Blinker vorne als Standlicht - US-like

VW Passat B6/3C

Hallo,

mal eine Frage in die Runde.
Hat sich jemand die vorderen Blinkleuchten als Standlicht programmieren lassen.
Ist wohl kein Thema, ein Byte anders setzen und fertig aus.
Die Konsequenz ist wohl, das die Blinkleuchten mit dem Standlicht angehen, jedoch beim reinen Blinkvorgang normal an/aus blinken, somit müsste die Sache eigentlich nicht gegen die StZVo verstossen ???
Falls es jemand gemacht hat, wäre mal ein Bild mit angeschaltetem Standlicht interessant wie das Ganze so aussieht.
Es lässt sich sogar problemlos die US-Rückleuchtenbelegung programmieren, nur sind leider rote Blinker hinten verboten.

Euer SunShine

Beste Antwort im Thema

Es gibt keinen für Deutschland ausgelieferten Volvo, bei dem die Blinker vorne dauerleuchten.
Jeder Volvo, bei dem irgendwas gelbes rumleuchtet hat hier spezielle Seitenmarkierungsleuchten, die als solche geprüft und zugelassen sind und deren Anbau wurde im Rahmen der Erteilung der BE des Fahrzeugs überprüft.

Bei BMW (5er) sind es ebenfalls die Seitenmarkierungsleuchten, die einen leichten Lichtschein als "Augenbraue" über den Scheinwerfern abgeben - wie sowas zugelassen wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Genauso fahren Daimlers rum mit 2 Begrenzungsleuchten in den Fernscheinwerfern und zusätzlich gedimmten TFL als 2 weitere Begrenzungsleuchten vorne, was nach ECE-Zulassung wohl auch nicht ganz unzweifelhaft ist - Daimler hat das aber so geprüft und zugelassen bekommen.

Die Blinkleuchten des Passat sind nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft und zugelassen (siehe Prüfzeichen auf dem Gehäuse bzw. Streuscheibe) Eine Verwendung als zusätzliche Standlichter verbietet sich daher. Zudem hat auch der US-Passat die Blinker nicht gedimmt leuchten, sondern gelbe Birnen in den Standlichtfassungen drin.
Alles andere währe auch reichlich dumm, denn gedimmt betriebene Halogen-Leuchtmittel verlieren drastisch an Lebensdauer und färben sich relativ schnell dunkel, da der "Halogeneffekt" nur bei höheren Temperaturen funktioniert.

-> 1. Ist es verboten
-> 2. sieht es prollig aus - und jeder der sich ein bisschen mit der Technik auskennt weiss schon von weitem, was da für eine Spezie Autofahrer ankommt...
-> 3. schadet es den Leuchtmitteln
-> 4. ist es eben nicht mal US-like, da am Passat gar nicht so realisiert (soll das eigentlich cool wirken, bloss weil die in Amerika gelbe Standlichter haben und am liebsten auf Euro-stile (also weisse Standlichter/Begrenzungsleuchten inkl. gelben Blinkern hinten umbauen))

Von weiteren Anfragen zur Umsetzung / Codierung dazu bitte ich abzusehen, da illegale Modifikationen am Fahrzeug hier bei MT nicht gerne gesehen werden...

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Es gibt keinen für Deutschland ausgelieferten Volvo, bei dem die Blinker vorne dauerleuchten.
Jeder Volvo, bei dem irgendwas gelbes rumleuchtet hat hier spezielle Seitenmarkierungsleuchten, die als solche geprüft und zugelassen sind und deren Anbau wurde im Rahmen der Erteilung der BE des Fahrzeugs überprüft.

