis erlaubten 20.

Das hat jetzt wenig mit sinnfreiem rasen zutun, auch wenn es über 50% mehr sind.

Das an so einer Stelle überhaupt geblitzt wird mit so niedriger Auslöseschwelle ist schon albern.

Aber zahlen muss man trotzdem.

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