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Blinker vorne als Standlicht - US-like

Themenstarteram 29. August 2006 um 6:18

Hallo,

mal eine Frage in die Runde.

Hat sich jemand die vorderen Blinkleuchten als Standlicht programmieren lassen.

Ist wohl kein Thema, ein Byte anders setzen und fertig aus.

Die Konsequenz ist wohl, das die Blinkleuchten mit dem Standlicht angehen, jedoch beim reinen Blinkvorgang normal an/aus blinken, somit müsste die Sache eigentlich nicht gegen die StZVo verstossen ???

Falls es jemand gemacht hat, wäre mal ein Bild mit angeschaltetem Standlicht interessant wie das Ganze so aussieht.

Es lässt sich sogar problemlos die US-Rückleuchtenbelegung programmieren, nur sind leider rote Blinker hinten verboten.

 

Euer SunShine

Beste Antwort im Thema

Es gibt keinen für Deutschland ausgelieferten Volvo, bei dem die Blinker vorne dauerleuchten.

Jeder Volvo, bei dem irgendwas gelbes rumleuchtet hat hier spezielle Seitenmarkierungsleuchten, die als solche geprüft und zugelassen sind und deren Anbau wurde im Rahmen der Erteilung der BE des Fahrzeugs überprüft.

Bei BMW (5er) sind es ebenfalls die Seitenmarkierungsleuchten, die einen leichten Lichtschein als "Augenbraue" über den Scheinwerfern abgeben - wie sowas zugelassen wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Genauso fahren Daimlers rum mit 2 Begrenzungsleuchten in den Fernscheinwerfern und zusätzlich gedimmten TFL als 2 weitere Begrenzungsleuchten vorne, was nach ECE-Zulassung wohl auch nicht ganz unzweifelhaft ist - Daimler hat das aber so geprüft und zugelassen bekommen.

Die Blinkleuchten des Passat sind nur als vordere Fahrtrichtungsanzeiger geprüft und zugelassen (siehe Prüfzeichen auf dem Gehäuse bzw. Streuscheibe) Eine Verwendung als zusätzliche Standlichter verbietet sich daher. Zudem hat auch der US-Passat die Blinker nicht gedimmt leuchten, sondern gelbe Birnen in den Standlichtfassungen drin.

Alles andere währe auch reichlich dumm, denn gedimmt betriebene Halogen-Leuchtmittel verlieren drastisch an Lebensdauer und färben sich relativ schnell dunkel, da der "Halogeneffekt" nur bei höheren Temperaturen funktioniert.

-> 1. Ist es verboten

-> 2. sieht es prollig aus - und jeder der sich ein bisschen mit der Technik auskennt weiss schon von weitem, was da für eine Spezie Autofahrer ankommt...

-> 3. schadet es den Leuchtmitteln

-> 4. ist es eben nicht mal US-like, da am Passat gar nicht so realisiert (soll das eigentlich cool wirken, bloss weil die in Amerika gelbe Standlichter haben und am liebsten auf Euro-stile (also weisse Standlichter/Begrenzungsleuchten inkl. gelben Blinkern hinten umbauen))

Von weiteren Anfragen zur Umsetzung / Codierung dazu bitte ich abzusehen, da illegale Modifikationen am Fahrzeug hier bei MT nicht gerne gesehen werden...

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am 29. August 2006 um 6:47

Ist das nicht beim Aktuellen A6 so mit den Blinkern vorne ??

Der hat doch die gleichen Blinker wie der Passat,oder !?!?

Alien

Themenstarteram 29. August 2006 um 6:57

Hi,

was hat der A6 damit zu tun.

Die Frage war ja auch, ob sich eventuell jemand die US-Programmierung geholt hat in Verbindung mit Xenon-Licht.

In den Staaten sind die gelben Blinker mit dem Standlicht eingeschaltet und leuchten permanent.

Erst beim Blinken wird die normale europäische an/aus-Funktion genutzt.

Sieht eigentlich ganz schnuckelig aus.

 

Euer SunShine

Nur mal zum Thema StVO: Würde mich ja gern eines Besseren belehren lassen, aber ich gehe jede Wette ein, dass jegliche Umcodierung der Außenbeleuchtung Stress mit der Rennleitung gibt.