Bei BMW (5er) sind es ebenfalls die Seitenmarkierungsleuchten, die einen leichten Lichtschein als "Augenbraue" über den Scheinwerfern abgeben - wie sowas zugelassen wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Genauso fahren Daimlers rum mit 2 Begrenzungsleuchten in den Fernscheinwerfern und zusätzlich gedimmten TFL als 2 weitere Begrenzungsleuchten vorne, was nach ECE-Zulassung wohl auch nicht ganz unzweifelhaft ist - Daimler hat das aber so geprüft und zugelassen bekommen.

Die Blinkleuchten des Passat sind nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft und zugelassen (siehe Prüfzeichen auf dem Gehäuse bzw. Streuscheibe) Eine Verwendung als zusätzliche Standlichter verbietet sich daher. Zudem hat auch der US-Passat die Blinker nicht gedimmt leuchten, sondern gelbe Birnen in den Standlichtfassungen drin.
Alles andere währe auch reichlich dumm, denn gedimmt betriebene Halogen-Leuchtmittel verlieren drastisch an Lebensdauer und färben sich relativ schnell dunkel, da der "Halogeneffekt" nur bei höheren Temperaturen funktioniert.

-> 1. Ist es verboten
-> 2. sieht es prollig aus - und jeder der sich ein bisschen mit der Technik auskennt weiss schon von weitem, was da für eine Spezie Autofahrer ankommt...
-> 3. schadet es den Leuchtmitteln
-> 4. ist es eben nicht mal US-like, da am Passat gar nicht so realisiert (soll das eigentlich cool wirken, bloss weil die in Amerika gelbe Standlichter haben und am liebsten auf Euro-stile (also weisse Standlichter/Begrenzungsleuchten inkl. gelben Blinkern hinten umbauen))

Von weiteren Anfragen zur Umsetzung / Codierung dazu bitte ich abzusehen, da illegale Modifikationen am Fahrzeug hier bei MT nicht gerne gesehen werden...

Kleine Ergänzung meinerseits als Volvofahrer:

Beispiel: http://www.motor-talk.de/.../...volvo-v50-s40ii-bj-04-07-t2038244.html

Scheinwerfer von Volvo bestehen aus 4 Teilen (Bild v.l.n.r):
Standlicht, Abblendlicht, Blinker, Begrenzungsleuchte (Fernlicht ist zum Ablendlicht geschaltet).
Das Licht geht nur zur Seite, nicht nach vorne. Genauso hat ein Volvo hinten seitlich Begrenzungsleuchten (kleiner quadratischer Einschnitt seitlich in den hinteren Leuchten).

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Es gibt keinen für Deutschland ausgelieferten Volvo, bei dem die Blinker vorne dauerleuchten.
Jeder Volvo, bei dem irgendwas gelbes rumleuchtet hat hier spezielle Seitenmarkierungsleuchten, die als solche geprüft und zugelassen sind und deren Anbau wurde im Rahmen der Erteilung der BE des Fahrzeugs überprüft.

Bei BMW (5er) sind es ebenfalls die Seitenmarkierungsleuchten, die einen leichten Lichtschein als "Augenbraue" über den Scheinwerfern abgeben - wie sowas zugelassen wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Genauso fahren Daimlers rum mit 2 Begrenzungsleuchten in den Fernscheinwerfern und zusätzlich gedimmten TFL als 2 weitere Begrenzungsleuchten vorne, was nach ECE-Zulassung wohl auch nicht ganz unzweifelhaft ist - Daimler hat das aber so geprüft und zugelassen bekommen.

Die Blinkleuchten des Passat sind nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft und zugelassen (siehe Prüfzeichen auf dem Gehäuse bzw. Streuscheibe) Eine Verwendung als zusätzliche Standlichter verbietet sich daher. Zudem hat auch der US-Passat die Blinker nicht gedimmt leuchten, sondern gelbe Birnen in den Standlichtfassungen drin.
Alles andere währe auch reichlich dumm, denn gedimmt betriebene Halogen-Leuchtmittel verlieren drastisch an Lebensdauer und färben sich relativ schnell dunkel, da der "Halogeneffekt" nur bei höheren Temperaturen funktioniert.

