Blinker mit Standlichtfunktion?
27 Antworten
Wenn diese Blinker eine ABE haben, wie die von In.Pro, wo diese zusätzliche Glühlampe W5W zugelassen ist, gibt es keine Probleme. Man sollte sich nur an folgende Dinge beim Betrieb dieser 5W5 Glühlampen halten: es müssen zugelassene 5W5 sein und das vorherige Standlicht (ob Serie oder Ringe) muß abgeklemmt werden.
In der EBA von In.Pro ist es auch vorgegeben, daß nur ein Paar Standlichter leuchten dürfen.
Und der Tüv würde/müßte alles andere bemängeln. Bei Standlicht dürfen nur zwei Lichtquellen (li + re) nach vorne Licht austreten lassen. Entweder die W5W in den Blinkern oder das serienmäßige Standlicht/Ringe.
Diese Erfahrung durfte ich beim Tüv selber schon machen...
Gruß
OrigIS
weil die firmen die sw vertreiben sich dafür den tüv segen holen bzw dafür ein lichttechnisches gutachten ertsellen lassen?!
Zitat:
Original geschrieben von East Clintwood
weil die firmen die sw vertreiben sich dafür den tüv segen holen bzw dafür ein lichttechnisches gutachten ertsellen lassen?!
Schon klar, das steht aber irgendwie im Widerspruch dazu:
Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
Bei Standlicht dürfen nur zwei Lichtquellen (li + re) nach vorne Licht austreten lassen.
Die Ringe sind ja pro Seite 2 Quellen (Streng genommen sogar mehr, weil mehrere Birnen pro Ring)
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Diese Standlichtfunktion kann man sich selber bauen, und wenn die Polizei oder TüV dagegen sind dann wieder ausbauen! 🙂
Ich hatte bis jetzt keine Probleme
hallo
kann man denn bei den Inpro Blinkern mit integrierter Standlichtfunktion, diese Funktion einfach weglasen, also man muss sie nicht benutzen, seh ich das richtig, bzw. leuchtet natürlich auch nur, wenn dort eine Lampe drin ist?
Also man kann die Funktion nutzen, muss aber nicht?!
grüße
@ k4n0r
ich denke das geht bloss wozu. Wenn man andere Blinker holen kann ohne die Funktion für weniger Geld
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Schon klar, das steht aber irgendwie im Widerspruch dazu:Zitat:
Original geschrieben von East Clintwood
weil die firmen die sw vertreiben sich dafür den tüv segen holen bzw dafür ein lichttechnisches gutachten ertsellen lassen?!
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Die Ringe sind ja pro Seite 2 Quellen (Streng genommen sogar mehr, weil mehrere Birnen pro Ring)Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
Bei Standlicht dürfen nur zwei Lichtquellen (li + re) nach vorne Licht austreten lassen.
Die Ringe werden aber als eine Quelle angesehen, weil sie auch aus einem Bauteil (SW) kommen.
Wird jetzt zusätzlich aus den Blinkern Standlicht produziert, ist eine zweite Lichtaustrittsquelle vorhanden.
Klingt zwar etwas komisch, ist aber so.
Gruß
OrigIS
Dann gibts die Monoblockscheinwerfer... Naja, ist halt Bürokratie. Hat glaub ich keinen Sinn, da einen Sinn zu suchen. 😉
Ja, das stimmt. Bürokratie eben...
Eigentlich warte ich nur noch auf die Frage, warum bei LKW so viel leuchten darf (4 Fernscheinwerfer auf dem Dach mit integriertem Stand-/Positionslicht zusätzlich zum normalen Standlicht).
Darauf habe ich auch keine wirkliche Antwort mehr.
Gruß
OrigIS
so ein erlebnis hatte ich letzte woche als ein H2 nachts hinter mir war.
Der braucht eigentlich schon ne eigenständige batterie, um all die vielen lampem am und ums auto herum betreiben zu können. 😁
auf dachkantenhöhe hinten 5 kleine gelbe lampen....seitlich jeweils 3 gelbe
vorne oben ebenfalls 3 (oder 5?) plus zusätzlich US-standlicht, 2 hauptscheinwerfer und weitere 4 (!!!) scheinwerfer mittig in der motorhaube eingelassen.
war aber ein imposantes bild im rückspiegel, da macht man freiwillig platz... 😉