Vom Heck weiß ich es ganz sicher: Dort ist die US-Variante (Bremsleuchten leuchten dauerhaft und blinken bei Betätigung des Blinkers) definitiv nicht legal...

Themenstarteram 29. August 2006 um 9:17

Hi,

dass das mit den Rückleuchten illegal ist mir schon klar, würde ich auch nicht machen, obwohl es schon cool aussieht.

Aber vorne mit den Blinkern.....wenn man die StVZo mal genau liest, steht da nichts gegenteiliges drin.

Mal schauen, man müsste sich die Option in die MFA+ integrieren lassen, dass man je nach Bedarf einfach umschalten könnte. :D

 

Euer SunShine

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass das OK ist, denn die Blinker sind ja gelb. Und dürfen nicht nur weiße Leuchten nach vorne strahlen ?

Schau mal in die StvZO §52. Da stehen alle zusätzlichen Leuchten drin und da steht überall, dass nach vorne weißes Licht zu leuchten hat. (außer Nebelscheinwerfer, die dürfen auch hellgelb sein)

Ich glaub' daher nicht, dass das zulässig ist.

Die bei LKW Fahrer so beliebten blauen LED Lampen sind ja auch nicht zulässig !! Auch wenn sie eigentlich keinen stören.

Zum A6: der die Blinker oben neben den Scheinwerfern. Die neuen A6 haben an der Stelle wo der Passat die Blinker hat, das Tagfahrlicht in LED Technik (ich glaube auch nur im S6).

Sieht sehr cool aus ! Wir haben aber nun mal einen Passat und da gibt's so etwas noch nicht.

Gruß

toli

Themenstarteram 29. August 2006 um 10:22

Hi,

tja c´est la vie. :D

 

Euer SunShine

am 9. April 2012 um 2:32

Hab mir das US Standlicht codiert! Sieht cool aus! Wenn jemand möchte kann ichs einstellen! Bin im Besitz von VCDS! Standort 76351 Linkenheim-Hochstetten!

Us-standlicht-2

Das nennt man Grabschänderung, der TE hat sich vor 6 Jahren damit abgefunden, dass

eine Codierung nicht zulässig ist, obwohl bei mir schon einige ebenfalls damit angeklopft

haben und noch so durch die Gegend fahren. Jeder muss es für sich wissen ;)

aber nett schauts aus :D

habs bei mir auch am Passi.

Bisher keine Probleme, weder Tüv noch die Grünen :)

am 9. April 2012 um 15:32

Es ist illegal...

in der STVZO steht, dass nach vorne nur weißes licht ausgestrahlt werden darf.

bei einem Unfall hast du definitiv dann eine Teilschuld.... nehmen wir an es entsteht ein Schaden von .. 5000€... bekommst du 10-20% teilschuld, weil du ohne zugelassene Beleuchtung fährst, dann sind das locker 500-1000€.... wobei 5000€ Schaden sehr schnell erreicht werden kann...

ich hatte die vorher auch... hab sie jedoch wieder wegcodiert, da es einfach zu teuer werden kann..

gruß

uni

Zitat:

Original geschrieben von gdfgsd

habs bei mir auch am Passi.

Bisher keine Probleme, weder Tüv noch die Grünen :)

Glück in der Vergangenheit ist kein Freibrief für die Zukunft.

Zitat:

Original geschrieben von unicrack

Es ist illegal...

in der STVZO steht, dass nach vorne nur weißes licht ausgestrahlt werden darf.

bei einem Unfall hast du definitiv dann eine Teilschuld.... nehmen wir an es entsteht ein Schaden von .. 5000€... bekommst du 10-20% teilschuld, weil du ohne zugelassene Beleuchtung fährst, dann sind das locker 500-1000€.... wobei 5000€ Schaden sehr schnell erreicht werden kann...

ich hatte die vorher auch... hab sie jedoch wieder wegcodiert, da es einfach zu teuer werden kann..

gruß

uni

...und was ist mit den Autos von Volvo, BMW usw?

Zumindest bei Volvo ist es der Blinker der leuchtet und strahlt auch nach vorne.

 

Egal was andere Fahrzeuge haben... die sind so auch abgenommen und am passat ist es nicht legal...

Und nur als Tipp

Wenn ihr es codiert dimmt die staerke sonst laeuft euch das Gehaeuse an

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