-> 1. Ist es verboten
-> 2. sieht es prollig aus - und jeder der sich ein bisschen mit der Technik auskennt weiss schon von weitem, was da für eine Spezie Autofahrer ankommt...

Danke fürs Kompliment!!!

Schön das wir uns bereits so gut kennen.

Ist doch jetzt gut.
Unter´m Strich muss es halt jeder selbst Wissen, ob er das Risiko eingehen will / kann.
Zumindest hatte ich bisher keine Probleme mit der Codierung.

Zitat:

-> 3. schadet es den Leuchtmitteln
-> 4. ist es eben nicht mal US-like, da am Passat gar nicht so realisiert (soll das eigentlich cool wirken, bloss weil die in Amerika gelbe Standlichter haben und am liebsten auf Euro-stile (also weisse Standlichter/Begrenzungsleuchten inkl. gelben Blinkern hinten umbauen))

Von weiteren Anfragen zur Umsetzung / Codierung dazu bitte ich abzusehen, da illegale Modifikationen am Fahrzeug hier bei MT nicht gerne gesehen werden...

Ich kann mir nicht helfen aber hier geht es doch nicht um persönliche Meinungen ob es den Anschein hat, welche Spezie an Autofahrer daher kommt.

Thema Teilschult, naja Hobbyjuristen sind immer schnell mit dieser Aussage aber ein Gutachter wird festlegen ob das Leuchten von Blinkern etwas mit der Ursächlichkeit des Unfalls zu tun hat. Einzig beim Abbiegevorgang und dessen Ankündigung durch den Fahrtrichtungsanzeiger würde ich solche Folgen prognostizieren.

Ich hab sie codiert und ich bin der Meinung, dass ich trotz meiner Leidenschaft zum Passat und als Familienvater von 3 Kindern und 16 Jahre Ehe immer noch "relativ" normal bin. Wer definiert den das Normal sein in unserer Gesellschaft? Pedanten und Politiker? Ich hoffe nicht hehehe

Und zur Lebensdauer kann ich nur lächeln, die leuchten bei mir seit 3 Jahren fröhlich vor sich hin und es sind noch keine Ermüdungserscheinungen erkennbar. Scheinbar sind die Halogenleuchtmittel besser als sie von dem einen oder anderen vermutet werden.
Und wenn sie kaputt sind, dann kauf ich mir neue. Mit um die 7 Euro das Stück werde ich nicht auf Wasser und Brot umsteigen müssen.

Beim Abbiegen den Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigen ist auch illegal ebenso wie am Halt Vorfahrt gewähren "Stoppschild" nicht anhalten und auch i.g.O. schneller als 50 km/h zu fahren (es sei denn es ist durch das VZ "zulässige Höchstgeschw." eine höhre Geschwindigkeit erlaubt und natürlich auf Autobahnen (ja, soll es tatsächlich geben). Gott sei dank wird zu einem solchen Verhalten nicht aufgerufen.....😁 und dennoch ist dieses Fehlverhalten weit verbreitet.

Deswegen denke ich ist die Lappalie als vernachlässigbar zu bezeichnen, unabhängig davon ob ein US-Passat anders mit Licht beschaltet ist.

Blenden wird es niemanden und stören ebensowenig, schlimmer sind Xenon HID-Kits in Halogenscheinwerfer, die können tatsächlich den Gegenverkehr übermäßig blenden Unfälle hervorrufen.

Wollte einfach auch mal was dazu schreiben, mir war eben langweilig 😛

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Also mir ist bisher noch Keiner mit so einer Blinkerfehlfunktion entgegengekommen. Scheint doch eine äußerst seltene Spezie zu sein 😁
Wie habt ihr denn festgestellt, dass es während der Fahrt "cool" aussieht?
Fahrt ihr mit einem anderen Fahrzeug voraus, um im Rückspiegel zu sehen, wie "cool" die Dauerbeleuchtung der Blinker bei eurem  Passat aussieht? Oder sitzt ihr auf der Rücksitzbank im vorausfahrenden Fahrzeug?
Man könnte natürlich noch frontal vor einer großen Schaufensterscheibe parken. Dann sieht mann es auch 🙄

Zitat:

Original geschrieben von gelacc


Wie habt ihr denn festgestellt, dass es während der Fahrt "cool" aussieht?

Das würde mich jetzt auch mal konkret interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von didarenni


Ich kann mir nicht helfen aber hier geht es doch nicht um persönliche Meinungen ob es den Anschein hat, welche Spezie an Autofahrer daher kommt.

Thema Teilschult, naja Hobbyjuristen sind immer schnell mit dieser Aussage aber ein Gutachter wird festlegen ob das Leuchten von Blinkern etwas mit der Ursächlichkeit des Unfalls zu tun hat. Einzig beim Abbiegevorgang und dessen Ankündigung durch den Fahrtrichtungsanzeiger würde ich solche Folgen prognostizieren.

Ich hab sie codiert und ich bin der Meinung, dass ich trotz meiner Leidenschaft zum Passat und als Familienvater von 3 Kindern und 16 Jahre Ehe immer noch "relativ" normal bin. Wer definiert den das Normal sein in unserer Gesellschaft? Pedanten und Politiker? Ich hoffe nicht hehehe

Und zur Lebensdauer kann ich nur lächeln, die leuchten bei mir seit 3 Jahren fröhlich vor sich hin und es sind noch keine Ermüdungserscheinungen erkennbar. Scheinbar sind die Halogenleuchtmittel besser als sie von dem einen oder anderen vermutet werden.
Und wenn sie kaputt sind, dann kauf ich mir neue. Mit um die 7 Euro das Stück werde ich nicht auf Wasser und Brot umsteigen müssen.

Beim Abbiegen den Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigen ist auch illegal ebenso wie am Halt Vorfahrt gewähren "Stoppschild" nicht anhalten und auch i.g.O. schneller als 50 km/h zu fahren (es sei denn es ist durch das VZ "zulässige Höchstgeschw." eine höhre Geschwindigkeit erlaubt und natürlich auf Autobahnen (ja, soll es tatsächlich geben). Gott sei dank wird zu einem solchen Verhalten nicht aufgerufen.....😁 und dennoch ist dieses Fehlverhalten weit verbreitet.

Deswegen denke ich ist die Lappalie als vernachlässigbar zu bezeichnen, unabhängig davon ob ein US-Passat anders mit Licht beschaltet ist.

Blenden wird es niemanden und stören ebensowenig, schlimmer sind Xenon HID-Kits in Halogenscheinwerfer, die können tatsächlich den Gegenverkehr übermäßig blenden Unfälle hervorrufen.

Wollte einfach auch mal was dazu schreiben, mir war eben langweilig 😛

du redest von "Hobbyjuristen" lehnst dich aber hier auch recht weit aus dem Fenster 🙂

Einige haben auch geschrieben, dass blaue birnen vorne auch tolleriert werden,,, ich hab schon min. 1 mal erlebt, wo die Rennleitung einen autofahrer gezwungen hat, die Birnen vor Ort zu entfernen bzw. auszuschalten.

Es ist gut möglich, dass es 1000 mal gut geht und das 1001 mal eben nicht...

zu dem Thema Gutachter....

Es ist leider in Deutschland so, dass Recht haben und recht bekommen nicht gleich ist...

wenn der Unfallbeteiligte sagt, dass dieser dachte dass du blinkst und sich doof stellt, hast du keine guten karten...

Jeder sollte für sich das Risiko mit dem Nutzen ( = Null ) abwägen und entscheiden ob er es macht oder nicht,,, als Vater eines Kleinkindes ist mir diese minimale Erhöhung des Risikos nicht Wert leben zu gefährden ( etwas übertrieben ).

mein käse dazu 😛

Ich käme überhaupt nicht auf die Idee, mir für so was Arbeit, in welcher Form auch immer, zu machen. LED-Kennzeichenbeleuchtung oder Regenschließen. Für mich alles Mumpitz.

Aber damit das nicht missverstanden wird; jeder soll wie er mag. 🙂

Ich möchte mich auch einmal einmischen!

1. Ich habe es nicht!
2. Finde es aber nicht schlecht!
3. Man(n) sollte es sich einmal überlegen in Zeiten von "Tagfahrlicht" ob es nicht sogar auf irgend ein weise zur Fahrsicherheit beiträgt! Fakt ist man wird früher gesehen. (Und wenn nur jemand denkt "Guck dir den ASSI an"😉 Aber gesehen!😁😁😁

4. Es ist wie bei so vielen Sachen ein Frage des Geschmacks. Der eine findet Scheinwerferblenden (Böser Blick) total Geil, der kann da nur lachen! Jeder, wie er will bzw. es brauch. Stellt euch vor, wir würden alle nur auf ein Sorte Frau stehen. Das würde eng für das Mädel!😁

5. Kritsch ist das wenn jemand aus einer Seitenstraße biegt und denkt ahhh der Blinkt, also biegt ab und es kommt zu Crash. Dann kann der besagte Fall der Schadensregulierung kommen (Mitschuld usw.)

6. Der Grund 5. ist der Grund warum ich es nicht haben will!
7. Warum haben manche den Aluflegen auf dem Auto. Sieht man doch eh nicht vom Lenkrad aus!😕🙄Ohne Worte
8. Kennzeichenleuchten in LED sind Geil!!:😛
9. Ist nur meine Meinung, und meine es net Böse!

Lg

-Wieso sollte man damit früher oder besser gesehen werden? Die Dinger leuchten ja auch nur, wenn das Standlicht (mindestens) an ist. Das sieht man meist besser als die Blinkerfunzeln.

-Bei Tagfahrlicht sieht die Sache anders aus, da sieht man die Fahrzeuge wirklich besser, sofern es nicht die Pseudo-TFL-Optik Scheinwerfer sind, die nur auf Standlichthelligkeit rumfunzeln, falls die Standlichtdiagnose sie nicht vorher abschaltet. TFL finde ich sinnvoll und habe es als Ersatz an Stelle der schwächlichen Passat-NSW verbaut - aber dezent in rund und nicht in Lichterkettenform

-Es ist nicht nur eine Frage des Geschmacks, sondern der geltenden Vorschriften, die dies nicht zulassen. Böser Blick usw. ist Geschmackssache, wenn eintragungsfähig oder mit ABE

-Alufelgen (habe ich) lassen sich meiner Meinung nach wesentlich einfacher saubermachen als die scharfkantigen Radkappen und Stahlfelgen, aus optischen Gründen können Stahlfelgen aber mithalten (siehe Golf VI 16" Räder mit Radkappen im 5-Speichendesign). Ausserdem waren die 17"er schon beim Gebrauchtkauf mit drauf. Die Kompletträder mit SIMA-Felgen waren kaum teuerer als Stahlfelgen mit Radkappen, und wegen s.o. habe ich die Alus genommen.

-Kennzeichenbeleuchtung mit LED finde ich gut, aber nur wenn in zugelassener Form erhältlich. Austausch durch LED-Leuchtmittel halte ich nichtfür sinnvoll - speziell, wenn die so hell sind, dass der nachfolgende Verkehr geblendet wird, wie kürzlich an einem alten 3er BMW erlebt.

-Innenraumbeleuchtung mit LED halte ich für sinnvoll, weil man bei entsprechender Wahl der Leuchtmittel viel mehr Helligkeit erreichen kann, was z.B. beim Suchen im Fussraum oder Anschnallen der Kleinen oder bei der Kofferraumbeleuchtung sehr hilfreich und angenehm sein kann. (Habe ich)

Über Geschmack kann man, muss aber nicht streiten

Über die lichttechnischen Einrichtungen am KFZ brauchen wir nicht streiten, da ist alles relativ klar geregelt. Und als Standlicht orange leuchtende Blinkleuchten ohne Zulassung sind nun mal nicht zulässig.

Lieber Neo ich gebe dir ja im Prinzip Recht. (Zulässigkeit usw.)
Aber, wenn es um die Sichtbarkeit geht meine ich das so, das die Meisten die sowas Codiert haben diese auch am Tag an haben.
Auch wenn das noch so unzulässig ist am Tag mit Standlicht zu fahren! Ich finde das fällt auf. Ich schau immer gleich hin!🙂

Zum Thema Alu´s habe ich halt eine ganz andere Einstellung. JE größer und breiter desto besser.😁
Bei mir müßen halt fette Schluffen drauf. Ich kann das sogar manchmal von außen sehen. Meine Frau fährt auch das Auto und wenn sie die Straße hoch fährt und ich sehe den Bock dann fällt mir ein Ei aus der Hose.😛

Kennzeichen LED´s sehe ich auch etwas anders.
Blenden sollten die nicht. (da haste Recht)
Aber meine sind nicht nach StVO
Ich sehe das aber auch nicht so kleinlich!

Lg

Der Vollständigkeit halber:
Fahren nur mit Standlicht (bzw. Begrenzungsleuchten) ist NICHT illegal, solange die Lichtverhältnisse (Dämmerung, Regen, etc.) nicht Abblendlicht vorschreiben.

Bei Tag mit Standlicht ist also in Ordnung. Da gibt es sogar ein Urteil dazu, das hier auch schon gepostet wurde.

Fahrzeuge mit TFL sind allerdings noch viel besser sichtbar - auch wenn die Kombination TFL + Rückleuchten (lässt sich ja auch problemlos codieren) wiederum nicht zulässig ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Der Vollständigkeit halber:
Fahren nur mit Standlicht (bzw. Begrenzungsleuchten) ist NICHT illegal, solange die Lichtverhältnisse (Dämmerung, Regen, etc.) nicht Abblendlicht vorschreiben.

Bei Tag mit Standlicht ist also in Ordnung. Da gibt es sogar ein Urteil dazu, das hier auch schon gepostet wurde.

Fahrzeuge mit TFL sind allerdings noch viel besser sichtbar - auch wenn die Kombination TFL + Rückleuchten (lässt sich ja auch problemlos codieren) wiederum nicht zulässig ist 😉

Da hab ich jetzt auch wieder was gelernt.

Dachte bisher, das es mit Standlichtfahren verboten ist.

Da wie es schon der Name sagt nur ein Standlicht ist, und dieses auch nur als solches zu gebrauchen ist. (Also zum stehen)

Dank

Es heißt nicht Standlicht sonder die richtige Bezeichnung ist "Begrenzungsleuchte", Standlicht ist Umgangssprache. Aber das Begrenzungslicht hat auch mehrere Funktionen ("Parkleuchte"😉
Und der § 17 der StVO wird oft falsch interpretiert. Denn der Absatz 2 bezieht sich auf den 1. Absatz.

NEO hat da vollkommen recht und hat es treffend in einem schmalen Satz erläutert. 😁

Wer TFL mit Rückleuchte programmiert kann ja gleich mit Abblendlicht fahren, nur das er dann 10 Watt mehr Strom verbraucht 😁

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


-Wieso sollte man damit früher oder besser gesehen werden? Die Dinger leuchten ja auch nur, wenn das Standlicht (mindestens) an ist. Das sieht man meist besser als die Blinkerfunzeln.

Sie leuchten bei mir schon ab "Zündung"!

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